siehe Anlage Technische Unterlagen
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien
V. Unterlagen und Anlagen:
96 DIAMOND, MITSUBISHI TTZY0BP40B671;
TTZY0BP40D671;
TTZY0BP40O671;
TTZY0GA40B671;
TTZY0GA40D671;
TTZY0GA40O671;
TTZY0GP40B671;
TTZY0GP40D671;
TTZY0SA40B671;
TTZY0SA40D671;
TTZY0SA40D671;
TTZY0SA40O671
40 03.03.2020 liegt bei
97 CHRYSLER (USA) TTZY0BP40B671;
TTZY0BP40D671;
TTZY0BP40O671;
TTZY0GA40B671;
TTZY0GA40D671;
TTZY0GA40O671;
TTZY0GP40B671;
TTZY0GP40D671;
TTZY0SA40B671;
TTZY0SA40D671;
TTZY0SA40D671;
TTZY0SA40O671
40 03.03.2020 liegt bei
TTZY0GA48O671;
TTZY0GP48B671;
TTZY0GP48D671;
TTZY0SA48B671;
TTZY0SA48D671;
TTZY0SA48O671
99 KIA MOTORS (SK) TTZY0BP48B671;
TTZY0BP48D671;
TTZY0BP48O671;
TTZY0GA48B671;
TTZY0GA48D671;
TTZY0GA48O671;
TTZY0GP48B671;
TTZY0GP48D671;
TTZY0SA48B671;
TTZY0SA48D671;
TTZY0SA48O671
48 03.03.2020 liegt bei
100 CITROEN TTZY0BP48B671;
TTZY0BP48D671;
TTZY0BP48O671;
TTZY0GA48B671;
TTZY0GA48D671;
TTZY0GA48O671;
TTZY0GP48B671;
TTZY0GP48D671;
TTZY0SA48B671;
TTZY0SA48D671;
TTZY0SA48O671
48 03.03.2020 liegt bei
101 KIA TTZY0BP48B671;
TTZY0BP48D671;
TTZY0BP48O671;
TTZY0GA48B671;
TTZY0GA48D671;
TTZY0GA48O671;
TTZY0GP48B671;
TTZY0GP48D671;
TTZY0SA48B671;
TTZY0SA48D671;
TTZY0SA48O671
48 03.03.2020 liegt bei
TTZY0GA48O671;
103 PEUGEOT TTZY0BP48B671;
TTZY0BP48D671;
104 MITSUBISHI TTZY0BP48B671;
TTZY0BP48D671;
105 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
TTZY0GA485ED671;
107 KIA TTZY0BP485EB671;
TTZY0BP485EC671;
108 MAZDA, Mazda Motor Corporation TTZY0BP485EB671;
TTZY0BP485EC671;
109 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
TTZY0GA50ED671; 111 MAZDA, Mazda Motor Corporation TTZY0BP50EB671;
TTZY0BP50EC671;
112 KIA MOTORS (SK) TTZY0BP50EB671;
TTZY0BP50EC671;
113 KIA TTZY0BP51EB671;
TTZY0BP51EC671;
TTZY0GA51ED671;
TTZY0GA51EO671;
TTZY0SA51EB671;
TTZY0SA51EC671;
TTZY0SA51ED671;
TTZY0SA51EO671
115 MAZDA TTZY0BP51EB671;
TTZY0BP51EC671;
TTZY0BP51ED671;
TTZY0BP51EO671;
TTZY0GA51EB671;
TTZY0GA51ED671;
TTZY0GA51EO671;
TTZY0SA51EB671;
TTZY0SA51EC671;
TTZY0SA51ED671;
TTZY0SA51EO671
51 03.03.2020 liegt bei
116 KIA MOTORS (SK) TTZY0BP51EB671;
TTZY0BP51EC671;
TTZY0BP51ED671;
TTZY0BP51EO671;
TTZY0GA51EB671;
