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Ausbildungsförderung nach dem

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2011 (Seite 116-200)

Bundesausbildungsförderungsgesetz 2001 bis 2010 ... 158

┏Kultur, Freizeit und Sport

04.32 Öffentliche Bibliotheken 2010 nach Verwaltungsbezirken ... 159 04.33 Filmleinwände 2005 bis 2010 ... 160 04.34 Filmleinwände und Sitzplätze 2005 bis 2010

nach Gemeindegrößenklassen ... 160 04.35 Veranstaltungen der öffentlichen Theater

in der Spielzeit 2009/10 nach Sparten und Gemeinden... 160 04.36 Öffentliche Theater

in der Spielzeit 2009/10 nach Gemeinden ... 161 04.37 Musikschulen in den Schuljahren 2004/05 bis 2009/10... 161

Schüler an Musikschulen

in den Schuljahren 2004/05 bis 2009/10

04.38 … nach Fächern ... 161 04.39 … nach Schulstufen ... 162 04.40 Museen 2009 nach Art und Trägerschaft ... 162 04.41 Sportvereine und Mitglieder

des Landessportbundes Brandenburg e.V. 2011

nach ausgewählten Sportarten ... 163 04.42 Sendeleistungen des Rundfunks Berlin Brandenburg

2006 bis 2010... 164

┏Religionsgemeinschaften

04.43 Evangelische und Katholische Kirchen 2009 ... 166

Vorbemerkungen Schulische Ausbildung an

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Die Erhebung der Statistik der allgemein-bildenden und beruflichen Schulen wird jährlich zu Schuljahresbeginn als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Aus den Ver-waltungsdaten der Schulen werden vielfältige Angaben zu Schulen, Klassen, Schülern, Lehrkräften und Absolventen an die Statistik geliefert. Auskunftspflichtig sind alle allge-meinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher und freier Trägerschaft. Angaben zu den Absolventen/

Abgängern beziehen sich auf das jeweils vor-hergehende Schuljahr. Die Auswertungen im Statistischen Jahrbuch basieren ausschließlich auf der Ländersystematik des Landes Bran-denburg und sind daher nicht unmittelbar mit den Ergebnissen nach Bundessystematik oder Auswertungen anderer Bundesländer vergleichbar.

Definitionen

Schule, schulische Einrichtung

Hinter dem Begriff „selbständige Schule“ als organisatorische bzw. verwaltungstechnische Einheit können sich eine oder mehrere „schu-lische Einrichtungen“ verbergen, welche einer gemeinsamen Schulleitung unterstehen (z. B.

Grundschule und Förderschule).

Als „Schulische Einrichtungen“ werden schulartspezifische Schulteile definiert, die unterschiedlichen Schulformen zugeordnet sind.

Filialen einer Schule werden nicht als Schu-len gezählt.

Schulpflicht / Einschulungen

Die Vollzeitschulpflicht an allgemeinbilden-den Schulen beträgt im Land Branallgemeinbilden-denburg 10 Schuljahre.

Seit dem Schuljahr 2005/06 sind Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Kalen-derjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjah-res schulpflichtig.

Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückge-stellt waren, werden als fristgemäße Einschu-lungen gezählt.

Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nach-gewiesen.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf An-trag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Schulstufen

Die Primarstufe umfasst die Jahrgangsstu-fen 1 bis 6.

Als Sekundarstufe I werden die Jahrgangs-stufen 7 bis 10 bezeichnet. Seit dem Schuljahr 2005/06 existieren als Schulformen die Ober-schule, die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und das Gymnasium. An den Oberschulen des Landes gibt es neben den Bildungsgängen der Oberschule noch den auslaufenden Bildungsgang der Gesamtschu-le.

Die Sekundarstufe II umfasst die Jahr-gangsstufen, die der Jahrgangsstufe 10 fol-gen.

Schulformen, Bildungsgänge Allgemeinbildende Schulen

Im Bildungsgang der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 bis 6) wird den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Bildung ver-mittelt, die zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll.

Die Oberschule (Jahrgangsstufen 7 bis 10) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb des erwei-terten Hauptschulabschlusses/der erweiter-ten Berufsbildungsreife und

den Bildungsgang zum Erwerb des Real-schulabschlusses/der Fachoberschulreife.

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 13) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bil-dung in integrierter Form und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb der erwei-terten Berufsbildungsreife,

den Bildungsgang zum Erwerb der Fach-oberschulreife und

den Bildungsgang zum Erwerb der allge-meinen Hochschulreife.

