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5. Zentrale Akteur/innen und Konfliktlinien

7.6 Dokumentation Modul 5

7.6.1 Liste der Gesprächspartnerinnen und –partner

Tabelle 113: Liste der interviewten Personen von Organisationen, die sich mit Anliegen von K&K befassen

Organisation Name Funktion Datum Interview

ACSI Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana

Laura Regazzoni Meli Segretaria generale 20.11.2020

aha Allergie Zentrum Schweiz aha! Nadia Ramseier Projektleitung und Beratung 20.11.2020 FRC Fédération romande des

con-sommateurs

Barbara Pfenniger Responsable alimentation 11.11.2020

HES Haute école de santé de Ge-nève

Sidonie Fabbi Maître d’enseignement HES filière nutrition et diététique

22.12.2020

KF Schweizerisches Konsumenten-forum

Dominique Roten Kommunikationsleiter 01.12.2020

SGE Schweizerische Gesellschaft für Ernährung

Esther Jost Leiterin der Geschäftsstelle 19.11.2020

SKS Stiftung für Konsumenten-schutz

Josianne Walpen Verantwortliche Ernährung und Landwirtschaft

Evelyn Kirchsteiger-Meier Leitung Fachgruppe für Lebensmit-tel-Qualitätsmanagement und Le-bensmittelrecht

12.01.2021

7.6.2 Interviewleitfaden: Deutsche Version Einleitung:

Dieses Telefoninterview ist Teil der Evaluation zum neuen Lebensmittelrecht von 2017 im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Wir führen solche Telefoninterviews mit Organisationen aus dem Bereich Konsumentenschutz, um die Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten in der Evaluation zu berücksichtigen. Ihre Erfah-rungen und Einsichten zum neuen Lebensmittelrecht sind für die Evaluation von zentraler Bedeutung.

Das Telefoninterview wird sich mit folgenden Themenbereichen befassen:

• Einführungsphase des neuen LMR im Jahr 2017.

• Umsetzung des neuen LMR speziell bezüglich der Informationen für die Konsumentinnen und Konsumenten.

• Wirkungen des neuen LMR sowie Optimierungs-/Regulierungsbedarf auf Stufe LMG.

Das Telefoninterview dauert nicht länger als 25 Minuten.

Wir werden Ihre Angaben vertraulich behandeln und sicherstellen, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person/Organisation möglich sind. Wenn Sie damit einverstanden sind, würden wir im Evaluations-bericht aufführen, dass wir mit Ihnen ein Telefoninterview geführt haben. Dürfen wir Sie in einer Liste mit den Gesprächspartnerinnen und –partner aufführen?

Einleitende Frage zur Person/Organisation

1. Darf ich Sie zuerst fragen, wie lange Sie schon für Ihre Organisation tätig sind und in welcher Funktion? (Funktion nur fragen, falls unklar)

Nun kommen wir zu den Fragen zur Einführungsphase des neuen Lebensmittelrechts im Jahr 2017 Das neue Lebensmittelrecht umfasste folgende grundlegenden Neuerungen:

• Die Abkehr vom Positiv-Prinzip (Lebensmittel sind neu grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen);

• die Einführung des Vorsorge-Prinzips und des Höchstwertkonzepts (löste Toleranz- und Grenzwert-Konzept ab);

• wesentliche Neuerungen bei Kosmetika, Spielzeugen und Bedarfsgegenstände: Täuschungs-verbot für Kosmetika und Bedarfsgegenstände, die Rückverfolgbarkeit bei diesen drei Produk-tegruppen, Pflicht zur Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln.

• sowie auch Änderungen bei den Deklarationsvorschriften und Informationspflichten.

2. Welche Veränderung hat das neue Lebensmittelrecht in den folgenden Bereichen gebracht? (Frage 11 Befragung Modul 3)

3. Alles in allem, wie bewerten Sie die Veränderungen, die das neue Lebensmittelrecht gebracht hat?

(Frage 12 Befragung Modul 3)

starke Verschlechterung

4. Können Sie Ihre Antwort erläutern, was hat sich aus der Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten (eher) verschlechtert // (eher) verbessert?

5. Wie haben Sie sich über das neue Lebensmittelrecht informiert?

6. Inwiefern waren die Kommunikationsmassnahmen des BLV bei der Einführung des neuen Le-bensrechts nützlich? (Hinweise: Kommunikationsmassnahmen des BVL: Webseite, Erklär-Videos, die Präsentations- und Schulungsunterlagen, usw.) (Frage 10i Befragung Modul 3)

Die Kommunikation des BLV insgesamt war ...