TTZY0GA51ED671;
TTZY0GA51EO671;
TTZY0SA51EB671;
TTZY0SA51EC671;
TTZY0SA51ED671;
TTZY0SA51EO671
51 03.03.2020 liegt bei
117 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) TTZY0BP40B716;
TTZY0BP40D716;
TTZY0BP40O716;
TTZY0GA40B716;
TTZY0GA40D716;
TTZY0GA40O716;
TTZY0GP40B716;
TTZY0GP40D716;
TTZY0SA40B716;
TTZY0SA40D716;
TTZY0SA40D716;
TTZY0SA40O716
40 03.03.2020 liegt bei
TTZYUGA44ED702; 119 OPEL, OPEL / VAUXHALL TTZYUBP44EB702;
TTZYUBP44EC702; JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
TTZYHBP405EB634;
121 LAND ROVER (GB) TTZYHBP405EB634;
TTZYHBP405EC634;
TTZYHGA405ED634; 123 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION TTZYHBP405EB634;
TTZYHBP405EC634;
124 FORD TTZYHBP45EB634;
TTZYHBP45EC634;
125 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION TTZYHBP45EB634;
TTZYHBP45EC634;
TTZYHGA42ED651; 127 PSA Automobiles SA TTZYHBP48B651;
TTZYHBP48D651;
129 MG TTZY8BP38B571;
TTZY8BP38D571;
130 MG TTZY8BP40EB571;
TTZY8BP40EC571;
TTZYHGA475E16D634;
132 VOLKSWAGEN TTZY8BP46EB571;
TTZY8BP46EC571;
133 AUDI TTZY8BP46EB571;
TTZY8BP46EC571;
134 SKODA TTZY8BP46EB571;
TTZY8BP46EC571;
TTZY8GA46ED571;
TTZY8GA46EO571;
TTZY8GP46EB571;
TTZY8GP46ED571;
TTZY8SA46EB571;
TTZY8SA46EC571;
TTZY8SA46ED571;
TTZY8SA46EO571 136 Ssangyong Motor Co., Ltd. TTZY8BP38B666;
TTZY8BP38D666;
TTZY8BP38O666;
TTZY8GA38B666;
TTZY8GA38D666;
TTZY8GA38O666;
TTZY8GP38B666;
TTZY8GP38D666;
TTZY8SA38B666;
TTZY8SA38D666;
TTZY8SA38O666
38 03.03.2020 liegt bei
137 Ssangyong Motor Co., Ltd. TTZY8BP47EB666;
TTZY8BP47EC666;
TTZY8BP47ED666;
TTZY8BP47EO666;
TTZY8GA47EB666;
TTZY8GA47ED666;
TTZY8GA47EO666;
TTZY8GP47EB666;
TTZY8GP47ED666;
TTZY8SA47EB666;
TTZY8SA47EC666;
TTZY8SA47ED666;
TTZY8SA47EO666
47 03.03.2020 liegt bei
138 Ssangyong Motor Co., Ltd. TTZY8BP48B666;
TTZY8BP48D666;
TTZY8BP48O666;
TTZY8GA48B666;
TTZY8GA48D666;
TTZY8GA48O666;
TTZY8SA48B666;
TTZY8SA48D666;
TTZY8SA48O666
48 03.03.2020 liegt bei
V.4. Änderungen:
Einzelheiten zum Antrag vom Datum 03.03.2020
Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen
3,14,24,28,29,30,36,37,38,40,42,45,48,50,52,55,58,60,61,62,63,64,65,66,67,68, 70,72,73,80,84,85,89,90,93,98,102,105,109,114,122,124,128 wurde aktualisiert.