Die freien Waldorfschulen sind nach Landes-systematik den Gesamtschulen zugeordnet.

Das Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 7 bis 12 bietet den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 bereits die Jahrgangsstufe 12 besuch-ten, erwerben die allgemeine Hochschulreife als letzter Jahrgang noch in der Jahrgangs-stufe 13.

Vorbemerkungen

Das berufliche Gymnasium (Jahrgangsstu-fen 11 bis 13) an beruflichen Schulen umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemei-nen Hochschulreife.

Kinder und Jugendliche mit sonderpädago-gischem Förderbedarf können entsprechend der Art ihres Förderbedarfs an Förderschulen verschiedener Typen unterrichtet werden.

Im Land Brandenburg gibt es Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwer-punkten „Lernen“, „geistige Entwicklung“,

„Sprache“, „emotionale und soziale Entwick-lung“, „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „Sehen“. Außerdem werden Förderschulen für Kranke vorgehalten.

Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse.

Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges vermitteln Erwachsenen eine allgemeine Bil-dung und führen nachträglich zu schulischen Abschlüssen. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Schule des Zweiten Bildungsweges, schulabschluss-bezogene Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg.

Berufliche Schulen

Als berufliche Schule in öffentlicher Träger-schaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Fach-oberschule und die Fachschule zusammen.

Die beruflichen Schulen in freier Träger-schaft sind als eigenständige Fachschulen oder als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen organisiert.

Die Berufsschule umfasst:

den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbil-dung).

Mit dem Berufsabschluss und einem erfolg-reichen Abschluss dieses Bildungsgangs kön-nen zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden.

Bildungsgänge zur Vertiefung der Allge-meinbildung und Berufsorientierung, Be-rufsvorbereitung oder Berufsausbildungs-vorbereitung.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen der Berufs-bildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben.

Die Berufsfachschule beinhaltet folgende Bildungsgänge:

Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Ab-schlüssen der Sekundarstufe I,

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach Landesrecht in den Sozial-berufen (Sozialassistent),

Bildungsgang zur Erlangung eines Berufs-abschlusses nach Landesrecht (Assistenten-berufe),

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer Form.

Die Fachoberschule

Im Land Brandenburg gibt es Bildungsgänge der Fachoberschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozial-wesen, Ernährung, Gestaltung sowie Agrar-wirtschaft.

Die Ausbildung hat den Erwerb der Fach-hochschulreife zum Ziel.

Die Fachschule

Es gibt die Fachschule Sozialwesen und die Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Regel wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Erwerb von Teilqualifikatio-nen ist möglich. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Sozialwesen ist eine Voraus-setzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung gemäß Sozialberufsgesetz des Landes Brandenburg.

Die Ausbildung an der Fachschule Technik und Wirtschaft schließt mit dem Abschluss als

Vorbemerkungen Bildungsabschlüsse

In der Sekundarstufe I können nach Be-endigung der Vollzeitschulpflicht folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

den Hauptschulabschluss/die Berufsbil-dungsreife nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraussetzung für die Verset-zung in die Jahrgangsstufe 10.

nach erfolgreichem Abschluss der Jahr-gangsstufe 10, in Abhängigkeit vom erreich-ten Leistungsniveau

• den erweiterter Hauptschulabschluss/

die erweiterte Berufsbildungsreife,

• den Realschulabschluss/die Fachober-schulreife,

• die Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe.

Schülerinnen und Schüler, die nach Voll-endung der Vollzeitschulpflicht die Jahr-gangsstufen 7, 8 oder 9 der allgemein-bildenden Schule verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis.

In der gymnasialen Oberstufe können die allgemeine Hochschulreife/Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erwor-ben werden.

Die Fachhochschulreife (FHSR) kann an allen beruflichen Schulformen sowie am Telekolleg erworben werden.

Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Personen, die im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festge-setzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten.

Lehrkräfte im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis werden nach ihrem Beschäftigungsumfang statistisch in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und in stunden-weise beschäftigte Lehrkräfte unterteilt.

Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte sind mit weniger als 50 Prozent der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft tätig.

Lehramtsanwärter/Referendare, Honorar-kräfte und Personen mit Gestellungsvertrag werden unabhängig ihres Beschäftigungs-umfanges den stundenweise Beschäftigten zugeordnet.

