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3. Ergebnisse der ersten Bewertung nach EG-WRRL

3.1 Bewertung Oberflächengewässer

3.1.1 Ausweisung erheblich veränderter Gewässer

Die EG-WRRL unterscheidet zwischen natürlichen Wasserkörpern auf der einen und künst-lichen sowie erheblich veränderten Wasserkörpern auf der anderen Seite. Bei den künstkünst-lichen Wasserkörpern (artificial waterbody = awb) handelt es sich um von Menschenhand geschaffene Gewässer. Als erheblich verändert (heavily modified waterbody = hmwb) kann ein Wasser-körper dann ausgewiesen werden, wenn er durch physikalische Veränderungen durch den Menschen (z.B. Begradigung) in seinem Wesen verändert wurde. Die Ausweisung ist alle sechs Jahre zu überprüfen. Für die Bewertung dieser Kategorien sind unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen und Bewirtschaftungsziele zu definieren. Die Kategorien der Oberflächengewässer im Land Bremen sind in Abbildung 3 dargestellt.

Abb. 3: Kategorien der Oberflächengewässer

Bremen und Niedersachsen haben ein Bewertungsschema für die Ausweisung erheblich veränderter Gewässer nach der CIS-Leitlinie7 entwickelt. Dabei wird abgeprüft, welche physikalischen Veränderungen für die Gewässernutzungen durchgeführt wurden und zu welchen Auswirkungen diese Veränderungen geführt haben. Im nächsten Schritt erfolgt eine Auflistung der Renaturierungs- und sonstiger Maßnahmen, die notwendig wären, um das

6 Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (2005): Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Zwischenbericht für das Land Bremen – Bestandsaufnahme und Erstbewertung 2005. Freie Hansestadt Bremen www.umwelt.bremen.de ► Wasser ► Wasserrahmenrichtlinie ► Bestandsaufnahme im Land Bremen

7 Leitfaden zur Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten Gewässern. CIS-(Common Implementation Strategie-)Arbeitsgruppe 2.2

Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu bringen, sowie eine Abschätzung, ob diese Maßnahmen die vorhandenen Nutzungen signifikant einschränken würden. Wird dieser Punkt bejaht und gibt es zu der vorhandenen Nutzung keine vertretbare umwelttechnisch bessere Lösung, so kann das Gewässer als erheblich verändert ausgewiesen werden. In Tabelle 1 werden die erheblich veränderten Gewässer in Bremen und die Haupterwägungsgründe für die Ausweisung aufgelistet.

Als natürliche Gewässer wurden in Bremen lediglich der Unterlauf der Wümme, die

Blumenthaler Aue im Mittel- und Oberlauf sowie die Kleine Wümme im Blockland eingestuft sowie in Bremerhaven der Unterlauf der Rohr.

Als künstlich wurden in der Stadt Bremen die Ochtum im Bereich Huchting (deren Lauf Ende der 80er Jahre komplett neu entstanden ist), das Maschinenfleet, der Kuhgraben, der Arberger Kanal sowie in Bremerhaven der Grauwallkanal kategorisiert.

Gewässer/ Wasserkörper (WK) ausschlaggebende Nutzung

Weser Schifffahrt, Hochwasserschutz

Lesum Hochwasserschutz, Schifffahrt

Wümme Südarm landwirtschaftliche Nutzung

Ochtum Ober- und Unterlauf Hochwasserschutz, landwirtschaftliche Nutzung

Geeste Hochwasserschutz, Urbanisierung

Schönebecker Aue landwirtschaftliche Nutzung, Urbanisierung Blumenthaler Aue, Unterlauf Urbanisierung

Mühlenfleet landwirtschaftliche Nutzung Embser Mühlengraben/

Deichschlot

landwirtschaftliche Nutzung

Kleine Wümme im Stadtgebiet Urbanisierung

Varreler Bäke landwirtschaftliche Nutzung, Urbanisierung Huchtinger Fleet Hochwasserschutz, landwirtschaftliche Nutzung,

Urbanisierung

Neue Aue Urbanisierung

Rohr Oberlauf landwirtschaftliche Nutzung

Alte Lune Urbanisierung, Hochwasserschutz

Tab 1: Ausschlaggebende Nutzung für die Ausweisung erheblich veränderter Gewässer im Land Bremen

Die Zahl der als „erheblich verändert“ eingestuften Wasserkörper hat sich im Vergleich zur vorläufigen Ausweisung im Rahmen der Bestandsaufnahme 2004 von 19 auf 69 % erhöht.

Dieses hat den Hintergrund, dass als Basis für die vorläufige Ausweisung im Jahr 2004 allein die LAWA-Strukturkartierung herangezogen wurde. Kriterium für die Einstufung als erheblich verändertes Gewässer war LAWA-Strukturklasse VI oder VII („sehr stark verändert“ und

„vollständig verändert“) auf 70 % der Wasserkörperlänge. Selbst Gewässer mit einer LAWA-Strukturklasse von V (stark verändert) wurden noch als natürliche Gewässer eingestuft.

