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Deutscher Juristentag: Ergebnis einer Klausurtagung über strafrechtliche Probleme der Ahndung von

NS-Gewaltver-brechen, April 1966

BArch, N 1415/2

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Jahrgängen geordnet. Sämtliche dabei entstandenen Vorgänge werden nach Vorermittlungsverfahren, weiteren Ermittlungssachen und Bearbeitung son-stiger justizieller, amtlicher und privater Angelegen-heiten und Anfragen klassifiziert.

Die inhaltliche Erschließung erfolgt bei den Vor-ermittlungsverfahren und Ermittlungssachen nach sachthematischen, insbesondere nach orts- und ein-heitenbezogenen Gesichtspunkten. Der Ansatz, diese Unterlagen als Sachakten zu erschließen, ermöglicht die Konkretisierung und Ausdifferenzierung ihrer heterogenen Zusammensetzung. Somit werden zum Beispiel die Hauptakten der Zentralen Stelle, die Mehrfertigungen der staatsanwaltschaftlichen Er-mittlungen, Dokumenten- und Anlagenbände, aber auch Sammlungen von Vernehmungsniederschriften, Urteile und Lichtbildmappen im Einzelnen benannt und in der Datenbank gespeichert. Dies erlaubt ins-besondere bei zahlreich überlieferten mehrbändigen Ermittlungsvorgängen die Darstellung ihrer einzel-nen Bestandteile innerhalb einer Serie.

Um die Fundstellenangaben der Karteisysteme, auf die in einem anderen Beitrag dieses Heftes

eingegan-gen wird, transparent zu halten, werden neben der Aufnahme des Aktenzeichens insbesondere auch die Band- und Blattangaben konsequent berücksichtigt1. Zusätzlich werden Verlauf und Ausgang des Verfah-rens durch den Hinweis auf einschlägige Dokumente wie Abschlussberichte, Einstellungsverfügungen, Anklage- und Urteilsschriften dokumentiert.

Vorgänge, die zum Zweck der Bearbeitung sonstiger justizieller, amtlicher und privater Angelegenheiten und Anfragen angelegt worden sind und oft nur we-nige Blatt beinhalten, werden neu geordnet und zu sinnvollen und kompakten Akteneinheiten zusam-mengefasst, die über die Aktenzeichen recherchier-bar gehalten werden.

Vorermittlungs- und Ermittlungsvorgänge, die ur-sprünglich zu einem bestimmten eigenen Betreff begonnen wurden und als solche in den Karteisy-stemen erfasst sind, aber im Laufe der Ermittlungen aufgrund eines identischen Sachverhaltes mit ande-ren Vorgängen verknüpft und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig geführt wurden (sogenann-te verbundene Vorgänge) werden in bestimmten Archivnummernbereichen (ohne

Aufbewahrungs-Vorläufige Klassifikationsgruppen des Bestandes B 162

Im Jahre 1983 begann ich als wohl einer der er-sten Historiker überhaupt in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen intensiv zu recher-chieren. Im Rahmen der Fragestellung nach den Zusammenhängen zwischen der NS-„Euthana-sie“-Aktion und der „Aktion Reinhard“, mit der NS-Institutionen die Tötung in den im deutsch besetzten Polen gelegenen Vernichtungslagern Bełzec, Treblinka und Sobibór bezeichnet hatten, durfte ich in die entsprechenden Vorermittlungs-verfahren Einsicht nehmen. Im Verfahren gegen Franz und andere, welches die in Treblinka ver-übten Verbrechen zum Gegenstand hatte, konnte ich gleichsam beobachten, wie die Ermittlungen durch einen jungen Gerichtsassessor in Ludwigs-burg eingeleitet und vorangetrieben wurden.

Bald war der stellvertretende Kommandant Kurt Franz in Düsseldorf ermittelt. Das Verfahren wur-de an die dortige Staatsanwaltschaft abgegeben;

Anfang Dezember 1959 wurde Franz verhaftet, in seiner Gegenwart die Wohnung durchsucht und er ausführlich vernommen. All dies geschah noch unter Mitwirkung des Ludwigsburger Sachbear-beiters. Ein offenbar sichergestelltes Photoalbum, zu dessen Inhalt die Ludwigsburger Unterlagen Hinweise enthielten, aber keine Kopien oder gar Reproduktionen, war für mich zunächst von meinem Erkenntnisinteresse her ohne Belang.

Noch in 1983 erschien im Fischer-Verlag eine vom damaligen Leiter der Zentralen Stelle Dr.

jur. Dr. phil. h.c. Adalbert Rückerl mit heraus ge-gebene Dokumentation „Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas“. Einige Zeit spä-ter trat der Verlag in Verbindung mit dem Publi-zisten Ernst Klee und Staatsanwalt Willi Dressen, seinerzeit u.a. für Öffentlichkeitsarbeit in der Zentralen Stelle zuständig, an mich zwecks Mit-arbeit an einem Buchprojekt heran. Man denke an ein Quellenbuch zum Judenmord, das speziell Zeugnisse von Tätern bzw. deutschen Zeugen, na-heliegenderweise besonders aus Strafverfahrens-unterlagen, enthalten sollte. Trotz der dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sollten auch Abbildungen enthalten sein. Ich erklärte meine Bereitschaft zur Mitarbeit.

Nun sah ich das eingangs erwähnte Album in neu-em Licht. Durch eine Aktenübersendung kam es kurzfristig von der Staatsanwaltschaft nach Lud-wigsburg. Das Titelblatt trug die unterstrichene Zeile „Schöne Zeiten“. Das erste Wort war trotz offensichtlichem Radierungsversuch noch gut zu lesen. 1988 erschien dann das Werk „Schöne Zeiten“. Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer unter mehrfacher Verwendung des Al-bums.

Auch wenn Franz abgestritten hatte, das Album angelegt zu haben, so machte er Angaben zum Inhalt, wie etwa zu dem im Album mehrfach abgebildeten Bernhardiner Barry. Franz wurde schließlich unter anderem deshalb verurteilt, weil er, ein typischer Exzesstäter, den Hund auf Ju-den hetzte, die entweder von diesem tot gebissen wurden bzw. verletzt im sogenannten Lazarett in Treblinka in der Folge erschossen wurden. Das Franz-Album ist inhaltlich ein herausragendes Zeugnis. Zugleich stellt es in quellenkritischer Hinsicht einen äußerst günstigen Fall dar. Es gibt zwar weder originale Negative noch wissen wir Sicheres über den oder die Photographen, aber es sind neben Franz eine Anzahl weiterer Personen, die zu den Photographien inhaltliche Informati-onen lieferten1.

Bemerkungen zur Bildüberlieferung

Photos finden sich in vielen Verfahrensunterlagen, wenn sie auch in Ludwigsburg sicher seltener als bei staatsanwaltschaftlichen oder kriminalpolizei-lichen Akten vorhanden sind. Es handelt sich zum einen um Aufnahmen von Personen von vor 1945 aus personenbezogenen Akten, hauptsächlich aus den Beständen des vormaligen Berlin Document Centers (BDC), und aus der Zeit nach 1945 in Form von erkennungsdienstlichen Photos oder über hauptsächlich die Passämter beschafften Bil-dern. Bis 1945 sind dies meist Reproduktionen sowie gelegentlich zeitgenössische Originalabzü-ge, die als Doppelstücke durch das BDC für Er-mittlungszwecke an deutsche Strafverfolgungsbe-hörden abgegeben worden waren. Hinzu kommen