Das Material schließt auch die Lehrkräfte ein, welche wegen längerfristiger Krankheit, Mut-terschutz oder Sabbatical zum Zeitpunkt der Schuldatenerhebung nicht an einer Schule tätig sind.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden Honorar-kräfte, die ausschließlich im Ganztagsbetrieb eingesetzt sind, sowie alle ehrenamtlich täti-gen Personen bei der Zählung der Lehrkräfte nicht berücksichtigt.

Das Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb) hat als nachgeordnete Einrichtung des Mi-nisteriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg die Aufgaben zur schul-praktischen Ausbildung im Vorbereitungs-dienst für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen übernommen. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 24 Monate. Die Ausbildung der Teilnehmerin-nen und Teilnehmer schließt mit der 2. Staats-prüfung ab.

Ausbildungsstätten des Gesundheitswesens

sind Bildungseinrichtungen für Fachberufe des Gesundheitswesens, die in bundesrecht-lich geregelten nichtakademischen Gesund-heitsberufen ausbilden.

Zu den Absolventen/Abgängern ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Auszubil-dende, die den Bildungsgang an der Ausbil-dungsstätte durchlaufen und beendet haben, unabhängig vom Erfolg. Als Auszubildende zählen auch Umschüler.

Vorbemerkungen Berufsbildung

Die Berufsbildungsstatistik erfasst die Aus-zubildenden am Ende des Kalenderjahres in den Betrieben im Land Brandenburg. Sie liefert Angaben über die Auszubildenden, Ausbilder, Ausbildungsberater sowie über im Erhebungsjahr abgelegte Prüfungen.

Definitionen

Auszubildende

Auszubildende(r) ist, wer einen Berufsaus-bildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungs-gesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat, um eine Berufs-ausbildung in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren.

Nicht zu den Auszubildenden zählen z. B.

Praktikant(inn)en, Volontäre, Beamtenanwär-ter/-innen, Schüler/-innen an Berufsfachschu-len und den Ausbildungsstätten des Gesund-heitswesens.

Berufsbereich/Berufsgruppe

Grundlage für die Gliederung der Berufe in Berufsbereiche und Berufsgruppen ist die Klassifizierung der Berufe (Herausgeber:

Statistisches Bundesamt) und das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Heraus-geber: Bundesinstitut für Berufsbildung).

Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Systematik die Berufe zusammen, die sich in den Arbeitsaufgaben und in der allgemei-nen Tätigkeit berühren.

Berufsgruppen fassen die fachlich näher zueinander gehörenden, dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit nach verwandten Berufe zusammen.

Hochschulwesen

Die Hochschulstatistik, die als Bundesstatistik durchgeführt wird, liefert für Zwecke der Gesetzgebung und Planung im Hochschulbe-reich zahlHochschulbe-reiche Angaben über Studierende, Prüfungen und Gasthörer, über das an den Hochschulen beschäftigte Personal, die vor-handenen Personalstellen, sowie die von ihnen durchgeführten Habilitationsverfahren.

Die Angaben werden seit Wintersemester 1992/93 auf der Grundlage des Hochschulsta-tistikgesetzes vom 2. November 1990 erhoben.

Auskunftspflichtig sind die Verwaltungen aller staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie die externen staatlichen Prüfungsämter des Landes.

Definitionen

Hochschularten

Die nach Landesrecht anerkannten Hoch-schulen werden unabhängig von der Träger-schaft für statistische Auswertungen folgen-den Hochschularten zugeordnet:

Universitäten sind wissenschaftliche Einrich-tungen, die Lehre und Forschung im Diens-te der Wissenschaft vereinigen und zugleich auf akademische Berufe vorbereiten.

Kunsthochschulen bereiten auf künstleri-sche Berufe für Bildende Künste, Gestaltung, Musik sowie auf diejenigen kunstpädagogi-schen Berufe vor, deren Ausübung beson-dere künstlerische Fähigkeiten erfordern.

Fachhochschulen bereiten durch eine stärker anwendungsbezogene Lehre und Forschung auf berufliche Tätigkeiten vor, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähig-keit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Verwaltungsfachhochschulen sind Fach-hochschulen für den öffentlichen Dienst, in denen die Nachwuchskräfte für den geho-benen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet werden.

Studierende

sind in einem Fachstudium immatrikulierte/

eingeschriebene Personen, ohne Gasthörer, Beurlaubte, Studienkollegiaten.

Vorbemerkungen

Berichtszeiträume

Wintersemester:

1. Oktober bis 31. März

Sommersemester:

1. April bis 30. September

Prüfungsjahr:

Sommersemester und das voran- gegangene Wintersemester

Studienanfänger

sind Studierende, die im ersten Hochschulse-mester (Erstimmatrikulierte, die sich erstmalig an einer deutschen Hochschule eingeschrie-ben haeingeschrie-ben) oder im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges studieren.

