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Wir möchten Ihnen vor allem die beiden für Open Content anerkannten Lizenzen CC BY und CC BY-SA sowie die Freigabeerklärung CC0 näher vorstellen:

CC BY (Namensnennung)

Diese Lizenz enthält keine Einschränkung bei der Verwendung, verpflichtet jedoch zur Namensnennung. Das bedeutet, dass das betreffende Werk umfassend genutzt werden darf, auch kommerziell, solange der Urheber in der von ihm gewünschten Form bei der Nachnutzung genannt wird.

In der Kurzfassung der Lizenz 29 finden Sie Informationen darüber, was es zu beach-ten gilt. Sie dürfen:

Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten

Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen, und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.

Und dies unter folgenden Bedingungen:

Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorge-nommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technischen Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas unter-sagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweis: Eine Bearbeitung oder Umgestaltung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn Sie erkennbare Änderungen am Originalwerk vornehmen. Das können bei Texten etwa Streichungen und Übersetzungen sein, bei Bildern das Zuschneiden, das Verändern der Farben etc. und bei Videos das Einfügen von Untertiteln, Unter-legen mit Musik und ähnliches. Laut den CC-Bedingungen muss dann zumindest angegeben werden, dass es sich um eine bearbeitete Version des Originalwerkes handelt. Auch die Art der Bearbeitung muss kurz angegeben werden. Maßgeblich ist, dass Bearbeitungen für alle Nachnutzenden klar erkennbar und nachvollzieh-bar sein müssen.

CC BY-SA (Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

Diese Lizenz enthält neben der Namensnennung eine Verpflichtung, veränderte Werke nur unter den gleichen Bedingungen weiterzuverbreiten (abgekürzt SA für ShareAlike). Das heißt, dass Werke wie bei der Variante CC BY geändert – also bearbeitet – werden dürfen, die geänderte Version, sofern sie veröffentlicht werden soll, aber nur unter der ursprünglichen CC-BY-SA-Lizenz oder einer kompatiblen Lizenz (siehe Abbildung 4: Kompatibilitätstabelle) erneut veröffentlicht werden darf. Bei Veröffentlichung der geänderten Fassungen des Werkes wird das neue Werk also insgesamt ebenfalls wieder unter CC BY-SA freigegeben. Damit wird erreicht, dass auch die auf Basis freigegebener Inhalte neu geschaffenen Werke frei lizenziert bleiben. Auch hier gilt, dass Bearbeitungen für Nachnutzende erkennbar angegeben werden müssen.

In der Kurzfassung der Lizenz30 finden Sie Informationen darüber, was es zu beach-ten gilt. Sie dürfen:

Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten

Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen, und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.

Und dies unter folgenden Bedingungen:

Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorge-nommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.

Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technischen Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas unter-sagen, was die Lizenz erlaubt.

Urheber können durch Auswahl der passenden CC-Lizenz mit wenig Aufwand festlegen, dass ein Werk also beispielsweise nur mit Namensnennung (CC BY) oder mit Namensnennung und nur unter den gleichen Bedingungen in veränderter Form weiterverbreitet werden darf (CC BY-SA).

Wie bereits zu Beginn des Kapitels erwähnt, bietet Creative Commons auch die Möglichkeit, eine völlige Freigabe vorzunehmen – man spricht dann davon, das eigene Werk in die Gemeinfreiheit zu entlassen. Zu diesem Zweck wurde die stan-dardisierte Rechteaufgabeerklärung namens CC0 („CC Zero“ oder auch „CC Null“) entwickelt.

Zur Erinnerung: Gemeinfreie Werke sind Werke, deren Schutz abgelaufen ist. Dies kann durch Erlöschen des Schutzes 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bewirkt werden. Einen ähnlichen rechtlichen Zustand erhält man, wenn Werke vom Urhe-ber in die Gemeinfreiheit entlassen werden, etwa durch die standardisierte CC0-Erklärung.

CC0 (Keine Rechte vorbehalten)

Die Erklärung CC0 bewirkt, dass keine Rechte mehr vorbehal-ten werden. Material, das unter CC0 steht, ist für Sie als Dozent am einfachsvorbehal-ten zu nutzen, da der Urheber auf sämtliche Rechtevorbehalte und damit auch auf eine Namensnennung verzichtet. Sie können es daher beliebig nutzen, verändern, kopieren und verbreiten – ohne weitere Hinweise geben zu müssen. Einen Hinweis, zumindest auf den gemeinfreien Status zu geben, ist allerdings sinnvoll und hilf-reich. Die Nachnutzbarkeit von Inhalten wird dadurch maximiert. Natürlich müssen weiterhin die allgemeinen gesetzlichen Regeln beachtet werden, etwa zu Verleum-dung von Personen, zum Datenschutz und Ähnlichem.

Im Lizenztext 31 heißt es dazu:

Die Person, die ein Werk mit dieser Deed (Kurzzusammenfassung der Lizenz) verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit – auch genannt Public Domain – entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und ver-wandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.

Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

Abbildung 2: Nicht für OER geeignete Lizenzen von Creative Commons

Diese Lizenzen sind nicht für die Erstellung von OER geeignet.32

Hinweis: Nur die Lizenztypen CC BY und CC BY-SA sowie die Deklaration CC0 sind im Rahmen der Open Definition 33 als freie Lizenzen anerkannt und damit dafür geeignet, aus urheberrechtlich geschützten Werken OER werden zu lassen. Die Open Definition legt fest, was „offen” in Bezug auf Wissen ist. Innerhalb der OER-Community hat man sich als Empfehlung auf die CC-BY-Lizenz verständigt. Wei-tergehende Einschränkungen wie die Bedingungen ND (NoDerivates – keine Bear-beitung) oder NC (NonCommercial – nicht kommerziell) würden bedeuten, dass man das freigegebene Material nicht bearbeiten und auch nicht kommerziell z. B.

im Rahmen privatwirtschaftlich betriebener Weiterbildung nutzen könnte. Dies widerspräche dem OER-Gedanken. CC-Lizenzen mit ND- oder NC-Einschränkung sind somit keine OER-Lizenzen.

Abbildung 3: Creative-Commons-Lizenzspektrum

Diese Abbildung zeigt die CC-Lizenzen geordnet nach Offenheit.34

Verschiedene Inhalte, die unter verschiedenen Lizenztypen freigegeben sind, kön-nen teilweise miteinander kombiniert werden. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die verwendeten Lizenzen auch kompatibel sind. Einige Kombinatio-nen schließen sich aus, da aufgrund widersprüchlicher Lizenzverpflichtungen die Einhaltung der einen Lizenz unweigerlich zur Verletzung der anderen Lizenz (und damit zu einer Lizenzinkompatibilität) führen würde. 35 Worauf Sie achten müssen, wenn Sie Inhalte aus verschiedenen Quellen für Ihre Materialien nutzen, erklären wir im Kapitel 4.2 ausführlicher anhand eines Beispiels. Weithin anerkannt für den OER-Einsatz sind aber ohnehin nur die beiden CC-Lizenzen BY und BY-SA sowie das Freigabewerkzeug CC0, wodurch vieles deutlich einfacher wird.

Abbildung 4: Kompatibilitätstabelle Creative-Commons-Lizenzen

Diese Tabelle zeigt, wie die verschiedenen CC-Lizenzmodule miteinander kombiniert werden können.36