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Beschwerdemanagement

Im Dokument KULTUR DER ACHTSAMKEIT (Seite 11-0)

2. Pfarrei

2.2 Beschwerdemanagement

Es ist uns wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene jederzeit Rückmeldungen an die verantwortlichen ehrenamtlichen, nebenamtlichen und hauptamtlichen

MitarbeiterInnen geben können.

Auf der Homepage und an öffentlich zugänglichen Orten in der Pfarrei

(Gemeinderäume, Sakristeien,…) wird neben dem Kontakt zur Geschulten Fachkraft für Prävention sowohl auf das Hilfetelefon des Bistums als auch des Bischöflichen Beauftragten bei Missbrauchsverdacht hingewiesen.

Uns ist es bewusst, dass trotz aller Maßnahmen kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet sein kann. Unser Schutzkonzept will erreichen, dass wir uns achtsam und mit offenen Augen im Umgang mit Schutzbefohlenen verhalten. Übergriffe und Fehlverhalten sollen mit diesem Schutzkonzept unbedingt vermieden werden. Was ist zu tun, wenn wir Situationen erleben, in denen das Schutzkonzept nicht greift? In jedem Fall stellen wir uns zuerstvor die Opfer. Wir stehen auf ihrer Seite und

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nehmen die Aussagen und Beschreibungen der Situation sehr ernst. Dies geschieht diskret und unaufgeregt.

Bei Meldung von übergriffigen Situationen, die nicht unserem Verhaltenskodex entsprechen, gehen wir wie folgt vor:

• Ruhe bewahren und besonnen handeln, aktiv werden!

Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen und übereilter Aktivismus vermieden werden.

• Zuverlässige GesprächspartnerIn sein!

Durch eine wertschätzende Kommunikation kann eine Atmosphäre des Vertrauens geschaffen werden.

• Zuhören, Glauben schenken!

Es ist wichtig, der betroffenen Person ihre Schilderungen zu glauben. Diese Grundeinstellung ist wesentlich. Zudem ist es nicht selbstverständlich, dass sich die Person in dieser schwierigen Situation an eine Vertrauensperson wendet. Für dieses Vertrauen und den Mut, darf man ihr gerne danken.

• Gelegenheit zum Gespräch geben: „Möchtest Du darüber reden?“

Das Anbieten von einem Gespräch nimmt der betroffenen Person vielleicht die Angst. Gleichzeitig wäre es gut, nachzufragen, ob eine andere Person geeigneter wäre für dieses Gespräch, oder eine weitere Person dazukommen solle. Wichtig ist es, zu versichern, dass das Gespräch vertraulich ist und nichts ohne Absprache unternommen wird.

• Ambivalente Gefühle der betroffenen Minderjährigen oder Schutzbefohlenen akzeptieren!

Widersprüchlichkeiten und Doppeldeutigkeiten müssen und dürfen nicht unterbunden werden. Sie können nebeneinander stehen, denn auch hier kommt es auf die Sichtweise und die momentane Gefühlslage an.

• Wichtige Botschaft: „Du trägst keine Schuld“!

Eindeutig Partei beziehen fördert das Vertrauen und die Bereitschaft zu reden.

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• Die jeweilige Situation möglichst schriftlich, genau und sachlich dokumentieren (Siehe auch Dokumentationsbogen im Anhang)!

Es ist wichtig, nach dem Gespräch alles aufzuschreiben, was wichtig ist, damit Fakten und Eindrücke gesammelt werden.

• Vertraulichkeit ist wichtig, aber Sie sollten die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

Darum ist es für beide Seiten wichtig, darauf hinzuweisen, dass Rat und Hilfe auch von anderer Seite noch eingeholt werden kann.

Auf jeden ist Fall das Gespräch mit der geschulten Fachkraft oder dem zuständigen Pfarrer (Kontaktdaten siehe letzte Seite) zu suchen.

Eine Geheimhaltung dieser Interaktion ist nicht gestattet!

• Sind die geschulten Fachkräfte nicht erreichbar oder selbst Beschuldigte, wenden Sie sich in jedem Fall an den zuständigen Pfarrer. Ist der zuständige Pfarrer selbst Beschuldigter oder nicht erreichbar, wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen des Bistums.

