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3.1 Vernässung

3.1.2 Beobachtung der Vernässungseinrichtungen im

Im Zuge des Gebietsmanagements wurden Vernässungseinrichtungen und ihre Wirk-samkeit beobachtet. Diese Beobachtungen wurden zwar nicht systematisch doku-mentiert, sind aber trotzdem, da sie von Gebietskundigen über einen längeren Zeit-raum durchgeführt wurden, zur Beurteilung des Maßnahmenerfolges heranzuziehen.

Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Es wurde grundsätzlich festgestellt, dass die in Kap. 2.4 beschriebenen Baumaßnah-men eine wichtige Voraussetzung zur Erhöhung der Vernässung und des Tideein-flusses darstellen. Im Vergleich zu Flächen außerhalb steht innerhalb der Maßnah-mengebiete deutlich mehr Wasser, was ja auch durch die Befliegungen im vorherge-henden Kapitel dokumentiert wird. Es konnte aber auch beobachtet werden, dass sich auf vielen Parzellen die Wirksamkeit der Vernässungsmaßnahmen mit der Zeit redu-zierte, und nicht immer erfolgte eine ausreichende Nachsteuerung oder Unterhaltung.

In allen Gebieten ist zu beobachten, dass die Pächter Stauregelungen zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit manipulieren oder unzulässige Drainagen oder Entwässerungen durchführen.

Daraus ist zu folgern, dass die Steuerung der Vernässung sowie die Unterhaltung und Optimierung der Stauanlagen für den Träger des Vorhabens und die beteiligten Na-turschutzbehörden eine Daueraufgabe ist, die weiterhin sichergestellt werden muss.

Zwischen den Belangen der Bewirtschaftbarkeit und der naturschutzfachlichen Ent-wicklung der Flächen muss unter Beachtung der Kompensationsziele eine ständige Abwägung erfolgen. Auch zukünftig wird man auf Bedienungsfehler und Manipula-tionen, Funktionsmängel sowie nicht abgestimmte Graben- und Grüppenunterhaltung reagieren müssen, damit die Wirksamkeit der Vernässungsmaßnahmen nicht nach-haltig beeinträchtigt wird.

Beobachtungen aus den niedersächsischen Maßnahmengebieten:

Im Maßnahmengebiet Allwördener Außendeich entstand im Monitoringzeitraum ein zunehmender Unterhaltungsstau bei den Gräben mit viehkehrender Funktion. Der neu errichtete Priel verschlickte zunehmend, ohne das Pflegebaggerungen durchge-führt wurden.

Im Binnenbereich des Maßnahmengebietes Hullen wird seitens der Naturschutzbe-hörden die Vernässung in trockenen Frühjahren als nicht ausreichend zur Erreichung der avifaunistischen Kompensationsziele erachtet, obwohl einzelne Parzellen eine positive Entwicklung zeigen (vgl. Abb.3-1). Der TdV sieht daher vor, im Sommer 2018 zur Verbesserung der Vernässungssituation in trockenen Frühjahren drei Wind-kraftpumpen zu errichten. Hierzu wurden bereits Abstimmungen mit allen Betroffe-nen durchgeführt.

Beobachtungen aus den schleswig-holsteinischen Maßnahmengebieten Hasel-dorfer/WedelerMarsch und Hetlingen/Giesensand:

Die undichten Regelungsbauwerke, die ihre Funktion zur Steuerung der Vernässung nicht mehr erfüllten, wurden in den Jahren 2011/2012 durch den TdV erneut abge-dichtet. Drei dieser Regelungsbauwerke funktionierten aber auch danach noch nicht zufriedenstellend.

Bei den nicht regelbaren Erddämmen zur Grüppenabdämmung reduzierte sich mit der Zeit die Kronenhöhe durch Viehtritt. Auf Pachtflächen in der Wedeler Marsch wurden zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung nachträglich steuerbare Durchlässe in Staueinrichtungen eingebaut, um eine Regelung des zunächst ungere-gelten Aufstaus von Niederschlagswasser zu ermöglichen. Dies führte zu trockeneren Bedingungen, die die avifaunistischen Kompensationsziele gefährden.

Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Insbesondere in den beiden schleswig-holsteinischen Gebieten ist zu beobachten, dass die Pächter Stauregelungen manipulieren oder unzulässige Drainagen oder Ent-wässerungen durchführen. Kompensationsflächen fallen dadurch aus avifaunistischer Sicht zu relevanten Zeitanteilen erheblich zu trocken. Verstärkt wird diese Problema-tik in Schleswig-Holstein noch durch die Steuerung des Sperrwerks an der tidebeein-flussten Hetlinger Binnenelbe, auf die der TdV jedoch keinen Einfluss hat.

Aus Sicht der Integrierten Station Unterelbe besteht in den Teilgebieten Giesensand und Wedeler Marsch noch Bedarf an zusätzlichen Vernässungseinrichtungen, insbe-sondere im Dreieck zwischen den Hofstellen Giesensand und Idenburg sowie der Carl Zeiss Vogelstation östlich des Klärwerks (Abb. A-4).

Vernässungsmaßnahmen im Marschengrünland Fazit aus den Erfolgskontrollen

Mit den Maßnahmen zur Vernässung und zum Wiederanschluss an das Tideregime wurden nasse, dynamische Strukturen geschaffen. Flach überstaute Beete und Grüp-pen waren gegen Ende März der Jahre 2011 und 2012 auch unter vergleichsweise trockener Witterung mit einem Flächenanteil zwischen 3 und 5% vorhanden. Damit wurden Vorgaben der Landschaftspflegerischen Ausführungspläne erreicht. Der An-teil vernässter Flächen in den Maßnahmengebieten überstieg den FlächenanAn-teil auf Referenzflächen um das vier- bis siebenfache. Da die flach überstauten Flächen je-weils über die Gebiete verteilt auftraten, war eine hohe Flächenwirksamkeit gegeben.

Bei der Beurteilung von Vernässungsmaßnahmen muss die witterungsabhängige Va-riabilität der Vernässung beachtet werden. Regenschauer können den Anteil über-stauter Flächen stark ansteigen lassen, Wind verursacht eine hohe Verdunstungsrate.

So verursacht eine großflächige Vernässungsmaßnahme in einem nassen Jahr ein Gewässer mit relativ großen Wassertiefen, was für Wiesenvögel eher uninteressant sein dürfte. Eine vergleichsweise klein dimensionierte Maßnahme, die in einem nas-sen Jahr nur zu einem flachen Einstau führt, leistet unter dienas-sen Bedingungen einen wesentlicheren Beitrag zur Lebensraumqualität für Wiesenvögel. Dieselben Maß-nahmen zeigen in einem trockenen Jahr hingegen eine komplett andere Wirksamkeit:

Die klein angelegte Maßnahme ruft nun keine oder eine zu geringe Vernässung her-vor, während die größere Maßnahme mit einer flachen Überstauung zu einer natur-schutzfachlichen Aufwertung beiträgt. Eine Kombination von Maßnahmen verschie-dener Dimensionierung ist also zielführend.

Dort, wo Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren oder mit der Zeit die Stau-wirkung nachließ, wurden Nacharbeiten durchgeführt. Dennoch hat sich in vielen Maßnahmengebieten ein Unterhaltungsstau eingestellt, der behoben werden muss.

Mängel an Bauwerken und die unzulässige Manipulation der Vernässungsmaßnah-men müssen beseitigt werden.

Für die dauerhafte Sicherung des Kompensationserfolgs ist die ständige Kontrolle der Vernässung und der Staueinrichtungen essentiell. Die Feinsteuerung der Vernäs-sungsmaßnahmen kann noch verbessert werden. In manchen Parzellen ist zudem aus naturschutzfachlicher Sicht die Vernässung allein durch den Rückhalt von Nieder-schlagswasser in trockenen Jahren zu gering. Im Gebiet Hullen werden daher im Sommer 2018 drei Windkraftpumpen installiert.

Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Abschlussbericht zu zehn Jahren Erfolgskontrollen von terrestrischen Kompensationsmaßnahmen BfG-1968

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