Prüfungen

Je nach Art des Studienganges führt das Studium zu einer Hochschul- oder Staats-prüfung. Absolventen wissenschaftlicher Studiengänge legen u. a. Universitätsdiplome oder Staatsprüfungen (einschließlich Lehr-amtsprüfungen) ab. Promotionen setzen in der Regel eine andere Prüfung voraus.

Kunsthochschulstudien werden meist mit dem Kunsthochschuldiplom abgeschlossen.

Fachhochschulstudiengänge führen u. a. zum Fachhochschuldiplom. Bachelor- und Master-abschlüsse können je nach Angebot an allen Hochschularten erreicht werden.

Personal

Zum Personal an Hochschulen zählt das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie das Verwaltungs-, technische und sons-tige Personal.

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird statistisch er-fasst nach

Professoren,

Dozenten und Assistenten,

wissenschaftlichen und künstlerischen Mit-arbeitern,

akademischen Mitarbeitern (nach Landes-recht),

Lehrkräften für besondere Aufgaben.

Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen Lehr-beauftragte einschließlich Privatdozenten, Honorar- sowie außerplanmäßige Professoren und wissenschaftliche Hilfskräfte.

Zum Verwaltungs-, technischen und sonsti-gen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken.

Ausbildungsförderung nach dem Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gezahlt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung, für Schüler als Zuschuss, für Studierende kombiniert als Zuschuss und als Darlehen. Schüler müssen Leistungen nach dem BAföG am Wohnort und Studierende am Studienort beantragen.

Bei der Gesamtzahl der Geförderten wurde jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat.

Vorbemerkungen

Kultur/Sport Definitionen

Öffentliche Bibliotheken

sind alle den Kommunen und Kreisen unter-stellten haupt- und nebenamtlich geleiteten Bibliothekseinrichtungen für Kinder, Jugend-liche und Erwachsene. In der Anzahl sind nur Hauptbibliotheken (ohne Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) enthalten.

Zum Bestand in Bibliotheken insgesamt ge-hören alle Arten von Medien, ab Berichtsjahr 2004 einschließlich der Hefte aus den Abon-nements von laufend gehaltenen Zeitungen und Zeitschriften, die am 31.12. des Berichts-jahres Eigentum der Bibliotheken (Haupt-, Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) sind.

Jeder Bürger, der in einem Jahr die Biblio-thek aufsucht, wird nur einmal als Benutzer registriert.

Jeder Bürger, der die Bibliothek mehrmals in einem Jahr aufsucht, wird auch mehrfach als Besucher gezählt. Die Besucherzahl weist die tatsächliche Frequentierung der Bibliotheken in einem Jahr aus.

Als Entleihungen in Bibliotheken zählen alle im Laufe des Berichtsjahres durch Bibliothe-ken registrierten Entleihungen (außer Haus) aus dem eigenen Bestand und aus empfan-genen Austausch-/Blockbeständen. Fristver-längerungen auf Antrag des Benutzers zählen ebenfalls als Entleihungen.

Theater sind in der jeweiligen Spielzeit spie-lende öffentliche Bühnen ohne Privattheater.

Mehrere Bühnen eines Hauses (Theater) wur-den einzeln als Spielstätte gezählt.

Musikschulen sind öffentliche und gemein-nützige Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur musikali-schen Grundausbildung, Begabtenauslese und -förderung sowie zur Vorbereitung auf ein Berufsstudium.

Die Definition der Schulstufen des Verban-des deutscher Musikschulen e.V. stimmt nicht überein mit der Definition der Schulstufen im Schulwesen des Landes Brandenburg.

Als Sportverein wurde gezählt, wer als Mit-gliedsverein dem Landessportbund Branden-burg e.V. angehört. Werden in einem Verein mehrere Sportarten betrieben, so wird dieser Verein bei jeder Sportart gezählt (Mehrfach-zählungen).

Sportvereinsmitglieder sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine im Landessportbund Brandenburg e.V., unabhängig davon, ob sie aktive oder passive Mitglieder oder Ehren-mitglieder sind.