• Kontaktdaten finden Sie unter www.praevention.bistumlimburg.de

• Sollte die geschulte Fachkraft oder der zuständige Pfarrer keine weiteren Maßnahmen veranlassen, wenden Sie sich an die BistumsmitarbeiterInnen www.praevention.bistumlimburg.de

Auf keinen Fall sollten Sie:

• Betroffene bedrängen und Druck ausüben

• nach dem „Warum“ fragen, dies löst Schuldgefühle aus

• Suggestivfragen stellen

• Erklärungen einfordern

• Versprechen oder Zusagen geben, die nicht haltbar sind

• Entscheidungen treffen oder weitere Schritte einleiten ohne altersgemäße Einbindung des Betroffenen. Zumindest sollte der Betroffene informiert werden.

• etwas auf eigene Faust unternehmen oder eigene Ermittlungen anstellen

• eigene Befragungen mit dem Beschuldigten oder mit dem Betroffenen durchführen

• Konfrontation mit Eltern von Betroffenen oder Beschuldigten führen

• Opfer-Täter-Gespräche führen

• voreilige Informationen an andere Außenstehende weitergeben

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Die Bedürfnisse betroffener Opfer sind:

• Schutz

• Ernst genommen werden und Glauben geschenkt bekommen

• Anerkennung des erlittenen Leides

• Verantwortungsübernahme des/der TäterInnen

• Klare Schuldzuweisung an den/die TäterIn

• Klare Positionierung der Eltern, Betreuungskräfte, Fachkräfte, Kirche und Gesellschaft

Unterstützung bei der Rückkehr in die Normalität

2.3. MASSNAHMEN, SCHULUNGEN UND FORTBILDUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES SCHUTZKONZEPTES

Alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die in ihrem Aufgabenfeld mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Kontakt kommen, werden vor Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch die geschulte Fachkraft über das vorliegende Schutzkonzept informiert und erhalten es als verpflichtende Grundlage für ihren Dienst. Zusätzlich wird die Selbstverpflichtungserklärung mit der

dazugehörigen Handreichung zum Durcharbeiten übergeben. Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis müssen der zuständigen geschulten Fachkraft vorgelegt werden. Eine Vorlage ist alle fünf Jahre vorzunehmen. Es liegt in der Verantwortung der geschulten Fachkraft, die regelmäßige Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses zu veranlassen.

Ein entsprechendes Antragsformular für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses befindet sich im Anhang.

Alle nebenamtlichen MitarbeiterInnen erhalten das Schutzkonzept als verpflichtende Grundlage für ihren Dienst. Bei Neueinstellungen wird das Schutzkonzept durch den Pfarrer oder seine/r(s) Vertreterin(s) thematisiert.

Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis werden dem Rentamt vorgelegt.

Auch alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen erhalten das Schutzkonzept als verpflichtende Grundlage für ihren Dienst. Neu hinzukommende hauptamtliche MitarbeiterInnen werden über den Inhalt des Schutzkonzeptes informiert und unterschreiben die Anlage zum Schutzkonzept. Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis wird dem Dezernat Personal im Bistum

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Limburg vorgelegt. Neue ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden durch die geschulte Fachkraft unserer Gemeinde zeitnah vor ihrem ersten Einsatz geschult.

Hierbei wird vor allem das institutionelle Schutzkonzept besprochen und diskutiert.

Für alle ehrenamtlichen, nebenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen werden wir in überschaubaren Abständen Informationsabende, bzw. Schulungen oder Fortbildungen anbieten. Die Anlage zu diesem Konzept wird unterschrieben mit der Selbstverpflichtungserklärung an das Pfarramt zurückgesendet. Jedes Jahr wird das vorliegende Schutzkonzept durch die geschulten Fachkräfte in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam auf Aktualität und Passgenauigkeit überprüft.

Der Pfarrgemeinderat beschäftigt sich im ersten Jahr seiner Legislaturperiode – also alle vier Jahre – eingehend mit dem „Institutionellen Schutzkonzept“ und verpflichtet sich erneut nach den dort genannten Grundsätzen zu arbeiten oder sie

gegebenenfalls neu anzupassen und zu verabschieden. Darüber hinaus sollte das ISK regelmäßig Platz in den Sitzungen des PGRs finden, um die Aktualität zu wahren. Der PGR steht im Austausch mit der geschulten Fachkraft über den Stand der

Auseinandersetzung der einzelnen Gruppierungen und Einrichtungen mit dem Schutzkonzept.

