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Der Landesbeauftragte .1 Tätigkeit im Berichtszeitraum

Die Geschäftseingänge entwickelten sich wie folgt:

2013: 4.742 2014: 5.163 2015: 5.230

Für diese Zeiträume gab es insgesamt 230 Petenteneingaben im Bereich des Daten-schutzes bei öffentlichen Stellen, im Einzelnen:

2013: 90 2014: 66 2015: 74

Im Bereich des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich fielen folgende Fallzah-len bei den Eingaben an:

2013: 95 2014: 120 2015: 142

Zu den vorgenannten Zahlen kamen viele Behörden- und Firmenanfragen hinzu. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten nah-men zahlreiche Informationsbesuche und Beratungsgespräche wahr. In den vor-genannten Zeiträumen wurden insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingelei-tet.

Kontrollen bei öffentlichen wie nicht-öffentlichen Stellen erfolgten überwiegend an-lassabhängig. Trotz der hohen Arbeitsbelastungen gelang es aber in den vergange-nen Jahren, auch wieder anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen. Schwer-punkte waren u. a. Querschnittsprüfungen in vier Kommunen, die Kontrolle von zwei

Krankenhäusern, die Prüfung einer Krankenkasse im Krankengeldfallmanagement, dreier Gymnasien und einer integrierten Gesamtschule. Des Weiteren wurden vier Personalämter, ein Fundbüro, eine Ausländerbehörde, ein Finanzamt, ein Jobcenter, ein Sozialamt und vier Ministerien in Bezug auf Sicherheitsakten im Geheimschutz kontrolliert. Zusätzliche Prüfungsschwerpunkte waren Webshops von Apotheken und Videoüberwachungen in Bäckereien.

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasste neben der Homepage der Behörde die Presse-arbeit sowie die Herausgabe von Broschüren und weiterem Informationsmaterial.

Der Landesbeauftragte hatte am Tag der offenen Tür des Landtags von Sachsen-Anhalt am 3. Oktober 2014 Gelegenheit, seine Behörde mit einem eigenen Stand im Landtagsgebäude vorzustellen. So ergab sich die Möglichkeit, das Angebotsspek-trum des Landesbeauftragten an Broschüren, Informationsheften und Faltblättern zum Datenschutz und auch zur Informationsfreiheit den vielen interessierten Besu-chern auszuhändigen. Nachfragen machten das Interesse an den Themen beson-ders deutlich.

Die Zusammenarbeit mit dem Landtagspräsidenten und seiner Landtagsverwaltung erfolgte im Übrigen weiter vertrauensvoll und konstruktiv.

Da die Struktur der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt weitgehend nicht von großen inter-national aufgestellten Unternehmen bestimmt wird, sondern flächendeckend von vie-len kleinen und mittleren Unternehmen, hat der Landesbeauftragte speziell für diese Zielgruppe eine Broschüre unter dem Titel „Datenschutz ist Chefsache“ herausgege-ben. Auch die Kunden von Unternehmen, speziell die Verbraucher, wurden nicht au-ßer Acht gelassen. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wurde ein Faltblatt mit dem Titel „Datenschutz – Kennen Sie Ihre Rechte als Ver-braucher?“ veröffentlicht.

Auch wurden Fortbildungen für Behördenbedienstete des Landes im Rahmen des Programms des Aus- und Fortbildungsinstituts Sachsen-Anhalt angeboten.

Der Landesbeauftragte und einzelne Mitarbeiter hielten bei verschiedenen Gastge-bern Vorträge zur Entwicklung des Datenschutzes und zu spezifischen Fachthemen.

Auch wurden Beiträge in Mitglieder- und Fachzeitschriften veröffentlicht.

Die Pflege und Wahrnehmung der Datenschutznetzwerke wurde fortgesetzt. So wurden Erfahrungsaustausche mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Hochschulen des Landes ebenso durchgeführt wie solche jährlichen Gesprächsrun-den mit Gesprächsrun-den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Treffen haben sich als wichtiger Netzwerkbaustein fest etabliert; neben Erörterungen zu allgemeinen datenschutzrechtlichen Entwicklungen geht es immer wieder um Berichte und Fragestellungen aus der Praxis zu Aspekten des Daten-schutzes und der Datensicherheit.

Der Landesbeauftragte beteiligte sich weiterhin am Erfahrungsaustauschkreis Sach-sen-Anhalt der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. für betriebli-che Datenschutzbeauftragte und an Informationsveranstaltungen von Kammern und Verbänden für Unternehmensvertreter. Dieser Adressatenkreis wird ab dem Jahr

2016 im Hinblick auf die Änderungen im Datenschutzrecht durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in besonderer Weise im Mittelpunkt stehen.

