c) Ordnung in den Sitzungen
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Zuwendungsart: Projektförderung
7.4. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungs-bescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie verlängert sich um ein Jahr, sofern dafür im Haushalt des Landkreises Barnim Mittel zur Verfügung stehen.
ausgefertigt:
Eberswalde, den 05.04.2009 Landrat des Landkreises Barnim gez. Bodo Ihrke
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf)
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Basdorf
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Wasserwirtschaftliche
Anlage: Abwasserleitung
Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Basdorf, Flur 4
Flurstücke: 1083, 111, 112, 1270, 75, 76, 920, 113/37, 113/36
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Ebers-walde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Britz
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Abwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Britz,
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Richtlinie des Landkreises Barnim zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energi-en bei der Errichtung und Modernisierung von WärmeanlagEnergi-en im Landkreis Barnim, Beschluss des Kreistages Barnim Nr. 56-4/09 vom 01.04.2009, wird öffentlich bekannt gemacht.
Eberswalde, den 05.04.2009
Landrat des Landkreises Barnim gez. Bodo Ihrke
Flur 2, Flurstücke: 140, 141, 257/19, 257/22, 257/25, 257/26, 257/21, 257/23, 257/24, 257/20
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Britz
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Britz,
Flur 2, Flurstücke: 251, 254, 252, 665, 648, 778
Flur 3, Flurstücke: 700, 757, 793, 593, 591, 582, 583, 606, 611, 613, 615, 601, 579, 584, 592, 635, 634, 581, 580, 1121, 1122, 633, 1105, 1106, 1112, 704, 608, 1081, 349/20, 349/12, 349/9, 349/11, 349/13
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Brodowin
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
Wasserwirtschaftliche
Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstücke: 1, 15, 22 Flur 2, Flurstücke: 82/1, 83
Flur 3, Flurstücke: 1, 8, 9, 10, 24, 7, 48/1, 49
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Eberswalde
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Abwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Eberswalde, Flur 2, Flurstücke: 2076, 2065
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Finow
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Hohenfinow
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Hohenfinow,
Flur 9, Flurstücke: 41/1, 40, 41/2, 37
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Ebers-walde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Abwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Finow, Flur 17, Flurstück: 52
Flur 18, Flurstücke: 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 929, 920, 930, 922, 931, 227
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Abwasserleitungen in Joachimsthal
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Abwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Joachimsthal, Flur 19, Flurstücke: 240, 241
Flur 22, Flurstücke: 92, 17, 16, 95, 137, 121, 170, 122, 126, 135
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Sommerfelde
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Trinkwasserleitungen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Sommerfelde,
Flur 2, Flurstücke: 15/2, 71, 72, 73, 74, 217, 20, 1, 220
Flur 3, Flurstücke: 87/3, 88, 31, 156, 157, 194, 37, 191, 189, 196
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde
auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitungen in Eberswalde
Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ent-sprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.
Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Wasserwirtschaftliche
Anlage: Rohwasserleitungen, Brunnen Betroffene
Grundstücke: Gemarkung Eberswalde,
Flur 8, Flurstücke: 71, 52, 54, 55, 58, 231, 238, 239, 50
Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasser-behörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.
Im Auftrag gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt
Bekanntmachung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für unterirdische Telekommunikationsanlagen (Erdkabel, Kabelkanalrohre und –schächte sowie Ab-zweigkästen) in den Gemeinden Ahrensfelde, Panketal und Wandlitz beantragt hat.
Betroffen sind folgende Flurstücke (FSt.):
Gemarkung Ahrensfelde, Flur 1, FSt. 32 und 45; Flur 2, FSt. 104, 398, 491, 1343 bis 1348, 1726, 2506, 2508, 2854 und 2856; Flur 3, FSt. 70, 71, 448, 500, 704, 713, 1041, 1045, 1233, 1236 und 1238;
Gemarkung Blumberg, Flur 17, FSt. 23 und 24;
Gemarkung Eiche, Flur 1, FSt. 145, 146/3 und 528; Flur 2, FSt. 266 bis 269, 273, 274, 275, 276/1, 276/2, 320, 321, 322, 339, 386, 510 und
Gemarkung Schönerlinde, Flur 5, FSt. 271 sowie Gemarkung Zepernick, Flur 14, FSt. 173.
Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunter-lagen unter dem Aktenzeichen Berl1-2 B 065/08 bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen.
Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (0 30) 43 74-15 70, Frau Kulb, möglich.
Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes besteht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 11 GBBerG bereits per Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende TK-Anlagen der früheren Deut-schen Post entstanden ist.
Berlin, 25.03.2009 Bundesnetzagentur