Ziel A4.3.1
Kurzbezeichnung: Steigerung der Personalkapazität im Bereich „hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal“
(Professor/innen und Äquivalente) (vgl. EP, Abschnitte 2, 3.1.1, 3.5.3 und 4) und damit verbunden
Verbesserung der Betreuungsrelation in einzelnen Fächergruppen sowie Stärkung der Forschung. Siehe auch B5.
Ampelstatus Uni: -
Messgröße: Erhöhung der Teilmenge der Professuren und Äquivalente des Basisindikators 2 um 70 bis 2020 und weitere 10 Vollzeitäquivalente bis 2021 * Für die Beurteilung der Zielwerterreichung werden auch die in der Leistungvereinbarung für 2019–2021 im Abschnitt „Maßnahmen bei Nichterfüllung“ unter Punkt b genannten Gruppen geeignet einbezogen.
Ausgangswert: (2016) FG 1: 326,0 FG 2: 208,2 FG 3: 198,3
2019 2020 2021
Zielwerte FG 1: +37 FG 2: +17 FG 3:
+16
+ 10 aus dem neuen TT‐
Programm aus A4.2.5 Ist‐Werte FG 1: 357,8
FG 2: 217,8 FG 3: 218,4
FG 1: 369,5 FG 2: 237,1 FG 3: 234,3
‐
Erläuterung der Universität: Abweichung des Ist‐Werts zum Zielwert: FG 1: +6,5 bzw. +2% FG 2: +11,9 bzw.
+5% FG 3: +20,0 bzw. +9% Die Leistungsvereinbarung für 2019–2021 zwischen der Universität Wien und dem BMBWF sieht auf Grundlage der „Universitätsfinanzierung neu“ vor, durch zusätzliches Personal (insb. auch hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal, „Professor*innen und Äquivalente“) die Studienbedingungen weiter zu verbessern und zukunftsorientierte Akzente in der Forschung zu setzen. Auf Grundlage der strategisch‐inhaltlichen Aufbauarbeit der Universität der letzten Jahre und dank der 2017/2018 durch den Bund in ihrer ersten Ausbaustufe realisierten „Universitätsfinanzierung neu“ konnte die Universität Wien auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses vom Oktober 2018 mit dem BMBWF zur Leistungsvereinbarung für 2019–2021 noch im November 2018 die große Zahl von 73 Professuren und TT‐Professuren ausschreiben und konnte 2019 und insbesondere auch 2020 wesentliche Erfolge bei der Rekrutierung von Professor*innen wie auch von Tenure‐Track‐Professor*innen erzielen. Beispielsweise wenn man die Professor*innen nach § 98 UG betrachtet: Allein im Jahr 2020 traten allein in dieser Personengruppe 51 Professor*innen (darunter 26 Frauen)
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neu ihren Dienst an der Universität Wien an. Die Universität Wien hat dadurch erfolgreich die Grundlage dafür gelegt, im Zeitraum bis 31. Dezember 2020 nicht nur den „natürlichen“ Abgang bei den Professor*innen und Professor*innenäquivalenten (= Professor*innen + ao. Professor*innen + Tenure Track; der „natürliche“
Abgang umfasst rund 165 VZÄ der insg. rund 730 bestehenden VZÄ zum 31. Dezember 2016) vollständig durch Neubesetzungen ausgleichen, sondern vereinbarungsgemäß darüber hinaus durch zusätzliche 70 VZÄ
(Professor*innen und Professor*innenäquivalente) die Studienbedingungen weiter zu verbessern und zukunftsorientierte Akzente in der Forschung zu setzen. Die resultierenden über 230 Berufungs‐ und Tenure‐
Track‐Personalauswahlverfahren hat die Universität Wien mit großer Sorgfalt durchgeführt (vgl. Vorhaben A4.2.1). Insbesondere in natur‐ und lebenswissenschaftlichen Disziplinen wurde das Instrument der Tenure‐
Track‐Stelle stark genutzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren in der FG 1 327,3, in der FG 2 206,1 und in der FG 3 202,8 VZÄ Professor*innen + ao. Professor*innen + Tenure‐Track‐assoziierte Professor*innen im aktiven Dienststand an der Universität Wien tätig. Der „natürliche“ Abgang konnte somit insgesamt durch Neubesetzungen mehr als ausgeglichen werden. Einschließlich der Tenure Track‐Assistenzprofessor*innen und der Tenure Track‐Stelleninhaber*innen, denen bereits eine Qualifizierungsvereinbarung angeboten wurde (vgl.
