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Ausgangspunkt EU-Gesetzgebung Biozid-Verordnung

Überprüfung der TRGS zu Begasung (512, 513, 522) und Schädlingsbekämpfung (523)

- Kontext Zulassung von Produkten

mit Beschreibung von Anforderungen

- Konsequenzen für Schutzmaßnahmen-TRGS

- Änderungen – Neufassungen – Neustrukturierung …

Arbeitsprogramm des AGS

Ausgangspunkt nationale Rechtsetzung

Gefahrstoffverordnung (Betriebssicherheitsverordnung) Redaktionelle, ggf. inhaltliche Überarbeitung

von TRBS und TRGS im Kontext der Änderungen der GefStoffV 2015 und … mit den Schwerpunkten

• Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe,

• Asbest sowie

• Brand- und Explosionsschutz.

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

- TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“

- TRBS 3145 / TRGS 745

„Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren„

→ Ergänzungen bzgl. Tätigkeiten mit Acetylen

- TRBS 3146 / TRGS 746 „Stationäre Druckanlagen für Gase“

→ Ergänzungen bzgl. Füllanlagen (bisher TRG Reihe 400) und Flüssiggaslagerbehälteranlagen

(bisher TRB 801 Nr. 25)

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Reihe 700 „Brand- und Explosionsschutz“

TRBS 2152 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“

• Überprüfung der Teile 0-4 im Kontext BetrSichV/GefStoffV

• Überführung der neuen, als TRBS 2152-5 geplanten TR

„Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ in TRGS 725

Überarbeitete TRBS 2153 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“

• Überführung in TRGS 727

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Anpassung der TRGS 751 „Vermeidung von Brand-,

Explosions-und Druckgefährdungen an Tankstellen Explosions-und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“, u.a.:

- Kohärenz mit GefStoffV und CLP-Verordnung,

- Technische Anforderungen bei unbeaufsichtigtem Betrieb und zum Blitzschutz,

- Anforderungen an ausschließlich innerbetrieblich genutzte Füllanlagen für Flüssiggas.

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Reihe 500 bis 599 „Schutzmaßnahmen“

• Neufassung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“

• Änderungen und Ergänzungen der TRGS 517 und TRGS 519

- im Kontext GefStoffV 201x

• Neufassung der TRGS 552 „Nitrosamine“

- Stand der Technik und Rechtsetzung, insbes. ERB

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Neue TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“

Konkretisierung der Forderungen nach RL 2004/37/EG („KrebsRL“) bzw. § 14 Absatz 3 GefStoffV

Pflichten des Arbeitgebers einschl. Hinweis auf ZED *)

Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis

Inhalt des Expositionsverzeichnisses

Vereinfachtes Ablaufschema

*) Zentrale Expositionsdatenbank (https://zed.dguv.de/zed)

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Änderungen und Ergänzungen der TRGS 402 (alsbald) - Anforderungen für Messverfahren für TK/AK

durchgehend mit der Bestimmungsgrenze verknüpft - Generell redaktionelle Anpassung auf den Begriff Bestimmungsgrenze

- weitere Möglichkeit für „Geeignete Messverfahren“:

Nicht ein Messverfahren muss die Anforderungen zur

Messung der AK- und TK erfüllen, geeignet können auch zwei Messverfahren sein, die zusammen den Messbereich von der TK bis zur AK vollständig abdecken.

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen

•Allg. Staubgrenzwert und Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) einschl. Maßnahmen-TRGS.

•Weiterentwicklung der Grenzwertkonzepte.

•Beobachtung der Normung im Bereich betrieblicher Arbeitsschutz.

•Qualitätssicherung bei der Erarbeitung von TRGS (Expositionsdaten, Stand der Technik).

•Anwendung und Transfer von TRGS in Praxis einschl. Evaluation von TRGS.