Es wird hinzugefügt
Anlagen 129,130,131,132,133,134,135,136,137,138
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 03.03.2020
KUB
Befestigungsteile AEZ S01-03 18.08.2003
Befestigungsteile AEZ M01 22.11.1994 12.04.2002
Befestigungsteile AEZ S01-01 31.10.1999 01.09.2002
Befestigungsteile C17F27 05.06.2003 22.11.2006
Kappe ZT 2000 15.08.2000
Nabenkappe ZT2220 10.12.2004
Nabenkappe ZT2310 23.09.2008
Radbeschreibung 7. Ausfertigung 19.02.2020
Radzeichnung ALPRO Bl.1-5 TTZY_5_KBA 12.07.2017 17.05.2019 Radzeichnung ALPRO Bl.1-5 TTZY_5_KBA_ECE 13.07.2017 25.02.2020 Radzeichnung BD Bl.1-4 6266-1770(TTZY_5) 20.03.2017 12.07.2017 Radzeichnung BD Bl.1-5 7266-1770(TTZY_5) 13.07.2017 25.02.2020 Radzeichnung CMS TTZY_5 J 1170 000 bis J 1170 019 20.12.2018
Radzeichnung CMS TTZY_5 J 1170 020 bis J 1170 021 27.02.2020 Radzeichnung CO Bl.1-4 TTZY_5_KBA 06.11.2018
Radzeichnung CO Bl.1-5 TTZY_5_KBA_ECE 06.11.2018 25.02.2020
Tabelle AEZ Ring System -- 17.06.2010
Technischer Bericht RP-005000-H0-144 02.03.2020
Zentrierring Ringe 70 09.08.2002 28.08.2006
Zentrierringe Ringe 60 09.08.2002 28.08.2006
Zentrierringe Ring for Base-System 71,6 23.02.2011
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2 P.4 /- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
D.2
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
22 - - - - -
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och
Zentrierring- werkstoff
zul.
Rad- zul.
Abroll
gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTZY8BP49EB571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49EC571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49ED571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49EO571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8GA49EB571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8GA49ED571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8GA49EO571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8GP49EB571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8GP49ED571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8SA49EB571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8SA49EC571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8SA49ED571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8SA49EO571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 51J Cabrio; Frontantrieb;
75 - 147 205/50R17 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 721; 725; 73C; 74C;
77E
206 - 228 205/50R17 93 52J Frontantrieb;
215/45R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 121 Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 12N; 5ET S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17 93 121 türig;
215/45R17 91 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 184 225/45R17 91 12A 51A; 573; 71C; 71K;
66 - 195 205/50R17 121; 51G; 52J 721; 725; 73C; 74C;
225/45R17 91
M+S 12A; 52J 77E
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 235/50R17 M+S 11A; 26P; 52J ab
e1*2001/116*0369*17;
Allradantrieb;
Frontantrieb; TT; TTS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76Z; 77E;
BEO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E 140 Nm für Typ : NU
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/55R17 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 12A 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R17 94 12A 725; 73C; 74C; 76S;
77E 1Z e11*2001/116*0230*..,
e11*2007/46*0012*.. 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Nicht Octavia Scout;
215/45R17 91 51J Kombi; Allradantrieb;
55 - 147 205/50R17 93
M+S 5FM; 51J; 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E 1Z e11*2001/116*0230*..,
e11*2007/46*0012*.. 103 - 118 205/50R17 91 52J Nur Octavia Scout;
205/55R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 52J 12K; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 52J 721; 725; 73C; 74C;
225/50R17 51G 77E
1Z e11*2001/116*0230*..,
e11*2007/46*0012*.. 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Limousine;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
55 - 147 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/50R17 91 ab
e11*2007/46*0244*.., 215/45R17 91 e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. 225/45R17 51G ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 77E
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 77E 3T e11*2001/116*0326*..,
e11*2007/46*0014*.. 77 - 191 225/45R17 51G bis
e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och
Zentrierring- werkstoff
zul.
Rad- zul.
Abroll
gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTZY8BP49EB571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49EC571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49ED571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49EO571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17
TTZY8BP49EO571 PCD112 ET49 ohne 57,1 750 2251 12/17