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c) Ordnung in den Sitzungen

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Zuwendungsart: Projektförderung

7.4. Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungs-bescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie verlängert sich um ein Jahr, sofern dafür im Haushalt des Landkreises Barnim Mittel zur Verfügung stehen.

ausgefertigt:

Eberswalde, den 05.04.2009 Landrat des Landkreises Barnim gez. Bodo Ihrke

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf)

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Basdorf

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Wasserwirtschaftliche

Anlage: Abwasserleitung

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Basdorf, Flur 4

Flurstücke: 1083, 111, 112, 1270, 75, 76, 920, 113/37, 113/36

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Ebers-walde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Britz

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Abwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Britz,

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Richtlinie des Landkreises Barnim zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energi-en bei der Errichtung und Modernisierung von WärmeanlagEnergi-en im Landkreis Barnim, Beschluss des Kreistages Barnim Nr. 56-4/09 vom 01.04.2009, wird öffentlich bekannt gemacht.

Eberswalde, den 05.04.2009

Landrat des Landkreises Barnim gez. Bodo Ihrke

Flur 2, Flurstücke: 140, 141, 257/19, 257/22, 257/25, 257/26, 257/21, 257/23, 257/24, 257/20

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Britz

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Britz,

Flur 2, Flurstücke: 251, 254, 252, 665, 648, 778

Flur 3, Flurstücke: 700, 757, 793, 593, 591, 582, 583, 606, 611, 613, 615, 601, 579, 584, 592, 635, 634, 581, 580, 1121, 1122, 633, 1105, 1106, 1112, 704, 608, 1081, 349/20, 349/12, 349/9, 349/11, 349/13

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Brodowin

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstücke: 1, 15, 22 Flur 2, Flurstücke: 82/1, 83

Flur 3, Flurstücke: 1, 8, 9, 10, 24, 7, 48/1, 49

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Eberswalde

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Abwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Eberswalde, Flur 2, Flurstücke: 2076, 2065

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Finow

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Hohenfinow

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Hohenfinow,

Flur 9, Flurstücke: 41/1, 40, 41/2, 37

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Ebers-walde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Abwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Finow, Flur 17, Flurstück: 52

Flur 18, Flurstücke: 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 929, 920, 930, 922, 931, 227

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Joachimsthal

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Abwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Joachimsthal, Flur 19, Flurstücke: 240, 241

Flur 22, Flurstücke: 92, 17, 16, 95, 137, 121, 170, 122, 126, 135

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Sommerfelde

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Sommerfelde,

Flur 2, Flurstücke: 15/2, 71, 72, 73, 74, 217, 20, 1, 220

Flur 3, Flurstücke: 87/3, 88, 31, 156, 157, 194, 37, 191, 189, 196

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Eberswalde

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche

Anlage: Rohwasserleitungen, Brunnen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Eberswalde,

Flur 8, Flurstücke: 71, 52, 54, 55, 58, 231, 238, 239, 50

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für unterirdische Telekommunikationsanlagen (Erdkabel, Kabelkanalrohre und –schächte sowie Ab-zweigkästen) in den Gemeinden Ahrensfelde, Panketal und Wandlitz beantragt hat.

Betroffen sind folgende Flurstücke (FSt.):

Gemarkung Ahrensfelde, Flur 1, FSt. 32 und 45; Flur 2, FSt. 104, 398, 491, 1343 bis 1348, 1726, 2506, 2508, 2854 und 2856; Flur 3, FSt. 70, 71, 448, 500, 704, 713, 1041, 1045, 1233, 1236 und 1238;

Gemarkung Blumberg, Flur 17, FSt. 23 und 24;

Gemarkung Eiche, Flur 1, FSt. 145, 146/3 und 528; Flur 2, FSt. 266 bis 269, 273, 274, 275, 276/1, 276/2, 320, 321, 322, 339, 386, 510 und

Gemarkung Schönerlinde, Flur 5, FSt. 271 sowie Gemarkung Zepernick, Flur 14, FSt. 173.

Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunter-lagen unter dem Aktenzeichen Berl1-2 B 065/08 bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen.

Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (0 30) 43 74-15 70, Frau Kulb, möglich.

Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes besteht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 11 GBBerG bereits per Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende TK-Anlagen der früheren Deut-schen Post entstanden ist.

Berlin, 25.03.2009 Bundesnetzagentur