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Beratung / Kontrolle / Berichterstellung

Im Dokument Land und Stadtgemeinde Bremen (Seite 56-62)

Datenschutz und Informationsfreiheit

06.01 Datenschutz und Inform. im Lande Bremen

06.01.01 Beratung / Kontrolle / Berichterstellung

2008 - 2009

Strategische Zielvorgaben für den Produktplan:¹

Kontrolle und Gewährleistung der Einhaltung des verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen des Bundes und des Landes Bremen in Wirtschaft und Verwaltung sowie der Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes.

Ziele und Strategien des Produktplans für den Aufstellungszeitraum; Mittel-/ Langfristige Perspektiven:

Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts und der Informationsfreiheit; Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher

Bestimmungen in Wirtschaft und Verwaltung sowie des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes in der Verwaltung; Initiativen zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts und des Rechts auf Informationsfreiheit; Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Erstattung von Gutachten für Bürgerschaft und Senat; Begleitung der Tätigkeit des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten; Beratung von Behörden, Unternehmen, Bürgern sowie interessierten Institutionen und Gruppen; Beratung bei Planung und Einführung automatisierter Informationssysteme; Technische Analyse und Bewertung von Hard-, Software und Netzen; Beratung und Kontrolle von Tele- und Mediendiensten; Bürgerinformation und Öffentlichkeitsarbeit durch Referate, Broschüren und Internet-Auftritt; Bearbeitung von Bürgeranfragen, Eingaben und Beschwerden; Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Unternehmen; Beratung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie der behördlichen Kontaktpersonen für die Informationsfreiheit; Aufsichtsbehörde für die Privatwirtschaft; Registerführung der meldepflichtigen Unternehmen; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten; Anordnung von Maßnahmen nach § 38 BDSG; Jährliche Erstellung von Tätigkeitsberichten; Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie mit den Datenschutzaufsichtsbehörden, u. a. bei länderübergreifender Datenverarbeitung sowie mit den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder.

¹ z.B. gesetzliche Vorgaben, produktplanrelevante Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft, des Senats sowie von Ausschüssen / Fachdeputationen etc.

Produktplan: 06 Verantwortlich: Holst

Datenschutz und Informationsfreiheit

A. Kamerale Finanzdaten (Tsd. EUR)

Anschlag 2009 Anschlag 2008 Anschlag 2007 Ist 2006 Ist 2005

Verpflichtungsermächtigungen Anschlag 2009 Anschlag 2008

Personal 0 0

konsumtiv 0 0

investiv 0 0

B. Personaldaten

Planung 2009 Planung 2008 Planung 2007 Ist 2006 Ist 2005

Beschäftigungszielzahl 10,5 11,2 12,0 12,1 12,6

Kurzbeschreibung des Produktbereichs:

Kontrolle und Gewährleistung der Einhaltung des verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen des Bundes und des Landes Bremen in Wirtschaft und Verwaltung sowie der Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes.

Strategische Ziele für den Aufstellungszeitraum:

Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts und der Informationsfreiheit; Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher

Bestimmungen in Wirtschaft und Verwaltung sowie des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes in der Verwaltung; Initiativen zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts und des Rechts auf Informationsfreiheit; Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Erstattung von Gutachten für Bürgerschaft und Senat; Begleitung der Tätigkeit des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten; Beratung von Behörden, Unternehmen, Bürgern sowie interessierten Institutionen und Gruppen; Beratung bei Planung und Einführung automatisierter Informationssysteme; Technische Analyse und Bewertung von Hard-, Software und Netzen; Beratung und Kontrolle von Tele- und Mediendiensten; Bürgerinformation und Öffentlichkeitsarbeit durch Referate, Broschüren und Internet-Auftritt; Bearbeitung von Bürgeranfragen, Eingaben und Beschwerden; Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Unternehmen; Beratung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie der behördlichen Kontaktpersonen für die Informationsfreiheit; Aufsichtsbehörde für die Privatwirtschaft; Registerführung der meldepflichtigen Unternehmen; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten; Anordnung von Maßnahmen nach § 38 BDSG; Jährliche Erstellung von Tätigkeitsberichten; Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie mit den Datenschutzaufsichtsbehörden, u. a. bei länderübergreifender Datenverarbeitung sowie mit den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder.

