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Antragsformular Bremen-Fonds

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Die Übernahme der Stornierungskosten wendet sich an Kinder und Jugendliche jeglichen Geschlechts gleichermaßen. Als kompensatorische Maßnahme, die an Eltern adressiert ist, kommt sie jedoch Alleinerziehenden, darunter überwiegend alleinerziehenden Frauen, in besonderem Maße zu gute.

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☐ LAND ☒ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 1.634

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle:

Die Senatorin für Kinder und Bildung / Referat 13

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 13: Finanzmanagement

Ansprechperson:

Herr Ulfert Bitomsky

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

Ressort Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum 23.07.2020 Produktplan 21

Kapitel 3232 Allgemeine Bewilligungen für Kinderbetreuung

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

28.07.2020

Mehrbedarfe aufgrund der Covid 19-Pandemie im Bereich der Schulen und

Kindertagesbetreuung – Ausweitung der Betreuung in den Randzeiten in

Kindertagesstätten Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Die unverzüglich umgesetzte Notbetreuung hat die Betreuungszeiten noch weiter als üblich eingeschränkt. Zudem sind die sonstigen alternativen Betreuungsmöglichkeiten (z.B. Großeltern, Spielverabredungen) durch die anhaltenden Kontaktbeschränkungen derzeit stark eingeschränkt. Daher soll eine umfassendere und passgenauere Betreuung auch für Eltern im Schichtdienst ermöglicht werden, indem die Früh- und Spätdienste in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung besser ausgestattet werden.

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn: Kindergartenjahr 2020/21 voraussichtliches Ende: 31.12.2020

Zuordnung zu (Auswahl):

1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung

Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Eltern

Bereich, Auswahl:

- Bildung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen

erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der Geschlechter?

Besonders Eltern im Schichtdienst sollen durch eine Ausweitung der Betreuungszeiten unterstützt werden.

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Kitas mit Öffnungszeiten 7.00 bis 18.00 Uhr ST 16

Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Aufgrund der Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mussten Eltern die Betreuung ihrer Kinder über eine lange Zeit auf anderem Wege

sicherstellen. Um insbesondere die Eltern mit Schichtdienst zu entlasten, soll daher die Betreuung in den Randzeiten erweitert werden, damit diese ihrer Berufstätigkeit wieder nachgehen können.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Die Wirtschaft soll nach den umfangreichen Einschränkungen aufgrund der

Corona-Pandemie wieder angekurbelt und die Kurzarbeit zurückgefahren werden.

Hierdurch sind viele Eltern wieder auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Unterstützung durch die Großeltern soll aufgrund der weiterhin bestehenden Gefährdungslage möglichst nicht in Anspruch genommen werden.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Die Eltern sollen bei der Betreuung unterstützt werden, um ihre eigene Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Der Bund unterstützt durch sein Konjunkturpaket die Ausweitung der

Kindertagesbetreuungskapazitäten. Es wird zu prüfen sein, ob die Mittel auch für die Ausweitung der Betreuung in den Randzeiten genutzt werden können.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

Die Ausweitung der Randzeiten verringert die Stickstoffemissionen, da Eltern weniger Wege zurücklegen müssen, um eine Betreuung vor bzw. nach der Kita sicherzustellen.

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Die Ausweitung der Randzeitbetreuung wird für Kinder jeglichen Geschlechts angeboten und leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dient darüber hinaus wichtigen sozialpolitischen Zielsetzungen.

Hiervon profitieren Frauen und Alleinerziehende, darunter überwiegend alleinerziehende Frauen, in besonderem Maße.

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☐ LAND ☒ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 150

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle:

Die Senatorin für Kinder und Bildung / Referat 33

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 33: Kitaplanung und -finanzierung

Ansprechperson:

Frau Sylvia Gerking

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

Ressort Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum 23.07.2020 Produktplan 21

Kapitel 32* Diverse Kapitel

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

28.07.2020

Mehrbedarfe aufgrund der Covid 19-Pandemie im Bereich der Schulen und

Kindertagesbetreuung – Kompensation von Personalausfällen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Schulen Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Im Zuge der Corona-Pandemie kommt es aktuell in Einrichtungen der

Kindertagesbetreuung sowie in Schulen zu Personalausfällen, da Beschäftigte mit ärztlicher Bescheinigung bzw. aufgrund bekannter gravierender Vorerkrankungen keine Kinder betreuen dürfen. Aufgrund der hohen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ist

realistisch nur anteilig eine Ersatzmöglichkeit (ca. 10 %) realisierbar.

