6.3 Fahrradparken – Vom Fahrradständer zum Abstellsystem ADFC Fakten – Argumente – Forderungen
6.4.6 Checkliste der Tätigkeiten zur Modifikation des Radverkehrsnetzes im Land Brandenburg
A
Aktualisierung 1.3Zielwegweisung 2.1.4.3 Zwischenwegweisung 2.3.2
Bemoosung 2.4.1
Bett & Bike 2.8.2.4
E
Einsatzkriterien 2.1.3Einschubprofil 2.4.2.2
Informationstafeln 2.7.2
ISO-Pfeil 2.1.1.2
K
Kantensichtigkeit 2.4.2.8 Kontinuitätsregel 2.1.2.4Netzwerk „Aktiv in der Natur“ 5.3.17
Nutzungsvertrag 4.3
O
Objektwegweisung 2.8Kfz-Verkehr 2.8.1
R
Radfernwegezertifizierung 5.2 Touristischer Radverkehr 3U
Umklappregel 2.1.2.3Umleitungen 2.1.2
Unterhaltungspflicht 4.2
V
Verkehrssicherungspflicht 4.1 Vorankündigungen 2.8.3W
Wanderwegmarkierung 2.9 WegweiserRoutenorientiert 2.2
Zielorientiert 2.1
Wegweisungsplanung 2.5.1
Widmung 4.1.1
Z
Zielangaben 2.1.1.1Menge 2.1.2.2
Anordnung 2.1.4.5
Reihenfolge 2.1.4.5
Zielmarkierungen 2.11
6.6 Abkürzungsverzeichnis
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
BbgNatSchG Brandenburgisches Naturschutzgesetz BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung
ELER Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung
ländlicher Räume
ERA 1995 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FStrG Fernstraßengesetz
GA-I Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infra- struktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
GG Grundgesetz
GS-Leitfaden Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg
HBR Brandenburg Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr
im Land Brandenburg
ILE Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
IMAG Radverkehr Interministerielle Arbeitsgruppe Radverkehr
LS Landesbetrieb Straßenwesen
LWaldG Landeswaldgesetz Brandenburg
MW Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg MIR Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
des Landes Brandenburg
MLUV Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
OD-Leitfaden Leitfaden zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten
OLG Oberlandesgericht
RAS Richtlinie für die Anlage von Straßen RASt Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAS-Ew Richtlinie für die Straßenentwässerung RAS-L Richtlinie für die Linienführung RAS-LP Richtlinie für die Landschaftspflege RAS-N Richtlinie für die Netzgestaltung RAS-Q Richtlinie für den Regelquerschnitt
RWB 2000 Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von
Autobahnen
StVO Straßenverkehrsordnung
THL Liste der Touristischen Highlights im Land Brandenburg
6.7 Abbildungsverzeichnis
Kap. 1
Abb. 1.1: Handlungsempfehlung im Land Brandenburg des MW, Merkblatt der FGSV
und RWB des BVBW
Abb. 1.2: HBR NRW
Abb. 1.3: Straßenbegleitender Radweg und Bedarfsliste „Ausbaubedarf Radwege außerorts von Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg“
Abb. 1.4: Entwicklung des Brandenburgischen Radroutennetzes (1995, 2005 und 2008) Abb. 1.5: Nationaler Radverkehrsplan 2002 – 2012
Abb. 1.6: Dichtes Radverkehrsnetz im Landkreis Spree-Neiße, Quelle: Landesbetrieb Straßenwesen, 2008
Abb. 1.7: Uneinheitliche, schlecht lesbare und benutzerunfreundliche Beschilderungen
