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IV. KONZEPTE

1. Ausbildungskonzept LAA

Das Kollegium der ASS sieht die Ausbildung der LAA als gemeinsame Aufgabe. Alle Lehrkräfte unterstützen die/den LAA und die Mentorinnen oder Mentoren während der Ausbildungszeit, die Ausbildung gemäß OVP und Vorgaben des ZfsL (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) zu gewährleisten.

Im Laufe der 1,5-jährigen Ausbildung soll der/die LAA die Aufgaben im Lehrerberuf möglichst umfassend kennenlernen. Die OVP fordert u.a., dass die Ausbildungszeit gleichmäßig auf die Fächer sowie die Klassenstufen aufgeteilt wird. Die/der LAA wird zwei Mentorinnen/Mentoren, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, zugeordnet. Durch die Zuteilung zu den Mentorinnen/Mentoren ergibt sich auch automatisch eine Zuteilung zu mindestens zwei verschiedenen Lerngruppen, von denen eine in der Schuleingangsphase, die andere im Jahrgang 3/4 sein soll, um Prüfungsmodalitäten zu erfüllen. Um der/dem LAA möglichst viele Arbeitsbereiche nahezubringen, kann es notwendig sein, dass die/der LAA auch an Projekten/ Maßnahmen in anderen Klassen bei anderen Lehrkräften teilnimmt (Beispiel Radfahrausbildung Klasse 4, Klassenfahrt, falls die eigene Klasse nicht fährt usw.)

Zu Beginn der Ausbildung erhält die/der LAA die Möglichkeit, alle Klassen und viele Lehrkräfte durch eine jeweils 1-tägige Hospitation kennenzulernen. Danach hospitiert und unterrichtet sie/er nach Stundenplan in den vereinbarten Lerngruppen.

Die/der LAA unterrichtet in der Regel 14 Wochenstunden.

Im ersten Quartal der Ausbildung ist kein BdU vorgesehen. Die/der LAA hospitiert in den zugeteilten Lerngruppen und macht erste Unterrichtsversuche, die intensiv von den Mentorinnen/Mentoren begleitet werden. Im Laufe der ersten sechs Wochen findet auf Grundlage einer von der/dem LAA geplanten und durchgeführten Unterrichtsstunde ein Perspektiven-Gespräch mit je einem Vertreter des Seminars und der Schule statt.

Im 2.-5. Quartal sind insgesamt 18 Wochenstunden bedarfsdeckender Unterricht (BdU) vorgesehen.

Die Mentorinnen/Mentoren unterstützen die/den LAA bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Falls es organisatorisch möglich ist, bietet es sich an, dass Mentor/in und LAA den Unterricht in einer Lerngruppe gemeinsam durchführen und die/der LAA dann selbstständig die parallele Lerngruppe unterrichtet. Für den BdU bietet sich auch Unterricht in unserem differenzierten Förderband an. Die/der LAA kann so Unterrichtserfahrung an ausgewählten Themenbereichen mit kleineren Lerngruppen sammeln. Durch die in der Lehrerkonferenz beschlossene zeitnahe, schriftliche Dokumentation der Förderstunden ist jederzeit ein Austausch mit den Klassenlehrkräften und Mentorinnen/Mentoren gewährleistet.

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Neben dem BdU findet weiter Ausbildungsunterricht statt, bei dem die Mentorin/der Mentor hospitiert.

Während dieser Ausbildungsphase hat die/der LAA insgesamt 10 Unterrichtsbesuche durch Ausbilderinnen/Ausbilder des Seminars.

Im 6. Quartal steht die Prüfungsvorbereitung der/des LAA im Vordergrund. Es findet kein BdU mehr statt. Die/der LAA plant und führt Unterricht in den bekannten Lerngruppen durch und wird darin intensiv von den Mentorinnen/Mentoren begleitet und beraten.

Erstgespräch

Die Schule lädt die/den LAA frühzeitig zu einem Treffen im Kollegium in Verknüpfung mit einem Erstgespräch mit der Rektorin/dem Rektor und der ABBA - oder in Vertretung mit einer vorgesehenen Mentorin/eines Mentors - ein. Nach Möglichkeit findet ein Rundgang durch die Schule statt.

Anlagen zum Erstgespräch

• Die/der LAA erhält zum Vorgespräch in der Schule folgende Unterlagen in einem Ordner:

• Verweis auf Notfallplan, der zeitnah gelesen werden muss

• Ausbildungskonzept

• Stundenplan für die Hospitationsphase

• Informationen/Zuteilung über Lerngruppen und Mentorinnen/Mentoren

• Unterrichts/Pausenzeiten

• interner Terminplan

• Listen mit Kontaktdaten des Kollegiums und der Schule (Adresse, ggf. Fax, Tel.)

