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vergleichbar ist. Liegt eine Übereinstimmung vor, wird die Erlaubnis erteilt, sofern die weiteren Vo-raussetzungen der körperlichen Eignung und der für den Beruf erforderlichen Zuverlässigkeit nach-gewiesen wurden.
I
n der Regel gibt es zwischen den ausländischen und der deutschen Ausbildung erhebliche Dif-ferenzen, so dass eine direkte Anerkennung nicht möglich ist. Dann ist zu entscheiden, obdie Kenntnisse den deutschen Voraussetzungen soweit entsprechen, dass eine Überprüfung des Kenntnisstandes durchgeführt werden kann. In allen anderen Fällen ist die Möglichkeit der völli-gen Ablehnung gegeben. Beim Vorlievölli-gen von Teil-kenntnissen gibt
es die Möglichkeit der Anrechnung von Ausbildungs-zeiten.
Ärztliche Prüfungen 2006 2007 2008
Humanmedizin 1. Abschnitt 364 449 511
Humanmedizin 2. Abschnitt 315 414 661
Humanmedizin 3. Abschnitt 47 388 35
Pharmazie 1. Abschnitt 802 110 148
Pharmazie 2. Abschnitt 118 139 111
Pharmazie 3. Abschnitt 150 170 137
Zahnmedizin -
naturwissenschaftliche Vorprüfung 100 129 117
zahnärztliche Vorprüfung 94 74 127
zahnärztliche Prüfung 81 97 118
Psychologische Psychotherapie 79 91 115
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 11 20 22
Tierärztliche Vorprüfung -Vorphysikum- 158 154 158
Tierärztliche Vorprüfung -Physikum 144 148 145
Tierärztliche Prüfung -1. Abschnitt- 155 164 0
Tierärztliche Prüfung -2. Abschnitt- 148 152 160
Tierärztliche Prüfung -3. Abschnitt 139 125 135
Lebensmittelchemiker Hauptprüfung -A- 5 19 19
Lebensmittelchemiker Hauptprüfung -B- 12 11 11
beStAndene prüfungen in AK AdemiSchen berufen 2008
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geSundheit | är z tliche begutAchtung
är z t li c h e beg u tAc h t u n g | geSu n d h eit
Im Wesentlichen werden in der ZMGA amts- und vertrauensärztliche Gutachten und Stellungnahmen nach den Vorschriften von Landesbeamtengesetzen (LBG) und des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und den geltenden tarifvertraglichen Re-gelungen für Angestellte und Arbeiter der Länder sowie nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG) erarbeitet.
2008 erfolgte die Z u s a m m e n f ü h -rung der früheren sechs Amts- und Vertrauensärztli-chen Dienste in die ZMGA. Seit Anfang Juli 2008 präsentiert sich die ZMGA im modernen Ambiente im Haus M auf dem Gelän-de Gelän-des Gesundheits- und Sozialzentrums Moabit (ehemaliges Krankenhaus Moabit). Während in den ersten drei Quartalen 2008 noch die Zusam-menführung und die Schaffung einer einheitlichen Arbeitsorganisation im Mittelpunkt stand, ging es ab Herbst 2008 schon um die Entwicklung von Standards für die amts- und vertrauensärztlichen Begutachtungen in der ZMGA. Im Februar und September 2008 fanden erste Arbeitstreffen mit den Hauptauftraggebern für die ZMGA statt, die wesentliche Impulse für die Qualitätssicherung in
der ZMGA setzten.
Das Landesverwaltungsamt sendet einen Auf-trag zur Untersuchung eines Beamten aufgrund der geltenden Beihilfevorschriften. Der Beamte hatte im Landesverwaltungsamt die Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten für eine Sanatoriumsbehandlung beantragt. Die Gutachterin stellt im Ergebnis der körperlichen Untersuchung und der Auswertung der vorliegenden Unterlagen und Befundberichte der behandelnden Ärzte fest, ob die beabsichtigte Sanatoriumsbehandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung mit gleicher Er-folgsaussicht
er-setzt werden kann und teilt dies dem L a n d e s v e r w a l -tungsamt mit.
Die Aufgaben im Referat Ärztliche Begutachtung bestehen in der versorgungsmedizini-schen Begutachtung in den Rechtsgebieten: Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehin-dertenrecht (SGB IX), Landespflegegeldgesetz (LPflGG) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Erstmals wird zudem die fachärztliche Zusatzbegutachtung für die Zentrale Medi-zinische Gutachtenstelle (ZMGA) ausgeführt.
Ärztliche Begutachtung
Die ärztliche Sachverständigentätigkeit richtet sich überwiegend nach der Versor-gungsmedizin-Verordnung mit der Anlage zu §2 - Versorgungsmedizinische Grund-sätze. Diese trat am 1.1.2009 in Kraft und löste damit die „Anhaltspunkte für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwer-behindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“ ab.