Leistungsvereinbarung für 2019–2021, Abschnitt „Maßnahmen bei Nichterfüllung“, Punkt b; hier handelt es sich um Wissenschafter*innen, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 tatsächlich bereits eine Tenure‐Track‐
Stelle an der Universität Wien innehaben und die daher mit hoher Wahrscheinlichkeit in wenigen Monaten bis Jahren ihre Qualifizierungsvereinbarung erfüllen werden und zu assoziierten Professor*innen werden), waren zum Stichtag 31. Dezember 2020 in der FG 1 369,5, in der FG 2 237,1 und in der FG 3 234,3 VZÄ
Wissenschafter*innen im aktiven Dienststand an der Universität Wien tätig. Diese Zahlen inkludieren noch nicht jene vor dem Abschluss stehenden Berufungsverfahren nach § 98 UG, deren Besetzungsvorschlag von Seiten der Berufungskommission dem Rektor bereits vorlag, da in diesem Bereich die Unsicherheit, ob es in naher Zukunft zu einem Dienstantritt kommen wird, deutlich höher ist. Unter Hinzurechnung all dieser vor dem Abschluss stehenden Berufungsverfahren nach § 98 UG, deren Besetzungsvorschlag von Seiten der
Berufungskommission zum 31. Dezember 2020 dem Rektor bereits vorlag (FG 1: 15 Berufungsverfahren, FG 2:
8 Berufungsverfahren; FG 3: 6 Berufungsverfahren – hier liegt somit der Schwerpunkt auf den Geistes‐, Kultur‐
und Sozialwissenschaften), würden sich für die FG 1 384,5, für die FG 2 245,1 und für die FG 3 240,3 VZÄ Wissenschafter*innen ergeben – allerdings ist hier davon auszugehen, dass zwar einige, aber nicht alle diese laufenden Verfahren erfolgreich zu einem Dienstantritt führen werden.
Prognose: Das Ziel wird erreicht.
Ziel A4.3.2
Kurzbezeichnung: Ausbau der Professuren gemäß § 99 Abs. 4 sowie der Laufbahnstellen Ampelstatus Uni: -
Messgröße: Anzahl der Professuren gem. § 99 (4) (Bidok‐Verwendungen 85, 86) Tenure‐Track‐Laufbahnstellen (Bidok‐Verwendungen 28, 82, 83, 87) * Für die Beurteilung der Zielwerterreichung werden auch die in der Leistungvereinbarung für 2019–2021 im Abschnitt „Maßnahmen bei Nichterfüllung“ unter Punkt b genannten Gruppen geeignet einbezogen.
Ausgangswert: 19 bzw. 88 2019,2020,2021 Zielwerte 55–70 bzw. 110–140 Ist‐Werte 2020: 48 bzw. 2020: 174
Erläuterung der Universität: Anzahl der Professuren gem. § 99 (4): Abweichung des Ist‐Werts zum Zielwert: n.
v. (denn der Zielwert bezieht sich nicht spezifisch auf das Kalenderjahr 2020, sondern auf einen unbestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021) Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG sind Professuren, für die gesetzlich ausschließlich assoziierte Professor*innen bzw. ao.
Professor*innen der eigenen Universität bewerbungsberechtigt sind. Für ao. Professor*innen war bereits 2011 eine (mit § 99 Abs. 4 UG vergleichbare) Ausschreibung von Professuren nach § 99 Abs. 3 UG erfolgt; seit 2011 waren an der Universität Wien 32 ao. Professor*innen nach § 99 Abs. 3 UG zu Universitätsprofessor*innen berufen worden. 2019 wurden entsprechend der Festlegung im Entwicklungsplan nach einem in der Satzung beschriebenen kompetitiven Besetzungsverfahren 30 Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für ao. Professor*innen besetzt. Ende 2020 schrieb die Universität Wien bis zu 15 Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für assoziierte Professor*innen aus. Die Besetzung dieser Professuren wird zu einer Erhöhung des Werts dieser Kennzahl
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führen. Tenure‐Track‐Laufbahnstellen: Abweichung des Ist‐Werts zum Zielwert: n. v. (denn der Zielwert bezieht sich nicht spezifisch auf das Kalenderjahr 2020, sondern auf einen unbestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021) Der Ausbau der Zahl der Professuren und Tenure‐
Track‐Stellen ist in der Leistungsvereinbarung vereinbart, um durch zusätzliches Personal (Steigerung der
„Professor*innen und Äquivalente“) die Studienbedingungen weiter zu verbessern und zukunftsorientierte Akzente in der Forschung zu setzen. Die Universität Wien setzt diese Maßnahme um und konnte so die Zahl der Tenure‐Track‐Stellen steigern. Durch die Besetzung der Ende 2020 ausgeschriebenen bis zu 15 Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für assoziierte Professor*innen wird sich der Wert der Messgröße um bis zu 15 reduzieren, da Professuren nach § 99 Abs. 4 UG beim vorgenannten Ziel („Anzahl der Professuren gem. § 99 (4)“), nicht aber bei diesem Ziel in die Messgröße eingehen.
