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Anhang B3: Die Minergie-Kennzahl (MKZ) – Anforderun- Anforderun-gen

Die Anforderungen an die Kennzahl für Minergie, P und Minergie-A sind in der nachstehenden Tabelle 6 abgebildet. Für alle Zweckbauten gelten die Werte der Tabelle 6 nur, wenn die Berechnung der Minergie-Teilkennzahl über den Standardbedarf für Beleuchtung erfolgt, d.h. für Zweckbauten < 250 m2 Energiebe-zugsfläche sowie Erneuerungen, bei denen keine neue festinstallierte Arbeitsplatz-beleuchtung als HauptArbeitsplatz-beleuchtung eingebaut wird, wenn nicht auf freiwilliger Basis der Nachweis nach Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 387/4 gewählt wird (siehe auch Abs. 8.1).

Tabelle 6: Anforderungen an die Minergie-Kennzahl des Gesamtenergiebedarfs gewichte-ter Endenergie, in kWh/(m2a)

Gebäudekategorie Minergie Minergie-P Minergie-A

nach SIA 380/1:2016 Neubau Erneuerung Neubau Erneuerung Neubau und Erneuerung

I Wohnen MFH 1 55 90 50 80 35

II Wohnen EFH 55 90 50 80 35

III Verwaltung 2 80 120 75 115 35

IV Schulen 2 45 85 40 75 20

V Verkauf 2,3 85 110 75 100 40

VI Restaurants 2 70 100 60 90 40

VII Versammlung 2 60 95 50 85 25

VIII Spitäler 2 100 125 90 120 50

IX Industrie 2 55 105 45 95 30

X Lager 2 45 65 35 55 25

XI Sportbauten 2 45 65 40 55 25

1 Bezogen auf durchschnittlich 125m2 EBF pro Wohneinheit

2 Fixwerte nur für Zweckbauten mit weniger als 250 m2EBF und Erneuerungen ohne Beleuchtungser-satz. Sonst Berechnung mit projektspezifischem Minergie-Grenzwert nach Norm SIA 387/4 oder Norm SIA 380/4

3 Ohne gewerbliche Kälte, welche als spezielle Anforderung geregelt ist.

Anforderungen an die MKZ bei Zweckbauten mit obligatorischen Beleuch-tungsnachweis nach Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 387/4

Bei Zweckbauten, bei welchen der Energiebedarf für die Beleuchtung mit der Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 387/4 erbracht werden muss (d.h. bei Zweckbauten mit mehr als 250 m2 EBF, mit gewissen Ausnahmen gemäss Kapitel 12.2) müssen zwei Anforderungen eingehalten werden:

Erstens die Zusatzanforderung:

Der nach Norm SIA 380/4 berechnete Projektwert darf nicht grösser als der Zielwert dieser Norm sein.

ESIA380/4,Bel  E SIA380/4,ta

ESIA380/4,Bel Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung, berechnet nach Norm SIA 380/4, in kWh/(m2a) ungewichtet

E SIA380/4,ta Zielwert Beleuchtung Norm SIA 380/4, in kWh/(m2a) ungewichtet Der nach Norm 387/4 berechnete Projektwert darf nicht grösser als der Mittelwert zwischen Grenz- und Zielwert dieser Norm sein.

Zweitens die Anforderung an die Minergie-Kennzahl:

In den Anforderungen an die Minergie-Kennzahl gemäss Tabelle 6 ist der Standard-bedarf Elektrizität (gewichtet) für Beleuchtung von Zweckbauten gemäss Tabelle 3 enthalten. Dieser wird ersetzt durch den (projektabhängigen) Zielwert gemäss Norm SIA 380/4 oder den Minergie-Zielwert gemäss Norm SIA 387/4.

MKZli,ZB = MKZli - EBel,Standard • g + E SIA387/4,ta • g

MKZli,ZB Anforderung an die Minergie-Kennzahl für Zweckbauten mit Pflicht zum Beleuchtungsnachweis mittels Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 387/4

MKZli Grenzwerte der Minergie-Kennzahl gemäss Tabelle 6

EBel,Standard Standardbedarf Elektrizität (gewichtet) für Beleuchtung von Zweck-bauten gemäss Tabelle 3.

g 2, nationaler Gewichtungsfaktor für Elektrizität

Anforderungen an die Minergie-Kennzahl für hohe Neubauten

Bei Neubauten mit mehr als 10 Meter Gebäudehöhe (inklusive Erdgeschoss) kann der Platz auf dem Dach für die Eigenstromproduktion knapp werden, um die Anfor-derungen an die Minergie-Kennzahl zu erfüllen.

Die Anforderungen an die MKZ für Neubauten der Standards Minergie und Minergie-P in den Gebäudekategorien I bis VIII werden deshalb ab einer gewissen Gebäude-höhe reduziert (d.h. der Grenzwert erhöht). Dies führt zur gebäudeGebäude-höhenspezifi- gebäudehöhenspezifi-schen Anforderung an die MKZ (MKZli).

MKZli = MKZ + KGh

KGh Korrektursummand der Gebäudehöhe (nur positive Werte) Der Korrektursummand Gebäudehöhe berechnet sich nachfolgender Formel:

𝐾

𝐺ℎ

= 17 −

196

h Gebäudehöhe [m]

Anpassung der Anforderung an die Minergie-Kennzahl für Neubauten auf-grund der durchschnittlichen Wohnungsgrösse bei Mehrfamilienhäusern Die Standardanforderung an die Minergie-Kennzahl gemäss Tabelle 6 (55 kWh/m2*a) bezieht sich auf eine Wohnungsgrösse von 125m2 EBF (entspricht 100m2 Wohnfläche). Die Anforderung an die Minergie-Kennzahl für MFH wird in Ab-hängigkeit der effektiven durchschnittlichen Wohnungsgrösse (EBF) objektspezi-fisch angepasst, sofern diese zwischen 70m2 und 125m2 sind. Für Wohnungsgrös-sen ausserhalb dieses Bereiches bleibt die Anforderungen auf dem letzten Wert konstant. Die Anpassung der Anforderungen für Mehrfamilienhäuser (Gebäudeka-tegorien I) ergeben sich durch folgende Berechnung:

MKZli,Wohnen = MKZEl,Wohnen,Standard + S [kWh/m2a]

MKZli,Wohnen Grenzwert der Minergie-Kennzahl für Wohnbauten unter Berücksichtigung der Wohnungsgrösse.

MKZEl,Wohnen,Standard Standard-Minergie-Kennzahl für Wohnbauten, berechnet nach der Formel für MKZEl,Wohnen von Anhang B2, mit Zu-schlag für Aufzug, ohne ZuZu-schlag für Heizband und ohne Abzüge für Effizienzmassnahmen; MKZEl,Wohnen,Standard An-passung für Ø EBF pro Wohnung zwischen 70 und 125 m2 S Standard-Zuschlag für Heizung und Warmwasser,

abzüg-lich Eigenproduktion von Elektrizität Für S sind die folgenden Werte einzusetzen (kWh/(m2a)):

Minergie Minergie-P Minergie-A

Neubau Erneuerung Neubau Erneuerung Neubau und

Erneuerung

15 50 10 40 -5

Klimazuschlag (anwendbar für alle Standards)

Bei Gebäuden, deren Minergie-Nachweis mit einer Klimastation höher als 800 m.ü.M berechnet wird, gelten die folgenden Zuschläge zum Grenzwert der Minergie-Kennzahl.

Tabelle 7: Zuschläge zum Grenzwert der Minergie-Kennzahlen zur Berücksichtigung be-sondere klimatischer Bedingungen in Höhenlagen, in gewichteter Endenergie (kWh/(m2a)

Klimastation gemäss

Für Bauten vor 2000 (Sanierungen Erneuerungen) hat der Klimazuschlag den dop-pelten Wert.

Anforderungen an Minergie-A-Bauten

Bei Minergie-A-Bauten sind zwei Grenzwerte zu erfüllen:

1 Die Anforderungen an die Minergie-Kennzahl gemäss Tabelle 6 sind einzuhalten.

2 Die gesamte auf die Energiebezugsfläche AE bezogene Produktion an Elektrizität (Eigenverbrauch + Netzeinspeisung), gewichtet mit dem Faktor 2, muss grösser sein als der gesamte gewichtete Endenergiebedarf aller Bedarfskomponenten:

ESpez,PV,a • gEl  MKZHLK + MKZWW + MKZBel + MKZGeräte +MKZAGT [kWh/(m2a]

Espez,PV,a = Jahresertrag der PV-Anlage in kWh pro m2 Energiebezugsfläche gEl = 2; nationaler Gewichtungsfaktor für Elektrizität