• Liste mit Schülerinnen/Schülern der Ausbildungsklassen mit wichtigsten Daten (Namen, Wohnort, Telefonnummern)

• Schulordnung (Seite 1)

• getroffene Vereinbarungen an der ASS

Die/der LAA erhält zum Vorgespräch einen Hinweis auf das Ablagefach und wichtige Infotafeln.

Stundenplan der LAA

Die/der LAA gestaltet in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren ihren/seinen Stundenplan. Mit Ausnahme des Seminartages verteilt die/der LAA ihren/seinen Unterrichtseinsatz auf die übrigen vier Unterrichtstage.

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Im Stundenplan der/des LAA und der Mentorinnen/Mentoren wird nach Möglichkeit des Gesamtstundenplanes der Schule ein Zeitraum für eine feste Wochenstunde für ausbildungsbezogene Gespräche berücksichtigt.

Teilnahme an Konferenzen

Die/der LAA nimmt an den Konferenzen teil. Als Mitglied des Kollegiums übernimmt sie/er auch die Erstellung des Protokolls entsprechend der festgelegten Reihenfolge.

Aufklärung über rechtliche Fragen

Die/der LAA werden über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen durch die Schulleiter/ABBA der Schule informiert. Dies soll in einem Einzelgespräch innerhalb der ersten beiden Schulwochen geschehen.

Wichtige Inhalte sind:

• Verhalten gegenüber den Kindern

• Aufsichtspflicht

• Verbandsbuch

• Sicherheit im Sportunterricht (z.B. für Vertretungsfälle)

• Mehrarbeit und deren Ausgleich

• Ggf. werden hierzu bereits vorhandene Unterlagen der Schule nachgereicht.

Unterrichtsbesuche

Unterrichtsbesuche erfordern unter Umständen Veränderungen des Stundenplanes am Tag des Besuches. Vertretungen, Aufteilungen der Klassen, Verschieben oder Tauschen von Fachstunden, Umdisponierung auf Klassenunterricht etc. können die Konsequenz sein.

Teilnahmen der Mentorinnen/Mentoren an den Nachbesprechungen

Die Mentorinnen/Mentoren nehmen nach Möglichkeit im Umfang von einer Unterrichtsstunde an den Nachbesprechungen der Unterrichtsbesuche teil.

Teilnahme an Elternabenden

Die/der LAA nehmen abwechselnd an den Elternabenden der Ausbildungsklassen teil.

Damit sich die/der LAA auf Elternabenden sinnvoll einbringen kann, erhält sie/er eine mit der Mentorin/dem Mentor abgesprochene festgelegte Aufgabe. Diese Aufgabe beschränkt sich zunächst auf den Teil der Pflegschaftssitzungen, der in den Klassenverbänden stattfindet. Er kann

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auf freiwilliger Basis später auf die Eröffnungsphase mit der gesamten Elternschaft der Stufe ausgeweitet werden.

Die/der LAA kann z.B.

• über vorgesehene Inhalte in einem von ihr unterrichteten Fach informieren.

• über besondere Veranstaltungen, z.B. den Besuch eines außerschulischen Lernortes berichten.

• spezielle Materialien vorstellen.

• eine besondere Methode darstellen.

Teilnahme an Elternsprechtagen

Elternberatung ist eine wesentliche Aufgabe der Lehrkraft. Um Erfahrungen in der Beratungstätigkeit zu gewinnen, nimmt die/der LAA an den Elternsprechtagen verteilt auf beide Ausbildungsklassen teil.

Die/der LAA kann sich nach Vorabsprache in die Beratungen einbringen und vertritt die Gesprächsinhalte des eigenverantwortlichen Unterrichts.

Teilnahme an Schulpflegschaft und Schulkonferenz

Um die Arbeit von Schulpflegschaft und Schulkonferenz kennen zu lernen, nimmt die/der LAA im ersten Ausbildungsabschnitt jeweils an mindestens einer Sitzung der beiden Gremien teil.

Teilnahme an Klassenfahrten

Ist für eine Ausbildungsklasse eine Klassenfahrt geplant, nimmt die/der LAA nach Absprache mit und Genehmigung durch das Studienseminar daran teil. Näheres regelt die Ausbildungsordnung für den Vorbereitungsdienst.

Aufgabe der Ausbildungsbeauftragten

Die/der ABBA gewährt der/dem LAA Hilfe in allen die Ausbildung betreffenden Belangen.

Während die direkte Ausbildung in der Hand der Mentorinnen/Mentoren liegt, trägt die ABBA dafür Sorge, dass die im Konzept dargelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Sollte es zu Konflikten kommen, die von den Beteiligten (z.B. LAA und Mentorin/Mentor) nicht zufriedenstellend allein gelöst werden können, schaltet sich die ABBA oder der Lehrerrat vermittelnd ein.

Die ABBA hält engen Kontakt zu den Mentorinnen/Mentoren und informiert sich regelmäßig über den Stand der Ausbildung und berät ggf. mit den Mentorinnen/Mentoren bei Problemen.

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