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Brennholz 1 m lang – trocken, gespalten, ab Hof (€/RMM ohne USt)

10. Antrag des OÖ Bauernbundes:

„Kälberenthornung durch Tierhalter ermöglichen“

Der Antrag lautet wie folgt:

„Kälberenthornung durch Tierhalter ermöglichen

Nach den neuen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes dürfen Bäuerinnen und Bauern die Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen entfernen, wenn der Tierarzt Sedierung, Lokalanästhesie sowie Schmerzbehandlung durchführt. Enthornungen bei Kälbern ohne Schmerzausschaltung sind seit der Änderung des Tierschutzgesetzes generell verboten. Der damit zwingend erforderliche Einsatz von Tierärzten verursacht insbesondere für kleinere Betriebe und entlegene Bergbauernbetriebe, die oft nur einzelne Kälber zur Enthornung haben, teils erhebliche Kosten, die in der bäuerlichen Praxis derzeit auf massives Unverständnis und Kritik stoßen.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher, dass im Rahmen von TGD-Betreuungsverhältnissen nach entsprechender Schulung auch Tierhalter unter Verantwortung des TGD-Tierarztes voll in die Durchführung eingebunden werden. Dies kann

sowohl für den Tierarzt als auch den Tierhalter zu einer wesentlichen arbeitstechnischen Erleichterung beitragen und im beiderseitigen Interesse liegen, ohne die Zielsetzungen des Tierschutzes oder der Lebensmittelsicherheit zu beeinträchtigen.

Das Tierschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass unter Verantwortung des TGD-Betreuungstierarztes eine von dieser zugezogenen Hilfsperson die Anwendung von Medikamenten vornehmen darf, wie sie bei Eingriffen wie der Enthornung von Kälbern vorgeschrieben sind. Eine solche Hilfsperson kann auch der Landwirt sein.

Die Voraussetzungen für die Einbindung der Hilfsperson sind in einer Verordnung nach § 7 Absatz 2 Tierarzneimittelkontrollgesetz zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird daher von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ mit Nachdruck aufgefordert rasch eine diesbezügliche Verordnung zu erlassen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden dem Landwirt unter Verantwortung des TGD-Tierarztes in die Anwendung von Medikamenten bei der Enthornung von Kälbern einzubinden.

gez. Grabmayr, Hosner“

KR Johann Hosner:

Jetzt dürfen Bauern nur mehr innerhalb von sechs Wochen die Hornanlage durch Sedierung, Lokalanästhesie und Schmerzbehandlung entfernen. Insbesondere für kleine und entlegene Betriebe und Bergbauernbetriebe verursacht das erhebliche Kosten. Es werden 25 Euro und mehr pro Kalb verlangt. In der Vollversammlung sollen wir fordern, dass im Rahmen des TGD-Betreuungsverhältnisses mit entsprechenden Schulungen und Weiterbildungen der Tierhalter mit dem Tierarzt in die Durchführung eingebunden wird. Das dient auch dem Tierwohl und würde auch die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen. Wir wollen, dass die Tierhalter entsprechend eingebunden werden. Der Zeitpunkt ist ja nicht immer optimal, wenn der Tierarzt kommt. Auch die Übertragung von Krankheiten durch den Tierarzt, etwa von Rindergrippe, ist immer wieder eine Gefahr. Die Ermöglichung der Enthornung durch die Bauern wäre auch für die Tierärzte eine Erleichterung. Die Versorgung der Großrinder durch die Großrinderpraxen ist da und dort schon ein Problem. Es wäre mit einer derartigen Lösung allen geholfen. Es müsste dazu auch das Tierschutzgesetz nicht abgeändert werden, sondern lediglich eine Verordnung. Wir fordern das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, die Verordnung nach § 7 Abs. 2 Tierarzneimittelkontrollgesetz entsprechend zu ändern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Landwirt unter Verantwortung des TGD-Tierarztes in die Anwendung von Medikamenten bei der Enthornung von Kälbern einzubinden.

Abstimmung über diesen Antrag:

einstimmige Annahme

11. Antrag des OÖ Bauernbundes:

„Mehr heimische Lebensmittel auf unseren Tellern der Landesküchen“

Der Antrag lautet wie folgt:

„Mehr heimische Lebensmittel auf unseren Tellern der Landesküchen

Die heimische Landwirtschaft und die regionalen gewerblichen Verarbeiter produzieren Lebensmittel höchster Qualität unter Berücksichtigung hoher Umwelt- und Tierwohlstandards.

Die verstärkte Verwendung regionaler und heimischer Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen kombiniert mit einer transparenten Herkunftskennzeichnung leistet einen hohen Beitrag zur Sicherung der kleinbäuerlichen Strukturen sowie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und schafft Vertrauen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die LK Vollversammlung begrüßt den im Regierungsprogramm 2017 - 2022 vorgeschlagenen Paradigmenwechsel vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip in der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln und unterstützt die damit einhergehenden Umsetzungsmaßnahmen. Damit können beim Lebensmitteleinkauf durch öffentliche Einrichtungen wesentliche Qualitätskriterien wie Regionalität, Frische und Nachhaltigkeit mitberücksichtigt werden.

Aufgrund des steigenden Außerhausverzehrs von Lebensmitteln geht es bei deren Beschaffung mittlerweile um ein erhebliches wirtschaftliches Volumen. Immerhin werden in Österreich täglich etwa 2,2 bis 2,5 Mio. Portionen Essen in Kantinen ausgegeben, von Behörden über Spitäler und Altersheime bis hin zu Werksküchen großer Firmen. Für Gemeinschaftsverpflegung werden jährlich 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro ausgegeben, ein Drittel des gesamten Einkaufsvolumens der Gastronomie für Lebensmittel (knapp 5 Mrd. Euro). Dass dieser Weg auch wirtschaftlich machbar ist und von den Konsumenten in höchstem Maße honoriert wird zeigen bereits mehrere Beispiele öffentlicher Küchen, die schon bisher konsequent auf heimische Lebensmittel bzw. die Beschaffung von Lebensmitteln direkt bei den bäuerlichen Produzenten setzen. Gleichzeitig werden die Konsumenten eingeladen von den öffentlichen Küchen und Verpflegungseinrichtungen konsequent heimische Lebensmittelqualität einzufordern.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert Landeshauptmann Mag.

Thomas Stelzer auf, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Lebensmittelverarbeiter und der Bäuerinnen und Bauern, dafür Sorge zu tragen, dass beim Einkauf und der Verwendung in allen Landesküchen und Kantinen heimischen Lebensmitteln der Vorzug gegeben wird.

gez. Grabmayr, Hosner“

KR Johanna Miesenberger:

Wir haben hier zu diesem und vergleichbaren Themen schon ähnliche Anträge gehabt und beschlossen. Es geht nicht nur darum, beim eigenen Haushalt und beim eigenen Kühlschrank

darauf zu schauen, was wir einkaufen. Die Landwirtschaftskammer selbst arbeitet hier ja im eigenen Haus mit Vorbildwirkung. Hier wird heimisch, regional und Bio eingekauft. Als Interessenvertretung sollen wir im eigenen Bereich ja auch mit Vorbildwirkung arbeiten. Wir fordern mit diesem Antrag auch vom Land Oberösterreich, hier entsprechend zu handeln.

Abstimmung über diesen Antrag:

einstimmige Annahme