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B. 3.1. Frauenanteile an den Beförderun-gen und HöhergruppierunBeförderun-gen

Methodischer Überblick:

In diesem Kapitel werden nicht nur die Frauenan-teile, sondern auch die Geschlechteranteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen am Perso-nalbestand dargestellt. Das bedeutet, dass berech-net wurde, wie viele Frauen beziehungsweise Män-ner in Bezug auf die weiblichen beziehungsweise männlichen Beschäftigten befördert oder höher-gruppiert wurden.

Seit dem Jahr 2000 hat sich der Frauenanteil an den Beförderungen und Höhergruppierungen insgesamt von 36,9 % auf 58,7 % im Jahr 2016 erhöht, um dann im Jahr 2018 auf 52,8 % wieder abzusinken.

Waren im Jahr 2016 noch in allen Bereichen Frauen jeweils zu über 50 % an den Beförderungen und Höhergruppierungen beteiligt, so sind im Jahr 2018

die Werte bei der Kernverwaltung und beim Magist-rat Bremerhaven unter die 50 % Marke gesunken.

In der Kernverwaltung wurden in 2016 aufgrund der Neuschaffung von Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst überproportional viele Beschäf-tigte in der Personalgruppe Sozialarbeiter*innen /Erziehungs- und Betreuungspersonal höhergrup-piert. Der Frauenanteil an diesen betrug Dreiviertel, was im Jahr 2016 zu einem höheren Frauenanteil an den Beförderungen und Höhergruppierungen von 57,0 % führte. Im Jahr 2018 ist in den Ausglie-derungen der Frauenanteil mit 69,2 % am höchsten.

Im sonstigen Geltungsbereich beträgt der Frauen-anteil 63,9 %, gefolgt von den Entsorgungsbetrie-ben (50,0 %), der Kernverwaltung mit 47,3 % und dem Magistrat Bremerhaven mit 40,7 %. Insgesamt sind im Jahr 2018 1.458 Beschäftigte befördert oder höhergruppiert worden, dies sind insgesamt 347 Beförderungen und Höhergruppierungen weniger als im Jahr 2016 (vergleiche Schaubild 14).

Schaubild 14: Entwicklung der Frauenanteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen in den Berei-chen (2000, 2016 und 2018)

Quelle: Siehe Anlage 22 Seite 35 im Tabellenanhang

Betrachtet man die Verteilung der Beförderungen und Höhergruppierungen auf die einzelnen Perso-nalgruppen, ist überwiegend festzustellen, dass

die Frauenanteile an den Beförderungen und Hö-hergruppierungen in den Personalgruppen, in de-nen Frauen überproportional vertreten sind, auch 33,6%

entsprechend hoch sind, wie beispielsweise beim Lehr-, Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie in der Raumpflege. Insgesamt verteilen sich über die Hälfte der Beförderungen und Höhergruppierun-gen allein auf das Verwaltungs- und Polizeiperso-nal. Die Frauenanteile fallen mit 61,5 % bezie-hungsweise 21,2 % dabei sehr unterschiedlich aus.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Polizeiper-sonal des gesamten Geltungsbereiches nur zu 26,7 % aus Frauen besteht, während das Verwal-tungspersonal einen Frauenanteil von 69,4 % auf-weist (vergleiche Anlage 4 des Tabellenanhangs).

Eine Übersicht der Beförderungen und Höhergrup-pierungen nach Personalgruppen gesamt und in den einzelnen Bereichen ist in der Anlage 23 ab Seite 35 im Tabellenanhang aufgeführt.

B. 3.2. Anteile der Beförderungen und Hö-hergruppierungen am Personalbe-stand

Im Jahr 2000 gab es noch eine wesentliche Diskre-panz zwischen den weiblichen und männlichen Be-schäftigten an den Beförderungen und Höhergrup-pierungen gemessen an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Geschlechts. Dies hat sich im Laufe der Jahre angeglichen und im Jahr 2016 war der Anteil

an den Beförderungen und Höhergruppierungen der Frauen erstmalig mit 5,1 % minimal höher als der der Männer mit 5,0 %. Im Jahr 2018 hat sich dieser Wert wieder zugunsten der männlichen Be-schäftigten verschoben. So haben 3,5 % aller weib-lichen und 4,6 % aller männweib-lichen Beschäftigten eine Beförderung oder Höhergruppierung erhalten (vergleiche Schaubild 15 unter insgesamt).

War im Jahr 2016 – bei Betrachtung der einzelnen Bereiche – der Anteil der Frauen an den Beförde-rungen und HöhergruppieBeförde-rungen im Verhältnis zu den weiblichen Beschäftigten in der Kernverwaltung mit 7,6 % am höchsten, so ist es im Jahr 2018 nun-mehr der sonstige Geltungsbereich mit 5,8 %. Der Anteil der Frauen im Jahr 2018 an den Beförderun-gen in der Kernverwaltung ist dageBeförderun-gen um 3 Pro-zentpunkte auf 4,6 % abgesunken. Auch der Anteil der Männer ist, wenn auch nicht so gravierend wie der der Frauen, von 7,5 % im Jahr 2016 auf 7,0 % im Jahr 2018 gesunken. In der Kernverwaltung gibt es damit auch im Jahr 2018 den größten Unter-schied (2,4 Prozentpunkte) zwischen den Ge-schlechtern. Neben der Kernverwaltung liegt nur noch beim Magistrat Bremerhaven der Anteil der Frauen an den Beförderungen und Höhergruppie-rungen unter dem der Männer.