Langfristige Perspektiven:

Produktbereich: 06.01 Verantwortlich: Tiedge

Datenschutz und Inform. im Lande Bremen

A. Kamerale Finanzdaten (Tsd. EUR)

Anschlag 2009 Anschlag 2008 Anschlag 2007 Ist 2006 Ist 2005

Verpflichtungsermächtigungen Anschlag 2009 Anschlag 2008

Personal 0 0

konsumtiv 0 0

investiv 0 0

B. Personaldaten

Planung 2009 Planung 2008 Planung 2007 Ist 2006 Ist 2005

Beschäftigungszielzahl 10,5 11,2 12,0 12,1 12,6

C. Erläuterungen zu 1. A-B

Produktbereich: 06.01 Seite 2

Datenschutz und Inform. im Lande Bremen

1. Ressourceneinsatz

A. Leistungsziele/-kennzahlen

Planung 2009 Planung 2008 Planung 2007 Ist 2006 Ist 2005 Stellungn./Berat. öffentl./priv. Stellen [%] 35,00 35,00 45,00 44,91 41,57

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit [%] 5,00 8,36 7,39

Bürgereingaben/-beschwerden [%] 20,00 20,00 20,00 21,27 20,31

Datenschutzkontrollen [%] 20,00 14,20 20,47

Qualifizier.-Maßnahmen eig. MA/Sonstiges [%] 10,00 11,27 10,26

Kontrolltätigkeiten [%] 20,00 20,00

Andere Datenschutz- und IFG-Tätigkeiten [%] 25,00 25,00

B. Erläuterungen zu 2.

Produktbereich: 06.01 Seite 3

Datenschutz und Inform. im Lande Bremen

2. Leistungsangaben

Produktbereich: 06.01 Verantwortlich: Tiedge Datenschutz und Inform. im Lande Bremen

Produktplan: 06 Verantwortlich: Holst

Datenschutz und Informationsfreiheit

Kurzbeschreibung der Produktgruppe:

Kontrolle und Gewährleistung der Einhaltung des verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen des Bundes und des Landes Bremen in Wirtschaft und Verwaltung sowie der Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes;

Auftrag/Ziele/Perspektiven:

Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts und der Informationsfreiheit; Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher

Bestimmungen in Wirtschaft und Verwaltung sowie des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes in der Verwaltung; Initiativen zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts und des Rechts auf Informationsfreiheit; Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Erstattung von Gutachten für Bürgerschaft und Senat; Begleitung der Tätigkeit des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten; Beratung von Behörden, Unternehmen, Bürgern sowie interessierten Institutionen und Gruppen; Beratung bei Planung und Einführung automatisierter Informationssysteme; Technische Analyse und Bewertung von Hard-, Software und Netzen; Beratung und Kontrolle von Tele- und Mediendiensten; Bürgerinformation und Öffentlichkeitsarbeit durch Referate, Broschüren und Internet-Auftritt; Bearbeitung von Bürgeranfragen, Eingaben und Beschwerden; Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Unternehmen; Beratung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie der behördlichen Kontaktpersonen für die Informationsfreiheit; Aufsichtsbehörde für die Privatwirtschaft; Registerführung der meldepflichtigen Unternehmen; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten; Anordnung von Maßnahmen nach § 38 BDSG; Jährliche Erstellung von Tätigkeitsberichten; Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie mit den Datenschutzaufsichtsbehörden, u. a. bei länderübergreifender Datenverarbeitung sowie mit den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder.

Auftragsgrundlage:

EG-Datenschutzrichtlinie, Bremisches Datenschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Datenschutzregelungen auf Bundes- und

Im Dokument Land und Stadtgemeinde Bremen (Seite 56-62)