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2010/11 nach rechtlichem Status der Schulen und Schulformen

04.01

Rechtsstatus Schulform—

Selb- ständige Schulen

Schulische Einrich- tungen Klassen¹

Schüler ins-

gesamt weiblich

ausländische ins- gesamt

weib-lich Schulen in öffentlicher

Trägerschaft 737 778 8 586,00 201 043 99 420 2 873 1 390

Grundschule 417 418 4 708,77 100 914 49 811 1 426 667

Gesamtschule 20 23 356,52 12 214 5 961 271 141

Oberschule 120 122 1 480,50 31 199 14 370 441 181

Gymnasium 75 75 1 098,00 43 119 23 571 630 363

Berufliches Gymnasium – 17 – 2 425 1 308 33 13

Förderschule 88 106 942,21 8 857 3 382 41 13

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 17 17 – 2 315 1 017 31 12

Schulen in freier Trägerschaft 127 132 924,00 17 753 8 421 498 230

Grundschule 59 59 376,00 7 229 3 522 23 8

Gesamtschule (einschließlich

Freie Waldorfschule) 6 7 67,00 1 577 780 27 14

Oberschule 30 29 148,00 2 239 866 332 138

Gymnasium 21 21 194,00 5 758 2 945 108 68

Berufliches Gymnasium – 1 – 13 7 – –

Förderschule 11 15 139,00 937 301 8 2

Insgesamt 864 910 9 510,00 218 796 107 841 3 371 1 620

Grundschule 476 477 5 084,77 108 143 53 333 1 449 675

Gesamtschule 26 30 423,52 13 791 6 741 298 155

Oberschule 150 151 1 628,50 33 438 15 236 773 319

Gymnasium 96 96 1 292,00 48 877 26 516 738 431

Berufliches Gymnasium – 18 – 2 438 1 315 33 13

Förderschule 99 121 1 081,21 9 794 3 683 49 15

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 17 17 – 2 315 1 017 31 12

1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Jahrbuch Berlin: 04.02

Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2010/11 nach Schulformen

Gesamtschule Oberschule

Gymnasium Berufliches Gymnasium

Förderschule

Einrichtung

des Zweiten Bildungsweges

Grundschule

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2010/11 nach Verwaltungsbezirken

04.02

Kreisfreie Stadt

Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt männlich weiblich Brandenburg an der Havel 22 248 5 995 3 039 2 956

Cottbus 29 361 8 972 4 732 4 240

Frankfurt (Oder) 17 239 5 704 2 955 2 749

Potsdam 51 721 17 549 8 766 8 783

Barnim 52 635 14 609 7 410 7 199

Dahme-Spreewald 55 617 14 428 7 150 7 278

Elbe-Elster 48 436 9 133 4 589 4 544

Havelland 49 646 15 702 8 110 7 592

Märkisch-Oderland 63 681 15 609 7 896 7 713

Oberhavel 68 799 18 978 9 623 9 355

Oberspreewald-Lausitz 39 393 8 710 4 443 4 267

Oder-Spree 68 687 15 646 7 998 7 648

Ostprignitz-Ruppin 45 402 8 994 4 435 4 559

Potsdam-Mittelmark 71 808 18 150 9 173 8 977

Prignitz 33 300 6 301 3 238 3 063

Spree-Neiße 45 408 8 917 4 444 4 473

Teltow-Fläming 55 606 14 430 7 408 7 022

Uckermark 54 523 10 969 5 546 5 423

Land Brandenburg 864 9 510 218 796 110 955 107 841 1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2010/11

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Grundschulen

Brandenburg an der Havel 11 136,77 2 877 1 409 21,04

Cottbus 14 170,00 3 703 1 804 21,78

Frankfurt (Oder) 8 101,00 2 269 1 139 22,47

Potsdam 27 348,00 7 410 3 708 21,29

Barnim 26 318,00 6 905 3 442 21,71

Dahme-Spreewald 31 351,00 7 474 3 789 21,29

Elbe-Elster 27 227,00 4 392 2 184 19,35

Havelland 26 373,00 8 163 3 918 21,88

Märkisch-Oderland 34 330,00 7 163 3 489 21,71

Oberhavel 38 474,00 10 295 5 108 21,72

Oberspreewald-Lausitz 21 195,00 4 150 2 064 21,28

Oder-Spree 34 340,00 7 563 3 671 22,24

Ostprignitz-Ruppin 25 217,00 4 459 2 195 20,55 Potsdam-Mittelmark 41 479,00 9 933 4 908 20,74

