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Allgemeine Angaben

Im Dokument Hydrogeologisches Gutachten (Seite 6-11)

2.1 Seen im Untersuchungsgebiet

- „Magdeburg-Neustadt-Erweiterung“:

Diese beiden Seen entstanden durch die Nassgewinnung von Kiesen und Sanden der Kies- und Baustoffwerke Barleben. Die bergbaulichen Aktivitäten wurden Ende 1999 ein-gestellt

- „Barroseen“:

Diese beiden Seen entstanden aus einer ehemaligen Ton- sowie teilweise Kies- und Sandgewinnung, welche vermutlich vor Ende des 2. Weltkrieges eingestellt wurde.

- „Adamsee“:

Der Adamsee stellt die gegenwärtige Kies- und Sandgewinnung der KBB innerhalb der Grenzen des Bergwerkseigentums Barleben dar.

- „Barleber See I“:

Der Barleber See I ist im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts entstanden. Die gewonnenen Kiese und Sande wurden nahezu ausschließlich beim Bau des Mittellandkanals verwen-det.

- „Barleber See II“:

Dieses Gewässer entstand durch die Kies- und Sandgewinnung des VEB Zuschlagstoffe Haldensleben und der Nachkiesung durch die KBB. Im Jahr 1994 wurde die Rohstoffge-winnung endgültig eingestellt.

- „Großer Anger“:

Der „Große Anger“ ist ein grundeigenes Feld nach Bundesberggesetz, in dem zwei Kies-seen entstehen, welche durch den Burgenser Weg getrennt bleiben. Die Untersuchung der möglichen Auswirkungen der Rohstoffgewinnung im „Großen Anger“ ist Gegenstand des vorliegenden Hydrogeologischen Gutachtens.

2.2

Abbaukonzept für den geplanten Tagebau „Großer Anger“

Die Kiessandlagerstätte „Großer Anger“ befindet sich im Dreieck zwischen dem Barleber See im Norden, der Bahnstrecke Magdeburg – Stendal im Westen und der Autobahn 2 im Südosten. Der jetzige von der KBB betriebene Tagebau, der „Adamsee“, liegt westlich der Bahnstrecke in der Gemarkung Barleben. Anlage 2 zeigt den gegenwärtigen Planungsstand zum Neuaufschluss Tagebau „Großer Anger“.

Der Kiessandabbau ist in der Elbaue aufgrund des geringen Flurabstandes der Grundwas-seroberfläche ausschließlich im Nassschnitt möglich. Da das Abbaufeld durch die Zufahrts-straße von der Ortslage Barleben zum Barleber See (Burgenser Weg) durchquert wird, ist eine Zweiteilung des Tagebaus erforderlich. Insgesamt umfasst der geplante Abbau eine Fläche von ca. 93 ha, wobei das Südfeld zwischen der BAB 2, der Bahnlinie und dem Bur-genser Weg eine Fläche von ca. 32,3 ha besitzt und das Nordfeld zwischen der Bahnlinie, dem Fließgewässer Schrote und dem Burgenser Weg ca. 60,7 ha einnimmt.

Die gewinnbaren Vorräte belaufen sich im Südfeld auf rund 4,8 Mio. t und im Nordfeld auf rund 9,3 Mio. t. Insgesamt können im Abbaugebiet “Großer Anger“ ca. 14,1 Mio. t an Sanden und Kiesen gewonnen werden.

Ausgehend von einer mittleren Produktionsmenge von 550.000 t/a ergibt sich für die Lager-stätte “Großer Anger“ eine Nutzungsdauer von rund 25 Jahren.

Parallel zum fortschreitenden Abbau sollen Geländegestaltungsarbeiten und die Wie-dernutzbarmachung des Abbaugeländes erfolgen. Durch den Wiedereinbau von Abraum und nicht verwertbaren Sanden können die Seeuferlinien gestaltet und Flachwasserbereiche an-gelegt werden. Nach Abbauende wird die gesamte Wasserfläche ca. 67 ha umfassen, wovon ca. 47,5 ha nördlich und ca. 19,5 ha südlich der Straße liegen werden.

2.3 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet für die hydrogeologische Bearbeitung zum Abbaufeld „Großer Anger“ berücksichtigt eine Fläche, die deutlich größer ist, als das Gebiet, welches möglic h-erweise durch die geplante Auskiesung beeinflusst werden könnte. Aus hydrologischer Sicht ist folgende Abgrenzung sinnvoll:

im N: Grundwasserscheide zwischen den Grundwasser-Teileinzugsgebieten des unteren Ohrelaufes und der Schrote/Sülze/Barleber Seen, die zwischen alter B 189 (Kanalunterführung) und Abstiegskanal etwa dem Mittellandkanal folgt.

im W: ca. 1 km westlich der Ortslage Barleben

Das unterirdische Einzugsgebiet, in welchem sich das Abbauvorhaben befin-det, reicht im W bis in die Hohe Börde bei Hohenwarsleben – Hermsdorf – Groß Ammensleben. Für die Untersuchungen im Rahmen der vorgelegten Studie ist jedoch nur der innerhalb der Elbaue liegende Teil mit dem Verbrei-tungsgebiet der Elbschotter relevant.

im S: Linie Neustädter See /Ortsrand Rothensee im E: Abstiegskanal Rothensee

Der Abstiegskanal stellt wie die Elbe aufgrund der hydraulischen Einbindung in den Grundwasserleiter im hydrologischen Sinne eine Berandung des be-trachteten Strömungsraumes dar.

