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Abgestufte Warmwasseranteile

Grundsätzlich gibt die Verordnung über die Heizkostenabrechnung vor, „dass zur Erfas-sung des anteiligen Wärmeverbrauchs Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Er-fassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeig-nete Ausstattungen zu verwenden sind.“[3] Diese getrennte Datenaufnahme ist derzeit im Gebäudebestand bei weitem kein Standard.

Mit der Novellierung der Verordnung in 2009 entfällt ab dem Jahr 2014 die Möglichkeit, bei Fehlen einer messtechnischen Erfassung, einen pauschalen Warmwasser-Anteil von 18 % anzunehmen, was den Datenerhebungen in Zukunft eine wesentliche Un-schärfe nimmt.

Allerdings lässt auch die neue Heizkostenverordnung 2009 Ausnahmen zu, wenn der Einbau entsprechender Messtechnik aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der auf die Wohn- und Nutzfläche bezogene Pauschalwert ist dann mit 32 kWh/(m²a) für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage anzunehmen.

Änderungen im Verbrauchsausweis BMVBS-Online-Publikation, Nr. 11/2012

Da derzeit die Mehrzahl der Gebäude mit kombinierten Heiz- und Warmwasseranlagen keine getrennte Verbrauchserfassung besitzt, werden die verfügbaren Gesamtver-brauchswerte weiterhin über einen pauschalen Prozentsatz für Heizung und Warmwas-ser aufgeteilt. Besondere Bedeutung bekommt die Aufteilung im Verbrauchsausweis, da für den Anteil der Warmwasserbereitung keine Witterungsbereinigung erfolgt.

Ein pauschaler und einheitlich abgeschätzter Warmwasseranteil von 18 % erscheint aufgrund der fortschreitenden Verbesserungen der Energieeffizienz der Gebäude nicht mehr angemessen. Der Warmwasseranteil am Gesamtenergieverbrauch hängt wesent-lich von der Anzahl der versorgten Personen und deren Warmwasserbedarf ab und ist damit vom energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig. Bei besonders energie-effizienten Gebäuden steigt der Anteil am Gesamtenergieverbrauch damit rein rechne-risch deutlich an.

Um diesen Zusammenhang näher zu untersuchen, hat die Brunata-Metrona [8] die Ba-sis aller Daten in einer Näherung um den Anteil pauschaler Warmwasseranteile von 18 % bereinigt.

Während vorhandene gemessene Warmwasseranteile durch Wärmemengenzähler oder separate Wasserzähler übernommen werden können, ist für den Großteil eine sta-tistische Bereinigung notwendig. Dabei wird ein mathematisches Verfahren angewen-det, das die statistische Häufung der pauschalen Warmwasseranteile von 18 % mit den anderen Warmwasseranteilen über ein Raster von Polygonzügen gegenüberstellt. In einem zweiten Schritt wird der Polygonzug zum Anteil von 18 % im Verhältnis zu den übrigen Anteilen geglättet und gleichzeitig interpoliert. Über das Verfahren verbleibt eine Teilmenge von rd. 150.000 Energiekennzahlen, die zur weiteren Analyse verwendet werden.

Das Histogramm in Bild 25 stellt die Häufigkeitsverteilung relativer Warmwasseranteile der ermittelten Teilmenge dar. Für den Warmwasseranteil ergibt sich ein Median von 19

% und ein arithmetischer Mittelwert von 21 %. Den höchsten Anteil (Modalwert) hat die Gruppe mit einem Warmwasseranteil von 17,5 %. Betrachtet man ausschließlich diese Zahlen, entsprechen sie dem Pauschalwert nach alter Heizkostenverordnung von 18 % weitgehend. Die stark rechtsschiefe Verteilung bei hohen Warmwasseranteilen dage-gen deutet auf grundledage-gend höhere Anteile hin.

Änderungen im Verbrauchsausweis BMVBS-Online-Publikation, Nr. 11/2012 Bild 25 Häufigkeitsverteilung relativer Warmwasseranteile [Brunata-Metrona]

Hohe Warmwasseranteile über 50 % lassen sich zum einen durch besondere Nut-zungsformen wie einer vorwiegenden Sommernutzung oder zusätzliche elektrische Heizungen ohne Erfassung erklären. Zum anderen kommen auch energieeffiziente Ge-bäude zum Tragen, die einen geringen Heizwärmeverbrauch und damit im Vergleich hohen Warmwasseranteil haben.

Bild 26 Warmwasseranteil über 50 % Quantil [Brunata-Metrona]

Änderungen im Verbrauchsausweis BMVBS-Online-Publikation, Nr. 11/2012

Zur genaueren Bewertung werden die Warmwasseranteile in Bild 26 als Mediane in Abhängigkeit der Energiekennwerte der Liegenschaften aufgetragen.

Die Einschätzung, dass eine pauschale und einheitliche Abschätzung des Warmwas-seranteils auf 18 % nicht angemessen ist, wird bestätigt. Der Warmwasseranteil steigt von 15 % bei Gebäuden mit hohen Energieverbrauchswerten bis über 30 % bei ener-gieeffizienten Gebäuden an.