Prignitz 20 163,00 3 254 1 575 19,96

Spree-Neiße 29 258,00 5 146 2 521 19,95

Teltow-Fläming 30 328,00 7 312 3 562 22,29

Uckermark 34 276,00 5 675 2 847 20,56

Land Brandenburg 476 5 084,77 108 143 53 333 21,27 Gesamtschulen²

Brandenburg an der Havel – – – –

Cottbus 3 49,52 1 528 660 22,70

Frankfurt (Oder) 2 30,00 804 328 19,87

Potsdam 6 99,00 3 423 1 764 24,51

Barnim 1 15,00 602 279 25,47

Dahme-Spreewald 1 16,00 593 332 26,19

Elbe-Elster – – – –

Havelland 2 40,00 1 443 708 25,28

Märkisch-Oderland 1 12,00 256 116 21,33

Oberhavel 3 51,00 1 543 718 24,16

Oberspreewald-Lausitz – – – –

Oder-Spree 2 16,00 536 254 24,81

Ostprignitz-Ruppin 1 24,00 666 405 23,38

Potsdam-Mittelmark 2 35,00 1 008 478 23,29

Prignitz – – – –

Spree-Neiße – – 52 19

Teltow-Fläming 1 21,00 798 383 27,62

Uckermark 1 15,00 539 297 26,40

Land Brandenburg 26 423,52 13 791 6 741 24,07

127 Anmerkungen siehe Seite

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2010/11

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Oberschulen³

Brandenburg an der Havel 4 41,50 898 387 21,64

Cottbus 3 29,00 684 327 23,59

Frankfurt (Oder) 2 30,00 636 288 21,20

Potsdam 4 60,00 1 241 566 20,68

Barnim 11 126,00 2 659 1 242 21,10

Dahme-Spreewald 10 107,00 2 025 946 18,93

Elbe-Elster 9 94,00 1 833 843 19,50

Havelland 9 94,00 1 926 828 20,49

Märkisch-Oderland 13 175,00 3 866 1 881 22,09

Oberhavel 11 119,00 2 460 1 121 20,67

Oberspreewald-Lausitz 9 100,00 2 137 938 21,37

Oder-Spree 16 130,00 2 712 1 226 20,86

Ostprignitz-Ruppin 9 63,00 1 254 562 19,90

Potsdam-Mittelmark 11 131,00 2 545 1 174 19,43

Prignitz 4 56,00 1 178 552 21,04

Spree-Neiße 6 58,00 1 249 564 21,53

Teltow-Fläming 11 112,00 2 344 1 009 20,93

Uckermark 8 103,00 1 791 782 17,39

Land Brandenburg 150 1 628,50 33 438 15 236 20,53 Gymnasien

Brandenburg an der Havel 3 42,00 1 660 911 26,33

Cottbus 4 55,00 2 029 1 023 25,42

Frankfurt (Oder) 2 38,00 1 345 720 23,39

Potsdam 8 115,00 4 314 2 291 24,14

Barnim 8 91,00 3 302 1 783 25,31

Dahme-Spreewald 6 84,00 3 416 1 847 26,33

Elbe-Elster 4 58,00 2 226 1 237 24,64

Havelland 6 92,00 3 563 1 872 26,43

Märkisch-Oderland 7 86,00 3 211 1 776 24,69

Oberhavel 8 102,00 3 623 1 969 24,96

Oberspreewald-Lausitz 3 50,00 1 829 991 24,76

Oder-Spree 7 96,00 3 561 1 978 25,06

Ostprignitz-Ruppin 4 51,00 2 036 1 145 26,39

Potsdam-Mittelmark 9 108,00 4 112 2 210 26,71

Prignitz 3 35,00 1 281 690 24,77

Spree-Neiße 4 58,00 2 120 1 242 24,41

Teltow-Fläming 6 79,00 3 138 1 679 26,44

Uckermark 4 52,00 2 111 1 152 25,92

Land Brandenburg 96 1 292,00 48 877 26 516 25,39

127 Anmerkungen siehe Seite

Allgemeinbildende und berufliche Schulen Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler

im Schuljahr 2010/11

nach ausgewählten Schulformen und Verwaltungsbezirken

Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler insgesamt weiblich je Klasse Förderschulen insgesamt

