• Keine Ergebnisse gefunden

Angaben zu Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

3.3 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung

3.3.4 Angaben zu Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

Bestehen bei Anwendung des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie entsprechend der Fachinformation regelhaft Unterschiede bei der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung oder bei der Verordnung sonstiger Leistungen zwischen dem zu bewertenden Arzneimittel und der zweckmäßigen Vergleichstherapie, sind diese bei den Krankenkassen tatsächlich entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Es werden nur direkt mit der Anwendung des Arzneimittels unmittelbar in Zusammenhang stehende Kosten berücksichtigt. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Kosten dieser zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen dargestellt.

Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-13 an, welche zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen (notwendige regelhafte Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung oder Verordnung sonstiger Leistungen zulasten der GKV) bei Anwendung des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie entsprechend der Fachinformation entstehen. Geben Sie dabei auch an, wie häufig die Verordnung zusätzlich notwendiger GKV-Leistungen pro Patient erforderlich ist: Wenn die Verordnung abhängig vom Behandlungsmodus (Episode, Zyklus, kontinuierlich) ist, soll dies vermerkt werden. Die Angaben müssen sich aber insgesamt auf einen Jahreszeitraum beziehen. Machen Sie diese Angaben sowohl für das zu bewertende Arzneimittel als auch für die zweckmäßige Vergleichstherapie sowie getrennt für die Zielpopulation und die Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (siehe Abschnitt 3.2). Fügen Sie für jede Therapie, jede Population bzw. Patientengruppe und jede zusätzlich notwendige GKV-Leistung eine neue Zeile ein. Begründen Sie ihre Angaben zu Frequenz und Dauer.

Tabelle 3-13: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen bei Anwendung der Arzneimittel gemäß Fachinformation (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie)

Bezeichnung der

Untersuchung auf

Golimumab bDMARD-naive

1× pro Behandlung 6,5-8,7

Intravenöse Infusion und nachfolgende Überwachung, Dauer 3-4 h

1× pro Behandlung 6,5-8,7

Secukinumab bDMARD-naive

AS: Ankylosierende Spondylitis, bDMARD: biologisches krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum (biological disease-modifying antirheumatic drug), HBV: Hepatitis-B-Virus, KG: Körpergewicht

Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-13 unter Nennung der verwendeten Quellen. Ziehen Sie dabei auch die Angaben zur Behandlungsdauer (wie im Abschnitt 3.3.1 angegeben) heran.

Die Angaben zu den zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen wurden den Fachinformationen von Tofacitinib und denen der jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapien entnommen. Es werden nur Leistungen aufgeführt, die unmittelbar mit der Anwendung des Arzneimittels in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus anfallende Kosten, die durch Applikation des Arzneimittels, Kontrolle des Behandlungserfolgs bzw. des Krankheitsverlaufs, Routineuntersuchungen (z.B. regelhafte Laborleistungen wie z.B. Blutbildbestimmungen) und ärztliche Honorarleistungen entstehen, fallen nicht darunter und werden entsprechend nicht berücksichtigt.

Zu bewertendes Arzneimittel Tofacitinib

Gemäß der Fachinformation zu XELJANZ® sind Patienten während und nach der Behandlung mit Tofacitinib engmaschig auf die Entwicklung von Anzeichen und Symptomen einer Infektion zu überwachen (3). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Vor Aufnahme der Tofacitinib-Therapie soll eine Untersuchung auf eine Virushepatitis entsprechend den klinischen Leitlinien erfolgen.

Außerdem ist die Untersuchung und Testung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion vor und während der Behandlung erforderlich. Bei dieser Position wird zwischen der Testung vor der Behandlung, die eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs sowie einen Interferon-gamma-Freisetzungstest erfordert, und der engmaschigen Testung 1-mal monatlich während der Behandlung unterschieden. Für die 1-mal monatliche Untersuchung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion wird eine Tuberkulintestung im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Weitere empfohlene Maßnahmen wie die Bestimmung von Leukozyten, Hämoglobin und Lipidwerten werden nicht abgebildet, da diese regelhafte Labor- und Honorarleistungen darstellen.

Zweckmäßige Vergleichstherapie Adalimumab

Gemäß der Fachinformation müssen Patienten, die Adalimumab verabreicht bekommen, vor, während und nach der Behandlung engmaschig auf das Auftreten von Infektionen, einschließlich Tuberkulose, überwacht werden (5). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass vor der Behandlung mit Adalimumab eine Untersuchung und Testung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion durchgeführt werden muss. Bei dieser Position wird zwischen der Testung vor der Behandlung, welche eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs sowie einen Interferon-gamma-Freisetzungstest erfordert, und der engmaschigen Testung 1-mal monatlich während der Behandlung unterschieden. Für die 1-mal monatliche Untersuchung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion wird eine Tuberkulintestung im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt.

Vor Aufnahme der Adalimumab-Therapie müssen die Patienten auf eine HBV-Infektion untersucht werden.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Certolizumab pegol

Gemäß der Fachinformation müssen Patienten, die Certolizumab pegol verabreicht bekommen, vor, während und nach der Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome von Infektionen, einschließlich Tuberkulose, überwacht werden (6). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass vor der Behandlung mit Certolizumab pegol eine Untersuchung und Testung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion durchgeführt werden muss. Bei dieser Position wird zwischen der Testung vor der Behandlung, welche eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs sowie einen Interferon-gamma-Freisetzungstest erfordert, und der engmaschigen Testung 1-mal monatlich während der Behandlung unterschieden. Für die 1-mal monatliche Untersuchung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion wird eine Tuberkulintestung im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt.

Vor Aufnahme der Certolizumab pegol-Therapie müssen die Patienten auf eine HBV-Infektion untersucht werden.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Etanercept

Gemäß der Fachinformation sind Patienten vor, während und nach der Behandlung mit Etanercept engmaschig auf die Entwicklung von Anzeichen und Symptomen einer Infektion zu überwachen (7). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Vor der Aufnahme einer Etanercept-Therapie sollte untersucht werden, ob bei dem Patienten eine HBV-Infektion vorliegt.

Vor Therapiebeginn müssen die Patienten im Hinblick auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion untersucht werden. Die 1-mal monatliche Tuberkulintestung, die bei den vorangegangenen Präparaten im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt wird, entfällt hier, da laut Fachinformation für Etanercept eine Untersuchung auf Tuberkulose nur vor der Behandlung erforderlich ist.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Golimumab

Gemäß der Fachinformation müssen Patienten, die Golimumab verabreicht bekommen, vor, während und nach der Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome von Infektionen, einschließlich Tuberkulose, überwacht werden (4). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass vor der Behandlung mit Golimumab eine Untersuchung und Testung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion durchgeführt werden muss. Bei dieser Position wird zwischen der Testung vor der Behandlung, welche eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs sowie einen Interferon-gamma-Freisetzungstest erfordert, und der engmaschigen Testung 1-mal monatlich während der Behandlung unterschieden. Für die 1-mal monatliche Untersuchung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion wird eine Tuberkulintestung im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt.

Vor Aufnahme der Golimumab-Therapie müssen die Patienten auf eine HBV-Infektion untersucht werden.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Infliximab

Gemäß der Fachinformation müssen Patienten, die Infliximab verabreicht bekommen, vor, während und nach der Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome von Infektionen, einschließlich Tuberkulose, überwacht werden (8). Hierfür werden 12 Untersuchungen pro Jahr veranschlagt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass vor der Behandlung mit Infliximab eine Untersuchung und Testung auf eine aktive oder latente Tuberkuloseinfektion durchgeführt werden muss. Bei dieser Position wird zwischen der Testung vor der Behandlung, welche eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs sowie einen Interferon-gamma-Freisetzungstest erfordert, und der engmaschigen Testung 1-mal monatlich während der Behandlung unterschieden. Für die 1-mal monatliche Untersuchung auf eine aktive oder latente

Tuberkuloseinfektion wird eine Tuberkulintestung im Rahmen der Überwachung von Infektionen veranschlagt.

Vor Aufnahme der Infliximab-Therapie müssen die Patienten auf eine HBV-Infektion untersucht werden.

Darüber hinaus werden regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs, insbesondere bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für desgleichen, empfohlen. Hierfür wird eine Untersuchung pro Jahr angesetzt.

Neben den Kosten für Untersuchungen des Patienten sind auch Aufwendungen für die Herstellung der intravenös zu verabreichenden Infusionslösung, die Verabreichung der Infusion (Dauer: 2 h) und die anschließende Überwachung des Patienten hinsichtlich akuter infusionsbedingter Reaktionen für 1-2 Stunden notwendig, hierfür fallen pro Behandlung Kosten für die ambulante Betreuung an. Diese Kosten entfallen, wenn Infliximab als Erhaltungstherapie subkutan injiziert wird.

Secukinumab

Gemäß der Fachinformation darf Secukinumab bei Patienten mit aktiver Tuberkulose nicht angewendet werden (9). Es wird jedoch nicht eindeutig darauf hingewiesen, dass sich jeder Patient vor der Secukinumab-Behandlung einer Tuberkulose-Testung unterziehen muss, deshalb wird die Tuberkulose-Untersuchung als Eventualposition gelistet.

Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-14 an, wie hoch die Kosten der in Tabelle 3-13 benannten zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen pro Einheit jeweils sind. Geben Sie, so zutreffend, EBM-Ziffern oder OPS Codes an. Fügen Sie für jede zusätzlich notwendige GKV-Leistung eine neue Zeile ein.

Tabelle 3-14: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen – Kosten pro Einheit

Bezeichnung der zusätzlich notwendigen GKV-Leistung Kosten pro Leistung in Euro Test auf HBV-Infektion

Nachweis von HBsAg (EBM: 32781)

HBc-Antikörper (EBM: 32614)

HBs-Antikörper (EBM: 32617)

Hepatitis B-Virus-DNA oder Hepatitis C-Virus-RNA, quantitativ (EBM 32823)

5,50 5,90 5,50 89,50 Untersuchung auf Tuberkulose

Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung nach ex-vivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosis-complex (außer BCG) bei Patienten (EBM: 32670)

Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane (EBM: 34241)

58,00

16,24 Untersuchung auf Infektionen

Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen (EBM: 32575)

Differenzial-Blutbild (EBM: 32051)

GOT (EBM: 32069)

GPT (EBM: 32070)

Gamma-GT (EBM: 32071)

einschließlich Tuberkulosetest: Tuberkulintestung (EBM: 02200)

4,45 0,40 0,25 0,25 0,25 1,00 Hautuntersuchungen: Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (EBM: 01745) 28,14 Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern (Hilfstaxe)a 71,00

ambulante Praxisbetreuung/Infusion (EBM: 01510) 49,28

a: Abrechnung über den „Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitung aus Stoffen (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung)“ Anlage 3 Teil 7 Nr. 6 (12, 13)

BCG: Bacillus Calmette-Guérin; CFP-10: 10 kDa culture filtrate antigen; DNA: Desoxyribonukleinsäure;

EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab; ESAT-6: 6 kDa early secretory antigenic target; GKV:

Gesetzliche Krankenversicherung; GOT: Glutamat-Oxalat-Transaminase; GPT: Glutamat-Pyruvat-Transaminase; GT: Glutamyltransferase; HBc: Hepatitis B-Core; HBs: Hepatitis B-Surface; HBsAg: HBV-Oberflächenantigen; HBV: Hepatitis-B-Virus; HIV: Humanes Immundefizienz-Virus; RNA:

Ribonukleinsäure

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (14)

Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-14 unter Nennung der verwendeten Quellen.

Zur Ermittlung der zusätzlich notwendigen und sonstigen GKV-Leistungen wurden die entsprechenden Fachinformationen des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapien verwendet (3-9, 15, 16). Zur Ermittlung der Kosten der entsprechenden Leistungen wurde die Hilfstaxe (13) sowie der Einheitliche Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14) herangezogen.

Geben Sie in Tabelle 3-15 an, wie hoch die zusätzlichen Kosten bei Anwendung der Arzneimittel gemäß Fachinformation pro Jahr pro Patient sind. Führen Sie hierzu die Angaben aus Tabelle 3-13 (Anzahl zusätzlich notwendiger GKV-Leistungen) und Tabelle 3-14 (Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen je Einheit) zusammen. Fügen Sie für jede Therapie und Population bzw. Patientengruppe sowie jede zusätzlich notwendige GKV-Leistung eine neue Zeile ein.

Tabelle 3-15: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen – Zusatzkosten für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Jahr (pro Patient)

Bezeichnung der Therapie Patient pro Jahr in Euro nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 287,98

Zweckmäßige Vergleichstherapie nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 287,98

Bezeichnung der Therapie Patient pro Jahr in Euro

Certolizumab pegol bDMARD-naive Patienten mit AS nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 287,98

Etanercept bDMARD-naive

(vor Beginn der Therapie)

5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 275,98

Golimumab bDMARD-naive nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 287,98

Bezeichnung der Therapie Patient pro Jahr in Euro nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 +

Überwachung, Dauer 3-4 h

6,5 × 49,28 bis 8,7 × 71,00: 320,32-428,74 Summe Zusatzkosten 1.069,80-1.334,42 Bei subkutaner Injektion

Untersuchung auf Infektionen (während und nach der Behandlung, inkl.

Tuberkulintestung)

12 × (4,45 + 0,40 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 1,00):

79,20 Test auf HBV-Infektion

(vor Beginn der Therapie)

1 × (5,50 + 5,90 + 5,50 + Summe Zusatzkosten 287,98

Secukinumab bDMARD-naive

Summe Zusatzkosten 0-74,24

AS: Ankylosierende Spondylitis, bDMARD: biologisches krankheitsmodifizierendes Antirheumatikum (biological disease-modifying antirheumatic drug), HBV: Hepatitis-B-Virus, KG: Körpergewicht