Kap. 2
Abb. 2.1: Anwendungsbereiche der Radverkehrswegweisung Abb. 2.2: Inhalte eines Zielwegweisers
Abb. 2.3: Unterschied zwischen Fahnen- und Tabellenwegweisern
Abb. 2.4: kompakter Tabellenwegweiser mit Trennstrich zwischen den Zielangaben der verschiedenen Richtungen (rechts), ISO-Pfeile (a2 = Schaftbreite) und Fahrrad-Piktogramm (links)
Abb. 2.5: Zielpiktogramme für die Ausweisung von Bahnhöfen, keiten, Tourist Infos, Freibäder bzw. Badestellen und Fähren bzw. Fährhäfen
und Häfen
Abb. 2.6: Pro Zielangabe kann ein Zielpiktogramm genutzt werden (zwei Zielpiktogramme pro Richtung/Schild)
Abb. 2.7: Situation zur Ausweisung von vier Zielen pro Richtung (oben), vier Zielangaben auf einem Tabellenwegweiser pro Richtung
Abb. 2.8: Vier Zielangaben auf einem Fahnenwegweiser pro Richtung (oben), Foto: pro Richtung sind zwei Zielangaben zulässig
Abb. 2.9: Montagereihenfolge der Zielwegweiser entsprechend der Umklappregel Abb. 2.10: Schematische Darstellung der Kontinuitätsregel;
Foto: die Ausweisung von zwei Nahzielen ist nicht zulässig Abb. 2.11a Gestaltung und Bemaßung von Tabellenwegweisern Abb. 2.11b: Gestaltung und Bemaßung von Fahnenwegweisern Abb. 2.12: Bemaßung der Zielwegweisung
Abb. 2.13: Im Land BRB ist für die Radverkehrswegweisung die Farbe Grün, in NRW die Farbe Rot zulässig, in Rostock hingegen werden beide Farben verwendet Abb. 2.14: Anordnung der Schilder nach Richtungen
Abb. 2.15: Rechteckige Schilderform und Kontraststreifen mit abgerundeten Ecken Abb. 2.16: Verschiedene Routenlogos, die das Thema einer Radroute widerspiegeln Abb. 2.17: Standardmäßige Größengestaltung der Routenlogos (links), Routenwegweisung für Tabellenwegweiser (rechts)
Abb. 2.18: Gestaltung und Bemaßung der Routenwegweisung für Tabellenwegweiser Abb. 2.19: Tabellenwegweiser mit Routenwegweisung
Abb. 2.20: Fahnenwegweiser mit Routenwegweisung
Abb. 2.21: Prioritäten der touristischen Radtouren für die Routenwegweisung Abb. 2.22: D-Routen-Netz in Deutschland und im Land BRB
Abb. 2.23: Routenlogo mit gestrichelter Umrandung als Hinweis auf eine später beginnende Radroute
Abb. 2.24: Fahnen- und Tabellenwegweiser mit Routenwegweisung für „alle Routen“
und die entsprechende Verkehrssituation
Abb. 2.25: Tabellenwegweiser mit Routenwegweisung für „alle Routen“ und einer abweichenden Route sowie die entsprechende Verkehrssituation Abb. 2.26: Gestaltungsformen von Zwischenwegweisern
Abb. 2.27: Das Anbringen von von Aufklebern auf Zwischenwegweisern und an Pfosten ist nicht zulässig!
Abb. 2.28: Zwischenwegweiser mit Routenpiktogrammen
Abb. 2.29: Größengestaltung der Zwischenwegweiser ohne Routenlogos Abb. 2.30: Bemaßung der Zwischenwegweisung
Abb. 2.31: Nicht zulässige Zwischenwegweisung
Abb. 2.32: Ungünstige Schilderstandorte unter Bäumen führen zu Moosbewuchs Abb. 2.33: Prinzipskizze: Standortwahl für die verschiedenen Wegweisertypen Abb. 2.34: Das Anbringen von Schildern an Bäumen etc. ist nicht zulässig!
Abb. 2.35: Frei zu haltendes Lichtraumprofil
Abb. 2.36: Unzulässige Montage eines Zwischenwegweisers als Fahnenwegweiser Abb. 2.37: Kantensichtige Beschilderungen sind nicht zulässig!
