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Allgemeine Nachhaltigkeitsleitsätze der Enquete-Kommission

Im Dokument Climate Change (Seite 96-101)

Annex I: Allgemeine Nachhaltigkeitsleitsätze der

Ökonomie und Soziales) sowie alle drei Ebenen „lokale, regionale und globale Orientierung“ umfasst.248 Die Leitsätze werden in dem folgenden Kasten zitiert.

Allgemeine Nachhaltigkeitsleitsätze des deutschen Bundestages249

„Wesentliche Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeitsstrategie sind 1. Langfristigkeit

2. Integration der drei Dimensionen und

3. lokale, regionale und globale Orientierungen – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips“ 250 Leitsätze für die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit251

1. „Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsrate nicht

überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d. h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals.

2. Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird.

3. Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und

empfindlichere Regelungsfunktion.

4. Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muß im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten

natürlichen Prozesse stehen.

5. Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.“

Leitsätze für die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit252

6. „Das ökonomische System soll individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse effizient befriedigen. Dafür ist die Wirtschaftsordnung so zu gestalten, daß sie die persönliche Initiative fördert (Eigenverantwortung) und das Eigeninteresse in den Dienst des Gemeinwohls stellt (Regelverantwortung), um das Wohlergehen der derzeitigen und künftigen Bevölkerung zu sichern. Es soll so organisiert werden, daß es auch gleichzeitig die übergeordneten Interessen wahrt.

7. Preise müssen dauerhaft die wesentliche Lenkungsfunktion auf Märkten wahrnehmen. Sie sollen dazu weitestgehend die Knappheit der Ressourcen, Senken, Produktionsfaktoren, Güter und Dienstleistungen wiedergeben.

8. Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs sind so zu gestalten, dass funktionsfähige Märkte entstehen und aufrechterhalten bleiben, Innovationen angeregt werden, daß langfristige Orientierung sich lohnt und der gesellschaftliche Wandel, der zur Anpassung an zukünftige Erfordernisse nötig ist, gefördert wird.

248 Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13.

Bundestages - „Konzept Nachhaltigkeit – Vom Leitbild zur Umsetzung“, Bonn, 1998, S. 70

249 Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13.

Bundestages - „Konzept Nachhaltigkeit – Vom Leitbild zur Umsetzung“, Bonn, 1998

250 ebda, S. 70

251 ebda, S. 46

252 ebda, S. 48

9. Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft und ihr Produktiv-, Sozial- und Humankapital müssen im Zeitablauf zumindest erhalten werden. Sie sollten nicht bloß quantitativ vermehrt, sondern vor allem auch qualitativ ständig verbessert werden.“

Leitsätze für die soziale Dimension der Nachhaltigkeit253

10. „Der soziale Rechtsstaat soll die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie Entfaltungschancen für heutige und zukünftige Generationen gewährleisten, um auf diese Weise den sozialen Frieden zu bewahren.

11. Jedes Mitglied der Gesellschaft erhält Leistungen von der solidarischen Gesellschaft:

1. entsprechend geleisteter Beiträge für die sozialen Sicherungssysteme,

2. entsprechend Bedürftigkeit, wenn keine Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme bestehen.

12. Jedes Mitglied der Gesellschaft muß entsprechend seiner Leistungsfähigkeit einen solidarischen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

13. Die sozialen Sicherungssysteme können nur in dem Umfang wachsen, wie sie auf ein gestiegenes wirtschaftliches Leistungspotential zurückgehen.

14. Das in der Gesellschaft insgesamt und in den einzelnen Gliederungen vorhandene Leistungspotential soll für künftige Generationen zumindest erhalten werden.“

Allerdings sind nicht alle zitierten Leitsätze der Enquete-Kommission gleichermaßen auf den Bereich Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid anwendbar. Die Enquete-Kommission des Bundestages hat diese Leitzsätze - wie gesagt - vor allem mit dem Ziel entwickelt, eine Hilfestellung zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu geben und damit Kriterien zur Verfügung zu stellen, mit denen das theoretische Konstrukt

„Nachhaltigkeit“ konkretisiert und handhabbar gemacht wird. Deswegen sind die

Kriterien sehr allgemein gehalten und behandeln gesamtgesellschaftliche Probleme auf der Makro-Ebene. Es lässt sich nicht jeder einzelne Leitsatz uneingeschränkt

anwenden. Daher wird im Folgenden eine Auswahl getroffen und erläutert.

