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1.1 Ändern der Voraussetzungsprüfung für die Module des Erweiterungscurriculums in § 5 (1)

§ 5 (1) lautet demnach:

(1) Jedenfalls zu absolvieren ist das Modul „Grundlagen der ABWL“, sinnvollerweise im ersten Semester.

anstelle von

§ 5 (1)

Jedenfalls zu absolvieren ist das Modul „Grundlagen der ABWL“, Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls ist Voraussetzung für den Besuch aller weiteren Module.

1.2 Inkrafttreten

An § 9 wird folgender Absatz (2) angefügt:

(2) Die Änderung des Erweiterungscurriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 203, Stück 32, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

204. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18.Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 1. Änderung des Curriculums Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft, veröffentlicht am 17.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 31. Stück, Nr. 226, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1. Änderungen im Curriculum

1.1 Aufnahme des Moduls „Business History“ in die Wahlmodule der Spezialisierungsphase sowie Ersetzen der taxativen durch eine beispielhafte Auflistung der Wahlmodule aus § 6 (3) 2 mit Hinweis auf die Gesamtaufstellung

§ 6 (3) 2. lautet demnach:

(3) 2. Wahlmodule

Zu wählen sind 3 Module à 8 ECTS Punkte (4 SSt) im Bereich Internationales Management u.a. aus der nachfolgenden beispielhaften Auflistung. Die Gesamtaufstellung der wählbaren Module ist auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu finden.

• Business History, 8 ECTS (4 SSt)

• International Accounting, 8 ECTS (4 SSt)

• International Economics, 8 ECTS (4 SSt)

• International Environmental Management, 8 ECTS (4 SSt)

• International Financial Management, 8 ECTS (4 SSt)

• International Industrial Management, 8 ECTS (4 SSt)

• International Logistics, 8 ECTS (4 SSt)

• International Marketing, 8 ECTS (4 SSt)

• International Negotiations, 8 ECTS (4 SSt)

• International Personnel Management, 8 ECTS (4 SSt)

• International Public Utility Management, 8 ECTS (4 SSt)

• International Strategy and Organization, 8 ECTS (4 SSt)

• Risk and Insurance, 8 ECTS (4 SSt)

§ 6 (4) lautet demnach:

(4) Die Auflistung der Module in § 6 (3) Zif. 2 des Curriculums ist beispielhaft. Das aktuelle Angebot an wählbaren Modulen wird vom studienrechtlichen Organ festgelegt und in geeigneter Weise (z.B. auf der Website der Fakultät) veröffentlicht.

1.2 Erweitern der Umwandlung von prüfungsimmanenten in nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in § 9

§ 9 (4) lautet demnach:

(4) Universitätskurse stellen das Grundelement der Wissensvermittlung im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums Betriebswirtschaft dar. Für die Wissensvermittlung bei einem Universitätskurs wird der Einsatz von interaktiven Lehrformen und neuen Medien bei der Präsentation von fachlichen Inhalten und deren Bearbeitung durch die Studierenden empfohlen. Universitätskurse, Praktika und Seminare sind grundsätzlich Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Aus didaktischen Gründen

können Universitätskurse der Studieneingangsphase sowie einführende Universitätskurse der Kernphase auch als Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter abgehalten werden. Um einerseits unterschiedliche fachliche und inhaltliche Tiefe betonen und andererseits das Ausmaß der Einbindung der Studierenden in die Wissensvermittlung variieren zu können, sind optional drei unterschiedliche Formen von Universitätskursen vorgesehen:

1.3 Ändern der Überlappungsregelung in § 11 dahingehend, dass die Studieneingangsphase zur Gänze positiv absolviert sein muss, bevor die Spezialisierungsphase begonnen werden kann

§ 11 lautet demnach:

Bei der Sequenz der Lehrveranstaltungen der einzelnen Module müssen folgende Überlappungsregelungen erfüllt sein:

1. Module bzw. Lehrveranstaltungen der Kernphase dürfen erst dann besucht werden, wenn in der Studieneingangsphase Module bzw. Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 20 ECTS Punkten positiv abgeschlossen worden sind. Module bzw.