Brandenburg an der Havel 3 27,73 272 108 9,81

Cottbus 4 57,48 546 184 9,50

Frankfurt (Oder) 2 40,00 367 141 9,18

Potsdam 5 99,00 712 252 7,19

Barnim 5 85,00 834 298 9,81

Dahme-Spreewald 6 59,00 578 205 9,31

Elbe-Elster 7 57,00 484 185 8,49

Havelland 5 47,00 411 158 8,74

Märkisch-Oderland 7 78,00 755 286 9,68

Oberhavel 7 53,00 495 175 9,34

Oberspreewald-Lausitz 5 48,00 444 187 9,25

Oder-Spree 8 105,00 909 315 8,66

Ostprignitz-Ruppin 5 47,00 437 176 9,30

Potsdam-Mittelmark 8 55,00 438 150 7,96

Prignitz 5 46,00 421 166 9,15

Spree-Neiße 5 34,00 302 106 8,88

Teltow-Fläming 6 66,00 645 297 9,77

Uckermark 6 77,00 744 294 9,66

Land Brandenburg 99 1 081,21 9 794 3 683 9,03 Schulen mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „Lernen“

Brandenburg an der Havel 1 15,96 185 74 11,59

Cottbus 1 14,00 153 62 10,93

Frankfurt (Oder) 1 18,00 184 80 10,22

Potsdam 1 25,40 209 70 8,23

Barnim 2 38,46 439 173 11,41

Dahme-Spreewald 2 26,00 297 117 11,42

Elbe-Elster 4 41,00 394 153 9,61

Havelland 3 32,00 307 121 9,59

Märkisch-Oderland 3 38,66 460 193 11,90

Oberhavel 3 27,00 280 106 10,37

Oberspreewald-Lausitz 3 32,00 342 142 10,69

Oder-Spree 4 50,62 502 172 9,92

Ostprignitz-Ruppin 3 26,00 277 102 10,65

Potsdam-Mittelmark 3 22,00 214 82 9,73

Prignitz 3 25,00 277 118 11,08

Spree-Neiße 2 18,00 190 68 10,56

Teltow-Fläming 4 48,00 514 228 10,71

Uckermark 4 53,00 540 212 10,19

Land Brandenburg 47 551,10 5 764 2 273 10,46 1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

2 einschließlich Freie Waldorfschulen 3 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Oberschule befinden sich Schüler aus- laufender Gesamtschulbildungsgänge.

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Schüler in den Schuljahren 2006/07 bis 2010/11

04.04

Schulstufe

Jahrgangsstufe Schulform—

Schüler

2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Primarstufe insgesamt 112 263 116 355 118 928 120 095 120 914 Grundschule 99 147 103 667 106 444 106 694 108 143

Gesamtschule 876 1 326 970 1 250 1 027

Oberschule 6 618 5 767 5 952 6 507 6 273

Gymnasium 1 611 1 764 1 797 1 830 1 829

Förderschule 4 011 3 831 3 765 3 814 3 642

Jahrgangsstufe 01 bis 04 80 214 81 243 81 869 79 901 78 939

Grundschule 72 418 74 136 75 074 72 635 72 037

Gesamtschule 618 904 611 757 618

Oberschule 4 796 4 037 4 055 4 359 4 155

Förderschule 2 382 2 166 2 129 2 150 2 129

Jahrgangsstufe 01 20 958 19 908 19 768 20 163 19 956

Grundschule 19 274 18 475 18 318 18 445 18 350

Gesamtschule 167 205 132 199 165

Oberschule 1 289 971 989 1 177 1 094

Förderschule 228 257 329 342 347

Jahrgangsstufe 05 bis 06 32 049 35 112 37 059 40 194 41 975

Grundschule 26 729 29 531 31 370 34 059 36 106

Gesamtschule 258 422 359 493 409

Oberschule 1 822 1 730 1 897 2 148 2 118

Gymnasium 1 611 1 764 1 797 1 830 1 829

Förderschule 1 629 1 665 1 636 1 664 1 513

Sekundarstufe I insgesamt 79 160 67 587 65 102 67 802 72 166

Gesamtschule 13 262 10 675 9 077 8 766 9 168

Oberschule¹ 33 242 26 536 25 264 26 196 27 165

Gymnasium 26 819 25 167 25 813 27 991 30 980

Förderschule 4 611 3 851 3 508 3 457 3 436

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 1 226 1 358 1 440 1 392 1 417

Jahrgangsstufe 07 15 373 15 788 16 862 18 610 18 848

Gesamtschule 2 491 2 452 2 523 2 602 2 459

Oberschule 5 726 5 554 6 269 6 939 7 049

Gymnasium 6 311 6 983 7 236 8 183 8 442

Förderschule 845 799 834 886 898

Sekundarstufe II (gOst)

insgesamt 43 824 41 101 35 023 27 857 23 029

Gesamtschule 7 786 6 824 5 595 4 186 3 596

Gymnasium 30 361 29 075 25 055 20 067 16 068

Berufliches Gymnasium² 4 523 4 070 3 366 2 629 2 438

Förderschule 44 54 42 36 29

Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges 1 110 1 078 965 939 898

Schule mit dem sonderpäda-gogischen Förderschwer-

punkt „geistige Entwicklung“ 2 880 2 802 2 725 2 702 2 687 Insgesamt 238 127 227 845 221 778 218 456 218 796

1 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Oberschule befinden sich Schüler auslaufender Gesamtschulbildungsgänge/

bis Schuljahr 2007/08 auslaufender Realschul- bildungsgänge.

