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Bezug zum Personenstand / Standesamt

Im Dokument OSCI-XMeld Spezifikation (Seite 128-131)

Veröffentlichungshistorie

3. A LLGEMEINE D ATENTYPEN

4.5 Die Nachrichten

5.1.1 Bezug zum Personenstand / Standesamt

In vielen Meldeämtern (insbesondere kleineren) ist es offenbar eine übliche Praxis, im Falle der Anmel-dung einer Familie zusammen mit der per Post übermittelten RückmelAnmel-dung auch gleich die Anforderung des Familienbuches vom bisher zuständigen Standesamt in der Wegzugsgemeinde mit zu erledigen.

Zwar ist das “eigentlich” eine nachricht, die zwischen Standesämtern auszutauschen ist, aber in der Pra-xis wird das manchmal von den Meldeämtern mit erledigt.

In der vorliegenden Version von OSCI–XMeld haben wir davon abgesehen, den Geschäftsvorfall “An-forderung eines Familienbuches” mit zu behandeln, denn

1. Es handelt sich um einen Geschäftsvorfall, der eher im Rahmen eines zu schaffenden “XPersonen-stand” zu behandeln wäre, und

2. es ist davon auszugehen, dass die Handhabung des Familienbuches im Rahmen der anstehenden Novellierung des Personenstandsrechtes grundsätzlich überdacht werden wird.

5.2 Übersicht über den Ablauf Seite 113

5.2 Übersicht über den Ablauf

Nach einer Anmeldung in der Zuzugsmeldebehörde unterrichtet diese die bisher zuständige Meldebe-hörde der Wegzugsgemeinde. Diese gleicht die übermittelten Daten mit denen ab, die in ihrem Melde-register gespeichert sind. Der Vorgang ist sehr eng mit der Anmeldung verknüpft. In dem Bild 4-1 auf Seite 84 sind daher beide use cases gemeinsam gezeigt. Es handelt sich aber um eine von gegebenen-falls mehreren Folgeaktivitäten nach der abgeschlossenen Anmeldung, wie aus dem Bild 4-5 auf Seite 89 deutlich wird.

5.3 Der Ablauf im Detail

Aus der OSCI–XMeld Sicht, in der wir uns auf die Standardisierung der zu übermittelnden Nachrichten-inhalte beschränken, ist die Rückmeldung relativ simpel. Im Prinzip benötigen wir eine Nachricht von Zu-zugsmeldebehörde an WegZu-zugsmeldebehörde, mit der über die Anmeldung einer Person in der Zuzugs-meldebehörde informiert wird. Im Regelfall ist damit aus der Sicht der Datenübermittlung die Angelegenheit erledigt. Nur wenn die Wegzugsmeldebehörde bei einem Datenabgleich feststellt, dass Probleme oder Unstimmigkeiten auftreten, dann informiert sie die Zuzugsmeldebehörde über diesen Sachverhalt mit einer Antwortnachricht (der Rückmeldungsauswertung).

Bei genauerer Betrachtung wird es doch etwas komplizierter:

1. Wenn der sich anmeldende Bürger aus dem Ausland zuzieht, dann stellt das für die ehemalige Weg-zugsmeldebehörde eine besondere Situation dar. Möglicherweise greifen die standardmäßigen Suchroutinen nicht mehr. Wir haben daher zwei unterschiedliche Nachrichten entworfen: rueck-meldung.anmeldung.0201 für den Normalfall und rueckmeldung.anmeldungzuzugaus-land.0202 für den Zuzug aus dem Ausland. Der an die Wegzugsmeldebehörde übermittelte Daten-umfang ist fast identisch, lediglich die Daten der letzten Inlandswohnung werden bei der Rückmeldung nach Zuzug aus dem Ausland zusätzlich angegeben.

