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§ 20 AUFLÖSUNG

Im Dokument Satzung. des. Verbandes der Züchter (Seite 27-32)

1. Der Verband kann nur von einer außerordentlichen Versammlung der Einzelmitglieder aufgelöst werden. In dieser Versammlung, zu der jedes Mitglied und Ehrenmitglied min-destens acht Wochen vor dem Versammlungstermin eingeladen sein muss, hat jedes Mit-glied eine Stimme. Die Stimmabgabe kann nur persönlich erfolgen.

2. Zur Auflösung bedarf es einer Stimmenmehrheit von 3/4 aller stimmberechtigten Ein-zelmitglieder. Diese ist nach dem Stande der Mitgliederzahl vom 31. Dezember des letztverflossenen Jahres zu berechnen. Ist die Mehrheit aller stimmberechtigten Einzel-mit-glieder in der Versammlung der Einzelmitglieder nicht vorhanden, genügt die Mehr-heit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Einzelmitglieder einer zu dem gleichen Zwecke einberufenen späteren außerordentlichen Versammlung der Einzelmitglieder, die am gleichen Tage einberufen wird.

3. Bei Auflösung des Verbandes beschließt die Versammlung der Einzelmitglieder über eine Verwendung des vorhandenen Vermögens. Falls kein Beschluss zu Stande kommt, fällt das Vermögen an die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die es aus-schließlich zur Förderung der holsteinischen Warmblutzucht zu verwenden hat.

II. Zuchtprogramm

§ 21 PRÄAMBEL

1. Der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes führt das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse des Holsteiner Warmblutpferdes. Das Zuchtprogramm des Verbandes umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel und die Merkmale der Rasse des Holsteiner Pferdes zu erreichen. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der europäischen und deutschen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben durch die Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die Grundsätze des Holsteiner Warmblutpferdes mit den erforderli-chen Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 Anhang I, Teil 2 und 3 sind auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht.

2. Das Holsteiner Pferd ist eine Rasse, die seit Jahrhunderten in bäuerlicher Zucht betrieben wird. Der Ursprung dieser Rasse liegt in den Flussmarschen der Elbe und an der West-küste Schleswig-Holsteins. Das damalige Zuchtziel des Wirtschaftspferdes beinhaltet als besondere (Rasse) Merkmale, den charakteristischen Rassetyp, der durch gezielte Voll-blutzufuhr als ausdrucksstark, mit Rahmen, Körpersubstanz und starkem Knochenbau bezeichnet werden konnte. Der damalige Holsteiner trug vorrangig die braune Fellfarbe und war wegen seiner Leistungseigenschaften weit über die Landesgrenzen hinaus be-kannt und geschätzt. Besonders als Luxuskutschpferd, mit imponierender Ausstrahlung durch den typvollen Ausdruck und die für den Holsteiner charakteristischen hohen und räumenden Gänge, sorgte die Rasse im 18. Jahrhundert für Aufsehen. Aber auch in der Landwirtschaft war die Leistungsbereitschaft und Härte der Holsteiner eine bekannte Ei-genschaft, die bei den schwierigen Bodenverhältnissen der Holsteiner Marschen immer wieder eine besonders hohe Selektion bewirkt hat. Bereits 1883 wurde durch Georg Ahs-bahs, Sommerlander Riep, eine systematische Zuchtbuchführung in den Pferdezuchtver-einen der Holsteinischen Marschen angelegt und die Stutenfamilien zusammengetragen und archiviert. Aus diesem Archiv sind die heute noch gültigen und weitergeführten Stu-tenstämme entstanden, die die Basis der heutigen Holsteiner Zucht bilden.

Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgte die Umzüchtung vom Wirtschaftspferd zum Sport-pferd. Zur Veredelung des Holsteiner Pferdes wurden vorrangig wieder englische Voll-bluthengste eingesetzt, die aufgrund der konsolidierten Holsteiner Stutengrundlage eine hervorragende Basis für eine erfolgreiche Einkreuzung vorfanden. Aufgrund der vorhan-denen Rasseeigenschaften wie Leistungsbereitschaft, Härte und Springvermögen fasste das Holsteiner Sportpferd sehr schnell Fuß im Turniersportgeschehen.

Nach Rangierung der Weltzuchtorganisation für Sportpferde (WBFSH) nimmt die Hol-steiner Springpferdezucht weltweit einen Spitzenplatz ein. Auch in den Disziplinen Dres-sur und Vielseitigkeit sind Holsteiner Sportpferde in der Spitze vertreten. Diese Erfolge basieren auf der durchgezüchteten Holsteiner Stutengrundlage in Verbindung mit Vered-lern aus der englischen Vollblutzucht und gezieltem Einsatz von Leistungsgenen aus der französischen Sportpferdezucht. Außerdem wurden Zuchtversuche gezielt mit außerge-wöhnlichen Leistungshengsten durchgeführt.

3. Am Zuchtprogramm des Verbandes nehmen alle Zuchtpferde, die in die nachfolgende Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind, teil:

- Hengstbuch I, Ia

- Hengstbuch II

- Fohlenbuch

- Hauptstutbuch

- Stutbuch

- Vorbuch I

Für Stuten ab Geburtsjahr 1995:

- Zuchtbuch I für Stuten

- Zuchtbuch II für Stuten

- Fohlenbuch

4. Von besonderer Bedeutung für den Zuchtfortschritt ist der Einsatz selektierter Jung-hengste. Ist eine Nutzung der Junghengste nicht gewährleistet, so können vom Vorstand auf Empfehlung durch den Zuchtausschuss geeignete Maßnahmen ergriffen werden, da-mit eine frühestmögliche Zuchtwertschätzung aufgrund der Nachkommenleistungen er-folgen kann.

5. Die Zuchtpopulation umfasst am 01.01.2018 5756 eingetragene Zuchtstuten und 141 fortgeschriebene Hengste. Die Anzahl der Mitglieder beträgt 4.812.

6. Das Zuchtprogramm ist Bestandteil der Satzung des Holsteiner Verbandes.

§ 22 ZUCHTZIEL

Rasse: Holsteiner Warmblutpferd I. Äußere Erscheinung

Farbe: vorrangig Braune, ausgeschlossen Schecken Für Stuten bis zum Geburtsjahr 1994:

Größe (Stm.):

Stuten - Eintragung Hauptstammbuch mind. 160 cm

Eintragung Stutbuch mind. 158 cm

Für Stuten ab dem Geburtsjahr 1995:

Prämienstuten mind. 160 cm

Hengste - zur Körung als Junghengst mind. 162 cm

Körung im Alter von mind. 36 Monaten mind. 164 cm zur Hengstbucheintragung Anforderungen wie zur Körung

Typ: das typische Holsteiner Pferd ist ein

athletisches, großliniges und ausdrucksvolles Reitpferd mit der Anlage zu sportlichen Leistungen, vornehmlich im Springen. Die Prägung durch Vollblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung sowie plastischer Bemuskelung zum Ausdruck kommen. Zuchthengste und Zuchtstuten sollen über einen typischen Geschlechtsausdruck verfügen.

Unerwünscht sind insbesondere

ein derbes, plumpes oder unsportliches Erscheinungsbild, ein grober Kopf und verschwommene Konturen sowie bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck.

Körperbau: Erwünscht ist

ein harmonischer, für Reitzwecke - insbesondere den Springsport - geeigneter Körperbau.

Dazu gehören:

eine lange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit,

eine große, schräg gelagerte Schulter,

ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist,

ein funktionsfähiger Rücken, der die Anforderungen an ein athletisches Sportpferd erfüllt und in der Bewegung Schwingung, Tragkraft und Gleichgewicht vereint,

eine lange, kräftig bemuskelte Kruppe, eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.

