Variante 2- Auftragsdeckungsbeitragsprämie
Das Unternehmen ermittelt für jeden Auftrag getrennt den Deckungsbeitrag.
Die Höhe der Prämie richtet sich danach, um wie viel der jeweils ausgeführte Auf-trag dazu beiträgt, seinen Anteil an der Deckung der Fixkosten zu überschreiten.
Die Mitarbeiter werden zur Hälfte am Erfolg beteiligt.
1. Soll- Deckungsbeitrag berechnen
Jahres- Fixkosten des Betriebes = 450.000 €
/ produktive Arbeitsstunden (25 Mitarb. x 1400 Std) = 35.000
= Soll- Deckungsbeitrag pro Stunde = 12,86 €
2. Ist- Deckungsbeitrag des Auftrages berechnen
Netto- Umsatz des Auftrages = 15.000 €
- variable Kostendes Auftrages (direkt zurechenbar) = 9.000 €
= Ist- Deckungsbeitrag des Auftrages = 6.000 €
Anzahl der Arbeitsstunden für den Auftrag = 400
= Ist- Deckungsbeitrag pro Stunde = 15 €
3. Prämie berechnen
Ist- DB pro Stunde - Soll-DB pro Stunde = 2,14 €
x Faktor Erfolgsbeteiligung = 0,5
= Prämie pro Stunde und Beschäftigten = 1,07 €
Produktivitätsprämie
Das Unternehmen definiert die „Planpersonalkosten“ in Abhängigkeit der Produkti-onsleistung (Vergleichswerte können z.B. aus den Vorjahren oder aus Betriebsver-gleichen ermittelt werden oder in der Unternehmensberatung der HWK erfragt wer-den).
Die Differenz aus Ist- und Soll- (Plan)-Personalkosten ergibt die Bemessungsgrund-lage für die Prämie.
Auszug aus einem Betriebsvergleich
Tabelle Betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung
Größenklasse I II
Größenklasseneinteilung 1-9,9 Beschäftigte 10-19,9 Beschäftigte
Daten aus der Buchhaltung € % € %
Zahl der untersuchten Betriebe 24 31
2.01 Handwerksleistung 821.880 100 2.738.389 100
2.02 + Handelserlöse 0 0,00 0 0
2.03 = Betriebsleistung 821.880 100 2.738.389 100
2.04 ./. Fremdleistung 82.106 9,99 455.504 55,42
2.05 =eigene Betriebsleistung 739.774 90 2.282.885 83,4
2.06 ./. Materialeinsatz 260.819 31,73 741.908 27,1
2.07 ./. Handelswareneinsatz 0 0,00 0 0,0
2.08 = Rohgewinn I 478.955 58 1.540.977 56,3
2.09 ./. Gesamte Personalkosten 258.317 31,43 973.609 35,6
2.10 = Rohgewinn II 220.638 27 567.368 20,7
2.11 ./. Abschreibungen 23.788 2,89 77.205 2,8
2.12 ./. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.281 0,28 3.824 0,1
2.13 ./. Sonstiger Aufwand 108.235 13,17 332.111 12,1
2.14 = Betriebsergebnis 86.334 11 154.228 5,6
2.15 ./. Kalkulatorische Kosten 107.134 13,04 149.761 5,5
2.16 = Betriebswirtschaftliche Ergebnis -20.800 -2,0 4.467 0,2
prozentualer Anteil der Personal-kosten an den Umsatzerlösen im Jahresdurchschnitt
Beispiel Produktivitätsprämie
Ist - Auftragserlöse 187.500,00 €
davon Soll-Personalkosten (z.B. 35,6% Branchenwert) 66.750,00 €
- Ist- Personalkosten 65.230,00 €
= Produktivitätsprämie 1.520,00 €
Vorteile:
Es sind keine einzelnen Nachkalkulationswerte notwendig, da die Personalkosten ins-gesamt in das Modell einfließen.
Es wird nicht nur die Zeit, sondern auch die Lohnhöhe berücksichtigt.
Entgeltzuschläge
Bei den Entgeltzuschlägen – und der Name drückt dies bereits aus – handelt es sich um zusätzliche Entgeltbestandteile.
Die Zuschläge sind in der Regel gesetzlicher bzw. tariflicher oder auch freiwilliger Na-tur.
