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Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Bossard Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2020, der konsolidierten Erfolgsrechnung, der Entwicklung des konsoli-dierten Eigenkapitals und der konsolikonsoli-dierten Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Kon-zernrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 98 bis 127) ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweize-rischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-lichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Überblick Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 4'100'000

Wir haben bei zehn Konzerngesellschaften in sechs Ländern Prüfungen ("Full Scope Audit") durchgeführt. Diese Gesellschaften tragen 74% zu den Umsatz-erlösen und 89% zu den Aktiven des Konzerns bei.

Zusätzlich haben wir eine prüferische Durchsicht ("Review") bei vier Konzern-gesellschaften in zwei Ländern durchgeführt, die weitere 7% zu den Umsatzer-lösen und 4% zu den Aktiven des Konzerns beitragen.

Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert:

Bewertung der Vorräte

3 Bossard Holding AG | Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungs-urteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als we-sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund-lage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit

Konzernrechnung CHF 4'100'000

Herleitung 5% vom Gewinn vor Steuern

Begründung für die Bezugsgrösse

zur Bestimmung der Wesentlichkeit Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge des Konzerns üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberle-gungen dar.

Wir haben mit dem Audit, Risk & Compliance Ausschuss vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 410’000 mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen.

Umfang der Prüfung

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.

Die Prüfungsstrategie für die Konzernprüfung wurde unter der Berücksichtigung der Arbeiten durch den Konzernab-schlussprüfer sowie durch die Teilbereichsprüfer aus dem PwC-Netzwerk festgelegt. Alle wesentlichen Tochtergesell-schaften im Konzern wurden durch PwC geprüft. Wurden Prüfungen von Teilbereichsprüfern durchgeführt, haben wir als Konzernabschlussprüfer eine ausreichende Einbindung in die Prüfung sichergestellt, um zu beurteilen, ob aus den Tä-tigkeiten der Teilbereichsprüfer zu den Finanzinformationen der Teilbereiche ausreichende geeignete Prüfungsnach-weise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil erlangt wurden. Diese Einbindung des Konzernabschlussprüfers um-fasste Videokonferenzen mit den Teilbereichsprüfern, eine Hinterfragung der Risikobeurteilung sowie die

Teilnahme an Besprechungen zur Revision bei den Konzerngesellschaften mit einem „Full Scope Audit“, an denen auch das lokale Management, der lokale Prüfer und Vertreter des Konzerns teilnahmen.

4 Bossard Holding AG | Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidge-nössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Vorräte

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Die Vorräte stellen mit CHF 251.8 Millionen (nach Abzug

einer Wertberichtigung von CHF 45.0 Millionen) per 31.

Dezember 2020 die grösste Position der Vermögenswerte dar und entsprechen rund 39% der gesamten Aktiven.

Die Handelswaren werden zu Anschaffungskosten oder dem tieferen Nettoverkaufswert bewertet (Niederstwert-prinzip).

Wir erachten die Bewertung der Vorräte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt aufgrund der Höhe der Bi-lanzposition sowie der Ermessenspielräume bei der Ermitt-lung der notwendigen Wertberichtungen für Produkte mit fehlender Marktfähigkeit oder geringer Umschlagshäufig-keit.

Wir verweisen auf die Seite 103 (Ziffer 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) und die Seite 110 (Ziffer 6 Vorräte) im Geschäftsbericht.

Wir haben folgende Prüfungshandlungen für die Beurtei-lung der Angemessenheit der Bewertung der Vorräte vor-genommen.

Die für die Bewertung verwendeten Anschaffungskos-ten haben wir stichprobenweise anhand der letzAnschaffungskos-ten Einkaufspreise geprüft. Zudem haben wir die Einhal-tung des Niederstwertprinzips auf der Basis von Stich-proben anhand von Verkaufstransaktionen im Ge-schäftsjahr überprüft.

Wir stellten fest, dass die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf den Vorräten stetig angewen-det wurden.

Bei den Vorräten mit fehlender Marktfähigkeit oder ge-ringer Umschlagshäufigkeit haben wir die Annahmen für die Basiskalkulation der notwendigen Wertberichti-gungen mit der Konzernleitung besprochen und beur-teilt. Dabei haben wir insbesondere auch die Entwick-lung der Wertberichtigung pro Produkte- resp. Wertbe-richtigungskategorie im Vergleich zum Vorjahr sowie die Erfahrungswerte aus wesentlichen, unerwarteten Wertminderungen oder der Liquidationen von Produk-ten in den vergangenen Jahren berücksichtigt.

Wir haben die rechnerische Richtigkeit sowie die Voll-ständigkeit der Basiskalkulation der Wertberichtigun-gen stichprobenweise geprüft.

Wir haben die Ergebnisse und die Entwicklung der Wertberichtigung mit der Geschäftsleitung und dem Audit, Risk & Compliance Ausschuss besprochen.

Wir haben anhand der aufgeführten Prüfungshandlungen das Risiko einer fehlerhaften Bewertung der Vorräte adres-siert und dabei keine berichtswürdigen Prüfungsfeststellun-gen identifiziert.

5 Bossard Holding AG | Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der tigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstä-tigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäfts-tätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentli-chen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falswesentli-chen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prü-fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Dar-stellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.