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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die EGE Verwaltungs GmbH, Engelskirchen,

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EGE Verwaltungs GmbH, Engelskirchen, – be stehend aus der Bi lanz zum 31. De zem ber 2019 und der Gewinn- und Verlust rech nung für das Ge schäfts jahr vom 01.

Ja nu ar 2019 bis zum 31. De zem ber 2019 so wie dem An hang, einschließlich der Darstel lung der Bi-lan zie rungs- und Be wer tungs metho den – ge prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe richt der EGE Ver waltungs GmbH für das Ge schäfts jahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 ge prüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Ka pital gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält nissen ent sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezem ber 2019 so wie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. De zem ber 2019 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft. In al len wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, entspricht den deut schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi ken der zukünftigen Entwicklung zu treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht er streckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen dungen ge gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein stimmung mit

§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund sätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung

Anlage 5

pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor de rungen erfüllt. Wir sind der Auffas sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei chend und geeignet sind, um als Grundlage für un sere Prü-fungsurteile zum Jahresabschluss und zum La gebe richt zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahres abschluss und den La ge be richt

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus ses, der den deut schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor schriften in allen wesentli chen Belan gen entspricht, und dafür, dass der Jahresab schluss unter Beachtung der deutschen Grundsät-ze ord nungs mä ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Fi nanz- und Er tragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzli chen Vertreter verantwort lich für die in ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut schen Grund sät-zen ordnungsmäßiger Buchfüh rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel lung eines Jahres-abschlusses zu ermöglichen, der frei von we sentlichen – beabsichtig ten oder un beabsichtigten – fal-schen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant wortlich, die Fähig keit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen hang mit der Fortführung der Unterneh-menstätigkeit, sofern ein schlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs le gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-zieren, sofern dem nicht tatsächli che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage berichts, der insge samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-spricht und die Chancen und Risiken der zu künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver treter verant wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erach tet ha ben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu-wendenden deutschen ge setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozes ses der Ge sell schaft zur Auf stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-be richts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal schen Darstellungen ist,

Anlage 5

und ob der La gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt so-wie in allen wesentli chen Belangen mit dem Jah resabschluss soso-wie mit den bei der Prüfung gewon-nenen Erkenntnissen in Ein klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu künfti gen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungs-vermerk zu erteilen, der unsere Prü fungs urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht bein hal-tet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Überein stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-gestellten deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführte Prüfung ei ne wesentliche fal sche Darstellung stets auf deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftli chen Entscheidungen von Adressaten beeinflus sen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grund-hal tung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab sichtig ter – fal scher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-fungshand lun gen als Reak tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü fungsurteile zu dienen. Das Ri-si ko, dass we sentliche falsche Darstellungen nicht aufge deckt werden, ist bei Ver stößen höher als bei Unrich tigkeiten, da Verstöße betrügeri sches Zusam menwirken, Fälsch ungen, beabsich-tigte Unvollstän digkeiten, irrefüh rende Dar stellungen bzw. das Außer kraft setzen interner Kon-trollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-ternen Kon trollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah men, um Prü fungshandlungen zu pla nen, die unter den gegebenen Umständen ange-mes sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Ge sellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungs le gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten ge schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

Anlage 5

Zusam men hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver pflichtet, im Bestäti gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-richt aufmerk sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund lage der bis zum Datum unse res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu künftige Ereig-nisse oder Gegebenhei ten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ih re Unterneh-menstätigkeit nicht mehr fort führen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Ver mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetze sent-sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prü fungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-orien tierten Anga ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig neter Prüfungs-nachwei se voll ziehen wir da bei insbesondere die den zukunftsorientier ten Angaben von den ge-setzlichen Ver tretern zu grunde geleg ten bedeutsamen Annah men nach und beurteilen die sachgerechte Ablei tung der zu kunftsorientierten An gaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-ständiges Prüfungs urteil zu den zu kunftsorientierten Angaben so wie zu den zugrunde liegen den Annahmen geben wir nicht ab. Es be steht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu kunfts orientierten Angaben abweichen.

Anlage 5

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun gen, einschließlich etwaiger Mängel im in ternen Kontrollsystem, die wir während unse rer Prüfung feststellen.

Reichshof, den 30. Juni 2020 WTL Weber Thönes Linden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Michael Linden Wirtschaftsprüfer