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Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen

Als Bündnis dreier Partner mit unterschiedlichen Traditionen und Sichtweisen haben wir den Aufbruch in ein innovatives Bündnis verabredet, das Erneuerung, Fortschritt und Chancen bringt zur Lösung der großen Herausforderungen, vor denen unser Land steht.

Dafür bilden wir eine stabile und verlässliche Regierung, welche die Zukunft tatkräftig, innovativ und ergebnisorientiert gestaltet.

Wir wollen als Koalition in diesem Geist innerhalb der Bundesregierung, mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat sowie den Ländern zusammenarbeiten.

Kooperation der Koalitionspartner

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 20. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, die getroffenen Vereinbarungen in Regierungshandeln umzusetzen. Sie tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Sie werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.

Die Koalitionspartner treffen sich monatlich zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss, um grundsätzliche und aktuelle politische Fragen miteinander zu diskutieren und die weitere Arbeitsplanung miteinander abzustimmen. Darüber hinaus treffen sie sich zu allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden sowie zu Angelegenheiten, deren Beratung einer der Koalitionspartner wünscht. Der Koalitionsausschuss bereitet die Leitlinien der Arbeit der Koalition vor. Der Koalitionsausschuss besteht aus ständigen Vertreterinnen und Vertretern der drei Koalitionspartner, darunter die Parteivorsitzenden, der Bundeskanzler und die Spitzen der Regierung, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Sitzungen des Koalitionsausschusses werden gemeinsam vorbereitet.

Kooperation der Fraktionen

Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder im Ausnahmefall im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen. Die Tagesordnungen der Kabinettssitzungen sollen den Koalitionsfraktionen vorab mitgeteilt werden.

Wir werden das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken.

Wir begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, eine Kooperationsabrede zu treffen, um diesem Anspruch gerecht zu werden: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht und die Rechte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse vor allem mit Blick auf die Rechtsbehelfe des Parlaments überprüft werden.

Arbeit in der Bundesregierung

Im Kabinett werden Entscheidungen einvernehmlich getroffen, kein Koalitionspartner wird überstimmt.

In allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfraktionen nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.

Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreterinnen bzw.

Vertreter des Bundes zulässt.

Zur ressortübergreifenden Koordinierung besonderer Ziele des Koalitionsvertrages können Kabinettsausschüsse gebildet werden, deren Aufgaben und Mitglieder einvernehmlich zwischen den Koalitionspartnern festgelegt werden.

Ressort- und Kollegialitätsprinzip bleiben weiterhin grundlegend für das Regierungshandeln.

Die Koalitionspartner werden in der Bundesregierung eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben dieses Vertrages erarbeiten und fortlaufend aktualisieren. Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Vereinbarung laufend dokumentieren.

Die Koalitionspartner vereinbaren, die Geschäftsordnung der Bundesregierung zu modernisieren und den veränderten nationalen wie internationalen Gepflogenheiten mit Blick auf die Effizienz des Regierungshandelns anzupassen.

Die Koalitionspartner treffen in der Bundesregierung Personalentscheidungen einvernehmlich. Dies gilt auch für Personalvorschläge der Bundesregierung bei internationalen Organisationen und bei EU-Institutionen. Bei übergeordneten Personalfragen streben die Koalitionspartner eine insgesamt ausgewogene Lösung an, die allen drei Partnern gerecht wird und eine faire Verteilung abbildet. Für Personalfragen in den obersten Bundesbehörden selbst und nachgeordneten Behörden sowie mittelbaren und unmittelbaren Bundesbeteiligungen gilt das Ressortprinzip, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Pandemiebekämpfung

Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ordnen. Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren.

Zur wissenschaftlichen Beratung wird ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat beim Bundesministerium für Gesundheit geschaffen.

Europapolitische Koordinierung

Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner innerhalb der Bundesregierung eng abstimmen und zu regelmäßigen europapolitischen Koordinierungen zusammenfinden. Die Abstimmungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken mit dem Bundeskanzler wahrgenommen.

Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an.

Ressortverteilung

Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Freien Demokraten wird wie folgt festgelegt:

Die SPD stellt den Bundeskanzler.

Bündnis 90 / Die Grünen stellen die Stellvertreterin oder den Stellvertreter des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 GG.

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

 Innen und Heimat

 Arbeit und Soziales

 Verteidigung

 Gesundheit

 Bauen

 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der SPD gestellt.

Bündnis 90 / Die Grünen stellen die Leitung folgender Ministerien:

 Auswärtiges Amt

 Wirtschaft und Klimaschutz

 Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

 Ernährung und Landwirtschaft

Das Vorschlagsrecht für die Europäische Kommissarin oder den Europäischen Kommissar liegt bei Bündnis 90 / Die Grünen, sofern die Kommissionspräsidentin nicht aus Deutschland stammt.

Die FDP stellt die Leitung folgender Ministerien:

 Finanzen (zugleich § 22 GO BReg)

 Justiz

 Verkehr und Digitales

 Bildung und Forschung

Staatsministerinnen und Staatsminister im Kanzleramt: Die Staatsministerin bzw. den Staatsminister im Kanzleramt, die Staatsministerin bzw. den Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Staatsministerin bzw. den Staatsminister für die neuen Bundesländer stellt die SPD. Die Staatsministerin für Kultur und Medien stellt Bündnis 90 / Die Grünen.

Die Staatsministerinnen bzw. Staatsminister im Auswärtigen Amt stellt Bündnis 90 / Die Grünen.

Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den entsprechenden Koalitionspartnern.

Das Vorschlagsrecht für Parlamentarische und beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.