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In § 12 wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:

Im Dokument Amtliche Mitteilungen I (Seite 42-48)

„(3) 1Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten einer Änderung der vorliegenden Prüfungs- und Studienordnung begonnen haben und ununterbrochen in diesem Studiengang immatrikuliert waren, werden nach der Prüfungs- und Studienordnung in der vor Inkrafttreten der Änderung geltenden Fassung geprüft. 2Dies gilt im Falle noch abzulegender Prüfungen nicht für Modulübersicht und Modulbeschreibungen, sofern nicht der Vertrauensschutz einer oder eines Studierenden eine abweichende Entscheidung durch die Prüfungskommission gebietet. 3Eine

abweichende Entscheidung ist insbesondere in den Fällen möglich, in denen eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder ein Pflicht- oder erforderliches Wahlpflichtmodul wesentlich geändert oder aufgehoben wurde. 4Die Prüfungskommission kann hierzu allgemeine Regelungen treffen. 5Prüfungen nach einer vor Inkrafttreten einer Änderung der vorliegenden Prüfungs- und Studienordnung gültigen Fassung werden letztmals im vierten auf das Inkrafttreten der Änderung folgenden Semester abgenommen. 6Auf Antrag werden Studierende nach Satz 1 insgesamt nach den Bestimmungen der geänderten Ordnung geprüft.“

2. In Anlage I (Modulübersicht) wird zu Nr. 3) der Ausdruck „M.IKG.120 Mastermodul (30 C / 3 SWS)“ durch den Ausdruck „M.IKG.120 Mastermodul (30 C / 2 SWS)“ ersetzt.

3. Anlage II wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage II: Exemplarische Studienverlaufspläne für den Master-Studiengang „Interkulturelle Germanistik / Deutsch als Fremdsprache“

a. Musterverlauf A

Module SWS/C Module / Veranstaltungen

1. Sem.

M.IKG.010 6 / 10 Grundlagen

Interkulturelle Germanistik. Einführung

Interkulturelle Kommunikation - Methoden und Konzepte Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache M.IKG.020 6 / 8

Angewandte Sprachwissenschaft und Interkulturalität Grammatik des Deutschen als Fremdsprache

Text- und Gesprächsanalyse

Fach-/Berufs-/Wissenschaftskommunikation M.IKG.030 6 / 10 Fremdsprachendidaktik I

Srachlehr-/lernforschung: Forschungsmethodologie Vermittlung von Fertigkeiten und Kompetenzen Kulturvermittlung

M.IKG.040 2 / 2 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 1

20 /30 2. Sem.

M.IKG.050 6 / 8 Fremdsprachendidaktik II

Vermittlung Grammatik des Deutschen als Fremdsprache Vertiefung: Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten Sprachlehr-/lernforschung: Anwendungsfelder

M.IKG.060 6 / 10 Kulturwissenschaft / Interkulturelle Literaturwissenschaft Kultur- und literaturwissenschaftliche Konzepte und Methoden Literatur und Kulturthemen

Interkulturelle Studien: Methoden und Fallbeispiele M.IKG.070 1 / 8 Interkulturelle Germanistik (Lektüreliste)

Begleitseminar zum Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik

M.IKG.040 4 / 4 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 2

17 / 30 3. Sem.

M.IKG.081 2 / 6 Praxisstudien interkulturelle Sprach- und Kulturvermittlung - Forschung Begleitseminar zur Praktikumsvor- und -nachbereitung

Praktikum

M.IKG.091 4 / 8 Interkulturelle Studien - Sprache(n) und Diskurse Theorien, Methoden, Konzepte

Sprache(n) und Diskurse M.IKG.100 2 / 10 Independent Study Project

Begleitseminar

Independent Study Project

M.IKG.112 2 / 6 Interkulturelle Germanistik und Medien (forschungsorientiert) Medien: Nutzung in der Forschung

10 / 30 b. Musterverlauf B

Module SWS/C Module / Veranstaltungen

1. Sem.

M.IKG.010 6 / 10 Grundlagen

Interkulturelle Germanistik. Einführung

Interkulturelle Kommunikation - Methoden und Konzepte Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache M.IKG.020 6 / 8

Angewandte Sprachwissenschaft und Interkulturalität Grammatik des Deutschen als Fremdsprache

Text- und Gesprächsanalyse

Fach-/Berufs-/Wissenschaftskommunikation M.IKG.030 6 / 10 Fremdsprachendidaktik I

Srachlehr-/lernforschung: Forschungsmethodologie Vermittlung von Fertigkeiten und Kompetenzen Kulturvermittlung

M.IKG.040 2 / 2 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 1

20 /30 2. Sem.