2.4 Bergbau

Die im Umfeld bestehenden Wasserflächen Barleber See I und II, Barrosee und Neustädter See I und II sowie einige kleinere Gewässer sind durch Auskiesung und Tonabbau (Barro-seen) entstanden. Im derzeit von der KBB betriebenen Tagebau Barleben wird die Aus-kiesung auf der Grundlage zugelassener Rahmen- und Hauptbetriebspläne fortgesetzt.

2.5 Schutzgebiete

Das Untersuchungsgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 0015MD „Barleber-Jersleber See mit Elbniederung“ (siehe Anlage 3). Wasser-, Naturschutz- und FFH-Gebiete sind im Unter-suchungsgebiet nicht vorhanden. Das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet der Schrote erstreckt sich bis auf den östlichen Teil der Abbaufläche. Als im ökologischen Sinne wertvolle Biotope sind die bestehenden größeren und kleineren Fließ- und Stillgewässer inklusive de-ren Begleitgrün zu beachten.

2.6 Altlasten - Verdachtsflächen

Auf dem geplanten Abbaufeld „Großer Anger“ befinden sich keine Altlasten bzw. Altlastver-dachtsflächen. Die teilweise großflächigen Altlasten des Industriegebietes Rothensee mit hohem Schadstoffpotential liegen eindeutig außerhalb des Strömungsraumes sowie der vor-habensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser und werden hier nicht betrachtet.

Die Verdachtsflächen im Bereich der Ortslage Barleben, die teilweise im Oberstrom des be-stehenden Tagebaus Barleben liegen, sowie eine Fläche am Nordwestrand des Industriege-bietes Rothensee (Kranbau Barleben) sind in Anlage 3 verzeichnet und tabellarisch aufgelis-tet. In der Tabelle 1 sind die Altlastverdachtsflächen aufgelistet, die im Anstrombereich des geplanten Abbaus liegen.

Tabelle 1 Altlastverdachtsflächen im Anstrom des Planungsgebietes „Großer Anger“

ALVF-Nr. Objekt

47167 Alter Schweinestall und Hausmülldeponie Barleben 47004 Autowaschanlage Barleben

47160 Farbspritzerei Gorka Barleben 47158 Fuhrunternehmen Moers Barleben

48228 Hausmülldep. Rothenseer Straße (Kleingartenkolonie) Barleb 48226 Müllkippe an der Großen Sülze Barleben

48227 Müllkippe in der Grund Barleben 47165 LPG-Wirtschaftshof Barleben 47157 Hof Zachau Barleben 47171 LPG-Tankstelle Barleben 47054 Wilde Müllkippe Barleben 47166 Elektromotorenwerk Barleben

48161 Sumpfgebiet/Richtung Rothensee Barleben 47225 Kfz-Betrieb an der B 189 Barleben

47226 Deponie E'der Großen Sülze Barleben 47006 Ententeich, Barleben-Grund

47162 Ehem. Tankstelle a. d. Autobahn Barleben 47168 Ehem. Rinder- u. Schweineanlage Barleben 47170 Alte Schafställe Barleben

47172 LPG-Werkstatt Barleben

48160 Lagerhalle,wilde Deponie Barleben 47161 Autohaus u. Werkstatt Sixtus Barleben 47163 Ehem. Tankstelle Freydank Barleben 47164 Alte Tankstelle Barleben

46b Kranbau Barleben

2.7 Grund- und Oberflächenwasserentnahmen

Von den Unteren Wasserbehörden (UWB) des Bördekreises und der Stadt Magdeburg wur-den die Grund- und Oberflächenwasserentnahmen für das Untersuchungsgebiet zugearbei-tet (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 Grund- und Oberflächenwasserentnahmen im Untersuchungsgebiet

Name Reg.-Nr. Entnahme Koordinaten Q max

5788757 678796 291,55 Anglerverband Untere Ohre IV/66.3.11/29/2000 Große Sülze 5786359 679611 2,0 Ecole Stiftung 70.20.06/201/2014

Grund-wasser

Im Anstrombereich des geplanten Abbaus befinden sich die Entnahmen westlich des Adam-sees (LK Börde), aus dem Großen Barrossee und aus dem Bereich der Stegelitzer Straße.

Abgesehen von der Entnahme durch die Agrargenossenschaft eG Magdeburg-Nord zur landwirtschaftlichen Beregnung sind alle anderen Entnahmen aufgrund der geringen Was-sermengen vernachlässigbar. Bei Entnahmemengen von bis zu 9.072 m³/d (291.550 m³/a) ist mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels im Umkreis der Entnahmestelle zu rech-nen. Da sich die Entnahmestelle nördlich von Barleben (an der K1177) befindet, liegt sie jedoch nicht direkt im Anstrombereich des „Großen Angers“.

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