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A-3 Verortung von VBE in der energiepolitischen Landschaft

In der Schweiz gibt es verschiedene energie- und klimapolitische Instrumente zur Erhö-hung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen bei Unternehmen.

Die gesetzlich verpflichtenden Instrumente basieren auf dem CO2-Gesetz (CO2-Abgabe), dem Energiegesetz (z. B. Effizienzvorschriften) sowie den kantonalen Energie - und Bau-gesetzen (z. B. Grossverbraucherartikel und Vorschriften für Gebäude und Anlagen g e-mäss MuKEn). Für Unternehmen ein bedeutender Anreiz zur Teilnahme sind die Mög-lichkeit der CO2-Abgabebefreiung und der Rückerstattung des Netzzuschlages, intere s-sant sind auch die Effizienzprogramme basierend auf wettbewerblichen Ausschreibungen sowie die finanzielle Unterstützung von Kompensationsprojekten.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten nationalen energie - und klimapolitischen Instrumente. Im Anschluss an die Tabelle werden die beiden Pr o-gramme, die aus unserer Sicht am nächsten mit den Themen von VBE verbunden sind (Grossverbraucherartikel und Zielvereinbarungen), kurz erläutert.

Programm/

Instrument

Art des In-strumentes / Zielgruppe

Zielsetzung Beschreibung Grundlagen Verbindung Wirt-schaft) und act (Cleantech Agentur Schweiz) sind die unterstützenden

EnAW und act sind die unterstüt-zenden Organisationen. Die Ziel-vereinbarungen orientieren sich an den wirtschaftlich umsetzbaren Massnahmen. Im Gegenzug für die Bemühungen zahlen die Unterneh-men keine CO2-Abgabe. Sanktio-nen, wenn Ziele nicht eingehalten werden.

CO2-Gesetz und -Verordnung

Programm/

Instrument

Art des In-strumentes / Zielgruppe

Zielsetzung Beschreibung Grundlagen Verbindung

EnAW und act sind die unterstüt-zenden Organisationen. Die Ziel-vereinbarungen orientieren sich an den wirtschaftlich umsetzbaren Massnahmen. Im Gegenzug für die Bemühungen erhalten die Unter-nehmen den Netzzuschlag auf Strom zurückerstattet. Dieser muss-te bisher zu einem Teil wiederum in nicht-wirtschaftliche Effizienzmass-nahmen investiert werden. Sanktio-nen, wenn Ziele nicht eingehalten werden. von der CO2-Abgabe befreit. In der Schweiz betrifft dieses Instrument rund 50 Unternehmen.

Auf Gesuch können auch übrige Unternehmen daran teilnehmen.

Keine CO2-Abgabe auf Treibstoffe, deshalb Kompensation der CO2 -Emissionen des Treibstoffs. Stiftung KliK vertritt die Treibstoff importie-renden Unternehmen. Kompensati-on erfolgt durch Kauf vKompensati-on Beschei-nigungen (siehe nachfolgend) oder

Freiwillig: alle Reduktion der CO2 finanziert. Es muss sich um Projek-te/Programme handeln, die ohne den Erlös aus den Bescheinigungen nicht-wirtschaftlich wären.

Bis 2017 Programm und seit 2018 dauernder Auftrag zur Umweltmana-gementsystem legt den Rahmen für Umweltmassnahmen fest und erlaubt so, die Umweltleistungen zu bewerten, kontinuierlich zu verbes-sern und zu kommunizieren.

Selbstver-pflichtung des VBS

Programm/

Instrument

Art des In-strumentes / Zielgruppe

Zielsetzung Beschreibung Grundlagen Verbindung vom Bund in Ergänzung zu Förder-programmen der Kantone. Gebäude von Bund oder Kantonen sind nicht förderberechtigt, auch nicht von Unternehmen die zu mehr als 50%

dem Bund gehören. Auch nicht von Standorten mit CO2 -Abgabebe-freiung oder im Zusammenhang mit CO2-Reduktionsbescheinigungen.