Abb. 2.38: Konkurrierende Beschilderungen an Landkreisgrenzen Abb. 2.39: Ortseingangsschild
Abb. 2.40: Informationstafeln in der Stadt Angermünde
Abb. 2.41: Beliebig veränderbare Layout-Vorlage der radtouristischen Infotafeln Abb. 2.42: Layoutraster der radtouristischen Informationstafeln
Abb. 2.43: Vorbildlicher Standort einer Informationstafel der Stadt Prenzlau mit bügeln für Fahrräder, Sitzgelegenheiten
Abb. 2.44: Bett & Bike Piktogramm des ADFCs und Zielpiktogramm zur Kennzeichnung eines Bahnhofs
Abb. 2.45: Zeichen 386 StVO als Hinweis auf touristische „Top Hightlights“
Abb. 2.46: Objektwegweisung für den Kfz-Verkehr (links) und für den Radverkehr (rechts) Abb. 2.47: Zulässige Piktogramme für die Objektwegweisung für den Kfz-Verkehr Abb. 2.48: Zulässiges schwarz-weißes Bett & Bike Piktogramm des ADFC Abb. 2.49: Gestaltung der Objektwegweiser für den Kfz-Verkehr
Abb. 2.50: Zulässige Piktogramme für die Objektwegweisung für den Radverkehr Abb. 2.51: Zulässiges schwarz-weißes Bett & Bike Piktogramm des ADFC
Abb. 2.52: Kombinierte Fahnen- und Objektwegweisung (oben), Fotos: nicht zulässige Objektwegweisungen
Abb. 2.53: kombinierte Tabellen- und Objektwegweisung (oben), Fotos: nicht zulässige Objektwegweisungen
Abb. 2.54: Vorankündigungen eines touristischen Objektes (Maße grün: Kfz-Verkehr, schwarz: Radverkehr)
Abb. 2.55: Zulässige Wanderwegmarkierungen entsprechend der „Richtlinie zur Markierung von Wanderwegen im Land Brandenburg“
Abb. 2.56: Integration der Wanderwegmarkierung in die Radverkehrswegweisung und Gestaltung des Logos
Abb. 2.57: Integration der Wanderwegmarkierung in die Radverkehrswegweisung bei Routenwegweisung mit „alle Routen“ und Verkehrssituation
Abb. 2.58: in der dargestellten Verkehrssituation kann die Wanderwegmarkierung nicht in die Radverkehrswegweisung integriert werden
Abb. 2.59: Ausweisung von Umleitungen
Abb. 2.60: Beispiele für Start-und Zielmarkierungen
Abb. 2.61: Gestaltung und Bemaßung von Start- und Zielmarkierungen
Kap. 3
Abb. 3.1: Längen und Baukosten in Abhängigkeit vom Nutzen-Kosten-Verhältnis Abb. 3.2: Bewertungsergebnisse für die Bundesstraßen differenziert nach Landkreisen (Stand 2006)
Abb. 3.3: Bewertungsergebnisse für die Landesstraßen differenziert nach Landkreisen (Stand 2006)
Abb. 3.4: Bewertungsergebnisse für Bundes- und Landesstraßen zusammengefasst nach Landkreisen (Stand 2006)
Abb. 3.5: Beispiel für: Radverkehrsführung auf einem Schutzstreifen (oben links), auf einer Fahrradstraße (oben rechts) sowie auf gemeinsamen (unten links) und getrennten Radwegen (unten rechts)
Abb. 3.6: D-Leitfaden, Gestaltung von Ortsdurchfahrten und ERA Abb. 3.7: Die drei Säulen des Brandenburg-Tourismus
Abb. 3.8: Die fünf Handlungsfelder
Abb. 3.9: Die LEADER-Regionen im Land Brandenburg
Kap. 5
Abb. 5.1: Gewichtung der Bewertungskriterien der ADFC-Radfernwegezertifizierung Abb. 5.2: 30-Tage-Test-CD
Abb. 5.3: Homepage www.radeln-in-brandenburg.de Abb. 5.4: Spreeradweg mit Routenführung
Kap. 6
Abb. 6.1: Gestaltung und Bemaßung von Tabellen- und Fahnenwegweisern Abb. 6.2: Bemaßung von Zielwegweisern
Abb. 6.3: Größengestaltung von Zwischenwegweisern Abb. 6.4: Bemaßung von Zwischenwegweisern Abb. 6.5: Liste der Top Highlights im Land Brandenburg