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Bauliche Massnahmen .1 Allgemein

Im Dokument Technischer Bericht (Seite 26-31)

4 Projektziele und -annahmen .1 Schutzziel und Freibord

5.2 Bauliche Massnahmen .1 Allgemein

Die Gewässersohle des Dorenbachs ist mit einer Betonschale abgedichtet. Die Ab-dichtung schützt den Damm und hält die teilweise kleine Wassermenge im Gerinne.

Jedoch verunmöglicht sie auch die Gewässerdynamik. Eine Sohlabsenkung ist nicht möglich, da die Betonabdichtung zum Schutz des Hochwasserschutzdammes und aus Kostengründen nicht angetastet werden soll und kaum Höhenstufen für eine Absen-kung bestehen.

Die projektierten Massnahmen sind in den Situationen, Querprofilen und im Längen-profil dargestellt (s. Pläne 211'964'001-01 bis -04, 10 und 11). Damit ein Abfluss von 4.5 m3/s (HQ100) abgeführt werden kann, sind folgende Massnahmen vorgesehen:

• beidseitige Ufererhöhung mit Mauern und Dämmen

• Brücken anheben/ abbrechen

• Profil aufweiten (lokal)

Aus ökologischen Gründen und zur Verbesserung/ Erhaltung der Erholungsfunktion werden folgende Massnahmen ergriffen:

Gesetzliche

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• Die öffentlichen Brücken werden barrierefrei angebunden. Auf Seite Promenade werden Rampen erstellt und die Wendeplätze auf Seite Binningen lokal erhöht.

Die Gestaltung der Rampe wird derzeit zwischen der Stadtgärtnerei und dem Tief-bauamt Basel-Stadt abgestimmt.

• Linienführung der Ufermauer nimmt Rücksicht auf bestehende Baumstandorte (Er-haltung Bäume)

• Gestaltung einer Niederwasserrinne

Die Massnahmen werden nachfolgend näher beschrieben.

5.2.2 Ufererhöhung

Die Ufer auf Seite Basel-Stadt werden durch eine ca. 300 m lange Ufermauer erhöht (m 1'200-1'500). Die ca. 25-55 cm hohe Mauer besteht aus ein bis zwei übereinander geschichteten Blocksteinen (Granit, allseitig gerichtet; wenn ein Stein: B/H/ L = 40x50x80-120 cm, wenn zwei Steine: 40x40x80-120 cm).

Um den Baumbestand zu schonen, bleibt das heutige Damm-Niveau erhalten. Die Dammkrone wird an vier Stellen angehoben:

• Die öffentlichen Brücken Im Lettenacker, Am Bächli und Quellenweg sind gemäss BehiG2 behindertengerecht auszugestalten. Dazu wird die Promenade lokal er-höht. Die Rampen führen auf das Brückenniveau und sind zwischen 7 und 23 m lang. Die maximale Steigung beträgt 6%.

• Bei Metrierung m 1'440 (Parzelle 2494, Binningen) wechselt die Ufermauer von der Luftseite an die Wasserseite des Damms. Auf diese Weise können mehr Bäume erhalten werden. Für den Seitenwechsel wird die Dammkrone ebenfalls lokal an-gehoben.

Die Rampen werden beidseitig, mit auf gleicher Höhe verlaufenden Blocksteinen ge-fasst (s. Abbildung 6 ). Die Durchfahrtsbreite auf der Rampe beträgt 2.20 m (s. An-hang E).

Abbildung 6 Gestaltung Rampe, Quelle SKK

2 Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz)

Seite Basel-Stadt

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Der Treppenabgang zur Sustenstrasse (m 1'358) wird - um den zusätzlichen Höhen-unterschied aufzufangen - um eine Stufe erhöht.

Wo die Ufermauer mit einer Höhe von 40 cm bis 50 cm Anschlag verläuft, bietet sie Spazierenden eine Sitzgelegenheit und lädt zum Verweilen am Bach ein. In Berei-chen, wo die Mauer eine Höhe kleiner als 40 cm aufweist, können punktuell einzelne Steine auf eine Höhe von 45 cm angehoben werden.