Lehrveranstaltungen der Spezialisierungsphase dürfen erst dann besucht werden, wenn die Studieneingangsphase zur Gänze positiv absolviert wurde.

1.4 Hinzufügen eines Absatzes

§ 15 (2)

Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 204, Stück 32, treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

Hinzufügen der Modulbeschreibung von „Business History“ im Anhang des Curriculums

Business History 8 ECTS

Business History, wie sie an der Harvard Business School schon seit langem gelehrt wird, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem anspruchsvollen internationalen Bereich der Wirtschaftswissenschaften entwickelt. Sie bietet einen praxisorientierten Ansatz im Rahmen der BWL und IBWL, da sie sich mit konkreten wirtschaftlichen Entwicklungen und betriebswirtschaftlichen Fallstudien aus der jüngeren Vergangenheit beschäftigt.

Damit ist in der Lehre des BWZ ein für Österreich neues Wissenschaftsgebiet etabliert, wie es etwa an der Wirtschaftsuniversität Wien noch nicht vertreten ist.

Kompetenzen: Business History beschäftigt sich ganz allgemein mit langfristigen Entwicklungen von Unternehmen und Branchen. Sie bietet den Studierenden eine evolutionäre Sichtweise, indem sie inner- und außerbetrieblichen Veränderungstendenzen aufzeigt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Da diese Veränderungen häufig von externen Einflüssen bestimmt sind, ist ein interdisziplinärer Ansatz gegeben. Unternehmenstätigkeit wird daher im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und politischen Veränderungen gesehen. Durch die zunehmend grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen ist ein internationaler Ansatz zwingend. Mit der Business History soll daher den Studierenden in Ergänzung zu ihrer konkreten betriebswirtschaftlichen Ausbildung eine evolutionäre, interdisziplinäre und

internationale Denkweise vermittelt werden, um betriebliche und marktmäßige Veränderungen besser einschätzen zu können.

Inhalte: Grundlage einer modernen Business History ist die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Das beinhaltet nicht nur politische und gesellschaftliche Veränderungen, sondern auch technische und betriebswirtschaftliche Innovationen. Themen sind u.a.: Industrialisierung und Dienstleistungsgesellschaft, Veränderung von betrieblichen Organisationsformen, die Bedeutung von KMU und multinationalen Unternehmungen, politische Einflussfaktoren, Liberalisierung der Weltwirtschaft (GATT, ITO, Europäische Union, Ostöffnung, etc.), Auswirkung der Kommunikationsrevolution (EDV) auf die Unternehmensführung, Markenpolitik und betriebliche Reaktionen auf Marktveränderungen. Von Bedeutung sind auch die Auswirkung staatlicher Maßnahmen, wie etwa Konjunktur- und Strukturpolitik, Umweltpolitik und corporate governance. Schließlich ist für alle Unternehmen auch die Währungspolitik (von Bretton Woods bis heute) wesentlich. In der Vertiefung sollen Fallstudien herangezogen werden, um die Reaktion von Unternehmungen auf wirtschaftliche, kulturelle und politische Veränderungen verstehen zu lernen, wie etwa organisatorische Herausforderungen, internationale Standortentscheidungen, Unternehmenskultur und interkulturelles Management, Innovationsmanagement, Entwicklung der Finanzmärkte, der Umgang mit Risiko und Konjunkturen, speziell Börsenkonjunkturen und -krisen, Merger und Aquisition , Verstaatlichung und Privatisierung, je nach Art der jeweiligen Kernfachkombination.

205. 5. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 5. Änderung des Curriculums Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft, , veröffentlicht am 06.06.2006 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 214, 1. Änderung veröffentlicht am 27.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 189, 2. Änderung veröffentlicht am 04.02.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 12. Stück, Nr. 74, 3.

Änderung veröffentlicht am 30.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 39. Stück, Nr. 334. 4. Änderung veröffentlicht am 11.02.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 11. Stück, Nr. 89, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Ändern der Zulassungsvoraussetzungen und daraus folgend der Aufzählungsnummerierung von § 3 (4) durch Streichen des Nachweises von Kompetenzen der Wirtschaftskommunikation in mindestens zwei Fremdsprachen sowie Anpassen der Höhe der vorzuschreibenden ECTS Punkte

§ 3 lautet demnach:

(1) Die Zulassung zum Magisterstudium Internationale Betriebswirtschaft setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bakkalaureatsstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

(2) Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft und das Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft an der Universität Wien.