Brechen, 29. Juni 2021,

für die Pfarrei Heilig Geist Goldener Grund / Lahn

Ernst-Martin Benner, Pfarrer Zentrales Pfarrbüro

Pfarramt Heilig Geist Frankfurter Str. 50 65611 Brechen

(aktuell gibt es keine/n Pfarrgemeinderatsvorsitzende/n)

Ansprechpersonen:

Geschulte Fachkräfte der Pfarrei:

Maria Horsel, Gemeindereferentin, m.horsel@pfarrei-heilig-geist.de,

06483-9196115

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Dr. Egbert Reichwein, Diakon, e.reichwein@pfarrei-heilig-geist.de, 06483-9196100

Bischöflich Beauftragte Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht in der Diözese Limburg:

Hans-Georg Dahl, Hans-Georg.Dahl@bistumlimburg.de T +49 (0) 172 3005578

Dr. med. Ursula Rieke, Ursula.Rieke@bistumlimburg.de T +49 (0) 175 891039

Hotline des Bistum Limburg in dringenden Notfällen T +49 (0) 151 17542390 Hilfetelefon Bistum Limburg

Koordinationsstelle Prävention vor sexualisierter Gewalt Dr. Walter Pietsch - T +49 (0) 175 6322112

Präventionsbeauftragte des Bistum Limburg www.praevention.bistumlimburg.de

Stephan Menne, s.menne@bistumlimburg.de T +49 (0) 6431 295-180 T +49 (0) 173 6232158

Silke Arnold, s.arnold@bistumlimburg.de T +49 (0) 6431 295-315 T +49 (0) 173-6232158

Matthias Belikan, m.belikan@bistumlimburg.de T +49 (0) 6431 295-111 praevention@bistumlimburg.de

Anlagen:

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter TeilnehmerInnen

Handlungsleitfaden bei Vermutung von sexualisierter Gewalt

Vermutungstagebuch

Handlungsleitfaden bei Mitteilungen durch mögliche Betroffene (Verdacht)

Formular Antrag erweitertes Führungszeugnis

Selbstverpflichtungserklärung

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Vermutungstagebuch

:

 Wer hat etwas beobachtet?

 Wann? (Datum, Uhrzeit)

 Was wurde beobachtet?

 Was genau erschien seltsam, beunruhigend, verdächtig?

 Wer ist involviert?

 Wie war die Gesamtsituation?

 Mit wem wurde bisher darüber gesprochen?

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22 Selbstverpflichtungserklärung

(Nachname) (Vorname) (Geburtsdatum)

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(Straße) (PLZ, Wohnort)

Die katholische Kirche will Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können.

Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern liegt bei den ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesamtfeld der kirchlichen Arbeit im kinder- und jugendnahen Bereich. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und

angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre

Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern begangen worden sind. Dies wird durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung bekräftigt.

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass niemand den mir

anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

1. Ich unterstütze die Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen

Persönlichkeiten. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.

2. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.

3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer und meine eigenen Grenzen. Ich beachte dies auch im Umgang mit den Medien, insbesondere bei der Nutzung von Handy und Internet.

4. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen einzuleiten. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen Bereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer ein. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten andere in dieser Art attackieren. Ich höre zu, wenn sie mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte und

körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass seelische, sexualisierte und

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körperliche Gewalt nicht nur von männlichen, sondern auch von weiblichen Tätern verübt wird und dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen häufig zu Opfern werden.

5. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-)Ansprechpartner für mein Bistum, meinen Verband oder meinen Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und werde sie in Anspruch nehmen.

6. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer bewusst und handele

6. Ich agiere nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.

7. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen

disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen hat und unterhalb der Strafrechtsgrenze (bei sexualisierten Grenzverletzungen) haben kann.

8. Ich wurde zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen meines Bistums durch eine Handreichung informiert, habe diese sorgsam gelesen und habe

Kenntnis, dass ich mich stets aktuell auf der Bistumshomepage

www.praevention.bistumlimburg.de über Fort- und Weiterbildungsangebote und zu präventionspraktischen Fragestellungen informieren kann.

9. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt1 rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein

Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem

Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen. Ich kann meiner Verpflichtung zur Mitteilung von laufenden Ermittlungsverfahren auch dadurch entsprechen, dass ich eine entsprechende Mitteilung an die Stelle richte, die nach Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung zur Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses zuständig ist.

1§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Abs. 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB.

Stand: 29.11.2016. Es gilt die jeweils gültige Fassung. (siehe ggf. http://www.gesetze-im-internet.de >

Gesetze/Verordnungen > S > StGB).

Die Verfahrenswege, die (Erst-)Ansprechpartner und Ansprechpartner/innen u. w. finden Sie auf unserer Website unter www.praevention.bistumlimburg.de

Die Handreichung zur Selbstverpflichtungserklärung finden Sie unter www.praevention.bistumlimburg.de >

Bestimmungen

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Ort und Datum Unterschrift

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