Überträgt man die Wertepaare aus Bild 26 in eine Tabelle (Bild 27), lässt sich der Wär-mebedarf zur Warmwasserbereitung über folgende abgestufte Pauschalwerte in Ab-hängigkeit zum energetischen Gebäudezustand darstellen.

Energiekenn-wert

Gesamt-wärme Rel. Warm-wasseranteil

Energiekenn-wert

Warmwas-ser Energiekenn-wert Heizwärme

[kWh/m² a] [%] [kWh/m² a] [kWh/m² a]

50 33 17 34

75 25 19 56

100 22 22 78

150 18 27 123

200 16 32 168

250 15 38 213

300 14 42 258

Bild 27 Energiekennwerte und Warmwasseranteil

Zudem wird der Energiekennwert des Gesamtwärmeanteils auf Grundlage des prozen-tualen Warmwasseranteils aufgeteilt in Kennwerte für Warmwasser und Heizwärme.

Daraus ergibt sich, dass energieeffiziente Gebäude mit einem Warmwasseranteil von 33 % nur einen Energiekennwert für Warmwasser von 17 kWh/(m²a) aufweisen. Im Fall nicht energieeffizienter Gebäude werden dagegen bei einem Warmwasseranteil von 14 % Kennwerte für den Wärmebedarf zur Warmwasserbereitung von 42 kWh/(m²a) erreicht.

Der Mittelwert beider Kennzahlen entspricht hier zwar dem Pauschalwert der Heizkos-tenverordnung 2009 für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage von 32 kWh/(m²a), weicht aber ohne Berücksichtigung der Hüllflächenqualität zu stark von den tatsächli-chen Energiekennwerten ab.

Die Erkenntnis, dass sich die Energiekennzahlen für Warmwasser bei ineffizienten und effizienten Gebäuden unterscheiden, steht im Widerspruch zu der Annahme, dass der Warmwasserverbrauch unabhängig ist von der Qualität der Gebäudehülle und im we-sentlich von der Anzahl der versorgten Personen abhängt.

Änderungen im Verbrauchsausweis BMVBS-Online-Publikation, Nr. 11/2012

Bei genauerer Betrachtung ist allerdings zu berücksichtigen, dass Gebäude mit hohen Wärmeverbrauchswerten neben einer unsanierten Gebäudehülle oftmals über eine ver-altete Gebäudetechnik im Bereich der Erzeugung, Speicherung und Verteilung verfü-gen.

Dies kann die maximalen Differenzen beim spezifischen Warmwasserverbrauch von ineffizienten und effizienten Gebäuden von rund 25 kWh/(m²a) erklären.

Relevante Unterschiede im Komfortanspruch, Lüftungsverhalten, Anwesenheit, Ein-sparbewusstsein der Nutzer alter, sanierter und neuer Gebäude sind denkbar, lassen sich aber statistisch nur in Teilen konkretisieren. [vgl. 12]

Fazit:

Die bisherige pauschale und einheitliche Abschätzung des Warmwasseranteils von 18 % sowie der auf die Wohn- und Nutzfläche bezogene Pauschalwert für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage nach Heizkostenverordnung 2009 von 32 kWh/(m²a) sind nicht angemessen. Aufgrund einer statistischen Erhebung lässt sich belegen, dass der Warmwasseranteil von 15 % bei Gebäuden mit hohen Energieverbrauchswerten bis über 30 % bei energieeffizienten Gebäuden ansteigt. Entsprechend umgekehrt verhal-ten sich die Energiekennwerte für den Wärmebedarf zur Warmwasserbereitung.

Die mit der Heizkostenverordnung 2009 [3] verbrauchsgerechte Erfassung des Warm-wasserverbrauchs ist notwendig, um eine Verteilgerechtigkeit der Energiekosten unter den Mietern sicherzustellen, aber auch wie in diesem Fall eine exakte Abgrenzung der Warmwasseranteile für eine energetische Bewertung vornehmen zu können. Bei der differenzierten Erfassung ist zu beachten, dass auch die anlagentechnischen Verluste des Wärmerzeugers auf den Heiz- und Warmwasseranteil zu verteilen sind.

Da die Verbrauchserfassung erst im Jahr 2014 verbindlich vorgeschrieben ist und sich somit in den folgenden Jahren keine statistisch relevante Anzahl an gemessenen Ver-brauchswerten für Warmwasser ergibt, wird für die Angabe in den Verbrauchsausweis eine Übergangsregelung empfohlen.

Auf Grundlage der Datenerhebung werden folgende abgestufte Pauschalwerte für den Warmwasserverbrauch zentraler Anlagen vorgeschlagen, die den energetischen Ge-bäudezustand berücksichtigen:

Änderungen im Verbrauchsausweis BMVBS-Online-Publikation, Nr. 11/2012

Energiekennwert

Gesamtwärme [kWh/m² a] 50 75 100 150 200 250 300

Energiekennwert

Warmwasser [kWh/m² a] 17 19 22 27 32 38 42

Bild 28 Abgestufte Pauschalwerte für Energiekennzahl Warmwasser

Für Wärmepumpen ist die Energiekennzahl mit einer mittleren Leistungszahl (COP) von 3,5 zu multiplizieren.