Prognose: Das Ziel wird erreicht.
Ziel A4.3.3
Kurzbezeichnung: Erhöhung des Anteils an Dissertant/innen mit Anstellungsverhältnis (GUEP Systemziele 5 und 2)
Ampelstatus Uni: -
Messgröße: Anteil der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität Wien im Umfang von mind. 30 Wochenstunden in strukturierten Doktoratsstudien.
Ausgangswert: 17%
2019 2020 2021
Zielwerte 18% 19% 20%
Ist‐Werte 21% 25% ‐
Erläuterung der Universität: Abweichung des Ist‐Werts zum Zielwert: +6 Prozentpunkte bzw. +32% Der Anteil der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität Wien im Umfang von mindestens 30 Wochenstunden in einer strukturierten Doktoratsausbildung konnte erneut deutlich erhöht werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nicht nur die Anzahl jener Doktoratsstudierenden, die ein derartiges
Beschäftigungsverhältnis zur Universität Wien hat, erneut gestiegen ist (was insbesondere auch durch die
„Universitätsfinanzierung neu“ und die damit verbundene Mittelsteigerung in der
Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021 gegenüber früheren Leistungsvereinbarungsperioden ermöglicht wurde), sondern dass auch die Zahl der insgesamt zum Doktorat zugelassenen Personen etwas gesunken ist.
Letzteres ist auch darin begründet, dass die Universität Wien für die Zulassung zum Doktoratsstudium qualitative Zulassungsbedingungen 2018 weitgehend und 2019 flächendeckend implementiert hat.
Bewerber*innen müssen seitdem neben Lebenslauf und Motivationsschreiben eine Beschreibung ihres Dissertationsprojekts sowie eine Bereitschaftserklärung eines Betreuers*einer Betreuerin für das geplante Dissertationsvorhaben vorlegen. Damit kann bereits beim Zulassungsverfahren geprüft werden, ob die Bewerber*innen über die erforderlichen fachlichen und gegebenenfalls auch sprachlichen Kompetenzen verfügen. Weiters wird beurteilt, ob das vorgelegte Dissertationsvorhaben den Qualitätsansprüchen der Universität Wien entspricht und sich fachlich umfassend betreuen lässt.
Prognose: Das Ziel wird erreicht.
Ziel A4.3.4
Kurzbezeichnung: Verringerung des Gender Pay Gap bei kollektivvertraglichen Professor/innen (§98, § 99 (1), (3), (4) UG)
Ampelstatus Uni: -
Messgröße: Anzahl von Frauen in § 98‐Professuren * Für die Beurteilung der Zielwerterreichung werden auch die in der Leistungvereinbarung für 2019–2021 im Abschnitt „Maßnahmen bei Nichterfüllung“ unter Punkt b genannten Gruppen geeignet einbezogen.
Ausgangswert: 88,43
2019 2020 2021
Zielwerte 90 92 94
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Ist‐Werte 110 132 ‐
Erläuterung der Universität: Abweichung des Ist‐Werts zum Zielwert: +40 bzw. +43% Die Anzahl von Frauen in
§ 98‐Professuren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (allein im Jahr 2020 traten 26 Frauen neu ihren Dienst als Professorin nach § 98 UG an der Universität Wien an) und betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 132 Köpfe oder 129,73 Vollzeitäquivalente. Eine hohe Anzahl von Frauen in § 98‐Professuren trägt durch die größere Personenzahl zu einer Reduktion des Effekts statistischer „Ausreißer“ und damit zu einer Verringerung des Gender Pay Gap bei.
Prognose: Das Ziel wird erreicht.