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Dichte der Leistungsberechtigten nach SGB II

4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs

4.1 Kontextindikatoren

4.1.1 Dichte der Leistungsberechtigten nach SGB II

Nach der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 wurde durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erstmals transparent, in welchem Ausmaß Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Regelleistungen nach SGB II umfassen das sogenannte Arbeitslosengeld 2 für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen. Dies können Kinder sein oder in geringem Umfang auch Personen, die aus krankheitsbedingten und psychischen Gründen nicht in der Lage sind, länger als drei Stunden täglich zu arbeiten, aber dennoch nicht erwerbsunfähig sind.

Das sogenannte Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, das nach SGB II gewährt wird, orientieren sich am Existenzminimum. Menschen, die auf Regelleistungen nach SGB II angewiesen sind, müssen sich daher finanziell stark einschränken.

Definition der Kennzahl

Dichte der Bezieher der Arbeitslosen-geld 2 und SozialArbeitslosen-geld

(KeZa5 und KeZa 6)

Dichte der Bezieher von Arbeitslosen-geld 2 und SozialArbeitslosen-geld der bis unter 65-Jährigen am 31.12. des Berichts-jahres pro 100 altersgleiche Einwoh-ner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt.

Melderegister.

Diese finanzielle Bedürftigkeit wird oft als gesellschaftliche Ausgrenzung erfahren. Die Wahrscheinlichkeit von Konflikten und krisenhaften Erziehungssituationen in den Familien steigt dadurch an.

Dies wiederum führt dazu, dass Kinder und Jugendliche und ihre Familien, die am Existenzminimum leben, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Hilfen zur Erziehung+ nach SGB VIII benötigen (vgl. hierzu Bericht zur Entwicklung von Jugendhilfebedarf und sozialstrukturellem Wandel, Zusammenfassung zentraler Ergebnisse, S. 8, Kommunalverband für

Jugend- und Soziales Baden-Württemberg, August 2005).2 Zur Aussagekraft der Kennzahl zur Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen psychosozialen Auswirkungen wird später im Text Bezug genommen.

Die im Folgenden abgebildete Grafik zeigt, wie oft die Einwohner eines Gemeinwesens – bezogen auf die jeweilige Altersgruppe – im Jahr 2006 SGB II-Leistungen in Anspruch nehmen mussten (0 bis unter 15 Jahre, 15 bis unter 25 Jahre (KeZa 5) und 0 bis unter 65 Jahre (KeZa 6).

Abbildung 2: SGB II-Bezieher - nach Altersgruppen pro 1.000 EW am 31.12. (KeZa 5 und 6) KeZa 5 und 6:

Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz

(differenziert nach Altersgruppen)

0 bis unter 15 Jahre 2006 15 bis unter 25 Jahre 2006 0 bis unter 65 Jahre 2006

SI 2005: Gewichtete Schätzungen auf der Basis einer regionenbezogenen Zahl der Bundesagentur für Arbeit

Besonders häufig sind auch in diesem Berichtsjahr Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren auf die staatliche Transferleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen.

Sie stellen in allen Städten des Vergleichsrings die am häufigsten betroffene Altersgruppe dar, im Mittel knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen von 0 bis unter 15 Jahren. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Häufigkeit bezogen auf die jeweilige Altersgruppe abgebildet ist. Absolut betrachtet sind die unter 15-Jährigen nicht die größte Gruppe.

Dabei ist die Spannbreite der Werte enorm, Bremerhaven und Rostock weisen hier wie im vergangenen Berichtsjahr besondere soziale Problemlagen auf, alle Altersgruppen sind im Vergleich überdurchschnittlich oft betroffen, unter den unter 15-Jährigen sind dies fast 40 Prozent.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder mit SGB II-Leistungen nur einen Ausschnitt der von finanzieller Armut betroffenen Kinder darstellt. Hierzu gehören noch

2 Weitere Literatur in diesem Zusammenhang: Sozialstrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen als bedarfsbeeinflussender Faktor; Evaluation der Hilfen zur Erziehung in der Stadt Ludwigshafen; Heinz Müller, Elisabeth Schmutz; Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.; Ames, A. & Bürger, U., Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Heft 12/1997, S. 373-379; Bürger, U. : Stellenwert ambulanter Erziehungshilfen im Vorfeld der Heimerziehung. Empirische Befunde und Erfahrungen von Heimjugendlichen und deren Eltern mit ambulanten Jugendhilfemaßnahmen und Angeboten der Jugendhilfearbeit. In: Forum Jugendhilfe Extra. Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig Holstein, Kiel 1997.)

die Kinder, deren eigenes Einkommen (aus Kindergeld etc.) zwar für die Deckung ihres Bedarfs ausreicht, deren Eltern aber Arbeitslosengeld 2 nach SGB II erhalten.