(3) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS

Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums zu absolvieren sind.

(4) Die grundsätzliche Gleichwertigkeit ist jedenfalls gegeben für

1. das Bakkalaureatsstudium Statistik an der Universität Wien mit betriebswirtschaftlicher Vertiefung im Ausmaß von mindestens 40 ECTS Punkten.

Zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit können in betriebswirtschaftlichen Fächern zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 20 ECTS Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft zu absolvieren sind.

2. das Bakkalaureatsstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien mit betriebswirtschaftlicher Vertiefung im Ausmaß von mindestens 20 ECTS Punkten.

Zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit können in betriebswirtschaftlichen Fächern zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 20 ECTS Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Magisterstudiums Internationale Betriebswirtschaft zu absolvieren sind.

1.2 Anpassen der Definition der gewählten Fremdsprache in § 6 (2)

§ 6 (2) lautet demnach:

(2) Die gem. (1) Zif. 3 gewählte Fremdsprache muss komplementär zu einer im zugrundeliegenden Studium absolvierten Wirtschaftskommunikation in einer Fremdsprache sein und darf nicht der Muttersprache der bzw. des Studierenden entsprechen. Fremdsprachen mit sino-tibetischem Sprachstamm (z.B. Chinesisch) und isolierter Sprachstämme (z.B. Japanisch, Koreanisch) sowie semitische und indoiranische Sprachen (z.B. Arabisch und Persisch) sind davon ausgenommen, bedürfen jedoch der Vorausgenehmigung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters.

1.3 Ersetzen der taxativen durch eine beispielhafte Auflistung der wählbaren Module und Kernfachkombinationen aus § 6 (1) 1. und 2. mit Hinweis auf die Gesamtaufstellung sowie Aufnahme des Moduls „Business History“ in die wählbaren Module von § 6 (1) 1.

„Internationales Management“

§ 6 (1) lautet demnach:

1. „Internationales Management“

Zu wählen sind 5 Module à 8 ETS Punkte (4 SSt) im Bereich Internationales Management, u.a. aus der nachfolgenden beispielhaften Auflistung. Die Gesamtaufstellung der wählbaren Module ist auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu finden.

(…)

2. Kernfachkombination

Nach Wahl der Studierenden ist eine Kernfachkombination mit 5 Modulen à 8 ECTS Punkte (4 SSt) u.a. aus der nachfolgenden beispielhaften Auflistung zu absolvieren. Die Gesamtaufstellung der wählbaren Module ist auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu finden.

§ 6 (6) lautet demnach:

(6) Die Auflistung der Module in § 6 (1) Zif. 1 und 2. des Curriculums ist beispielhaft. Das aktuelle Angebot an wählbaren Modulen wird vom studienrechtlichen Organ festgelegt und in geeigneter Weise (z.B. auf der Website der Fakultät) veröffentlicht.

1.4 Inkrafttreten

Nach§ 16 (5) wird folgender Absatz (6) angefügt:

(6) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 205, Stück 32, treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

1.5 Änderungen im Anhang des Curriculums

Hinzufügen der Modulbeschreibung von „Business History“ im Anhang des Curriculums

Business History 8 ECTS

Business History, wie sie an der Harvard Business School schon seit langem gelehrt wird, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem anspruchsvollen internationalen Bereich der Wirtschaftswissenschaften entwickelt. Sie bietet einen praxisorientierten Ansatz im Rahmen der BWL und IBWL, da sie sich mit konkreten wirtschaftlichen Entwicklungen und betriebswirtschaftlichen Fallstudien aus der jüngeren Vergangenheit beschäftigt.

Damit ist in der Lehre des BWZ ein für Österreich neues Wissenschaftsgebiet etabliert, wie es etwa an der Wirtschaftsuniversität Wien noch nicht vertreten ist.