überhaupt nicht nützlich

eher nicht nützlich

eher nützlich

sehr nützlich

weiss nicht

7. Was könnte das BLV mit Blick bei der Einführung von wesentlichen gesetzlichen Neuerungen besser machen?

Nun werde ich Ihnen einige Fragen zur Umsetzung des neuen Lebensmittelrechts stellen

8. Zuerst interessiert uns Ihre allgemeine Einschätzung zur Umsetzung des neuen Lebensmittel-rechts: Alles in allem, haben sich folgende grundlegende Neuerungen im Lebensmittelrecht be-währt? (Frage 13 Befragung Modul 3)

überhaupt

Die folgenden Fragen fokussieren auf den Umsetzungsstand des neuen Lebensmittelrechts im Bereich der Deklarationsvorschriften, Informationspflichten und des Täuschungsverbots.

9. Inwiefern funktionieren die Deklarationsbestimmungen in folgenden Bereichen? (Frage 20 Befra-gung Modul 3)

a) Nährwertdeklaration bei vorverpackten Lebensmitteln

b) Produktionsland

11. Inwiefern funktioniert Täuschungsverbot für Bedarfsgegenstände und Kosmetika? (Frage 22b Be-fragung Modul 3)

12. Falls mit «sehr schlecht» / «eher schlecht» geantwortet: Was bereitet Probleme?

56 Bisher waren alle Lebensmittel verboten, die nicht explizit im Verordnungsrecht umschrieben waren. Waren sie nicht explizit um-schrieben, benötigten sie eine Bewilligung (Positiv-Prinzip). Mit dem revidierten Lebensmittelrecht sind nun alle Lebensmittel erlaubt, wenn sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

57 Wenn aufgrund der zur Verfügung stehenden Erkenntnisse die Behörden feststellen, dass ein Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstand gesundheitliche Auswirkungen haben könnte, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit herrscht, können sie Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen (Vorsorgeprinzip).

58An Stelle des Toleranz- und Grenzwert-Konzeptes tritt das Höchstwertkonzept. Dies bedeutet keine strikte Trennung mehr zwischen Werten, deren Überschreitung die Gesundheit gefährdet, und Werten, welche die «gute Herstellungspraxis», konkretisieren.

13. Gibt es wesentliche Lücken, Schwierigkeiten oder Unsicherheiten beim Vollzug des Lebensmittel-rechts durch die Behörden, d.h. durch die verantwortlichen Stellen beim Bund und der Kantone?

Falls ja, welche?

14. Gibt es wesentliche Lücken, Schwierigkeiten oder Unsicherheiten bei der Umsetzung des neuen Lebensmittelrechts durch die Wirtschaft? Falls ja, welche?

Nun kommen wir zu den Wirkungen des neuen Lebensmittelrechts.

15. Wie hat sich die Informationen für die Konsumentinnen und Konsumenten in folgenden Berei-chen mit dem neuen Lebensmittelrecht verändert? (Frage 39 Befragung Modul 3)

stark

h) Täuschungsverbot bei Kosmetika und

Be-darfsgegenständen

i) Über alles gesehen

16. Hat das neue Lebensmittelrecht zu einer Veränderung des Gesundheitsschutzes geführt? (Frage 37e Befragung Modul 3)

Über alles gesehen kam es aufgrund des neuen Lebensmittelrechts beim Gesundheitsschutz zu ...

starke Verschlechterung

17. Falls Veränderung festgestellt: Können Sie Ihre Antwort erläutern, woran machen Sie diese Ver-änderung («Verschlechterung» / «Verbesserung») fest?

18. Wie beurteilen Sie den Einfluss der Abkehr vom Positiv-Prinzip auf die Innovation? (Frage 40

19. Können Sie Ihre Antwort erläutern, was hat sich aus der Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten (eher) verschlechtert // (eher) verbessert?

20. Gibt es relevante Entwicklungen im Umfeld, welche die Umsetzung oder die Wirkungen des neuen Lebensmittelrechts beeinflussen? Welche? (Rechtliche, Finanzen, Technologien, usw.)

21. In welchen Bereichen besteht aus der Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten we-sentlicher Optimierungsbedarf auf der Stufe des neuen Lebensmittelgesetzes?

Abschluss des Telefoninterviews

22. Möchten Sie abschliessend noch etwas ergänzen?

Besten Dank für dieses Interview!