M.IKG.050 6 / 8 Fremdsprachendidaktik II

Vermittlung Grammatik des Deutschen als Fremdsprache Vertiefung: Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten Sprachlehr-/lernforschung: Anwendungsfelder

M.IKG.060 6 / 10 Kulturwissenschaft / Interkulturelle Literaturwissenschaft Kultur- und literaturwissenschaftliche Konzepte und Methoden Literatur und Kulturthemen

Interkulturelle Studien: Methoden und Fallbeispiele M.IKG.070 1 / 8 Interkulturelle Germanistik (Lektüreliste)

Begleitseminar zum Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik

M.IKG.040 4 / 4 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 2

17 / 30 3. Sem.

M.IKG.082 2 / 6 Praxisstudien interkulturelle Sprach- und Kulturvermittlung - Unterricht Begleitseminar zur Praktikumsvor- und -nachbereitung

Praktikum

M.IKG.092 4 / 8 Interkulturelle Studien - Angewandte Perspektiven Theorien, Methoden, Konzepte

Anwendungsfelder

M.IKG.100 2 / 10 Independent Study Project

Begleitseminar

Independent Study Project

M.IKG.111 2 / 6 Interkulturelle Germanistik und Medien (anwendungsorientiert) Medien in der Sprach- und Kulturvermittlung

10 / 30

Module SWS/C Module / Veranstaltungen

1. Sem.

M.IKG.010 6 / 10 Grundlagen

Interkulturelle Germanistik. Einführung

Interkulturelle Kommunikation - Methoden und Konzepte Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache M.IKG.020 6 / 8

Angewandte Sprachwissenschaft und Interkulturalität Grammatik des Deutschen als Fremdsprache

Text- und Gesprächsanalyse

Fach-/Berufs-/Wissenschaftskommunikation M.IKG.030 6 / 10 Fremdsprachendidaktik I

Srachlehr-/lernforschung: Forschungsmethodologie Vermittlung von Fertigkeiten und Kompetenzen Kulturvermittlung

M.IKG.040 2 / 2 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 1

20 /30 2. Sem.

M.IKG.050 6 / 8 Fremdsprachendidaktik II

Vermittlung Grammatik des Deutschen als Fremdsprache Vertiefung: Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten Sprachlehr-/lernforschung: Anwendungsfelder

M.IKG.060 6 / 10 Kulturwissenschaft / Interkulturelle Literaturwissenschaft Kultur- und literaturwissenschaftliche Konzepte und Methoden Literatur und Kulturthemen

Interkulturelle Studien: Methoden und Fallbeispiele M.IKG.070 1 / 8 Interkulturelle Germanistik (Lektüreliste)

Begleitseminar zum Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik Selbststudium von Grundlagentexten Interkultureller Germanistik

M.IKG.040 4 / 4 Sprachpraxis (Kontrastsprache) Sprachkurs 2

17 / 30 3. Sem.

M.IKG.083 2 / 6 Praxisstudien interkulturelle Sprach- und Kulturvermittlung - Medien und Kommunikation

Begleitseminar zur Praktikumsvor- und -nachbereitung Praktikum

M.IKG.093 4 / 8 Interkulturelle Studien - Texte und Kontexte Theorien, Methoden, Konzepte

Texte und Kontexte

M.IKG.100 2 / 10 Independent Study Project Begleitseminar

Independent Study Project

M.IKG.112 2 / 6 Interkulturelle Germanistik und Medien (forschungsorientiert) Medien: Nutzung in der Forschung

10 / 30 4. Sem.