Freiwillig: alle Unterstützt die Umsetzung der

Freiwillig: alle Förderung der Effizienz im z. B. Beleuchtung, Anlagen etc.

Energiege-setz, Energie-verordnung

Tabelle 28: Wichtige nationale Programme und Instrumenteim Zusammenhang mit Energieeffizienz und er-neuerbaren Energien (nicht abschliessend)

Grossverbraucherartikel

Die partizipative Festlegung von Einsparzielen in einer Gruppe von Unternehmen hat ihren Ursprung im Energie-Modell Zürich. Dieses wurde bereits Ende der 80er-Jahre entwickelt. Die Unternehmen verpflichteten sich darin gemeinsam auf bestimmte Mass-nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Zielgrösse lag bei rund 1.5 % Effizienz-steigerung pro Jahr. Was im Kanton Zürich zuerst entwickelt wurde, wurde schliesslich als Grossverbraucherartikel in die Mustervorschriften d er Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) überführt. Heute haben fast alle Kantone den so genannten «Grossver-braucherartikel» in ihre Gesetzgebung integriert. Von der Konferenz Kantonaler Energie-direktoren (EnDK) wird empfohlen, dass die Kantone als Richtwert 2% Effizienzsteige-rung pro Jahr verlangen bzw. 2% bei einer Top-Down-Zielsetzung und 1.5% bei einer Bottom-Up-Festlegung auf der Basis der geplanten Massnahmen (EnDK 2016). Unter-nehmen mit hohem Energieverbrauch – ab 5 GWh Wärmebedarf oder 0.5 GWh Strom-verbrauch – müssen ihren Energieverbrauch analysieren und sich allein oder in einer Gruppe zu zumutbaren Massnahmen verpflichten, um ein bestimmtes Effizienzziel zu

erreichen. Zumutbar bedeutet unter anderem, dass die Massnahmen über die Nutzung s-dauer der Investition betrachtet wirtschaftlich sind.

Zielvereinbarungen mit dem Bund

Auf nationaler Ebene gibt es die Zielvereinbarungen mit dem Bund. Das Instrument der Zielvereinbarung geht auf das Modell Zürich zurück und wurde von der Energie-agentur der Wirtschaft (EnAW) zur Stärkung und Systematisierung des freiwilligen Eng a-gements der Unternehmen weiterentwickelt. Mit den Zielvereinbarungen wird heute für ein konkretes Unternehmen oder einen konkreten Produktionsstandort ermittelt, welches wirtschaftlich realisierbare Einsparpotenzial vorhanden ist und mit welchen Massnahmen dieses Ziel erreicht wird. Das Unternehmen verpflichtet sich anschliessend, die Mas s-nahmen gemäss Vereinbarung umzusetzen. Das Instrument wird heute von beiden vom Bund anerkannten Agenturen EnAW und act (Cleantech Agentur Schweiz) eingesetzt.

Das Instrument enthält je nach Ausgestaltung die Zielgrössen Energieeffizienz und CO2 -Intensität und bildet damit auch die Basis für den Vollzug für die Befreiung von der CO2 -Abgabe sowie die Rückerstattung der Netzzuschläge (RNZ). Es wird von den Vollzug s-stellen BAFU, BFE und Kantonen (Grossverbraucherartikel) anerkannt.

Einbezug und Berücksichtigung bestehender Programme

Das Programm VBE sieht keinen systematischen Einbezug von bestehenden Program-men vor bzw. es ist kein institutionalisierter Austausch mit Vertretern/innen von anderen Programmen, beispielsweise Effizienzprogrammen für Motoren, Licht etc. basierend auf den wettbewerblichen Ausschreibungen ProKilowatt vorgesehen. Jedoch werde n Vertreter/innen dieser Programme zu Kurzvorträgen an die Sitzungen der Koordinationsgruppe -VBE eingeladen.