Kompetenzen: Business History beschäftigt sich ganz allgemein mit langfristigen Entwicklungen von Unternehmen und Branchen. Sie bietet den Studierenden eine evolutionäre Sichtweise, indem sie inner- und außerbetrieblichen Veränderungstendenzen aufzeigt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Da diese Veränderungen häufig von externen Einflüssen bestimmt sind, ist ein interdisziplinärer Ansatz gegeben. Unternehmenstätigkeit wird daher im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und politischen Veränderungen gesehen. Durch die zunehmend grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen ist ein internationaler Ansatz zwingend. Mit der Business History soll daher den Studierenden in Ergänzung zu ihrer konkreten betriebswirtschaftlichen Ausbildung eine evolutionäre, interdisziplinäre und internationale Denkweise vermittelt werden, um betriebliche und marktmäßige Veränderungen besser einschätzen zu können.

Inhalte: Grundlage einer modernen Business History ist die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Das beinhaltet nicht nur politische und gesellschaftliche Veränderungen, sondern auch technische und betriebswirtschaftliche Innovationen. Themen sind u.a.: Industrialisierung und Dienstleistungsgesellschaft, Veränderung von betrieblichen Organisationsformen, die Bedeutung von KMU und multinationalen Unternehmungen, politische Einflussfaktoren, Liberalisierung der Weltwirtschaft (GATT, ITO, Europäische Union, Ostöffnung, etc.), Auswirkung der Kommunikationsrevolution (EDV) auf die Unternehmensführung, Markenpolitik und betriebliche Reaktionen auf Marktveränderungen. Von Bedeutung sind auch die Auswirkung staatlicher Maßnahmen, wie etwa Konjunktur- und Strukturpolitik, Umweltpolitik und corporate governance. Schließlich ist für alle Unternehmen auch die Währungspolitik (von Bretton Woods bis heute) wesentlich. In der Vertiefung sollen Fallstudien herangezogen werden, um die Reaktion von Unternehmungen auf wirtschaftliche, kulturelle und politische Veränderungen verstehen zu lernen, wie etwa organisatorische Herausforderungen, internationale Standortentscheidungen, Unternehmenskultur und interkulturelles Management, Innovationsmanagement,

Entwicklung der Finanzmärkte, der Umgang mit Risiko und Konjunkturen, speziell Börsenkonjunkturen und -krisen, Merger und Aquisition, Verstaatlichung und Privatisierung, je nach Art der jeweiligen Kernfachkombination.

206. 3. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Volkswirtschaftslehre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 3. Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Volkswirtschaftslehre, veröffentlicht am 06.06.2006 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 210, 1. Änderung veröffentlicht am 11.02.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 11. Stück, Nr. 91, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Ändern der ECTS-Punkte in § 5 (4), die aus dem Magisterstudium Volkswirtschaftslehre vorgezogen werden dürfen von 12 auf 30:

§ 5 (4) lautet demnach:

(4) Lehrveranstaltungen aus dem Magisterstudium Volkswirtschaftslehre im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten können bereits vor Zulassung zu diesem Studium besucht werden, wenn die oder der Studierende zum Bakkalaureatsstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien zugelassen ist und in diesem bereits alle zur Studieneingangsphase und zu den Pflichtfächern gehörenden Module positiv absolviert hat. Das Vorziehen von Magister-Lehrveranstaltungen im Bakkalaureatsstudium ist von der Studienprogrammleiterin bzw. vom Studienprogrammleiter im Vorhinein zu genehmigen.

2. Inkrafttreten

An § 18 (2) wird folgender Absatz (3) angefügt:

(3) Die Änderung des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 206, Stück 32, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

207. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Volkswirtschaftslehre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculums Volkswirtschaftslehre, veröffentlicht am 24.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 185, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1. Änderungen im Curriculum

1.1 Ändern der Voraussetzungsprüfung für die Module des Erweiterungscurriculums sowie Tippfehlerberichtigung in § 5

§ 5 lautet demnach:

In diesem Erweiterungscurriculum sind Module im Umfang von 30 ECTS Punkte zu absolvieren. Zur Auswahl stehen die in § 6 genannten Module. Jedenfalls zu absolvieren ist Modul 1: UK „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“, sinnvollerweise im ersten

Semester. Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls ist Voraussetzung für den Besuch des Moduls §6 (2) Mikroökonomie. Die Studentinnen und Studenten müssen nur eine Übung absolvieren und haben somit die Wahl zwischen UE Mikroökonomie und UE

Makroökonomie. Eine schriftliche Arbeit im Rahmen des Moduls (4), entspricht 2 ECTS Punkten.

