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als pauschaler Beitrag analog zur Hilflosenentschädigung Modell 2

Was würde eine anspruchs berechtigte Person erhalten?

Monatliche Pauschale zur freien Verwendung. Die Höhe hängt von der Einstufung des Betreuungsbedarfs ab, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Im hier durchgerechneten Modell wären es durchschnittlich zwischen 90 und 158 Franken pro Monat und Person. Damit würden zwar alle heutigen Bezugsberechtigten eine Betreuungsentschädigung erhalten, es könnte aber nur ein geringer Teil der Betreuungskosten abgedeckt werden.

Woher kommt das Geld?

Aus dem AHV-Fonds – also aus Lohnprozenten.

Die Hilflosenentschädigung ist Teil der Alters- und Hinterbliebenenver-sicherung. Sie wird über lohnbezogene Beiträge der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden finanziert.

Was kostet es den Staat?

Wie bei der Finanzierung über die Ergänzungsleistungen sollen auch hier jährlich zusätzlich 300 bis 600 Mio. Franken staatliche Unterstützung in Form von Pauschalen ausbezahlt werden.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden 516 Mio. Franken Hilflosenentschädi-gung ausbezahlt.

Vorteile dieses Systems

• Orientiert sich am effektiven Bedarf der älteren Menschen.

• Stärkt die Selbstständigkeit älterer Menschen, weil diese selbst-bestimmt entscheiden, wie sie die Pauschale einsetzen.

• Ermöglicht die Unterstützung von betreuenden Angehörigen.

• Unkomplizierte Abrechnung von Leistungen.

Nachteile dieses Systems

• Geringere Zielgenauigkeit, da unabhängig vom Einkommen.

• Qualität der Betreuung kann nicht kontrolliert werden.

Weg zur Realisierung Soll die heutige Hilflosenentschädigung im AHV-Bereich in eine Betreuungs- entschädigung angepasst werden, müssten folgende Schritte vorgenommen werden:

• Karenzfrist von einem Jahr auf drei Monate anpassen.

• Kriterien der Hilflosigkeit mit Blick auf Betreuungsbedarf anpassen.

• Wohnformabhängigkeit aufheben, Einstufung «leichter Betreuungs-bedarf» auch stationär ermöglichen.

Wichtig!

• Abklärungsinstrument muss auf Betreuungsbedarf in den sechs Handlungsfeldern fokussiert sein.

• Aufbau eines für alle zugänglichen Betreuungsangebots muss parallel erfolgen.

Was würde eine anspruchs berechtigte Person erhalten?

Gutsprache, die bei vordefinierten Leistungsanbietern als Zahlung eingereicht werden kann, falls die Kosten die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

Woher kommt das Geld?

Aus Steuergeldern auf Kantons- und Gemeindeebene.

Die Gutsprachen docken an der Logik der Ergänzungsleistungen an, definieren die Kriterien aber in einem weiteren Sinn. Gemeinden finanzie-ren die Kosten aus dem Sozial- und Gesundheitsbudget.

Was kostet es den Staat?

Wie beim Modell über die Ergänzungsleistungen sollen auch hier zwischen 300 und 600 Mio. Franken staatliche Unterstützung ausbezahlt werden.

Vorteile dieses Systems

• Einkommensabhängig ermöglicht Zielgenauigkeit. Man hat jedoch die Freiheit, Einkommensgrenzen anders zu definieren und so einen grösseren Kreis von Bezugsberechtigten zu ermöglichen.

• Verbessert Qualitätssicherung durch Auswahl der Dienstleister, bei denen Gutsprachen eingelöst werden können.

• Gelingt es, Heimaustritte zu verhindern oder hinauszuzögern, kann die finanzielle Belastung der Kantone und Gemeinden durch Heim-Restkosten reduziert werden.

Nachteile dieses Systems

• Wenn die finanzierten Betreuungsleistungen zu eng definiert sind, entsprechen sie nicht dem individuellen Bedarf älterer Menschen.

• Die Hürden sind hoch, wenn nicht aktiv auf ältere Menschen zugegangen wird und bestehende Angebote als Türöffner genutzt werden.

• In bestehenden Gutsprachemodellen wurden Angehörige und Freiwilligen­

angebote nicht mitberücksichtigt.

• Schweizweite Einführung eines kommunalen Instrumentes ist schwierig, ohne Verpflichtung durch den Bund bleibt das Angebot lückenhaft.

Weg zur Realisierung • Bestehende Initiativen von Gemeinden bekannt machen und vernetzen.

• Gutsprachenmodelle bundesweit einführen, via – Rahmengesetz des Bundes

– Ein interkantonales Konkordat – 26 kantonale Gesetzgebungen

• Anschubfinanzierung via Bund zur Unterstützung des Ausbaus denkbar.

Wichtig!

• Die Zugangshürde zum System ist für ältere Menschen oft hoch. Es braucht begleitende aufsuchende Altersarbeit und den Einbezug bestehender Akteurinnen und Akteure als Türöffner.

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Anhang

Anschubfinanzierung guteBetreuungimAlter

Modell 4

Was würde eine anspruchs berechtigte Person erhalten?

Stärker ausgebautes Betreuungsangebot mit tieferen Tarifen und einfache-rer Zugang zu Betreuungsleistungen zum Beispiel dank aufsuchender Altersarbeit.

Keine direkte Zahlung an ältere Menschen.

Woher kommt das Geld?

Aus Steuergeldern – für die Zeit der Anschubfinanzierung auf Bundes- und Kantonsebene, danach in der regulären Umsetzung auf Kantons- und Gemeindeebene.

Was kostet es den Staat?

50 Mio. Franken pro Jahr, 200 Mio. Franken für vier Jahre. Kantone und Gemeinden müssen je denselben Wert investieren. Danach muss die längerfristige Finanzierung durch Kantone und Gemeinden erfolgen.

Zum Vergleich: Die Anschubfinanzierung für den Ausbau der Kitaplätze erhielt für die ersten vier Jahre ebenfalls einen Verpflichtungskredit von 200 Mio. Franken.

Vorteile dieses Systems

• Neue und innovative Modelle werden aufgebaut und erprobt.

• Anreiz für den Ausbau auf lokaler Ebene, eng auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt.

• Erkenntnisse können national koordiniert und zugänglich gemacht werden.

• Einbezug von Projekten der Zivilgesellschaft und mit Einsatz von Freiwilligen möglich.

Nachteile dieses Systems

• Bund leistet Anschubfinanzierung nur bei gleichzeitiger Beteiligung von Kantonen/Gemeinden an Projekten.

• Wie lässt sich die Verankerung auf lange Sicht garantieren?

• Zu starker Flickenteppich wegen unterschiedlich innovativen Kantonen und Gemeinden.

• Viele betreuungsbedürftige Menschen werden nicht erreicht.

Weg zur Realisierung • Bundesgesetz zu Finanzhilfen für den Auf- und Ausbau sowie die Qualitätsentwicklung von Betreuungsangeboten im Alter verabschieden.

• Projektideen auf Kantons- und Gemeindeebene entwickeln.

• Resultate auswerten und erfolgreiche, wirksame Angebote in eine nachhaltige Finanzierung überführen.

Wichtig!

• Fokus muss auch bei Zugang und Qualität liegen, nicht alleine auf dem mengenmässigen Angebotsausbau.

www.gutaltern.ch/publikationen

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