3.1.2 Biologische und chemische Bewertung der Oberflächengewässer

Während für natürliche Oberflächengewässer der ökologische Zustand zu bewerten ist, ist für künstliche und erheblich veränderte Gewässer das ökologische Potenzial maßgeblich. Die Bewertung des chemischen Zustands ist dagegen unabhängig von der Kategorie.

Die Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials eines Gewässers erfolgt im Wesent-lichen über die Ergebnisse der Untersuchung mindestens einer der biologischen Komponenten.

Werden mehrere biologische Komponenten untersucht, so wird das Ergebnis der schlechtesten herangezogen. Bei der vorgenommenen ökologischen Bewertung ist zu berücksichtigen, dass fast alle Verfahren zur Bewertung der biologischen Komponenten zur Zeit lediglich auf den ökologischen Zustand der Gewässer und damit auf den Maßstab für natürliche Gewässer zurückgreifen. Für die Ableitung des ökologischen Potenzial wurde bisher kein standardisiertes Verfahren entwickelt. Die Bewertung der erheblich veränderten und künstlichen Gewässer liefert insofern eine schlechtere Einstufung der biologischen Komponenten, die das tatsächliche Potenzial des Gewässers nicht hinreichend widerspiegelt. Aus diesem Grund ist eine Abschät-zung, wie viele künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper bis zum Jahr 2015 das gute ökologische Potenzial erreichen, noch nicht möglich. Lediglich für die biologischen Komponen-ten MakrophyKomponen-ten in Marschengewässern sowie Fischfauna im Übergangsgewässer können bereits Aussagen zur Erreichung des Potenzials gemacht werden.

Abbildung 4 stellt die zusammengefassten Ergebnisse der biologischen Komponenten dar. Bei einer Betrachtung der einzelnen biologischen Komponenten erreichen einige Wasserkörper in Bremen bereits jetzt den guten Zustand/das gute ökologische Potenzial. Die Einzelbewertungen finden sich in Anhang 2. Hierbei sind zum Teil relativ viele Wasserkörper als „nicht klassifiziert“

eingestuft, da (wie bereits im Absatz oben erwähnt) nicht alle biologischen Komponenten in allen Wasserkörpern untersucht werden.

Abb. 4: Ergebnisse der Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials (Gesamtbewertung)

Weiterhin wird der chemische Zustand eines Gewässers bestimmt. Hierzu müssen an allen Überblicksmessstellen (in Bremen die Weser in Hemelingen und Farge) und in allen Ge-wässern, in die entsprechende Einleitungen erfolgen, die prioritären Stoffe analysiert werden.

Bei diesen Stoffen handelt es sich um besonders gefährliche Stoffe, die EU-weit durch eine Tochterrichtlinie zu Artikel 16 der EG-WRRL geregelt und mit Grenzwerten (Umweltqualitäts-normen (UQN)) belegt werden, die im Gewässer einzuhalten sind.

Da der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Tochterrichtlinie im Sommer 2008 noch nicht klar war, wurde für die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms eine Bewertung der prioritären Stoffe nach geltendem Recht vorgenommen, d.h. für den chemischen Zustand wurden die Umweltqualitätsnormen herangezogen, die aktuell im BremWG aufgelistet sind.

Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wird eine Bewertung jedes Wasserkörpers vorgenommen. Nach geltendem Recht sind alle Umweltqualitätsnormen in den Bremer Ge-wässern eingehalten. In der Regel liegen die Werte sogar unterhalb der Bestimmungsgrenze.

Damit erreichen alle Wasserkörper nach geltendem Recht den guten chemischen Zustand. Die Ergebnisse der Bewertung des chemischen Zustand nach geltendem Recht zeigt Abbildung 5.

Abb. 5: Ergebnisse der Bewertung des chemischen Zustands nach geltendem Recht

Die Tochterrichtlinie zu den prioritären Stoffen nach Artikel 16 der EG-WRRL ist am 13.01.2009 in Kraft getreten und muss bis zum 13.07.2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach den Vorgaben der Tochterrichtlinie liegen in Bremen nur wenige Untersuchungen vor und somit können auch nur einige Gewässer bewertet werden. Untersuchung in Biota, wie sie von der Richtlinie gefordert werden, wurden bisher nicht durchgeführt. In der Ochtum im Bereich Huchting liegen alle ermittelten Werte unterhalb der Umweltqualitätsnormen. Alle anderen untersuchten Gewässer weisen Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm auf. In der Regel handelt es sich um eine Überschreitung des Grenzwertes für Tributylzinn (TBT, einem Anstrich, der Schiffsrümpfe vor dem Bewuchs mit Algen schützen soll). Im Übergangsgewässer der Weser ist zusätzlich die UQN zweier PAKs (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)

überschritten. In der Weser bei Farge kommt es zu einer Grenzwertüberschreitung zweier PAKs, die UQN von TBT ist dagegen eingehalten. Die Ergebnisse der Bewertung des chemischen Zustands nach Tochterrichtlinie sind in Abbildung 6 dargestellt.

Abb. 6: Ergebnisse der Bewertung des chemischen Zustands nach der Tochterrichtlinie Prioritäre Stoffe