Damit die Steine nach einem Regen schneller abtrocknen und zur Verbesserung des Sitzkomforts, wird die normalerweise roh gespaltene Sitzfläche gesägt ausgeführt.

Die Ufererhöhungen auf Seite Basel-Landschaft betreffen vorwiegend private Grund-stücke. Das Ufer wird auf ca. 190 m Länge um 20-85 cm erhöht (m 1'125-1'145 und 1'345-1'510). Davon werden ca. 145 m neue Ufermauern aus Ortbeton errichtet. Eine bestehende Mauer wird auf ca. 10 m Länge erhöht und ca. 35 m werden als Damm ausgeführt. Mauern werden in Bereichen eingesetzt, wo befestigte Flächen bis nah an den Bach reichen und zu wenig Platz für einen Damm vorhanden ist.

Im Bereich der Ufererhöhungen werden die vorhandenen Gehölze (Bäume und Sträu-cher) gerodet und nach Umsetzung der Massnahmen mit einheimischen Bäumen und Sträuchern nachgepflanzt (s. Kap. 5.2.5).

5.2.3 Erneuerung Brücken/Fussgängerstege

Zehn der elf bestehenden Brücken sind in einem teilweise sehr schlechten Zustand.

Sie reichen in das Abflussprofil hinein. Sie werden um 55-80 cm angehoben, ersetzt oder abgebrochen. Eine Übersicht befindet sich in Anhang F.

Die öffentlichen Brücken Im Lettenacker, Am Bächli und Quellenweg werden barriere-frei angebunden und die Promenade deshalb lokal erhöht. Auf Seite Binningen werden die Wendeplätze einschliesslich Entwässerung angepasst. Die privaten Brücken wer-den durch Stufen an das Terrain angebunwer-den.

Die bestehenden Widerlager werden wo möglich erhalten und erhöht. Wo es nicht möglich ist, werden die alten Wiederlager rückgebaut und mit neuen Wiederlager er-setz werden. Eine Ausnahme bilden die Brücken Quellenweg und Parzelle 301, wel-che verschoben werden.

Um die Konstruktionshöhe möglichst gering zu halten, werden sieben Brücken als Stahlbrücken konzipiert. Dadurch verringert sich der Aufbau gegenüber der heutigen Holzkonstruktion um ca. 10-15 cm und die OK Brücke liegt nur wenig über der UK.

Dies hat folgende Vorteile:

• Bei den öffentlichen Brücken reduziert sich die Rampenlänge auf der Promenade (um ca. 3-4 m) bzw. der Anpassungsbedarf an den Wendeplätzen auf Seite Bin-ningen.

• Damit die Durchfahrt auf der Promenade gewährleistet bleibt, dürfen die Stufen der privaten Brücken nicht in den Weg hineinragen. Mit der gewählten Brückenkon-struktion kann die Stufe, welche sonst in den Weg hineinragen würde, gespart werden.

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Als Brückenbelag wurden eine 40 mm starke, faserarmierte Betonplatten (Silidur CPC) gewählt. Die Platte hat eine sehr kleine Aufbaudicke, höhere Dauerhaftigkeit und eine geeignete Oberfläche.

Die Brücken sind nicht mit Fahrzeugen belastbar. Es wurde eine vertikale Last von 5,0 kN/m2 (500 kg/m2) angesetzt. Die Geländer wurden mit 1.0 kN/mhorizontale Last und 0.15 kN/m Auflehnlast bemessen.