2. Inkrafttreten

An § 9 (1) wird folgender Absatz (2) angefügt:

(2) Die Änderung des Erweiterungscurriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 207, Stück 32, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

208. 3. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bakkalaureatsstudium Statistik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 3. Änderung des Curriculums für das Bakkalaureatsstudium Statistik, veröffentlicht am 06.06.2006 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 215, 1. Änderung veröffentlicht am 27.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 190, 2. Änderung veröffentlicht am 30.06.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 26. Stück, Nr. 200, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Ändern von Bezeichnungen zur besseren Unterscheidbarkeit und Korrektur von ECTS- Punkten sowie Hinweisen zum Semester in der Modultafel § 10

§ 10 Modultafel lautet demnach:

Modulkörbe und Module SSt. ECTS Sem.

(5) Analysis 20

VO Analysis 3 6 2

UE Analysis 2 4 2

VO Höhere Analysis 3 6 3

UE Höhere Analysis 2 4 3

(8) Erweiterungen des linearen Modells 12

UK Erweiterungen des linearen Modells 4 8 4

UK Lineare Multivariate Statistik 2 4 4

(11) Ökonometrie und Zeitreihenanalyse 12

UK Einführung i.d. Ökonometrie 2 4 4

UK Zeitreihenanalyse 4 8 4

Finanz- und Versicherungsmathematik oder

Bioinformatik und Statistische Genetik

(12a) Einführung i.d. Versicherungs- und Finanzmathematik

8

UK Einführung in die Versicherungsmathematik 2 4 6 UK Einführung in die Finanzmathematik 2 4 5 (12b) Bioinformatik und Statistische Genetik 8

UK Statistische Genetik und Bioinformatik 2 4 5 PR Statistische Genetik und Bioinformatik 2 4 6 Freie Wahlfächer

Semestermodul 1 5 1

Semestermodul 2 11 2

Semestermodul 4 12 4

Semestermodul 6 12 6

1.2 Anpassen der Anzahl der Module in § 12 (3), in denen eine Bakkalaureatsarbeit geschrieben werden kann.

§ 12 (3) lautet demnach:

(3) Zumindest eine der Bakkalaureatsarbeiten muss im Rahmen einer Lehrveranstaltung aus den Kernmodulen (1) - (14) absolviert werden.

2. Inkrafttreten

Nach § 16 (3) wird folgender Absatz (4) angefügt:

(4) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr.

208, Stück 32, treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

209. 4. (geringfügige) Änderung des Curriculums für Magisterstudium Statistik Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 4. Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Statistik, veröffentlicht am 06.06.2006 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 216, 1. Änderung veröffentlicht am 30.06.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 26. Stück, Nr. 201, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Korrektur der Anzahl der Kernmodule in § 8 (1) auf 12 statt 11.

§ 8 (1) lautet demnach:

(1) Das Magisterstudium Statistik umfasst zwölf Kernmodule. Diese sind in der Modultafel (siehe § 10) als Module (1) bis (12) nummeriert und in den folgenden Modulkörben zusammengefasst:

• Wahrscheinlichkeitstheorie und Asymptotische Statistik

• Stochastik

• Ökonometrie

• Vertiefung Statistik

• Quantitative Finance and Decision Support

• Biometrie

1.2 Streichen des Wahlfachs in § 8 im Einklang mit der Studienplanänderung des Vorjahres und Anpassen der Nummerierung

§ 8 (3) und (4) lauten demnach:

(3) Enthält ein Modul eine Vorlesung oder eine Übung, so kann stattdessen auch ein Universitätskurs gleichen Umfanges angeboten werden, dessen Absolvierung in diesem Fall die Vorlesung oder die Übung ersetzt.

(4) Die Unterrichtssprachen sind grundsätzlich Deutsch und Englisch.