2 Bis Schuljahr 2006/07 Gymnasiale Oberstufe am OSZ

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Klassenfrequenzen in den Schuljahren 2006/07 bis 2010/11

04.05

Schulstufe Jahrgangsstufe

Schulform—

Klassenfrequenzen

2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Primarstufe insgesamt 20,39 20,60 20,55 20,60 20,55

Grundschule 21,33 21,41 21,33 21,34 21,27

Gesamtschule 20,55 21,40 21,11 20,97 21,61

Oberschule 20,18 20,45 20,24 20,27 20,11

Gymnasium 26,41 26,73 26,82 26,91 26,90

Förderschule 9,44 9,71 9,64 9,97 9,78

Jahrgangsstufe 01 bis 04 20,99 21,06 20,85 20,82 20,72

Grundschule 21,91 21,83 21,64 21,60 21,50

Gesamtschule 20,70 21,22 20,26 19,44 20,52

Oberschule 20,59 20,64 20,58 20,28 20,25

Förderschule 9,43 9,67 9,25 9,74 9,53

Jahrgangsstufe 01 22,02 21,56 21,09 21,41 21,34

Grundschule 22,53 22,10 21,67 22,02 21,89

Gesamtschule 21,01 19,05 19,47 19,06 21,74

Oberschule 20,61 19,98 20,59 20,67 21,00

Förderschule 8,94 9,20 8,85 9,27 9,30

Jahrgangsstufe 05 bis 06 19,04 19,62 19,92 20,17 20,23

Grundschule 19,91 20,41 20,63 20,82 20,82

Gesamtschule 20,19 21,82 22,75 23,86 23,49

Oberschule 19,17 20,01 19,56 20,25 19,83

Gymnasium 26,41 26,73 26,82 26,91 26,90

Förderschule 9,44 9,76 10,21 10,29 10,16

Sekundarstufe I insgesamt 22,14 21,61 21,49 21,70 21,84

Gesamtschule 23,94 23,46 24,14 24,22 24,38

Oberschule¹ 22,68 21,45 20,69 20,85 20,63

Gymnasium 25,42 25,17 25,09 25,19 25,31

Förderschule 10,37 10,31 10,44 10,46 10,65

Jahrgangsstufe 07 21,80 21,91 21,96 22,26 21,94

Gesamtschule 22,65 22,70 24,26 24,32 24,19

Oberschule 22,04 21,47 21,15 21,33 20,92

Gymnasium 25,48 25,52 25,24 25,48 25,33

Förderschule 9,64 9,97 10,32 10,72 10,28

Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„geistige Entwicklung“ 7,17 7,07 6,85 6,99 6,96

1 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Oberschule gibt es Klassenfrequenzen auslaufender Gesamtschulbildungsgänge/

bis Schuljahr 2007/08 auslaufender Realschulbildungsgänge.

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Schüler mit Fremdsprachenunterricht an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2010/11

nach ausgewählten Fremdsprachen

04.06

Jahrgangsstufe Schüler¹ mit Fremdsprachenunterricht Englisch Französisch Russisch Latein

01 bis 02 2 974 109 143 –

03 18 799 83 59 –

04 18 984 83 85 –

05 19 903 167 140 26

06 20 751 368 89 96

07 18 792 7 292 1 863 1 199

08 18 820 7 336 1 985 1 196

09 18 109 6 966 2 023 2 122

10 16 243 6 686 1 875 2 006

11 7 464 3 839 1 612 1 243

12 7 520 3 679 1 578 1 472

13 7 888 3 685 1 959 1 283

1 Schüler, die mehrere Fremdsprachen belegen, sind je Fremdsprache gezählt. Schüler mit fakultativem Unterricht und in Arbeitsgemein- schaften sind nicht enthalten.

Schulanfänger nach Schuljahren und Einschulungsart

Schulanfänger nach Schuljahren und Einschulungsart

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2011 (Seite 116-200)