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn: Schul-/Kindergartenjahr 2020/21

voraussichtliches Ende: 31.12.2020

Zuordnung zu (Auswahl):

1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung

Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Erzieher*innen, Kinder in

Kindertagesbetreuung, Lehrer*innen, Referendar*innen

Bereich, Auswahl:

- Kinder und Bildung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen

erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der Geschlechter?

Zumindest ein Teil der Personalausfälle in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Schulen soll kompensiert werden.

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Einhaltung Budget T€ 2.359

Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Personalausfällen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Schulen, da Beschäftigte mit ärztlicher

Bescheinigung bzw. aufgrund bekannter gravierender Vorerkrankungen

(Risikogruppe) keine Kinder betreuen dürfen. Bis mindestens Ende 2020 ist nicht absehbar, ob diese Personen ihre reguläre Tätigkeit auch mit erweiterten

Schutzmaßnahmen aufnehmen können.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Einige Kitas und Schulen haben wenige Ausfälle wobei andere Standorte mehr

Personalausfälle (bis zu 20%) kompensieren müssen. Dies ist auf absehbare Zeit nicht umsteuerbar. Zudem entfällt eine flexible Nutzung von „Springerkräften“ durch die aktuellen Hygienevorschriften.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Angesichts der andauernden Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung und Schulen an einigen Standorten und der nicht absehbaren Zeit, die diese noch fortbestehen, ist eine Kompensation der Personalausfälle erforderlich, um die Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen sowie in den Schulen sicherstellen zu können.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Seitens des Bundes oder der EU stehen für diese Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima.

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Von den Personalausfällen sind Personen jeglichen Geschlechts betroffen. Die Mehrzahl der Betreuungskräfte in der Kindertagesbetreuung ist weiblich.

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☐ LAND ☒ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 2.359

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

Die Senatorin für Kinder und Bildung / Abteilung 2/3

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 24/33: Schulaufsicht; Kitaplanung und -finanzierung

Ansprechpersonen:

Frau Sylvia Gerking, Herr Thiele

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

Ressort Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum 23.07.2020 Produktplan 21

Kapitel 3239 Allgemeine Bewilligungen für Schulen

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

28.07.2020

Mehrbedarfe aufgrund der Covid 19-Pandemie im Bereich der Schulen und Kindertagesbetreuung.

Auswirkungen auf die Bremer Schullandheime.

Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Aufgrund der abgesagten Klassenfahrten und sonstigen Ausflüge entstehen bei den Bremischen Schullandheimen große Finanzierungslücken, da die Einnahmen hieraus wegfallen, die jedoch nicht allein durch die Stornierungskosten aufgefangen werden können. Davon sind neben den Personalkosten für das fest eingestellte Personal auch die Energiekosten, Mieten, bereits beschafftes bzw. vertraglich gebundenes

Pädagogikmaterial und Dienstleistungen Dritter betroffen.

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn: laufend voraussichtliches Ende: 31.12.2020

Zuordnung zu (Auswahl):

2. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft

Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Schullandheime

Bereich, Auswahl:

- Bildung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der

Geschlechter?

Die finanzielle Rettungsmaßnahme für die betroffenen Schullandheime soll dem Erhalt der Einrichtungen dienen. Das weitere Betreiben von Schullandheimen liegt im bremischen Interesse.

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Erhalt der bremischen Schullandheime ST 10

Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Aufgrund des länderübergreifenden Lock-Downs ist der Betrieb der

Schullandheime vorübergehend eingestellt worden. Durch die Stornierungskosten konnte nur ein Teil der laufenden Kosten abgedeckt werden. Die Schullandheime verfügen nur über geringe finanzielle Reserven. Wegen der großen

Infektionsgefahr ist es nicht ohne weiteres möglich, die gemeinsame Unterbringung der Klassen wie bisher unter einem Dach nach Hygienebestimmungen zu

organisieren.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Ohne finanzielle Unterstützung werden die Schullandheime auf absehbare Zeit in Konkurs gehen.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

Der Bund stellt in seinem Konjunkturpaket auch Mittel für die Schullandheime zur Verfügung. Diese werden vorrangig genutzt.