Schaubild 15: Entwicklung der Anteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen am Personalbestand in den Bereichen (2016 und 2018)

Quelle: Siehe Anlage 24 auf Seite 35 im Tabellenanhang

7,6% 7,5%

weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich Kernverwaltung Ausgliederungen Magistrat Bremerhaven Sonstiger

Geltungsbereich

insgesamt Anteil Beförderungen/Höhergruppierungen am Bestand 2016

Anteil Beförderungen/Höhergruppierungen am Bestand 2018

B. 3.3. Beförderungen und Höhergruppie-rungen nach Qualifikationsebenen und Entlohnungsstufen

Die Frauenanteile am Bestand insgesamt nehmen mit steigender Qualifikationsebene ab. Während die Frauenanteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen bis zur Qualifikationsebene 3 ebenfalls sinken, steigt der Anteil in der Qualifikationsebene 4 wieder an. In allen Qualifikationsebenen und der Gruppe der nicht zugeordneten beträgt der Frauenanteil an den Be-standsbeschäftigten mindestens 50 %. Nur in der Qualifikationsebene 3 liegt der Frauenanteil an den Beförderungen und Höhergruppierungen bei 47,8 %, während der Frauenanteil an den Beförde-rungen und HöhergruppieBeförde-rungen in allen anderen Qualifikationsebenen und bei den nicht zugeordne-ten bei mindeszugeordne-tens 50 % liegt (siehe Schaubild 16).

Schaubild 16: Frauenanteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen sowie am Personalbestand nach Qualifikations-ebenen (2018)

Quelle: Siehe Anlage 25 auf Seite 37 im Tabellenanhang

Werden dagegen die Qualifikationsebenen in den einzelnen Bereichen des Geltungsbereichs be-trachtet (vergleiche Anlage 26 auf Seite 37 im Ta-bellenanhang), fällt auf, dass im Gegensatz zum Jahr 2016 die Frauenanteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen nicht nur im sonstigen Geltungsbereich teilweise unter 50 % liegen, son-dern im Jahr 2018 auch in allen anderen Bereichen.

So sind die Frauenanteile an den Beförderungen

und Höhergruppierungen in der Kernverwaltung in den Qualifikationsebenen 1 und 3 unter 50 %, in den Ausgliederungen in der Qualifikationsebene 4, beim Magistrat Bremerhaven in den Qualifikations-ebenen 2 und 3, beim Entsorgungsbetrieb Bremer-haven in Qualifikationsebene 3 und im sonstigen Geltungsbereich in der Qualifikationsebene 4.

In der Kernverwaltung sind mit 55,4 % in der Qua-lifikationsebene 4, in den Ausgliederungen mit 87,5 % in der Qualifikationsebene 1 und im sonsti-gen Geltungsbereich mit 72,3 % in der Qualifikati-onsebene 2 die höchsten Frauenanteile an den Be-förderungen und Höhergruppierungen. Sowohl beim Magistrat als auch den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven sind Frauenanteile von 100 % an den Beförderungen und Höhergruppierungen errechnet worden. Jedoch sind in diesen Gruppen auch nur maximal zwei Beförderungen oder Höhergruppie-rungen erfolgt, so dass die hohen Anteile von 100 % zustande kommen (vergleiche Anlage 26 auf Seite 37 im Tabellenanhang). In Anlage 26 sind auch die Frauen- und Männeranteile der Beförderungen und Höhergruppierungen in den Qualifikationsebenen am jeweiligen Personalbestand innerhalb der ein-zelnen Bereiche dargestellt. Hierdurch wird deut-lich, dass der Frauenanteil an den Beförderungen und Höhergruppierungen nicht immer die Ge-schlechterverhältnisse korrekt abbildet. So liegt der Frauenanteil an den Beförderungen und Höher-gruppierungen in der Kernverwaltung in der Qualifi-kationsebene 4 zwar bei 55,4 %, wird jedoch der Frauenanteil an den Beförderungen und Höher-gruppierungen am Frauenbestand innerhalb dieser Qualifikationsebene berechnet, so liegt der Anteil bei 4,5 %. Das bedeutet, dass 4,5 % aller in dieser Qualifikationsebene eingruppierten Frauen eine Be-förderung oder Höhergruppierung erhalten haben, im Vergleich dazu jedoch 6,4 % der Männer.

Bei Betrachtung der Anteile in den einzelnen Ent-lohnungsstufen (vergleiche Schaubild 17) liegen die Frauenanteile an den Beförderungen und Höher-gruppierungen in den Entlohnungsstufen 10 bis 12, 16, 17 und 19 unter 50 %. Hierbei ist jedoch zu er-wähnen, dass in den meisten dieser Entlohnungs-stufen auch die Frauenanteile am Bestand unter 50 % liegen. Die Frauenanteile an den Beförderun-gen und HöhergruppierunBeförderun-gen lieBeförderun-gen in den Entloh-nungsstufen 02 bis 05, 07, 09, 14, 15, 17 bis 19 und

72,5% 59,7% 47,8% 53,5% 87,5% 52,8%

78,7% 65,9% 56,2% 52,3% 55,9% 59,2%

0%

QE 1 QE 2 QE 3 QE 4 nicht zugeordnet ins- gesamt

Frauenanteil an Beförderungen Frauenanteil am Bestand

bei den nicht zugeordneten über dem Frauenanteil am Bestand.

Schaubild 17: Frauenanteile an den Beförderungen und Höhergruppierungen nach Entlohnungsstufen (2018)

Quelle: Siehe Anlage 27 auf Seite 39 im Tabellenanhang 0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20-23 nicht zugeordnet Frauenanteil an Beförderungen Frauenanteil am Bestand