Leitsatz 1 „Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsrate nicht überschreiten“ ist zwar für viele Umweltfragen von herausragender Bedeutung, für die Abscheidung und Speicherung von CO2 jedoch insofern nicht relevant, als sich die Diskussion wegen der Anwendung in Großkraftwerken auf die Abscheidung aus fossil befeuerten Kraftwerken beschränkt und „erneuerbare Ressourcen“ deswegen nicht betroffen sind.254 Der Leitsatz 2 „Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz (…) geschaffen wird“ wird im nachfolgenden Kapitel diskutiert. Zum Leitsatz 3 „Belastbarkeit der Umwelt“ wird noch die „Aufnahmefähigkeit“ hinzugefügt, weil bei der Abscheidung

253 ebda, S. 52

254 Durch die Zumischung von biogenen Brennstoffanteilen in Großkraftwerken können zusätzliche CO2 -Minderungseffekte erzielt werden.

und Speicherung von Kohlendioxid nicht nur die Belastung des Umweltmediums (im Sinne der negativen Veränderung des Mediums), sondern auch die Aufnahmefähigkeit (im Sinne einer Akkumulation eines Stoffes) ein Problem darstellt.

Die Leitsätze 4 und 5 werden im Folgenden ausführlich diskutiert. Leitsatz 6 „Das ökonomische System soll individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse effizient befriedigen“ und Leitsatz 7 „Die Preise müssen dauerhaft die wesentliche Lenkungs-funktion auf Märkten wahrnehmen“ werden zusammengefasst und in Kapitel 3 diskutiert. Auch der achte Leitsatz wird im Folgenden erörtert.

Der Leitsatz 9 „Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft (...) muss im Zeitablauf zumindest erhalten (…) und qualitativ verbessert werden“ ist in dieser Allgemeinheit völlig richtig, führt jedoch nicht zu Schlussfolgerungen oder

Anforderungen, die spezfisch auf die Abscheidung und Speicherung von CO2

anzuwenden wären. In ähnlicher Weise enthalten die Leitsätze 10 bis 14 viele Kriterien, die für eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung wichtig, aber auf die CO2-Abscheidung und -Speicherung nicht anwendbar sind. (10: Menschenwürde, Entfaltungschancen, sozialer Friede; 11: Anspruch auf Leistungen in einer solidarischen Gesellschaft; 12:

Verpflichtung zur Beitragszahlung in einer Solidargesellschaft; 13: Aufzeigen des Zusammenhangs von Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und

wirtschaftlichem Leistungspotenzial; 14: Gebot, die in der Gesellschaft insgesamt und in den einzelnen Gliederungen vorhandenen Leistungspotenziale für künftige

Generationen zumindest zu erhalten).

Es sind vor allem die Leitsätze zwei bis acht, die für den weltweiten Klimaschutz und einen möglichen Beitrag der CO2-Abscheidung und -Speicherung von ausschlag-gebender Bedeutung sind. Ferner müssen die von der Enquete-Kommission als

„Grundvoraussetzung“ bezeichneten Dimensionen „Langfristigkeit“ und „lokale, regionale und globale Dimension“ in die Betrachtung integriert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die lokale und regionale Dimension in Kapitel II.3 bei der Diskussion des Leitsatzes vier255 hinreichend konkret thematisiert werden. Es ist daher für das Themenfeld „Klimaschutz“ sinnvoll, sich auf die „globale Dimension“ und die

255Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muß im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen.“

„Langfristigkeit“ zu konzentrieren. In diesem Sinne wird die folgende Anforderung aus den „Voraussetzungen“ der Enquete-Kommission abgeleitet: „Eine globale und

langfristige Perspektive braucht gemeinsame internationale Mindeststandards zur Sicherung und Durchsetzung des globalen Klimaschutzes.“

Annex II: Ableitung von Anforderungen an eine technische

Im Dokument Climate Change (Seite 96-101)