of 'ECL Direct Nucleic Acid Labelling and Detection System; To label 10 µg'
12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Harnstoff <-1.73 1 niedrig
Natriumdodecylsulfat -2.03 - niedrig
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Aquatische Halbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit
Harnstoff - - Leicht
Natriumdodecylsulfat - >60%; 28 Tag(e) Leicht
12.1 Toxizität
Harnstoff Akut EC50 3910000 µg/l Frischwasser Daphnie Daphnia magna -Neugeborenes
48 Stunden Akut LC50 1000 mg/l Meerwasser Krustazeen - Chaetogammarus
marinus - Junges
48 Stunden Akut LC50 22.5 ppt Frischwasser Fisch Oreochromis mossambicus
-Junges 96 Stunden
Chronisch NOEC 2 g/L Frischwasser Fisch - Heteropneustes fossilis 30 Tage Natriumdodecylsulfat Akut EC50 1200 µg/l Meerwasser Algen - Skeletonema costatum 96 Stunden
Akut LC50 900 µg/l Meerwasser Krustazeen - Artemia salina - Adultus 48 Stunden Akut LC50 1400 µg/l Frischwasser Daphnie Daphnia pulex
-Neugeborenes
48 Stunden Akut LC50 590 µg/l Frischwasser Fisch - Cirrhinus mrigala - Larven 96 Stunden Chronisch NOEC 1.25 mg/l Meerwasser Algen - Ulva fasciata - Zoea 96 Stunden Chronisch NOEC 3.2 mg/l Frischwasser Daphnie Daphnia magna
-Neugeborenes
21 Tage Chronisch NOEC >1357 µg/l Frischwasser Fisch - Pimephales promelas 42 Tage Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/
Wasser (KOC)
Nicht verfügbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Gefährliche Abfälle
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt
Verpackung
Entsorgungsmethoden
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
-Not regulated.
-Nicht unterstellt.
-Nicht unterstellt. Not regulated.
- - -
-ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung 14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
ADN
Zusätzliche Informationen 14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nein. Nein. No. No.
Nicht verfügbar.
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
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Nationale Vorschriften Sonstige EU-Bestimmungen
2 Anhang Nr. 4 Wassergefährdungsklasse
Technische Anleitung Luft TA-Luft Nummer 5.2.9: 76.4-96.4%
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung) – Luft
Nicht gelistet
Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung) – Wasser
Nicht gelistet
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse 12
AOX Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im Abwasser beitragen.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe,
Mischungen und Erzeugnisse
Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Gefahrenkriterien Kategorie
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU) Nicht gelistet.
Internationale Vorschriften
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet.
Bestandsliste Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Störfallverordnung
Dieses Produkt unterliegt nicht der deutschen Störfallverordnung.
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15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Kanadisches Inventar Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Europa Nicht bestimmt.
04 Juni 2020 Druckdatum
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Version
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Hinweis für den Leser Datum der letzten Ausgabe
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
15 November 2019
12 Juni 2018 6
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Aquatic Acute 1, H400 Rechenmethode
Volltext der Einstufungen [CLP/
GHS]
H228 Entzündbarer Feststoff.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4
Aquatic Acute 1, H400 KURZFRISTIG (AKUT) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1 Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Flam. Sol. 2, H228 ENTZÜNDBARE FESTSTOFFE - Kategorie 2
Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
SICHERHEITSDATENBLATT
Nicht verfügbar.
Andere Identifizierungsarten 1.1 Produktidentifikator
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Feststoff.
Produkttyp
Produktbeschreibung Nicht verfügbar.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Produktname