M.IKG.120 2 / 30 Mastermodul Masterkolloquium Masterarbeit 2 / 30

Gesamt 49 / 120

d. Exemplarischer Studienverlauf des Modulpaketes „Interkulturelle Germanistik“

Sem.

Σ C

Modulpaket „Interkulturelle Germanistik“ (36 C)

Modul Modul Modul

1.

Σ18 C

M.IKG.010 Grundlagen

M.IKG.020 Angewandte Sprachwissenschaft

2.

Σ10 C

M.IKG.060 Kulturwissenschaft/In

terkulturelle Literaturwissenschaft

3.

Σ 8 C

M.IKG.091 Interkulturelle Studien – Sprache(n)

und Diskurse

4.

Σ 0 C Σ 36 C“

Artikel 2

Die Änderung tritt nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen rückwirkend zum 01.04.2014 in Kraft.

Philosophische Fakultät

Nach Beschluss des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 06.11.2013 und 19.02.2014 hat das Präsidium der Georg-August-Universität am 01.04.2014 die erste Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang „Skandinavistik“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.2012 (Amtliche Mitteilungen I Nr. 25/2012 S. 1331) genehmigt (§ 44 Abs. 1 Satz 2 NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds.

GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2013 (Nds. GVBl. S. 287);

§§ 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b) NHG, 44 Abs. 1 Satz 3 NHG).

Artikel 1

Die Prüfungs- und Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang „Skandinavistik“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.2012 (Amtliche Mitteilungen I Nr. 25/2012 S. 1331), wird wie folgt geändert:

1. § 3 (Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit, Studienverlauf) wird wie folgt geändert:

a. Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Studium beginnt zum Sommer- oder Wintersemester.“

b. In Absatz 4 wird als Satz 2 angefügt:

2Die Masterarbeit ist angebunden an ein Masterabschlussmodul (M.Ska.325).“

c. Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

1Das Fachstudium Skandinavistik im Umfang von 78 C kann abweichend von Absatz 1 nur zum Wintersemester begonnen werden, erfordert den Nachweis besonderer Zugangsvoraussetzungen und ist auf maximal 15 Studierende beschränkt.“

d. Absatz 7 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

3Beim Fachstudium im Umfang von 78 C werden darüber hinaus ein Grundlagenmodul zur Komparatistik sowie weitere Module im Umfang von wenigstens 24 C an einer Partnerhochschule absolviert.“

2. § 4 (Zulassung zur Masterarbeit) wird wie folgt neu gefasst:

„§ 4 Zulassung zur Masterarbeit Als Voraussetzung zur Zulassung zur Masterarbeit müssen:

a. bei einem Fachstudium im Umfang von 78 C Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule des Studiengangs im Umfang von insgesamt wenigstens 72 C bestanden sein,

b. bei einem Fachstudium im Umfang von 42 C Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlmodule des Studiengangs im Umfang von insgesamt wenigstens 72 C bestanden sein, darunter folgende Module im Umfang von insgesamt wenigstens 33 C aus dem Fachstudium Skandinavistik:

M.Ska.115 „Historische Perspektiven - Fremdsprache“ (12 C),

M.Ska.120 „Theoretische und systematische Perspektiven“ (9 C) und M.Ska.251/252/253 „Dänische/Norwegische/Schwedische Sprache“ (9 C) sowie M.Ska.310 „Wissenschaftliche Diskussion – theoriezentriert“ (6 C) oder M.Ska.320 „Wissenschaftliche Diskussion“ (3 C).“

3. § 5 (Masterarbeit) wird wie folgt geändert:

a. Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt neu gefasst:

„§ 5 Masterarbeit und Masterabschlussmodul“

b. Als Absatz 1 wird wie folgt eingefügt:

„(1) 1Die Masterarbeit ist angebunden an ein Masterabschlussmodul (M.Ska.325), zu dem ein Masterkolloquium gehört. 2In dieser Veranstaltung stellen die Studierenden in entsprechenden Vorträgen ihre Masterarbeit vor.“

c. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2.

Im Dokument Amtliche Mitteilungen I (Seite 42-48)