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen Allg. Staubgrenzwert

• Neue TRGS 504 zu Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub

• Beobachtung der Expositionsdaten und Bewertung

• Überprüfung des AGW für A-Staub

(Ablauf der Übergangsvorschrift 2018)

• Überprüfung der „Umrechnung“ zwischen

gesundheitsbasiertem Jahreswert für E-Staub (4 mg/m3) und dem Schichtmittelwert für E-Staub (10 mg/m3)

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Allgemeiner Staubgrenzwert (Nummer 2.4 u. 2.5 der TRGS 900)

• 10 mg/m³ für E-Staub-Fraktion bleibt

• abgesenkter AGW für

Granuläre Biobeständige Stäube (A-Staub-Fraktion) in Höhe von 1,25 mg/m³

(bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5 g/cm³),

• Übergangsfrist bis 2018 in besonderen Fällen:

aktuelle Gefährdungsbeurteilung und

Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik auf Basis Beurteilungsmaßstab 3 mg/m³

• Erarbeitung einer Schutzmaßnahmen-TRGS

"Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub"

Änderungen und Anpassungen bei TRGS Neue TRGS 504

"Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“

1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen

5 Vorgehensweise zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung

6 Arbeitsmedizinische Prävention

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Neue TRGS 504

Grundlegende Schutzmaßnahmen

 S – T – O - P

Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen

 Lagern

 Transportieren und Fördern

 Handhaben von Schüttgut und pulverförmigen Materialien

 Be- und Verarbeiten fester Materialien

 Reinigungsarbeiten

 Großflächige Staubemissionen im Freien

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Neue TRGS 504

Anhang: Anforderungen an die Erstellung von

branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen

„Staub-Aktion“ in Vorbereitung:

Zur Unterstützung der

Umsetzung der TRGS und Hilfestellungen (auch „Mindeststandards gute Arbeitspraxis“)

Änderungen und Anpassungen bei TRGS

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen Staub und ERB

• Neue TRGS 561

zu Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Metallen

• Überarbeitung der TRGS 528

„Schweißtechnische Arbeiten“

• Überarbeitung der TRGS 559 „Mineralischer Staub“

• …

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen

Weiterentwicklung der Grenzwertkonzepte

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ - ständige Anpassung

• TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept

für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

- ständige Anpassung bzw. Aufnahme neuer ERB - Anpassung der Liste an Struktur TRGS 900

- Prüfung der Absenkung der Akzeptanzkonzentration bis spätestens 2018

- Bewertung mehrerer Kanzerogene am Arbeitsplatz

Arbeitsprogramm des AGS

Beurteilungsmaßstäbe

1 μg/m³ für Chrom VI (Risiko 4:1.000)

• 50 μg/m³ für Quarz (A-Staub)

• 500 μg/m³ für NanoGBS (A-Staub)

für die Festlegung der Schutzmaßnahmen

(und ggf. Überprüfung deren Wirksamkeit) bei der

• neuen TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ (in Vorbereitung),

• Überarbeitung der TRGS 559 „Mineralischer Staub“,

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen

Beobachtung der Normung im Bereich betrieblicher Arbeitsschutz

- Verstärkte Zusammenarbeit mit KAN

- BMAS: Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz

( http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/grundsatzpapier-normung-betrieblicher-arbeitsschutz.html)

- Neuer Kooperationspartner von AGS

beim „GDA-Thema Vorschriften- und Regelwerk“ ???

Arbeitsprogramm des AGS

AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen

Qualitätssicherung bei der Erarbeitung von TRGS

• auf angemessener Grundlage von Expositionsdaten

• nach Stand der Technik

TRGS 460 „Handlungsempfehlung zur

Ermittlung des Standes der Technik“

- Handlungskonzept für

Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten nach GefStoffV

AGS bei der Erarbeitung von TRGS

Informationen über AGS, TRGS und Gefahrstoffe

• im Gemeinsamen Ministerialblatt – GMBl

• immer und noch umfassender auf der

Internet-Seite des AGS und der BAuA (www.baua.de/trgs) www.baua.de >> Themen A-Z >> Gefahrstoffe

Kurz-URL: www.baua.de/gefahrstoffe

• AGS-Geschäftsführung (BAuA, Dortmund):

T. 0231 9071 2457 (2293) E. ags@baua.bund.de

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