2. Inkrafttreten

An § 15 (2) wird folgender Absatz (3) angefügt:

(3) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 209, Stück 32, treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

210. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Statistik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 2. Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Statistik, veröffentlicht am 22.10.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 4. Stück, Nr. 16, 1. Änderung veröffentlicht 11.02.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 11. Stück, Nr. 92, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Ersetzen und Hinzufügen von Lehrveranstaltungen sowie Korrektur von Modultiteln und ECTS-Punkten in § 4

§ 4 lautet demnach:

Die zu absolvierenden Basismodule sind

Titel SSt ECTS

Modul Lineare Statistik

Lineare Modelle VO 3 6

Lineare Modelle UE 1 2

Modul Angewandte Statistik

Angewandte Statistik UK 2 4

Computational Statistics UK 3 3

Ausgewählte Kapitel der Statistik UK 2 3 Zusätzlich ist einer der folgenden Vertiefungsmodule zu absolvieren.

Lineare Modelle

Titel SSt ECTS

Erweiterungen des Linearen Modells UK 4 8

Lineare Multivariate Modelle UK 2 4

oder

Zeitreihenanalyse

Titel SSt ECTS

Zeitreihenanalyse UK 4 8

Multivariate Zeitreihenanalyse UK 2 4 oder

Statistische Fallstudien

Titel SSt ECTS

Zeitreihenanalyse UK 4 8

Statistische Fallstudien UK 1 4

oder

Wahrscheinlichkeitsrechnung und stochastische Modelle

Titel SSt ECTS

Wahrscheinlichkeitsrechnung VO 3 6

Wahrscheinlichkeitsrechnung UE 2 4

Stochastische Modelle UK 2 2

1.2 Änderungen im Anhang

Die Modulbeschreibungen im Anhang des Curriculums werden geändert und lauten demnach:

Lineare Statistik

Kleinst-Quadrate Schätzer, Gauss-Markov Theorem, Prognose, F-Test, Restringierter Kleinst-Quadrate Schätzer, Variablenselektion

Angewandte Statistik

Statistik angewandt auf praktische Fragestellungen, Mitwirkung an der Beratung bei und Lösung von konkreten Anwendungsproblemen mittels statistischer Methodik, Statistische

Programmpakete wie R und SPSS und deren Anwendung, Programmieren und Algorithmen

im Kontext statistischer Fragestellungen.

An Hand realer Daten wird die Modellierung, Hypothesenstellung, Auswertung und Interpretation von Daten geübt

Lineare Modelle

Verallgemeinerte lineare Modelle (z.B. logistische Regression und log-lineares Modell und

deren Anwendungen), „mixed models“, Multivarate Regressions- und Varianzanalyse, Diskriminanz- und Clusteranalyse, multiple Fragestellungen,

Zeitreihenanalyse

Das lineare Regressionsmodell mit heteroskedastischen bzw. autokorrelierten Fehlern, SURModell sowie dynamische Modelle (z.B. autoregressives Modell), Modellierung praktisch

relevanter Phänomene mit Methoden der stochastischen Prozesse Statistische Fallstudien

Weitere praktische Fragestellungen und eine Einführung in die Zeitreihenanalyse (siehe auch Modulbeschreibung des Moduls Zeitreihenanalyse)

Wahrscheinlichkeitsrechnung und stochastische Modelle

Wahrscheinlichkeitsräume, Zufallsvariable, Verteilungen, Momente, Abhängigkeit und Unabhängigkeit, Grenzwertsätze, Modellierung stochastischer Phänomene, wie z.B.

Verzweigungsprozesse oder Warteschlangen 1.3 Inkrafttreten

An § 6 (2) wird folgender Absatz (3) angefügt:

(3)Die Änderungen des Erweiterungscurriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 210, Stück 32, treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

211. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Grundlegende statistische Methoden

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Grundlegende statistische Methoden, veröffentlicht am 22.10.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 4. Stück, Nr. 17, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1.1 Ersetzen einer Lehrveranstaltung in § 4

§ 4, Modul Statistische Methoden, lautet demnach:

Titel SSt ECTS

Modul Statistische Methoden

Einführung in die Inferenzstatistik VO 3 6

Einführung in die Inferenzstatistik VO 3 6