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Definition der NRP-Konformität

3. Inhalt und Resultat der Programme

3.2. Thematische Fokussierung

3.2.1. Definition der NRP-Konformität

Zur Beantwortung der oben festgehaltenen Evaluationsfragen muss zusätzlich zu den in Kapitel 3.1. oben dargelegten rein quantitativen Angaben zum jeweiligen Programmfortschritt analysiert werden, ob die Interreg-Programme generell und die vom SECO via NRP finanzierten Projekte auf die Ziele der NRP ausgerichtet sind. Zur Beurteilung der NRP-Konformität der Interreg-Programme wurden OP, PV und einzelne Projekte dahingehend geprüft, ob sich deren Ziele (im Falle der OP und PV) oder deren Aktivitäten (im Falle der einzelnen Projekte) mit den Zie-len der Neuen Regionalpolitik (NRP) vereinbaren lassen. Dabei stellt sich die Fra-ge, wie konkret beurteilt wird, ob ein Projekt die Ziele der NRP erreicht. Zu be-rücksichtigen ist dabei auch, dass der parlamentarischen Debatte zum Bundesge-setz zur Neuen Regionalpolitik im Jahr 2006 entnommen werden kann, dass bei der Förderung von Interreg im Rahmen der NRP auf die europäischen Vorgaben

Rücksicht genommen und eine gewisse Flexibilität geschaffen werden muss.3 Nichtsdestotrotz muss für eine Beantwortung der Frage der NRP-Kompatibilität ein mehr oder weniger klares Kriterienraster herangezogen werden. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wurde daher zur Operationalisierung der Frage der NRP-Kompatibilität auf die im zweiten Mehrjahresprogramm (MJP2) im Hinblick auf die Ausrichtung 1 (Projektförderung) festgehaltenen Förderinhalte (siehe Bun-desrat 2015: 2445-2448) abgestellt. Diese sind:

 Wissenstransfer und Innovationsunterstützung für KMU fördern

 Qualifizierung der regionalen Arbeitskräfte und Akteure fördern

 Unternehmensübergreifende Vernetzung und Kooperationen voranbringen

 Wertschöpfungsketten schliessen und verlängern

 Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen bzw. Angebote sichern und rea-lisieren

Selbstredend können Programme und Projekte grundsätzlich auch dann die Ziele der NRP unterstützen, wenn Aktivitäten unterstützt werden, die nicht den in den im MJP2 festgehaltenen Förderinhalten entsprechen. So könnten z.B. sehr viele OP-Ziele dem NRP-Ziel der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zugewiesen werden.

Allerdings erhielte die Diskussion der Zielkongruenz dann eine gewisse Beliebig-keit, schlussendlich könnte für fast alle erdenklichen, irgendwie sinnvollen, den Lebensraum oder die Lebensbedingungen verbessernden Projekte dargelegt wer-den, warum sie einen positiven Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten; in die-sem Sinne könnten alle Umweltschutzprojekte, alle kulturellen Projekte, alle Pro-jekte, die die Gesundheit fördern etc. als NRP-konform bezeichnet werden. Genau eine solche Beliebigkeit möchte das MJP2 aber vermeiden, in dem es gewisse För-derinhalte definiert.

Zur Beurteilung, ob die Projekt- und Programmziele mit den oben aufgezählten Förderinhalten kongruent sind, wurden die im MJP2 festgehaltenen Erläuterungen konsultiert. Im Hinblick auf die Beurteilung der Interreg-Ziele bzw. Aktivitäten und der Interpretation der im MFP2 festgehaltenen Förderinhalte sind folgende Überlegungen eingeflossen:

Wissenstransfer und Innovationsunterstützung für KMU: Laut MJP2 sind im Bereich der „Unterstützung von Produkt- und Prozessinnovationen“ unterstüt-zende Angebote förderungswürdig, also z.B. der Einsatz von Coaches. Weiter werden im MJP2 explizit überbetriebliche Leistungsangebote als förderwürdig

3 Einschätzung Sabine Kollbrunner, SECO, auf Basis der Protokolle der entsprechenden parlamen-tarischen Debatte.

genannt. Nicht Teil des Programms sollten hingegen einzelbetriebliche För-dermassnahmen sein. Nach unserem Verständnis sollte mit NRP-Geldern des-halb auch nicht die Entwicklung ganz konkreter Produkte oder Prozessoptimie-rungen unterstützt werden.

Qualifizierung der regionalen Arbeitskräfte und Akteure fördern: Grundsätz-lich erscheint die Definition dieses Förderinhalts relativ eindeutig. Nichtsdes-totrotz kann es im Bereich der Förderung von Hochschulprojekten zu einer Schnittmenge zwischen Ausbildung und Forschung kommen. Nach unserem Verständnis ist reine Forschungskooperation noch kein NRP-förderwürdiges Projektziel (ausser wenn Wissenstransfer im Vordergrund steht, solche Projek-te entsprechen dem ersProjek-ten hier genannProjek-ten Förderinhalt), die Ausbildung hinge-gen schon.

 Unternehmerische Vernetzung und Kooperation voranbringen: Wichtig ist hier die Vernetzung von Unternehmen. Eine Vernetzung anderer Akteure, z.B.

Verwaltungsbehörden, ist kein unter der NRP zu fördernder Projektinhalt.

 Wertschöpfungsketten verlängern und Lücken schliessen: Unterstützt werden können unter diesem Förderinhalt entsprechende Abklärungen, wobei wiede-rum abgegrenzt werden muss zu rein einzelbetrieblichen Fördermassnahmen.

 Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen und Angebote sichern und realisie-ren: Laut dem Beschrieb im MJP2 sind damit z.B. Infrastrukturen gemeint, die die Erreichbarkeit verbessern. Weiter schreibt das MJP2: „Darunter kann auch touristische Infrastruktur fallen, die als Voraussetzung zur Inwertsetzung von landschaftlicher Attraktivität dient“ (Bundesrat 2015: 2448). Gedacht werden könnte hier also z.B. an einen Wanderweg, der die touristische Attraktivität er-höht. Festgehalten werden muss dabei aber, dass via NRP Infrastrukturen le-diglich mit Darlehen (nicht aber mit à-fonds-perdu-Beiträgen) unterstützt wer-den können, und Interreg wiederum nicht die Gewährung von Darlehen vor-sieht. Unterstützt werden können hingegen Vorarbeiten zur Erstellung von Inf-rastrukturen (z.B. Machbarkeitsstudien). Weiter erwähnt das MJP2, dass sich Infrastrukturen dadurch auszeichnen, dass sie öffentliche oder meritorische Güter sind. Die öffentliche Hand könne also durch die Unterstützung im Be-reich der Infrastrukturen ein Marktversagen beheben. Diese Feststellung eröff-net nach unserer Interpretation etwas Spielraum, auch andere Projekte via NRP / Interreg zu finanzieren, die einen Beitrag zur touristischen Inwertsetzung der Attraktivität eines Raums leisten. Wenn also ein Kulturerbe erhalten wird oder nur schon auf dessen Existenz hingewiesen wird, so kann das die touristische Attraktivität erhöhen, von dem die in der Wertschöpfungskette Tourismus ak-tiven Firmen profitieren.

Neben den Förderinhalten definiert das MJP2 auch noch Förderschwerpunkte ers-ter Priorität (Wertschöpfungssystem Industrie und Wertschöpfungsindustrie Tou-rismus), weitere Wertschöpfungssysteme sind Förderschwerpunkte zweiter Priori-tät - die unterstützten Projekte werden in Kapitel 3.2.4. unten auch diesen Schwer-punkten zugeteilt.