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12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts /

Inhaltsstoffs

Harnstoff <-1.73 1 niedrig

Natriumdodecylsulfat -2.03 - niedrig

Name des Produkts / Inhaltsstoffs

Aquatische Halbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit

Harnstoff - - Leicht

Natriumdodecylsulfat - >60%; 28 Tag(e) Leicht

12.1 Toxizität

Harnstoff Akut EC50 3910000 µg/l Frischwasser Daphnie Daphnia magna -Neugeborenes

48 Stunden Akut LC50 1000 mg/l Meerwasser Krustazeen - Chaetogammarus

marinus - Junges

48 Stunden Akut LC50 22.5 ppt Frischwasser Fisch Oreochromis mossambicus

-Junges 96 Stunden

Chronisch NOEC 2 g/L Frischwasser Fisch - Heteropneustes fossilis 30 Tage Natriumdodecylsulfat Akut EC50 1200 µg/l Meerwasser Algen - Skeletonema costatum 96 Stunden

Akut LC50 900 µg/l Meerwasser Krustazeen - Artemia salina - Adultus 48 Stunden Akut LC50 1400 µg/l Frischwasser Daphnie Daphnia pulex

-Neugeborenes

48 Stunden Akut LC50 590 µg/l Frischwasser Fisch - Cirrhinus mrigala - Larven 96 Stunden Chronisch NOEC 1.25 mg/l Meerwasser Algen - Ulva fasciata - Zoea 96 Stunden Chronisch NOEC 3.2 mg/l Frischwasser Daphnie Daphnia magna

-Neugeborenes

21 Tage Chronisch NOEC >1357 µg/l Frischwasser Fisch - Pimephales promelas 42 Tage Name des Produkts /

Inhaltsstoffs

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung /

Zusammenfassung

Nicht verfügbar.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/

Wasser (KOC)

Nicht verfügbar.

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12.6 Andere schädliche Wirkungen

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.

Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.

Gefährliche Abfälle

Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.

Entsorgungsmethoden

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt

Verpackung

Entsorgungsmethoden

Besondere

Vorsichtsmaßnahmen

Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.

Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.

-Not regulated.

-Nicht unterstellt.

-Nicht unterstellt. Not regulated.

- - -

-ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

ADR/RID IMDG IATA

14.1 UN-Nummer

14.2

Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung 14.3

Transportgefahrenklassen

14.4

Verpackungsgruppe

ADN

Zusätzliche Informationen 14.5 Umweltgefahren

14.6 Besondere

Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des

MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Nein. Nein. No. No.

Nicht verfügbar.

Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.

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Nationale Vorschriften Sonstige EU-Bestimmungen

2 Anhang Nr. 4 Wassergefährdungsklasse

Technische Anleitung Luft TA-Luft Nummer 5.2.9: 76.4-96.4%

Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der

Umweltverschmutzung) – Luft

Nicht gelistet

Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der

Umweltverschmutzung) – Wasser

Nicht gelistet

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Lagerklasse 12

AOX Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im Abwasser beitragen.

Anhang XIV

Keine der Komponenten ist gelistet.

Nicht anwendbar.

Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des

Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe,

Mischungen und Erzeugnisse

Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet.

Seveso-Richtlinie

Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.

Gefahrenkriterien Kategorie

Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet.

Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU) Nicht gelistet.

Internationale Vorschriften

Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet.

Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe

Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III

Nicht gelistet.

UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet.

Bestandsliste Nicht gelistet.

Nicht gelistet.

Störfallverordnung

Dieses Produkt unterliegt nicht der deutschen Störfallverordnung.

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15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.

Kanadisches Inventar Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.

USA Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.

China Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.

Japan Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.

Europa Nicht bestimmt.

04 Juni 2020 Druckdatum

Ausgabedatum/

Überarbeitungsdatum

Version

Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.

Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.

Hinweis für den Leser Datum der letzten Ausgabe

Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.

15 November 2019

12 Juni 2018 6

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der abgekürzten H-Sätze

Abkürzungen und Akronyme

Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)

Einstufung Begründung

Aquatic Acute 1, H400 Rechenmethode

Volltext der Einstufungen [CLP/

GHS]

H228 Entzündbarer Feststoff.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4

Aquatic Acute 1, H400 KURZFRISTIG (AKUT) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1 Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Flam. Sol. 2, H228 ENTZÜNDBARE FESTSTOFFE - Kategorie 2

Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 ATE = Schätzwert akute Toxizität

CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.

1272/2008]

DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis N/A = Nicht verfügbar

PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer

vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

SICHERHEITSDATENBLATT

Nicht verfügbar.

Andere Identifizierungsarten 1.1 Produktidentifikator

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Feststoff.

Produkttyp

Produktbeschreibung Nicht verfügbar.

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.4 Notrufnummer

Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum

Produktname

Blocking Agent; part of 'ECL™ Direct Nucleic

Acid Labelling and Detection System; To