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(zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr

Im Dokument Approbationsordnung für Ärzte (Seite 32-38)

Achter Abschnitt

Anlage 4  (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin

  

Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort   

hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/

Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für

          

Die Ausbildung wurde in  

□   Vollzeit

 □   Teilzeit mit einem Umfang von         % der wöchentlichen Ausbildungszeit

 durchgeführt.

Dauer der Ausbildung   

von: bis:

  

Fehlzeiten:

□   nein

 □   ja   von: bis:

 □   Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität

 

   

 □    Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden.

    

Ort, Datum

  Siegel/Stempel   

   

(Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte) Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2)

Zeugnis über den Krankenpflegedienst (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2424)

  ---I Name, Vorname ---I I Geburtsdatum I I Geburtsort I ---hat im Rahmen der ärztlichen Ausbildung in dem unten bezeichneten Krankenhaus unter meiner Leitung den Krankenpflegedienst abgeleistet.

Dauer des Krankenpflegedienstes

---I von: bis: ---I ---Die Ausbildung ist unterbrochen worden

() nein

() ja von: bis:

Ort, Datum

...

Siegel oder Stempel

Name des Krankenhauses

...

...

(Unterschrift des Leiters des Pflegedienstes) Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2)

Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

 Der/Die Studierende der Medizin ...

... geboren am ...

in ... ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vom ... bis zum ...

in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende

vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet

...

beschäftigt worden.

Die Ausbildung ist

() unterbrochen worden vom ...

bis zum ...

() nicht unterbrochen worden.

..., den ...

Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

 Der/Die Studierende der Medizin ...

geboren am ... in ...

ist am ... in ... geprüft worden.

Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ...

Er/Sie hat die Note " ..." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden.

Tragende Gründe: ...

...

...

Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte:

(Unterschrift/en des weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieds/der weiteren Mitglieder Prüfungskommission)

der Prüfungskommission) Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8)

Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Fundstelle: BGBl. I 2002, 2427;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Der/Die Studierende der Medizin ...

geboren am ... in ...

ist am ... in ... geprüft worden.

Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ...

Er/Sie hat die Note "..." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden.

Tragende Gründe: ...

...

...

...

Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte:

Als Vorsitzende(r) ...

Als weitere Mitglieder ...

...

...

...

Gegenstand der Prüfung: ...

...

...

...

Sonstige Bemerkungen: ...

...

...

..., den ...

...

...

... ...

(Unterschriften der weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieder der Prüfungskommission) Prüfungskommission)

Anlage 9 (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9)

Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2428

 

I. Physik für Mediziner und Physiologie

  80 Fragen

II. Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie

  80 Fragen

III. Biologie für Mediziner und Anatomie

  100 Fragen

IV. Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie

  60 Fragen

Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9)

Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2429

Prüfungsaufgaben zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung betreffen das medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, wie

-   Methodik, Durchführung und Ergebnisse der körperlichen Untersuchung und weiterer diagnostischer Verfahren (z. B. diagnostische Eingriffe; laborgestützte, bildgebende, elektrophysiologische und andere apparative Diagnostik; grundlegende psychodiagnostische Ansätze),

 -   therapeutische einschließlich pharmakotherapeutische Interventionen,

 -   das Verständnis von Krankheitsentstehung, -bewältigung und -prävention,

 -   die Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung.

 I.   Physik für Mediziner und Physiologie

Zell- und Gewebephysiologie. Funktionsweisen des Herz-Kreislauf-Systems, Atmungssystems, Verdauungssystems, Ausscheidungssystems, endokrinen Systems, Fortpflanzungssystems, zentralen und peripheren Nervensystems (einschließlich der Sinne), Muskel-Skelett-Systems, Blut-Lymph-Systems und des Abwehrsystems des Menschen. Zusammenwirken der Systeme. Adaptive Mechanismen.

Lebensaltersabhängige Besonderheiten. Angewandte Physiologie einschließlich Ernährungs-, Sport-, Arbeits- und Umweltphysiologie.

Grundzüge der mathematischen Beschreibung physikalischer Vorgänge. Kenntnisse über medizinisch wichtige Sachverhalte in der Mechanik, Akustik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik und der Physik ionisierender Strahlung. Grundlagen der Meß- und Medizintechnik. Physik für Mediziner und Physiologie.

 

II.   Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie

Physikalisch-chemische Grundlagen des Stoffwechsels, Enzymwirkungen und deren Kinetik. Biochemie der Aminosäuren und Proteine, der Kohlenhydrate, der Lipide und der Nucleinsäuren. Hormonwirkungen.

Grundlagen der Molekularbiologie. Biochemische Grundlagen der Immunologie. Biochemische Aspekte der Zell- und Organphysiologie. Grundlagen der Ernährungslehre.

Kenntnisse über medizinisch wichtige Elemente und deren Verbindungen, Grundzüge der Thermodynamik und Kinetik chemischer Reaktionen.

 III.   Biologie für Mediziner und Anatomie

Histologie einschließlich Ultrastruktur von Zellen und Geweben. Histochemie. Makroskopische und

Mikroskopische Anatomie der Kreislauforgane, der Eingeweide, des Nervensystems und der Sinnesorgane, des Bewegungsapparates, der Haut, des endokrinen Systems und des Immunsystems. Zusammenwirken der Systeme. Altersabhängige Besonderheiten. Topographische Anatomie. Grundzüge der Frühentwicklung des Menschen und der Organentwicklung.

Allgemeine Zytologie. Grundlagen der Humangenetik, Genetik. Grundlagen der Mikrobiologie. Grundzüge der Ökologie.

 IV.   Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie

Psychobiologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens. Wahrnehmung, Lernen, Emotionen, Motivation, Psychomotorik. Persönlichkeit, Entwicklung, Sozialisation. Soziales Verhalten, Einstellungen, Interaktion und Kommunikation, Rollenbeziehungen. Soziale Schichtung, Bevölkerungsstruktur,

Morbiditätsstruktur. Strukturen des Gesundheitswesens. Grundlagen psychologischer und soziologischer Methodik.

 

Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2430)  ...

(Ausstellende Stelle)

Zeugnis

über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Der/Die Studierende der Medizin ...

geboren am ... in ...

hat den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der

Ärztlichen Prüfung am ... in ... mit der Note "..." und den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der

Ärztlichen Prüfung am ... in ... mit der Note "..."

abgelegt.

Er/Sie hat den Ersten Abschnitt der Ärztlichen

Prüfung mit der Note "..."

(...) am ... bestanden.

(Zahlenwert)

Er/Sie hat in dem Ersten Abschnitt der Ausbildung das Wahlfach ...

mit der Note "..." abgeschlossen.

Siegel oder Stempel

..., den ...

...

(Unterschrift)

Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Fundstelle: BGBl. I 2012, 1550 - 1552)

  

(Vorderseite)  

 ...       

(Ausstellende Stelle)   

Zeugnis

über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung   

Der/Die Studierende der Medizin ...

geboren am ... in ...

hat den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am ...

in ... mit der Note „ ... “ abgelegt.

  

(Rückseite)

Er/Sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht:

  

Im Dokument Approbationsordnung für Ärzte (Seite 32-38)