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Campus-Center der Universität Hamburg

Im Campus-Center finden Sie alle Serviceangebote unter einem Dach. Hier sind das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten (BZS), die Zentrale Studienberatung und die Psychologische Beratung, das Referat Qualität und Recht, das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinde-rungen oder chronischen Krankheiten sowie die Abteilung „Internationales“ mit den Beratungsangeboten „Studieren im Ausland“, „Examens- und Leistungsstipen-dien“, „Erasmus+ Förderung für Praktika“

und „Aufenthaltsrecht“ zu finden. Kurze allgemeine Anliegen können am Ser-vicePoint und ServiceTelefon schnell geklärt werden. Bei komplexen Fragestel-lungen helfen Ihnen Beraterinnen und Berater im Campus-Center weiter.

Alsterterrasse 1,

20354 Hamburg (3. und 4. Stock) www.uni-hamburg.de/campuscenter/

beratung

Information und Beratung online:

www.uni-hamburg.de/campuscenter/kontakt Information und Beratung am Telefon:

ServiceTelefon: www.uni-hamburg.de/servicetelefon Mo–Mi 10–15 Uhr, Do 12–17 Uhr

Persönliche Information und Beratung:

ServicePoint für kurze allgemeine Anliegen (sofern das Campus-Center wieder geöffnet ist) Mo–Mi 10–15 Uhr, Do 13–18 Uhr

Die Sprechzeiten der Beratungs- und Administrationsdienste im Campus-Center finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/sprechzeiten

Mit Blick auf die besonderen Erfordernisse im Umgang mit dem Corona-Virus ist es möglich, dass die Informations- und Beratungsangebote im Campus-Center überwie-gend nur schriftlich, telefonisch und über digitale Beratungsformate stattfinden.

Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Anfrage über die aktuellen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten unter: www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung

Allgemeines

Zu Studienbeginn

Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten (BZS) Das Team BZS betreut im Campus-Center alle administrativen Belange der Bewerbe-rinnen und Bewerber sowie der Studieren-den der Universität Hamburg. Es infor-miert deutsche und internationale Studienbewerberinnen und Studienbe-werber über die Bewerbungsverfahren und ist für die Vergabe von Studienplätzen zuständig, die nicht über hochschulstart.

de (ehemals ZVS) vergeben werden.

Persönliche Sprechzeiten: Thema Bewerbung und Zulassung www.uni-hamburg.de/sprechzeiten

Campus-center

Das Team BZS ist außerdem zuständig für Rückmeldung, Exmatrikulation, Teilzeitstu-dium, Beurlaubung und Fragen zum Semesterbeitrag. Semesterbescheinigun-gen u. ä. werden hier ausgestellt.

Persönliche Sprechzeiten:

Thema Studierendenangelegenheiten www.uni-hamburg.de/sprechzeiten Unterlagen zum Studienstart Nach Annahme des Studienplatzes erhalten Sie Ihre Matrikelnummer, einen vorläufigen Studierendenausweis und ein vorläufiges Semesterticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) mit einer Gültigkeit von einem Monat.

Die endgültigen Semesterunterlagen werden Ihnen vor Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen zugeschickt, sofern der Semesterbeitrag rechtzeitig überwie- sen wurde (Angaben zur Höhe des aktuel- len Semesterbeitrags: www.

uni-hamburg.de/semesterbeitrag), der Universität

eine deutsche Adresse vorliegt und der Nachweis über den Krankenversicherungs- schutz erbracht worden ist.

Mehr zum Ablauf nach der Immatrikula- tion: www.uni-hamburg.de/ae

Zeitgleich wird Ihnen eine Semesterbe-scheinigung (inkl. BAföG-BeSemesterbe-scheinigung) in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt. Bei Exmatrikulation im laufenden Semester kann der Wert des Semester- tickets anteilig ausgezahlt werden. Zustän-dig ist die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg. www.s-bahn-hamburg.de (Menüpunkt „Service“).

Kontakt

Allgemeine Anfragen über das Campus-Center Forum

www.cc-forum.uni-hamburg.de Kontaktformular für personenbezogene Fragen www.uni-hamburg.de/studium Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an das ServiceTelefon im Campus-Center:

www.uni-hamburg.de/servicetelefon Mo–Mi 10–15 Uhr, Do 12–17 Uhr

Krankenversicherung

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.uni-hamburg.de/kv Unfallversicherung

Studierende an einer staatlich anerkann-ten Hochschule in Deutschland sind automatisch gesetzlich unfallversichert.

Die Beiträge zahlen die Länder. Der Versicherungsschutz beginnt schon auf dem Weg zur Immatrikulation. Er gilt auch für Unfälle bei Vorlesungen, Seminaren, Aktivitäten in der studentischen Selbstver-waltung und auf damit zusammenhän-genden Wegen.

Der Versicherungsträger für Hamburg:

Unfallkasse Nord, Standort Hamburg,

Spohrstraße 2, 22083 Hamburg Tel.: +49 40 27153-0

E-Mail: ukn@uk-nord.de www.uk-nord.de Rückmeldung

Die Rückmeldefrist endet zum Sommerse-mester am 1.4. und zum WinterseSommerse-mester am 1.10., die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch die fristgemäße Zahlung des Semesterbeitrags. Frühzeiti-ges Überweisen lohnt sich! Nur dann können Studierendenausweis und Semesterticket pünktlich zu Semesterbe-ginn versendet werden. Der Musterzahl-träger zur Überweisung des Semesterbei-trags wird mit Beginn der Rückmeldefrist im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen dazu unter:

www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag

Urlaubssemester

Als Studienanfängerin oder -anfänger (1.

Fachsemester) können Sie sich nur in Ausnahmefällen beurlauben lassen. Im weiteren Studienverlauf können Studie-rende, denen es aus wichtigem Grund nicht möglich ist, mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium zu widmen, auf Antrag beurlaubt werden. Als wichtige Gründe werden z. B. Krankheit, Kinderbe-treuung oder ein Auslandsaufenthalt anerkannt.

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Studien- und Prüfungsleis-tungen können in der Regel nicht erworben werden. Urlaubsanträge sind online bei STiNE abrufbar. Der Semester-beitrag muss auch in einem Urlaubsse-mester gezahlt werden.

Weitere Informationen und die Fristen zur Antragsstellung unter:

www.uni-hamburg.de/beurlaubung Teilzeitstatus

Auf Antrag können Studierende sich in Teilzeit immatrikulieren. Allerdings muss ein wichtiger Grund vorliegen (z. B.

Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche, Kinderbetreuung, Behinderung, chronische Krankheit) und mindestens die Hälfte der Arbeitszeit dem Studium gewidmet werden.

Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprü-fungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulse-mestern entspricht. Da die Prüfungsord-nungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr Campus-center

vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeit-studiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaf-ten (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.

Ein Teilzeitstudium wird auf Antrag für zwei aufeinander folgende Semester genehmigt, wiederholte Anträge sind zulässig. Der Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen.

Weitere Informationen und die Fristen zur Antragsstellung unter:

www.uni-hamburg.de/teilzeit Exmatrikulation

Wer das Studium ordnungsgemäß abgeschlossen hat, wird ohne Antrag exmatrikuliert. Nur wer das Studium vorzeitig abbricht oder die Universität wechselt, muss sich beim Service für Studierende exmatrikulieren lassen.

Weitere Informationen unter:

www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Kommunikation über STiNE

Die Kommunikation zwischen dem Team BZS und den immatrikulierten Studieren-den läuft fast ausschließlich über STiNE.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen in den Bereichen „System-nachrichten“ und „Meine Dokumente“!