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des Zweiten Bildungs weiten Bildungs
- Teil 1 -
Die Daten über Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendi-gung des Bildungsganges erhalten haben werden nach folgendem Zeitplan erhoben:
Arbeits-schritte Ausführende
Stelle Vorgang Empfänger des
Arbeitsergebnisses
Schulen bis Mittwoch,
12. Juni 2020 2 Schule Herunterladen der
Ausfüllanleitung und des Erhe-bungsbogens
http://www.mbjs.brandenburg.de/si
xcms/detail.php/bb1.c.257169.de bis Freitag, 03. Juli 2020
Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien
Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14
Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
Verbleib in der Schule 3 Schule Ggf.
Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus Standort Cottbustandort Cottbus Referat 14eferat 14
Tranitzer Straße anitzer Stra 1616 03048 Cottbus 03048 Cottbus 1. Kopie
1. Kopie Zuständige Zuständig s sstaattaat S
ee Ggf.G Fehler Fehler--bereinigung und bereinigung und Korrekturmitteilung Korrekturmitteilung ((evtl.evtl. BelegkopieBele an)
Allgemeine Hinweise
1. Erhebungsbogen
Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 012 A, der im Schulverwal-tungsportal Æ Schuldatenerhebung (AfS) Æ Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird.
Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 2019/20 auf dem Erhebungsbogen SCD 012 A.
2. Stichtag der Erfassung
Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 24. Juni 2020.
Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen.
3. Bestätigung der Richtigkeit
Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere da-für, dass
- die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert und entsprechend verschlüsselt sind;
- die im Erhebungsbogen SCD 012 A enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen.
4. Schulnummer
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstel-lige Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden.
5. Vor dem Versenden
Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fra-gen:
1. Sind alle Schüler, die ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, in den Spalten 91 und 92 erfasst?
2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92?
3. Sind die Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 mit Null belegt?
4. Ist der Erhebungsbogen mit dem Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter unterzeichnet?
5. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet?
6. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach
Muster
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Allgemeine Hinweise
7. Mahnungen
Schulen, die ihren Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt.
8. Fragen
Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser An-leitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt 9.
9. Korrekturen/Korrekturmitteilungen
Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben.
Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu richten.
Telefax: +49 30 9028 4097
Telefon: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen.
Anschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus
Referat 14C Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
Muster
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Ausfüllanleitung
Mit dem Erhebungsbogen SCD 012 A werden alle Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 2019/20 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (im Weiteren als Schul-abgänger bezeichnet), erfasst.
Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Einrichtung ohne Beendigung des Bildungsganges ver-lassen haben oder Schüler, die die Ausbildung im abgelaufenen Schuljahr ohne Beendigung des Bil-dungsganges abgebrochen haben, sind nicht zu erfassen.
Hinweis:
Schüler, die einen Vorkurs besucht haben, entfallen.
Eintragungsgrundsätze
Die Eintragungen erfolgen nach Bildungsgängen und Jahrgangsstufen.
Für die Eintragung jeder Jahrgangsstufe steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung.
Die Zeilen mit der ungeraden Zeilennummer (01, 03,... 13) sind für die gesamte Jahrgangsstufe, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (02, 04,... 14) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Position zu verwenden.
Hinweis:
Die Spalten „Ausländer” (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der „Zusam-menangaben”.
Die Schülerzahlen sind zeilenweise nach Jahrgangsstufen und getrennt nach Bildungsgängen einzu-tragen.
Spalten 40 und 42 Bildungsgang/Jahrgang
In die Spalte 40 ist der Bildungsgang und in Spalte 42 der Jahrgang nach dem Schlüsselver-zeichnis auf Seite 9 einzutragen.
Spalte 41 Art der Klasse
Diese Spalte bleibt leer.
Spalten 61 - 78
Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
Hier ist die Zahl der Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr die berichtende Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen haben, nach der Art des Zeugnisses anzugeben.
Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnis dem AfS zu melden.
Muster
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Ausfüllanleitung
Spalten 91 - 92 Insgesamt
Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32
Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt
In diesen Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller „Zu-sammen- Werte" bzw. aller „Weiblich-Werte“ (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34
Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach § 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden
In diese vier Felder ist jeweils eine Null einzutragen.
Muster
SchulG im abgem abg
Teil 2
-Schlüsselverzeichnis
Seite
Bildungsgang und Jahrgang ... 9 Art des schulischen Abschlusses ... 10
Muster
......
......
Muster
Schlüsselverzeichnis Bildungsgang und Jahrgang
(siehe Ausfüllanleitung Seite 5)
Schlüssel
Bildungsgang Jahrgang Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife 161 09 - 10
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
in Vollzeit
Jahrgangsstufen 11, 12, 13
261
V1, V2, V3 in Teilzeit
Jahrgangsstufen 11, 12, 13 T1, T2, T3 Bildungsgang zum Erwerb der
Fachhochschul-reife Telekolleg 79
Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife laut Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) § 2 Abs. 2 Nr. 2 für Berechtigte
nach dem Bundesvertriebenengesetz am Kolleg 555 01 - 02
Muster er
2611 rschul- undBerechtigte gte 5555 0