Abbildung 7 Gestaltung Brücken (öffentliche Querung), Quelle SKK

Abbildung 8 Gestaltung Brücken (private Querung), Quelle SKK

Lasten

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Der Durchlass Neubadstrasse / Neubadrain wurde bereits auf einen Abfluss von 5.0 m3/s (HQ100) ausgebaut3 (2010, [4]). Die Brücke Allschwilerweg 74 (Parzelle 803) wird als einzige Brücke abgebrochen. Das Holzgeländer der Brücke Neubadrain 2 wird so neu montiert, dass es nicht mehr in den Abflussquerschnitt ragt.

5.2.4 Diverses

In Abstimmung mit der Stadtgärtnerei Basel-Stadt wurde die Durchfahrtsbreite auf mi-nimal 2.10 m festgelegt. Bei beidseitigen Mauern/Bäumen sind es 2.20 m (s. Anhang E). Diese Werte orientieren sich an der bestehenden Wege- und Durchfahrtsbreite (s.

Kap. 2.10).

Zwei lokale Engstellen im Bach werden um ca. 1 m verbreitert. Dazu wird die Bö-schung ein- oder beidseitig nach Angaben der Bauleitung zurückversetzt (m 1'485-1'497, m 1'650-1'662).

Bestehende Uferschäden an Blocksätzen und Holzverbauungen werden im Rahmen der Baumassnahmen behoben.

Die Ufermauer auf der Promenade wird so geführt, dass auf Seite Basel-Stadt nur ein Baum gefällt werden muss (Erle, m 1'390). Zwischen m 1'438 und 1'500 stehen vier Bäume an der Wasserseite des Damms. Um diese zu schonen, wurde die Ufermauer an die Luftseite des Damms verlegt.

Gemäss Fäll- und Baumersatzliste der Stadtgärtnerei vom November 2019 wurden zwei Bäume gefällt, zwei weitere wurden als Ökobaum zurückgeschnitten und stehen-gelassen (voraussichtliche Standzeit ca. 5-10 Jahre). Die Bäume sind in den Plänen gekennzeichnet.

Die Rampe zur Brücke Im Lettenacker wird durch ein Provisorium mit Stahlband und Punktfundamenten abgestützt. Dies dient dem Schutz des nebenstehenden Öko-baums (Eiche BS006346). Nach Rodung des ÖkoÖko-baums werden Blocksteine versetzt.

Indem die Baugrube möglichst klein gehalten wird, kann der Eingriff in den Wurzelbe-reich der Bäume verhindert oder minimiert werden.

Von den Baumassnahmen an der Promenade werden voraussichtlich 10 Kantons-grenzsteine und 4 Lagefixpunkte tangiert (s. Anhang G). Die Grenzsteine werden - so-fern erforderlich - während der Bauzeit entso-fernt, zwischengelagert und anschliessend wieder versetzt. Ggf. werden die Grenzsteine vor den Bauarbeiten durch das Vermes-sungsamt BS versichert.

5.2.5 Bepflanzung und Begrünung

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Anpassungsbereiche entlang der Ufer-mauer in den Böschungsflächen nach Möglichkeit mit regionalem Saatgut oder als Fromentalwiesen mit CH-Ökotypen instand gestellt und angesät.

Als Ersatz für die Fällung der einen Erle und als Kompensation der Beeinträchtigung bei weiteren Bäumen, erfolgt eine Neupflanzung von standortheimischen Bäumen. Die Baumartenwahl erfolgt in Absprache mit der Fachstelle Natur Landschaft Bäume.

3 Damit im Abschnitt Promenade ein Abfluss von 4.5 m3/s (HQ100) erreicht wird, sind auch Mass-nahmen im Abschnitt unterhalb erforderlich.

Sonderfälle

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Der Neubau von Mauern und Wällen liegt zum Teil in Privatgärten. Diese müssen nach Abschluss der Arbeiten wieder instand gestellt werden. Auf öffentlichem Grund sind ausschliesslich naturgemässe und standortheimische Arten vorgesehen. Dies wäre auch auf Privatgrund anzustreben. Hier ist jedoch ein Konsens mit den privaten Eigentümern zu finden.

Im Dokument Technischer Bericht (Seite 26-31)