2. Bei dem Versuch auf Seiten der Wegzugsmeldebehörde, einen Abgleich zwischen den von der Zu-zugsmeldebehörde übermittelten Daten und den im eigenen Melderegister gespeicherten Angaben durchzuführen, sind zwei Situationen denkbar:

a. Der Betroffene kann mit den Identifikationsdaten im Melderegister nicht oder nicht eindeutig iden-tifiziert werden. Dann sendet die Wegzugsmeldebehörde an die Zuzugsmeldebehörde die Nach-richt rueckmeldung.auswertungkeineidentifikation.0204.

b. Oder er wird eindeutig identifiziert, und der Datenabgleich zeigt Sachverhalten, auf die die Weg-zugsmeldebehörde mit einer Rückmeldungsauswertung an die ZuWeg-zugsmeldebehörde reagieren muss. Dann sendet sie die Nachricht rueckmeldung.auswertungabweichung.0203.

Im Falle einer eindeutigen Identifikation des Betroffenen wird häufig auch der Fall intreten, dass der Datenabgleich in der Wegzugsmeldebehörde keine Differenzen zeigt. In diesem Fall muss — nach jetiger Rechtslage — die Wegzugsmeldebehörde keine Nachricht an die Zuzugsmeldebe-hörde senden. Aus Sifht der OSCI–XMeld Gruppe ist dies ungünstig: aus der Tatsache, dass sie von der Wegzugsmeldebehörde keine Nachricht erhält, muss die Zuzugsmeldebehörde folgern dass “alles in Ordnung” ist und der Betroffene abgemeldet worden ist. Sie könnte allerdings mit gleichem Recht ebnfalls zu der Vermutung kommen, dass die Wegzugsmeldebehörde bisher noch nicht in der Lage war die Abmeldung zu verarbeiten. Die OSCI–XMeld Gruppe hält daher die Einführung einer “obligatorischen Rückmeldung” als fachlicher Quittung für geboten und hat dafür die neue Nachricht “nachricht.0205” entworfen. Diese neue Nachricht besagt: “Abmeldung ohne Datendifferenzen durchgeführt”.

Im Bild 5-1 ist dies dargestellt.

5.4 Datentypen Seite 114

Bild 5-1 Rückmeldung (Prozeßmodell)

5.4 Datentypen

In diesem Abschnitt beschreiben wir die rückmeldungsbezogenen Datentypen. Für Informationen über die allgemeinen Datentypen sei auf Abschnitt 3 auf Seite 69 verwiesen.

Die in den folgenden Unterabschnitten beschriebenen Datentypen sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.

5.4.1 Basistyp für die Rückmeldung nach 1. BMeldDÜV, § 2

Typ: type.rueckmeldung

Rückmeldung nach I. BMeldDÜV, § 2.

Gesendet wird je eine Nachricht an:

• die Gemeinde, von der der Betroffene zuzieht

• und an alle Gemeinden, die der Betroffene im Rahmen der Anmeldung bei der sendenden Gemeinde angegeben hat (oder über die die Zuzugsgemeinde auf anderen Wegen, z. B. im Rahmen der Da-tenbereitstellung zwischen Fortzugs- an Zuzugsgemeinde bei einem Online-Zuzug Kenntnis erlangt hat).

5.4 Datentypen Seite 115

Bild 5-2 type.rueckmeldung

Für die an anderer Stelle definierten Kindelemente dieses Typs verweisen wir auf die in der vorstehen-den Tabelle aufgeführten Referenzen. (Ausnahme: Die mit einem * gekennzeichneten Referenzen wer-den nachfolgend aufgeführt, da der beschreibende Kommentar gegenüber der Definitionsstelle geän-dert wurde.)

5.4.1.1 nachrichtenkopf (type.nachrichtenkopf.mb2mb)

Allgemeine Angaben über diese Nachricht. (Welches Ereignis ist der Auslöser, wer sendet, wer emp-fängt, wann wurde gesendet?)

5.4.1.2 betroffener (type.identifikation.fortschreibung)

Dient ausschliesslich der Identifikation des Betroffenen. Diese Person wird von der sendenden Gemein-de in Gemein-der empfangenGemein-den GemeinGemein-de rueckgemelGemein-det.

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