Da ggf. „überschüssiges“ Einkommen der Kinder auf die Regelleistungen der Eltern angerechnet wird, leben auch diese Kinder am Existenzminimum. Ebenso wie die Kinder von Eltern, die zwar erwerbstätig sind, aber gerade so viel verdienen, dass es zur Existenzsicherung reicht. Versteht man dies unter finanzieller Armut, so ist der Anteil hiervon betroffenen Kinder also noch weit höher anzusetzen als die Quote der direkt von der Transferleistung abhängigen Kinder.

Im Vergleich mit diesen hoch belasteten Städten sind die Werte der übrigen Vergleichsstädte für die Inanspruchnahme der Regelleistungen nach SGB II eher gering. Vergleichsweise selten auf die Regelleistungen nach SGB II angewiesen sind die Einwohner der Stadt Viersen, Karlsruhe und Darmstadt. Im Vergleich der acht Benchmarkingstädte liegen die Werte in Mannheim für alle Altersgruppen ebenfalls noch unter dem Mittelwert.

Arbeitslosigkeit als Ausgrenzungserfahrung

Das Ausmaß an ökonomischer Deprivation in einem Gemeinwesen ist ein Aspekt, über den die Kennzahl der SGB II-Dichte Aufschluss gibt. Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass mit der Abhängigkeit von SGB II-Leistungen für die Personen ab 15 Jahren oft lang andauernde Arbeitslosigkeit einhergeht. In gewissem Umfang gibt es allerdings auch Geringverdienende, die trotz ihrer Erwerbsarbeit auf ergänzende Leistungen nach SGB II angewiesen sind.

Häufig stellt Arbeitslosigkeit neben den damit verbundenen finanziellen Einschränkungen auch per se eine große Belastung für Familien dar, weil die Auswirkungen auf die Psyche des Einzelnen und sein soziales Leben immens sind. Ob es die eigene Arbeitslosigkeit oder die der Eltern ist, sie wirkt sich auf die Situation der jungen Menschen sehr belastend aus.

Die Frage ist: Welche Kennziffer gibt adäquat Auskunft über das Ausmaß an Arbeitslosigkeit einer Stadt? Der Indikator der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld eignet sich dazu, um Hinweise vor allem auf den Umfang lang andauernder Arbeitslosigkeit zu geben.

Die offizielle Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit gibt keine umfassende Auskunft, weil in dieser viele Personen nicht berücksichtigt sind, zum Beispiel Personen mit sogenannten

„1-Euro-Jobs“ oder Jugendliche, die in einer Trainingsmaßnahme oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Zahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wiederum nicht die Arbeitslosen enthält, die ausreichende Leistungen nach SGB III erhalten.

Definition der Kennzahl

Dichte der Arbeitslosen (KeZa 1) Zahl der arbeitslosen unter 65-Jährigen am 31.12. des Berichts-jahres

pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt.

Melderegister.

Quasi als Referenzwert wird im Folgenden die Grafik mit der Arbeitslosendichte abgebildet.

Personen sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit, ARGE oder Optionskommune arbeitslos gemeldet haben.

Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12. (KeZa 1) KeZa 1:

Arbeitslosendichte der 15 bis unter 65-Jährigen am 31.12.

pro 1.000 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz

7,8

Arbeitslosendichte der 15-u.65-Jährigen je 100 EW 15-u.65 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2005 Arbeitslosendichte der 15-u.65-Jährigen je 100 EW 15-u.65 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2006

SI: 2005 wurden die Zahlen hochgerechnet, für 2006 liegen die Daten für die Stadt Siegen separat vor.

MA: Daten für AA-Bezirk; Daten für das Stadtgebiet liegen nicht vor, die Zahl würde sonst höher liegen, weil die zusätzlich zum AA-Bzeirk gehörigen Städte eine eher günstige Sozialstruktur aufweisen.

Die Grafik zeigt, dass Bremerhaven und Rostock auch im Hinblick auf die Arbeitslosendichte im Berichtsjahr die Städte mit den größten sozialen Problemlagen sind. In Darmstadt, Mannheim und Karlsruhe sind im Berichtsjahr im Vergleich eher weniger Menschen arbeitslos gemeldet.

Die Arbeitslosendichte der Stadt Viersen liegt am Mittelwert der Vergleichsstädte. Dies unterscheidet sich merklich von der SGB II–Dichte in dieser Altersgruppe (Grafik KeZa 6, weiter oben abgebildet), hier war für Viersen eine unterdurchschnittliche Problemlage ausgewiesen.