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Bürokratieabbau für alle an der Umsetzung des OP ESF Beteiligten ist ein allgemeiner Grundsatz des Verwaltungshandelns. Bereits in der Förderperiode 2007 - 2013 war dies ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Halbzeitbewertung stand daher auch die Effizienz und Effektivität der Umsetzung der Förderung im Fokus. Es wurde u.a. festgestellt, dass der verfahrenstechnische Aufbau der ESF-Förderung relativ aufwändig ist.15 Die Regelungen wurden daher im Rahmen der Programmierung 2014-2020 auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis wurden insbesondere folgende Themen als bedeutsam erachtet:

 Straffung der Förderprogramme

 Nutzung von vereinfachten Abrechnungsverfahren

 Transparenz über die Fördervoraussetzungen und Förderfähigkeit von Kosten

 Elektronische Antragstellung und Datenaustausch.

Aufgrund der thematischen Konzentration werden in Sachsen-Anhalt sieben von möglichen 23 Investitionsprioritäten bedient. Mehr als 80% der Mittel sind dabei für vier dieser Investitionsprioritäten vorgesehen. Dies führt für die Begünstigten zu einer besseren Übersichtlichkeit der ESF-Förderung und zugleich zu einer Straffung der Förderprogramme und zu einer Reduzierung der Berichtspflichten der Begünstigten. Die von der EU-KOM vorgegebenen Output- und Ergebnisindikatoren einschließlich der für alle Mitgliedsstaaten geltenden Definitionen führen zu einer besseren Vergleichbarkeit und auch zu einer Vereinfachung bei der Erhebung und Sammlung der Daten.

Zu den Maßnahmen zur Nutzung von vereinfachten Abrechnungsverfahren gehört in erster Linie die Anwendung von Pauschalen. Die in der Förderperiode 2007-2013 eingeführte Pauschalierung der Gemeinkosten in einzelnen Förderbereichen hat sich auf Grund der damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung sehr positiv bewährt. An der Stelle, wo die Prüfung einer Vielzahl von Einzelpositionen mit einem erheblichen Prüfaufwand verbunden wäre, erfolgt hier nur noch die prozentuale Überprüfung auf der Basis der im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Lohn- und Lohnnebenkostenausgaben des Projektpersonals. Auch mit der in der Förderperiode 2007-2013 insbesondere bei der Qualifizierungs- und Ausbildungsförderung eingeführten Anwendung von Standardeinheitskosten konnte eine wesentliche Vereinfachung bei Zwischenzahlungen im Projektverlauf sowie bei der Verwendungsnachweisprüfung erreicht werden. Künftig soll mit der Einführung der jeweiligen Förderrichtlinien zu Beginn der Förderperiode die Anwendbarkeit von weiteren Pauschalen auch für eine Reihe anderer Förderbereiche geprüft und die verschiedenen Formen der Pauschalierung soweit möglich sukzessive ausgeweitet werden. Dies trifft insbesondere auf die Förderbereiche Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA), Weiterbildung direkt und die

15 vgl. Rambøll: Strategiebericht zur fondsübergreifenden Halbzeitbilanz, März 2011

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Förderung von Einzelprojekten zu. So können auch auf Seiten der Begünstigten der Verwaltungsaufwand und die Fehlerquellen reduziert werden.

Zum Bürokratieabbau für die Begünstigten gehörtes, Transparenz über die Fördervoraussetzungen und Förderfähigkeit von Kosten zu schaffen. So sollen Informations- und Weiterbildungsangebote für Begünstigte sowie für Wirtschafts- und Sozialpartner als Multiplikatoren fortgeführt und verstärkt werden. Hierzu gehören insbesondere die, die sich in der vergangenen Förderperiode besonders bewährt haben (Erarbeitung von Erlassen/ Leitfäden, Vermittlung und Vertiefung der rechtlichen Grundlagen der Strukturfondsförderung). Auch die Internetseite www.europa.sachsen-anhalt.de enthält in übersichtlicher Form alle relevanten und aktuellen Informationen zu den EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt. Das Land wird die Anforderungen des Art. 115 Abs. 1b der VO 1303/2013 vollständig umsetzen. Hieran anknüpfend ist vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern einen verbesserten Zugang zu allen relevanten Informationen über die EU-Strukturfonds im Land auf einer zentralen Website zu ermöglichen.

Zum Bürokratieabbau der Begünstigten kann die Verringerung der Fehlerquote und damit eventuell verbundener Finanzkorrekturen beitragen. Jedes Risiko sollte daher auf ein tragbares Maß verkleinert bzw. ganz abgestellt werden. Hierzu plant Sachsen-Anhalt das Tool zur Selbstbewertung (Anhang 1 zu Leitlinie Risikobewertung) in modifizierter Form zu nutzen, um mögliche Sicherheitslücken in seinem Verwaltungs- und Kontrollsystem aufzudecken. Das Ergebnis dieser Risikoanalyse wird das Land nutzen, um eine wirksame Strategie der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung zu erarbeiten.

Darüber hinausgehend erfolgt die individuelle Information und Beratung von Interessenten und potentiellen Begünstigten zu den Förderprogrammen vor allem durch die jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden; im Bereich des ESF handelt es sich hierbei insbesondere um die Investitionsbank und die Förderservice GmbH der IB sowie um das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Diese beiden Institutionen sind zentrale Abwicklungsstellen und zuständig für fördertechnische Fragen der Begünstigten. Daneben gibt es in Einzelfällen für spezielle Förderungen weitere Bewilligungsbehörden.

Das Land fördert ein Kompetenzzentrum für die Wirtschafts- und Sozialpartner. Dieses trägt dazu bei, bei den Wirtschafts- und Sozialpartnern das Wissen über die EU-Strukturfonds zu erhöhen und die Kommunikation zwischen den Partnern sowie den EU-Behörden des Landes zu verbessern. Durch eine stärkere Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner können die Förderprogramme im Rahmen des OP effizienter umgesetzt und von ihnen zugleich auch in stärkerem Maße Impulse zu deren Weiterentwicklung und Verbesserung gegeben werden. Damit ist für die umsetzenden Stellen sowie für die potentiellen Begünstigten ein transparentes Informationsangebot gewährleistet.

Darüber wird durch die IT-gestützte Antragstellung und Abwicklung von Fördervorhaben die Programmumsetzung vereinfacht. Der Datenaustausch zwischen den Begünstigten und den Bewilligungsbehörden erfolgt über das Datenbanksystem efREporter. Zur Erfüllung der

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Anforderungen nach Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) 1303/2013 (E-Cohesion) sind zum Teil erhebliche Modifizierungen und Anpassungen des bestehenden Datenverarbeitungssystems notwendig. Es wird auf das bereits bestehende Datenbanksystem efREporter aufgesetzt, um das E-Cohesion-Prinzip umzusetzen. Damit soll die Kommunikation mit den Begünstigten und den programmumsetzenden Stellen vereinfacht und die Auswertung der vorhandenen Daten sowie Berichterstattung erleichtert werden. Es ist vorgesehen die Arbeiten zur Programmierung und Implementierung der E-Cohesion sukzessive bis Ende 2015 umzusetzen.

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