Erwünscht ist weiterhin

ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt.

Außerdem eine korrekte, d.h. von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein Hinterbein mit einem gut eingeschienten Sprungge-lenk.

Unerwünscht ist

ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung, eine kleine, steile Schulter,

ein wenig markanter Widerrist,

ein in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigter Rücken, der nicht die Anforderungen an ein athle-tisches Sportpferd erfüllt,

eine zu gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz, eine schiefe Schweifhaltung, geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken mit kurzer Hinterrippe;

unerwünscht sind weiterhin unkorrekte Gliedmaßen;

hierzu gehören:

kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange weiche Fesseln sowie

zu kleine Hufe, insbesondere mit nach innen gerichteten Trachten.

Unerwünscht sind weiterhin Fehlstellungen, insbesondere zehenweite, zehenenge, bodenweite, bo-denenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder faßbeinige Gliedmaßenstellungen.

II. Bewegungsablauf

Grundgangarten: Erwünscht sind

fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt).

Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhaben sein bei klarem Ab- und Auffußen.

Der Bewegungsablauf im Trab soll mit der für den Holsteiner typischen Knieaktion ausgestattet sein. Trab und Galopp sollen elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Auf-richtung und Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter greifende Vorhand übertragen werden. Insbesondere der Galopp soll einen deutlich

vor-wärts/aufwärts gesprungenen Ablauf aufweisen.

Die Überprüfung erfolgt an der Hand sowie im Freilaufen.

Unerwünscht sind insbesondere

kurze, flache, unelastische und in der Schulter gebundene Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen.

Springen: Erwünscht ist

ein vermögendes, elastisches und überlegtes Springen, welches Gelassenheit und Intelligenz erken-nen lässt.

Im Ablauf sind

deutliches Sich-Aufnehmen, ein kraftvolles und schnelles Abfußen beim Absprung, ein ausgeprägt schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (möglichst waagerechte Haltung des Unterarmes über dem Sprung), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist und abwärts gebogener Halsung mit sich öffnender Hinterhand (Bascule) erwünscht.

Beim Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben.

Die Überprüfung bei den Hengsten erfolgt anlässlich der Körung im Freispringen sowie bei der Hengstbucheintragung.

Unerwünscht ist insbesondere

ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem festen oder weggedrückten Rücken, bei dem der Fluss der Be-wegung und der Rhythmus des Galopps verloren geht.

III. Innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit:

Erwünscht ist

ein unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges, nervenstarkes und verlässliches Pferd, das einen wachen, intelligenten Eindruck macht und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt.

Erwünscht sind weiterhin

Gesundheit (Anforderung § 29 Ziff. 2.2) gute physische und psychische Belastbarkeit sowie die natürliche Fruchtbarkeit.

Auf der Grundlage eines Pools von Gesundheitsdaten kann der Zuchtverband den Merkmalskom-plex Gesundheit längerfristig über die neuesten Methoden aus der Wissenschaft in sein Zuchtpro-gramm einbeziehen.

IV. Zusammenfassung:

Erwünscht ist

ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites und leistungsfähiges Reitpferd, welches vornehmlich für den Springsport geeignet ist, aber auch für die Disziplinen Dressur und Vielseitigkeit ein hohes Maß an Veranlagung besitzt.

Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden bei den Hengsten grundsätzlich im Alter von drei Jahren oder vor der Zuchtbucheintragung folgende Merkmale überprüft:

- Charakter und Temperament - Rittigkeit

- Grundgangarten - Springen

Bei den Stuten sollte die Überprüfung der Leistungsveranlagung im Alter von 3 Jahren erfolgen.

Die Abwägung der Zuchtzielmerkmale obliegt den Entscheidungsgremien (Kommissionen) des Verbandes.

§ 23

Im Dokument Satzung. des. Verbandes der Züchter (Seite 27-32)