Es können aber auch innerbetriebliche Zuschläge gewährt werden.
Beispiel für Zuschläge:
Mehrarbeit (Überstunden)
Schichtarbeit (Spät- und Nachtschicht)
Sonn- und Feiertagsarbeit
Arbeitsbedingungen (Lärm, Schmutz, Höhe, Tiefe etc.).
Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind in folgender Höhe steuerfrei (§ 3b EStG):
Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr 25 % des
Grundlohns
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zu-schlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird
40 % des Grundlohns
Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Montag, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
50 % des Grundlohns
Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage) von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
125 % des
Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz.
Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
§ 2 Arbeitszeitgesetz:
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Berg-bau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Be-rufsbildung Beschäftigten.
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Kondi-toreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nacht-zeit umfasst.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer Ar-beitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nacht-arbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
Nachtarbeitszuschlag
Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahl-ter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Aus-gleichsregelungen bestehen.
Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen.
Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit.
siehe auch: http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
Zuschlag für Sonntagsarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzli-chen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Ur-teil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05).
Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht damit kein gesetzlicher
An-spruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender AnAn-spruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht be-schäftigt werden. Es gilt dazu § 9 Arbeitszeitgesetz. Der § 10 Arbeitszeitgesetz lässt aber viele Ausnahmen zu.
Kennzahl Art der Berechnung Aussagekraft/Bewertung
Personalstruktur Anz. MA je Erhebungseinheit x 100 Anzahl der Gesamtbeschäftigten
Verteilung der Mitarbeiter, Erhebung nach Arbei-ter/Angestellten/Auszubild., nach Alter,
Be-reichszugehörigkeit, Geschlecht, Qualifikation, ...
Bedeutung für die Planung zukünftigen Perso-nalbedarfs, Personalentwicklung, ...
Fluktuation Zahl d. ersetzten Personalaustritte Ø Arbeitnehmerzahl
Maßstab für Betriebsklima u. Stabilität grund-sätzl. niedriger Wert günstig, Unterscheidung nach freiwilligem und gesamtem Ausscheiden möglich.
Umsatz je Mitar-beiter (MA)
Gesamtumsatz Ø MA-Zahl
Aussagekraft bezügl. Produktivität und v.a. im Konkurrenzvergleich Umsatz sagt nichts über das Ergebnis aus, besser daher Deckungsbei-trag je MA.
Cash-flow je MA Cash-flow Ø MA-Zahl
Aussagekraft bezügl. Produktivität, Kausalität nicht unbedingt gegeben.
Wertschöpfung je MA Wertschöpfung Ø MA-Zahl
Aussagekraft bez. Produktivität, Kau-salität nicht unbedingt gegeben.
Kosten je MA Personalkosten gesamt Anzahl der MA
Planung Personalkosten im Zeitab-lauf, Erhebung nach
Gliederungs-merkmalen (Monat, Mitarbeiterstruktu-ren, ...) möglich. Aussagekraft in Zu-sammenhang mit Produktivität d. MA u. im Konkurrenzvergleich. Aus-sagekraft bei Kalkulation und im Kon-kurrenzvergleich. Trennung in fixe und variable Kostenbestandteileer-höht Aussagekraft.
Personalintensität Personalkosten x 100 Umsatz
Steuerung u. Kontrolle Personalkos-ten, niedrige bzw. konstante Werte angestrebt.
Verbesserungs- vorschlagsquote
Anzahl Verbesserungsvorschläge Ø MA-Zahl
Gliederung nach Bereichen möglich, Maß f. kre-ativ-konstruktive Mitarbeit.
Anteil Personalent-wicklungskosten
Personalentwicklungskosten x 100 Gesamtpersonalkosten
Maß für Intensität Personalentwicklung und In-vestitionsanteil in Humankapital.
Krankheitsquote Ausfalltage durch Krankheit x 100 Soll-Arbeitszeit in Tagen
Kontrolle Krankenstände, Rückschlüsse auf Be-triebsklima/Arbeitszufriedenheit und evt. Unfall-verhütungs-/Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
D:\BmU_Kursmaterial\FACHGEBIETE\FM - Führung und Personal\FM 3-2 Personalkosten Entlohnung\Folien FM3-2 Personalkosten und Entlohnung Vers.13AU19.docx
Ende !