D
ie ärztliche Begutachtung wird durch 26 inter-ne sowie insgesamt 198 exterinter-ne Gutachter/innen sichergestellt. 2008 war es strategisches Ziel, die qualifizierte Einarbeitung von neuen
ex-ternen Gutachter/innen zu erreichen. Es gelang, nicht zuletzt durch die Anhebung der Gutachter-honorare auf 60,00 bzw. 15,00 €, den Gutacht-erstamm allein im Rechtsgebiet SGB IX um 61
Daten der Kostenrechnung Verwaltungskosten 5.137 T€
Transfers 0
Gesamtkosten 5.137 T€
Seite 44 geSu n d h eit | är z t li c h e beg u tAc h t u n g
auf 163 Ärztinnen und Ärzte aufzustocken. Für die am meisten beanspruchten Fachgebiete der Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Chirurgie/Or-thopädie stellt dies einen besonderen Erfolg dar.
Dem Logistikbereich der Ärztlichen Begutachtung gelang es, monatlich durchschnittlich 10.096 Auf-tragseingänge aus dem Referat Schwerbehin-dertenrecht mit 10.469 aus dem Referat Schwer-behindertenrecht zeitnah zu bearbeiten, sowie 10.469 dorthin zurückzureichen. Dadurch konn-ten Rückstände erfolgreich abgebaut werden.
2008 wurden im Bereich des Schwerbehinder-tenrechts 131.991 Stellungnahmen nach Akten-lage und 11.505 Gutachten nach Untersuchung abgegeben. Im Rahmen des Sozialen Entschä-digungsrechts wurden 904 fachärztliche Kausali-tätsgutachten und 2.064 Stellungnahmen erstellt.
Im Zusammenhang mit Fragen zur allgemeinen Heil- und Krankenbehandlung, zu Zahnersatz und Kuren sowie Ersatz- und Sachleistungen wurden weitere 1.994 Gutachten erstellt. Die von den Be-zirken übermittelten Gutachtenaufträge nach dem LPflGG erforderten 557 Untersuchungsgutachten und 2.424 Stellungnahmen.
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ie Ausweitung des ärztlichen Leistungsspek-trums hinsichtlich der Zusatzbegutachtung für die ZMGA, wo besonders die Fachdisziplinen Psychiatrie / Neurologie, Chirurgie / Orthopädie, Augenheilkunde und HNO gefragt waren, führten zu 1.127 Gutachten mit Untersuchung und zu 89 Stellungnahmen nach Aktenlage. Hierfür wurden 2008 30 externe Gutachter/innen durch interne geschult, um eine fristgerechte und qualifizierte Begutachtung sicherstellen zu können.E
iner guten Tradition folgend führte das Re-ferat Ärztliche Begutachtung seine jährlicheArbeitstagung durch. Darüber hinaus engagierten sich die Gutachter/innen u.a. in Fortbildungsver-anstaltungen der Ärztekammer, der Akademie für Sozialmedizin Berlin, des Berufsverbandes der Sozialversicherungsärzte Deutschlands e.V., des Sozialmedizinischen Zirkels Berlin und im Rah-men von Veranstaltungen verschiedener Selbst-hilfeorganisationen.
Das Referat Ärztliche Begutachtung er-hält den Auftrag zur Erstellung eines versorgungsmedizinischen Gutachtens im Fachbereich Allgemeinmedizin. In ei-ner Schwerbehindertenangelegenheit wurde Wi-derspruch eingelegt, mit dem Ziel einen höheren Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten. Da die durch den Schwerbehindertenbereich angeforder-ten medizinischen Unterlagen für eine Beurteilung nach Aktenlage nicht ausreichen, wird zu einer Begutachtung mit Untersuchung eingeladen. Mit dem Einladungsschreiben wird ein Fragebogen an den Widerspruchsführer versandt. Damit wer-den für die Untersuchung relevante Informationen z.B. zu aktuellen Beschwerden, durchgemachten Erkrankungen, Operationen, zu behandelnden Ärzten und eingenommenen Medikamenten an-gefordert. Der ärztliche Gutachter bildet sich ein Urteil über die Auswirkungen der Funktionsbeein-trächtigungen bei Berücksichtigung aller Lebens-bereiche und unabhängig von ihrer Ursache. Er hat den Grad der Behinderung entsprechend den Maßgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung zu bestimmen
und seine Emp-fehlung schriftlich in einem Gutach-ten darzulegen.
Daten der Kostenabrechnung Verwaltungskosten 8.334 T€
Transfers 0
Gesamtkosten 8.334 T€
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