Das aktuelle Organigramm der Geschäftsstelle ist beigefügt (Anlage 47). Durch die erheblichen Aufgabenzuwächse in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und die auf den Landesbeauftragten und seine Geschäftsstelle zukommenden zusätzlichen Befugnisse ist ein deutlicher Stellenzuwachs erforderlich. Für den Doppelhaushalt 2015/16 wurde nur eine Refe-rentenstelle im Bereich des nicht-öffentlichen Datenschutzes bewilligt. Eine zusätz-lich angemeldete Juristenstelle für die Bereiche E-Government und Innere Sicherheit auch vor dem Hintergrund europäischer Entwicklungen wurde abgelehnt. Der Lan-desbeauftragte ist in den vergangenen Jahren nicht in der Lage gewesen, den Her-ausforderungen der Entwicklungen im Datenschutz und den daraus resultierenden Aufgabenstellungen in jeder Weise gerecht zu werden. Für eine unabhängige und effektive Tätigkeit zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Menschen reicht die bisherige insbesondere personelle Ausstattung nicht aus. Dies gilt auch für die Aufgaben auf dem Feld der Medienkompetenzvermittlung (vgl. Nr. 1.4).

Die Zusammenarbeit auf der Ebene der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bzw. der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehör-den und in ihren Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen für Datenschutzaufsichtsbehör-den Datenschutz im öffentli-chen und nicht-öffentliöffentli-chen Bereich ist in den letzten Jahren noch intensiver gewor-den und für die eigene Arbeit unentbehrlich.

2.2 Schwerpunkte und Empfehlungen

Im Folgenden werden im Sinne eines zusammenfassenden Rückblicks und Aus-blicks wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Landesbeauftragten aufgeführt.

Wichtige Einzelfälle im Berichtszeitraum und zugleich längerfristige Vorgänge:

 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (siehe Nr. 3.1.1)

 Safe Harbor (siehe Nr. 3.2.1)

 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (siehe Nr. 3.1.3)

 E-Government-Gesetzgebung (siehe Nr. 4.3)

 Dataport (siehe Nr. 4.6)

 Nutzung sozialer Netzwerke (siehe Nr. 5.8.1)

 Entwicklung des Verfassungsschutzes (siehe Kapitel 8)

 Landeskrebsregister (siehe Nr. 11.1.9)

 Videoüberwachung (siehe Kapitel 15)

 Medienkompetenzvermittlung (siehe Nr. 1.4)

Der Landesbeauftragte beteiligte sich beratend an folgenden wesentlichen Gesetz-gebungsvorhaben:

 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (siehe Nr. 3.1.1)

 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (siehe Nr. 3.1.3)

 Ausführungsrecht des Landes zum Bundesmeldegesetz (siehe Nr. 6.5.2)

 Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt (siehe Nr. 7.2)

 Archivrechtsnovelle (siehe Nr. 10.1)

 Kommunalverfassungsgesetz (siehe Nr. 13.4.1)

 Gaststättengesetz (siehe Nr. 14.7)

Ungeachtet der Empfehlungen und Forderungen in den Einzelbeiträgen äußert der Landesbeauftragte folgende Grunderwartungen gegenüber Landtag und Landesre-gierung für die 7. Wahlperiode:

 Anpassung der Personal- und Sachausstattung der Geschäftsstelle des Lan-desbeauftragten an die neuen Aufgaben und Befugnisse aus der Europäi-schen Datenschutz-Grundverordnung

 Stärkere Berücksichtigung der Entschließungen der Konferenz der unabhän-gigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

 Beteiligung des Landesbeauftragten bei der Entwicklung und Umsetzung einer Digitalen Agenda des Landes

 Umsetzung der Vorschläge der Enquete-Kommission des Landtages der 6. Wahlperiode für die Themenbereiche E-Government und Open Govern-ment

 Schaffung einer sicheren Kommunikation als Voraussetzung für ein vertrau-enswürdiges E-Government

 Grundrechtskonforme Reform der Sicherheitsgesetze

 Intensivierung der Umsetzung der Konzepte zur Medienkompetenzbildung Der Landesbeauftragte sieht für die kommenden Jahre folgende Bereiche als beson-dere Herausforderungen und Aufgabenfelder für den Datenschutz:

 Umsetzung und Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

 Digitale Gesellschaft (Big Data, Internet der Dinge, Industrie 4.0)

 E-Government

 Innere Sicherheit

 Bildung/Medienkompetenz

3 Nationales und internationales Datenschutzrecht