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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

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01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname

Floh- und Zeckenhalsband für hunde (11931)

Verwendung des Stoffes / der Zubereitung

Tierarzneimittel

Hersteller/Lieferant

Beaphar B.V.

Straße/Postfach

Drostenkamp 3

Nat.-Kenn./PLZ/Ort

NL - 8101 BX Raalte

Telefon / Telefax

+31 (0)572 348 834 / +31 (0)572 348 835

Ansprechpartner

Head of R&D

Notfallauskunft

+31 (0)612968231 (08:00 - 17:00 h)

02. Mögliche Gefahren

Gefahrenbezeichnung

Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG

Sehr giftig für Wasserorganismen. · Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Einstufung : N ; R 50 · Repr. Cat. 2 ; R 61 · Repr. Cat.3 ; R 62 · N ; R 51/53 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)

Kann das Kind im Mutterleib schädigen.Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. · Sehr giftig für Wasserorganismen.

Einstufung : Aqu. akut 1 ; H400 · Aqu. chron. 2 ; H411 · Repr. 1A ; H360.F2D1 · Repr. 1B ; H360.F2D1

03. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gefährliche Inhaltsstoffe

DBP ; EG-Nr. : 201-557-4; CAS-Nr. : 84-74-2

Anteil : 10 - 25 %

Einstufung 67/548/EWG : N ; R50 Repr. Cat.2 ; R61 Repr. Cat.3 ; R62 Einstufung 1272/2008 (GHS) : Repr. 1B ; H360.F2D1 Aqu. akut 1 ; H400

DIAZINON (ISO) ; EG-Nr. : 206-373-8; CAS-Nr. : 333-41-5

Anteil : 10 - 25 %

Einstufung 67/548/EWG : N ; R50/53 Xn ; R22

Einstufung 1272/2008 (GHS) : Akut Tox. 3 ; H301 Aqu. akut 1 ; H400 Aqu. chron. 1 ; H410 Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

04. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise

Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit keine Verabreichung über den Mund. Weitere Hinweise siehe bei "Angaben zur Toxikologie".

Nach Einatmen

Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: Künstliche Beatmung. Bei Bewußtlosigkeit: Seitenlagerung - Arzt rufen.

Nach Hautkontakt

Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden !

Nach Augenkontakt

Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Reichlich mit Wasser spülen (10-15 Min.). Einen Arzt rufen.

(2)

Nach Verschlucken

Umgehend einen Arzt aufsuchen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen.

05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel

Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser).

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase

Bei Brand können giftige Gase entstehen. Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.

Zusätzliche Hinweise

Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen.

Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.

Verfahren zur Reinigung/Aufnahme

Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen. Staubentwicklung vermeiden !

07. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang

Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Zündquellen fernhalten und für gute Raumbelüftung sorgen.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.

Zusammenlagerungshinweise

Von entzündlichen Stoffen, Reduktionsmitteln (z.B. Amine) , Säuren, Laugen, Schwermetallverbindungen (z.B. Beschleuniger, Trockenstoffe, Metallseifen) fernhalten.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.

Lagerklasse VCI : 6.1B

08. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen

Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden.

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

DIAZINON (ISO) ; CAS-Nr. : 333-41-5

Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D )

(3)

Parameter : gemessen als einatembare Fraktion

Wert : 0,1 mg/m3

Kategorie : 2(II) Bemerkungen : H,Y Versionsdatum : 02-07-2009

Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Spezifizierung : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )

Wert : nicht relevant

Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz

Bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten muß ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden.

Handschutz

Berührung mit der Haut und Schleimhäuten vermeiden. Schutzhandschuhe verwenden.

Augenschutz

Schutzbrille verwenden.

Körperschutz

Leichte Schutzkleidung.

09. Physikalische und chemische Eigenschaften Sicherheitsrelevante Daten

Aggregatzustand : strip

Farbe : Schwarz.

Geruch : diazinon

10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen

Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).

Zu vermeidende Stoffe

Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide, entstehen.

11. Toxikologische Angaben

Weitere Hinweise zur Toxikologie

Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.

12. Umweltbezogene Angaben Weitere Hinweise zur Ökologie

Allgemeine Hinweise zur Ökologie

Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.

13. Hinweise zur Entsorgung Stoff / Zubereitung

Empfehlung

Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer geeigneten Verbrennungsanlage zuführen.

14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID

Klassifizierung

Klasse : 9 Kemlerzahl : 90

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UN-Nummer : 3077 Klassifizierungscode : M7 LQ27 · E 1 · Tunnelbeschränkungscode : E

Bezeichnung des Gutes

UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. ( DBP · DIAZINON (ISO) )

Verpackung

Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel :

9 N

Seeschiffstransport IMDG/GGVSee

Klassifizierung

IMDG-Code : 9 EmS-Nummer : F-A / S-F

UN-Nummer : 3077 Marine Poll. : P

LQ 5 kg · E 1 Bezeichnung des Gutes

ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. ( DIBUTYL PHTHALATE · DIAZINON (ISO) )

Verpackung

Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel :

9 N

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR

Klassifizierung

Klasse : 9

UN-Nummer : 3077

E 1

Bezeichnung des Gutes

ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. ( DIBUTYL PHTHALATE · DIAZINON (ISO) )

Verpackung

Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel :

9 N

15. Rechtsvorschriften

Text Verpackungs-und Sicherheitsempfehlungen werden von der Behörde für die Eintragung vorgeschrieben.

16. Sonstige Angaben

Sonstige Hinweise

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt genügen der nationalen sowie der EG-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen

gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Sicherheitsrelevante Änderungen

14. Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE · 14. Klassifizierung (ADR) · 14. Bezeichnung des Gutes (ADR) · 14. Seeschiffstransport IMDG/GGVSee · 14. Klassifizierung (IMDG) · 14. Bezeichnung des Gutes (IMDG) · 14. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR · 14.

Bezeichnung des Gutes (ICAO) · 15. GHS - Gefahrenpiktogramme · 15. GHS - Signalwort · 15. GHS - Gefahrenhinweise · 15. GHS - Sicherheitshinweise

R-Sätze der Inhaltsstoffe

22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

(5)

50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

GHS Gefahrenhinweise der Inhaltsstoffe

H301 Giftig bei Verschlucken.

H360.F2D1 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Referenzen

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