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Schullandheime existieren für die organisierten Klassenfahrten und Tagesausflüge der Schulklassen. Die Zeit in den Schullandheimen ist für die Schüler*innen eine günstige Variante gemeinsam mit Mitschüler*innen sich zu integrieren und schöne Erinnerungen zu sammeln. Ohne die Schullandheime wird es schwierig,

kostengünstige Ausflüge zu organisieren.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Der Bund stellt in seinem Konjunkturpaket auch Mittel für die Schullandheime zur Verfügung. Diese werden vorrangig genutzt.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

Die Finanzierung der entstandenen Kosten und ausgefallenen Einnahmen der Schullandheime hat unmittelbar keine Klimaauswirkungen.

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Durch einen möglichen Konkurs der Schullandheime entfiele eine Möglichkeit von kostengünstigen Klassenfahrten und Ausflügen. Hiervon sind perspektivisch insbesondere Alleinerziehende betroffen. Dies sind in der Mehrzahl Frauen.

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☐ LAND ☒ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 318

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle:

Die Senatorin für Kinder und Bildung / Referat 13

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 13: Finanzmanagement

Ansprechperson:

Herr Uwe Henke

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

Ressort Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum 23.07.2020 Produktplan 21

Kapitel 3239 Allgemeine Bewilligungen für Bildung

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

28.07.2020

Mehrbedarfe aufgrund der Covid 19-Pandemie im Bereich der Schulen und Kindertagesbetreuung.

Ferienkurse Schulschwimmen.

Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Ein erheblicher Anteil der Schüler*innen des 3. Jahrgangs gehört weiterhin zur Gruppe der Nichtschwimmer*innen. Um das ausgefallene Schulschwimmen für Schüler*innen des 3. Jahrgangs zu kompensieren, sollen von der Senatorin für Kinder und Bildung in Zusammenarbeit mit den Bremer Bädern Ferienkurse

„Schulschwimmen“ angeboten werden. Die Schwimmintensivkurse sollen jeweils in einem Zeitraum von fünf Tagen stattfinden, pro Tag wird eine Stunde

geschwommen. Ziel ist es, dass die Kinder am Ende ein Abzeichen bekommen.

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn: Ferien 2020 voraussichtliches Ende: Ferien 2020

Zuordnung zu (Auswahl):

3. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Verwerfungen

Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Schüler*innen des 3. Jahrgangs

Bereich, Auswahl:

- Bildung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen

erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der Geschlechter?

Das Schulschwimmen für den 3. Jahrgang in den Ferien kompensiert den Schwimmunterrichtausfall aufgrund der corona-bedingten Schließungen. Es ist wichtig, dass die Kinder ihre Schwimmfähigkeiten ausbauen

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Schwimmabzeichen ST 1.000

Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Aufgrund der Pandemie ist der Schwimmunterricht seit März 2020 ausgefallen.

Insofern konnten die betroffenen Kinder ihre Schwimmfähigkeiten nicht in ausreichendem Maß erlernen bzw. ausbauen.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Der ausgefallene Schwimmunterricht soll schnellstmöglich kompensiert werden.

Dies ist während der regulären Schulzeit nur eingeschränkt möglich.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Es ist sinnvoll, wenn ein professioneller Schwimmkurs besucht wird. In diesem lernen die Kinder das korrekte und fehlerfreie Schwimmen. Besonders, wenn ein Kind als eher ängstlich gilt oder einige Schwierigkeiten bei der Koordination hat, ist es gut, wenn ein Profi zur Seite steht, welcher das Kind unterstützen kann.

Dadurch werden Fehler beim Schwimmen direkt vom Anfang an korrigiert und ein Kind hat es später leichter. Aber auch für die soziale Entwicklung ist ein

professioneller Schwimmkurs essenziell. Gemeinsam mit anderen Kindern lernen die Schüler*innen schneller das Schwimmen.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Derzeit sind weder Bundes- noch EU-Mittel für diese Maßnahmen eingeplant.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

Keine direkten Klimaauswirkungen.

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Es handelt sich hier um ein erweitertes Unterrichtsangebot für Grundschulkinder jeglichen Geschlechts.

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☐ LAND ☒ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 40

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

Die Senatorin für Kinder und Bildung / Referat 20 a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 20:

b) Gesondertes Projekt:

Ansprechperson:

Frau Sabine Kurz

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein