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Antragsformular Bremen-Fonds

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

4 (Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen nicht, EU- oder Bundesmittel stehen nicht zur Verfügung.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

7. Bei mittel- bis langfristigen Maßnahmen insbesondere des Schwerpunktebereichs 4:

Interventionsintensität

(Wie hoch ist die Interventionsintensität bei der Implementierung der Maßnahme?

Lässt sich die Maßnahme ohne weitreichende Änderung von Regelwerken, Verfahren umsetzen? Werden Umstrukturierungsprozesse unterstützt?)

Darstellung von Folgekosten

(Werden durch die Maßnahme Folgekosten verursacht und wie können diese langfristig gedeckt werden? Projekte mit Folgekosten, die über die Laufzeit des Bremen-Fonds hinausgehen, sind nur insofern förderfähig, als dauerhafte Folgekosten aus anderen Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen.)

Es handelt sich um eine befristete Maßnahme, nach dem 28.02.2021 bestehen keine Folgekosten.

5 Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

LAND STADT

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv Konsumtiv 81,0 162,0

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle: Der Senator für Finanzen

Gesondertes Projekt: Neuordnung der Corona-Telefonie in GAB und BTB

Ansprechperson: Thorsten Schmidt, SF34

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

SF 19.11.2020 Produktplan

Kapitel

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

15.12.2020

Rahmenvertrag zur Unterstützung bei

Redaktionstätigkeiten auf den Internetseiten der Behörden und bei der Erstellung von online-Formularen (Maßnahme 8 der Senatsvorlage „Verbesserung der

Erreichbarkeit der bremischen Verwaltung zur Bewältigung der Folgen der Pandemie“

Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Die Corona-Krise offenbart eine steigende Nachfrage an online-Lösungen und online-Informationsbereitstellung für Bürger:innen. Diese können jedoch aufgrund in den Dienststellen nicht vorhandenen Ressourcen oder fehlenden Kompetenzen im Umgang mit dem CMS nicht zeitnah umgesetzt werden.

Um vermehrt online-Lösungen bereit zu stellen, wird durch den Senator für Finanzen ein Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister im Umfang von 50 T€ (ca. 40 Beratertage) befristet bis 31.12.2021 geschlossen. Dieser soll

Dienststellen bei redaktionellen Tätigkeiten Ihrer Internetseiten unterstützen und einfache online-Formulare, basierend auf KoGiS (ohne Anbindung an

Fachverfahren), umsetzen.

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn:

01.01.2021

voraussichtliches Ende:

31.12.2021 Zuordnung zu (Auswahl):

1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung

2 Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Dienststellen der FHB Mittelbar: Bürger:innen

Bereich, Auswahl:

- Zivilgesellschaft

- Öffentliche Verwaltung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der

Geschlechter?

- Bereitstellung von verbesserten Informationen auf den Internetseiten der Behörden

- Bereitstellung von online-Formularen für die Abwicklung von Bürger:innenanliegen

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Abschluss Rahmenvertrag Anzahl 1

Inanspruchnahme Beratertage Anzahl >30

3 Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Durch die Bereitstellung von mehr online-Formularen können Anliegen online abgewickelt werden. Dies verringert nicht notwendige Kontakte in den Behörden und hilft, das aufgestaute Antragsvolumen durch die Dienststellen zu bewältigen.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Dienststellen können mit bestehenden Ressourcen nicht im erforderlichen Maße ihre Dienste digital anbieten und Internetseiten verbessern. Ohne die Maßnahme erhöht sich der Bearbeitungsstau in den Behörden und das Telefonaufkommen im Bürgertelefon, da aufgrund der Kontaktbeschränkungen kein regulärer

Publikumsverkehr ermöglicht werden kann.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Es handelt sich um eine temporär erforderliche Maßnahme, um den

Bearbeitungsstau in Behörden zu verhindern bzw. zu reduzieren und das BTB zu entlasten.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Es stehen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

4 5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

7. Bei mittel- bis langfristigen Maßnahmen insbesondere des Schwerpunktebereichs 4:

Interventionsintensität

(Wie hoch ist die Interventionsintensität bei der Implementierung der Maßnahme?

Lässt sich die Maßnahme ohne weitreichende Änderung von Regelwerken, Verfahren umsetzen? Werden Umstrukturierungsprozesse unterstützt?)

Darstellung von Folgekosten

(Werden durch die Maßnahme Folgekosten verursacht und wie können diese langfristig gedeckt werden? Projekte mit Folgekosten, die über die Laufzeit des Bremen-Fonds hinausgehen, sind nur insofern förderfähig, als dauerhafte Folgekosten aus anderen Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen.)

5 Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

LAND STADT

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv 25 Konsumtiv 25

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle: Der Senator für Finanzen

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat 34/41 b) Gesondertes Projekt:

Ansprechperson: Herr Thorsten Schmidt, SF34 / Frau Heide Vathauer, SF41

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

PPL 92 Kapitel 0995

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

15.12.2020

Temporäre personelle Aufstockung des

Bürgertelefon Bremen (BTB) / Senatsvorlage zur Verbesserung der Erreichbarkeit der bremischen Verwaltung

Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und Gewährleistung der

Entgegennahme der pandemiebedingten Mehranrufe 2021 wird das BTB temporär um zwei Teams (20 VZÄ) bis einschließlich September 2021 aufgestockt. Die Stellen sollen vorrangig mit studentischen Kräften besetzt werden und diese

möglichst ortsunabhängig arbeiten können, da – auch aus Infektionsschutzgründen - keine räumliche Unterbringung im BTB möglich ist

Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn:

01.01.2021

voraussichtliches Ende:

30.09.2021 Zuordnung zu:

1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung

2 Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

• Bürger:innen und Bürger

(Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit der bremischen Verwaltung)

• Dienststellen der FHB (Unterstützung durch telefonische Erreichbarkeit durch den Wegfall persönlicher Kontakte in den Behörden)

• Gesundheitsamt Bremen (Übernahme der Corona-Hotline)

Bereich, Auswahl:

- Gesundheitsversorgung - Zivilgesellschaft

- Kritische Infrastrukturen - Öffentliche Verwaltung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der

Geschlechter?

Gewährleistung der Erreichbarkeit der bremischen Verwaltung während des erhöhten Anrufaufkommens durch wegfallende persönliche Vorsprachen in den Ämtern während der Pandemie

Entlastung der Mitarbeiter:innen im Bürgertelefon Bremen

Stärkung des Vertrauens der Bürger:innen in die öffentliche Verwaltung

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Bearbeitungsquote Anrufe BTB % --- >75

Servicelevel % --- >75

3 Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona-Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie (Kausalität)?)

Im Zuge der Pandemie ist das Anrufaufkommen des BTB doppelt so hoch wie in

„normalen“ Zeiten: Zuletzt gingen im BTB ca. 160.000-180.000 Anrufe pro Monat ein (zum Vergleich: in den Monaten des Vorjahres waren es ca. 80.000-90.000 Anrufe pro Monat). Dies liegt zum einen daran, dass das BTB seit März 2020 die zentrale Corona-Hotline übernommen hat. Zum anderen kompensiert das BTB die pandemiebedingten verminderten persönlichen Kontaktmöglichkeiten der

Behörden, da Bürger:innen auf den telefonischen Kontaktweg ausweichen.

Mit zusätzlichen, temporär eingestellten Servicekräften kann dieses Anrufvolumen aufgefangen werden und die telefonische Erreichbarkeit in der Zeit der Pandemie deutlich verbessert werden.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Ohne die personelle, temporäre Aufstockung kann das BTB das derzeitigen Anrufvolumen nicht bewältigen. Die Folge wäre die nicht mehr gegebene

Erreichbarkeit der Verwaltung. Die Alternativen der Re-Verlagerung der Telefonie auf die Dienststellen oder Abschaltung einzelner Rufnummern sind keine

Alternativen.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

Auch in anderen Kommunen und Bundeländern haben lokale telefonische Servicecenter die Übernahme der Corona-Info-Hotlines übernommen.

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

4 Bei der Maßnahme handelt es sich um eine temporär erforderliche Maßnahme. Bis zum 30.09.2021 soll das BTB mit studentischen Hilfskräften unterstützt werden, um das Anrufvolumen abzufedern und die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass das zusätzliche Personal im Herbst nächsten Jahres unter der Bedingung des Abflauens der Pandemie nicht mehr benötigt wird.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen nicht, EU- oder Bundesmittel stehen nicht zur Verfügung.

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

7. Bei mittel- bis langfristigen Maßnahmen insbesondere des Schwerpunktebereichs 4:

Interventionsintensität

(Wie hoch ist die Interventionsintensität bei der Implementierung der Maßnahme?

Lässt sich die Maßnahme ohne weitreichende Änderung von Regelwerken, Verfahren umsetzen? Werden Umstrukturierungsprozesse unterstützt?)

Darstellung von Folgekosten

(Werden durch die Maßnahme Folgekosten verursacht und wie können diese langfristig gedeckt werden? Projekte mit Folgekosten, die über die Laufzeit des Bremen-Fonds hinausgehen, sind nur insofern förderfähig, als dauerhafte Folgekosten aus anderen Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen.)

Es handelt sich um eine befristete Maßnahme, nach dem 30.09.2021 bestehen keine Folgekosten.

5 Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

LAND STADT

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv 549 Konsumtiv 549

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle: Performa Nord

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Performa Nord, Geschäftsbereich Bürgertelefon und Bürgerservices

b) Gesondertes Projekt:

Ansprechperson: Thomas Elsner

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☐ ja ☒ nein

☐ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein