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Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Online Services der Kieback&Peter GmbH &

Co. KG

Für die Bereitstellung und Nutzung von Online Services

Stand: Oktober 2018

ALLGEMEINE

BEDINGUNGEN

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Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Online Services der Kieback&Peter GmbH & Co.

KG

§ 1 Einleitung, Geltungsbereich und Definitionen 1. Diese Allgemeinen Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Online-Services – nachfolgend „AGB Online Services“ genannt – gelten für die Bereitstellung von Software und/oder

Leistungen über das Internet durch die Kieback&Peter GmbH & Co. KG – diese nachfolgend „K&P“ genannt – und für die zeitlich befristete Nutzung dieser Software und/oder Leistungen – nachfolgend zusammenfassend

„Online Services“ genannt – durch den

Vertragspartner – dieser nachfolgend „Nutzer“

genannt.

2. Die Online Services können teilweise oder vollständig über die zentrale, über das Internet erreichbare Web-Plattform „connect“ von K&P zur Verfügung gestellt werden. Diese Web-Plattform wird nachfolgend „connect“ genannt.

§ 2 Zugang zu den Online Services; Verantwortung für die Zugangsdaten

1. Der Zugang zu den Online Services und deren Nutzung ist in der Regel erst nach Anmeldung (Log-In) des Nutzers – z. B. auf connect – mittels Eingabe der Zugangsdaten möglich. Ist der Nutzer eine juristische Person, so darf die Anmeldung ausschließlich durch solche Personen erfolgen, die durch den Nutzer hierzu ermächtigt worden und unbeschränkt geschäftsfähig sowie vertretungsberechtigt sind.

2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Nutzer die Zugangsdaten per E-Mail.

3. Im Verlauf der ersten Anmeldung des Nutzers wird der Nutzer zur Änderung des Zugangspassworts

aufgefordert.

4. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, alle Zugangsdaten geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie

sicherzustellen, dass die Nutzung der Online Services ausschließlich durch den Nutzer bzw. durch die von ihm hierzu berechtigten Personen erfolgt.

Der Nutzer haftet für jedwede Aktivität, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten (z. B. auf connect) durchgeführt wird.

Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, wird der Nutzer K&P unverzüglich

informieren.

§ 3 Nutzung von connect und der Online Services;

Verbot der Drittnutzung

1. Die Spezifikationen von connect und der Online Services sowie die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung, die unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung steht: https://kieback- peter.de/platform/.

2. Die Berechtigung des Nutzers nach diesen AGB Online Services beschränkt sich auf den Zugang zu connect sowie zu den vereinbarungsgegenständlichen Online Services und auf deren Nutzung zu eigenen internen Zwecken des Nutzers während der

Vertragslaufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser AGB Online Services.

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist dem Nutzer jegliche Eröffnung des Zugangs zu connect und/oder den Online Services gegenüber Wiederverkäufern oder sonstigen Dritten sowie jede anderweitige Durchreichung und/oder Erbringung von Online Services bzw. einzelner Funktionen hieraus an oder für Dritte untersagt.

Ausgenommen von dem vorstehenden Verbot ist die zeitlich befristete Überlassung der eigenen Online Service-Nutzung an Dritte, soweit diese Dritten

◻ die Online Services lediglich in Stellvertretung und/oder im Auftrag des Nutzers an dessen Stelle allein für diesen und gemäß diesen AGB Online Services nutzen, und hierbei

◻ lediglich das Nutzungsrecht des Nutzers berechtigt für diesen ausüben, ohne dass diese Dritten gleichzeitig eigene Lieferungen und/oder Leistungen unter Nutzung der Online Services erbringen.

§ 4 Verfügbarkeit der Online Services

1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine durchgängige Verfügbarkeit unentgeltlich nutzbarer Online Services. Insbesondere kann K&P jederzeit aufgrund

◻ einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund

◻ einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität

den Zugang zu den unentgeltlich nutzbaren Online Services vorübergehend einschränken.

2. In Bezug auf entgeltpflichtige Online Services gewährleistet K&P, soweit zwischen den Parteien nicht

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ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Verfügbarkeit der entgeltpflichtigen Online Services von 99,0% bei einer Betrachtungsweise über einen 12- Monats-Zeitraum.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten hierbei einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der entgeltpflichtigen Online Services während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Nutzer abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Nutzer abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten.

Die regulären Wartungsfenster liegen Montag bis Freitag jeweils zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die entgeltpflichtigen Online Services aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von K&P liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen K&P aufgrund

◻ einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund

◻ einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität

den Zugang zu den entgeltpflichtigen Online Services vorübergehend einschränkt. K&P wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles K&P Zumutbare unternehmen, um die

Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.

Die Verantwortlichkeit von K&P für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von K&P bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 5 Sperrung von connect und von Online Services 1. K&P ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu connect und/oder zu den Online Services

vorübergehend zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer gegen diese AGB Online Services, gegen anderweitige Vereinbarungen und/oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird K&P die berechtigten Interessen des Nutzers

angemessen berücksichtigen.

2. K&P ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu entgeltpflichtigen Online Services vorübergehend zu sperren, wenn und solange sich der Nutzer mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug befindet.

3. Im Falle einer Sperrung gemäß der vorstehenden Ziff. 5.1 oder 5.2 hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Nach Wegfall des Sperrgrundes wird K&P den Zugang des Nutzers innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder freigeben.§ 6 Änderung von Online Services 1. Inhalt, Umfang und Funktionen der Online Services können sich im Verlaufe der Nutzung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt- Fortentwicklung bei K&P.

2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die

Beibehaltung unentgeltlich nutzbarer Online Services in der ihm bekannten Form.

3. Über Änderungen entgeltpflichtiger Online Services wird K&P den Nutzer möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich, per E-Mail und/oder innerhalb connect in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach billigem Ermessen von K&P erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der entgeltpflichtigen Online Services durch den Nutzer haben.

Soweit die Änderungen dem Nutzer nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der o. a.

Mitteilung schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Nutzung der (ggf.

geänderten) entgeltpflichtigen Online Services nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.

Widerspricht der Nutzer den Änderungen und ist K&P die weitere Bereitstellung der entgeltpflichtigen Online Services in der unveränderten Form unmöglich oder unzumutbar (z. B. weil eine Änderung aus

Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), so ist K&P zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der betreffenden Online Services berechtigt.

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten; Aufrechnung 1. Für die Bereitstellung entgeltpflichtiger Online Services bezahlt der Nutzer an K&P die vereinbarten Entgelte.

2. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

3. Ist für die Bereitstellung der Online Services eine unbestimmte Laufzeit vereinbart, so wird das Entgelt jeweils im Voraus zu Beginn der vereinbarten

Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Soweit nicht

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anders vereinbart, beträgt eine Abrechnungsperiode jeweils 12 Monate.

4. Ist für die Bereitstellung der Online Services eine feste Laufzeit („Gesamtlaufzeit“) vereinbart, so wird das Entgelt dem Nutzer im Voraus für die

Gesamtlaufzeit in Rechnung gestellt.

5. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden fällig mit Zugang der jeweiligen Rechnung bei dem Nutzer und sind von diesem innerhalb von 14

Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten.

6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Nutzer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Fernzugriff auf Anlagen; Einsichtnahme in Ereignismeldungen; Wartung der Router

1. Manche der Online Services erfordern oder beinhalten über eine Telekommunikationsverbindung erfolgende Vorgänge des Zugriffs durch K&P –

nachfolgend „Fernzugriff“ genannt – auf die Gebäudeautomationsanlagen – diese nachfolgend zusammenfassend „Anlagen“ genannt – des Nutzers und/oder Dritter (z. B. Anlagen-Eigentümer). Mittels derartiger Fernzugriffe kann K&P beispielsweise die Anlagen in Betrieb setzen, prüfen, überwachen, instand halten bzw. instand setzen und darüber hinaus weitere mit dem Nutzer etwaig vereinbarte Tätigkeiten durchführen.

2. Die Durchführung von Fernzugriffen durch K&P erfolgt auf Grundlage einer durch den Nutzer zuvor erteilten Einwilligung mittels Akzeptanz der dann aktuell gültigen Fernzugriffsbedingungen von K&P.

Innerhalb connect wird der Nutzer hierzu vor (erstmaliger) Durchführung des Fernzugriffs aufgefordert.

Durch die Akzeptanz der Fernzugriffsbedingungen erteilt der Nutzer ausdrücklich seine Einwilligung zu der Durchführung von Fernzugriffen gemäß den Fernzugriffsbedingungen.

3. Die Anlagen können ggf. automatisiert Störmeldungen und andere ereignisbezogene Informationen – nachfolgend

„Ereignismeldungen“genannt – an connect versenden.

K&P ist berechtigt, Einsicht in diese Ereig-

nismeldungen zu nehmen. Eine Pflicht von K&P hierzu besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung jedoch nicht.

K&P wird eingesehene Ereignismeldungen vertraulich behandeln und nur im Interesse des Nutzers

verwenden, z. B. zum Zwecke der vorbeugenden Wartung der Anlagen.

4. K&P nimmt erforderlichenfalls über eine Telekommunikationsverbindung Wartungsarbeiten (insb. Systemsoftware-Updates) an den in der Anlage vorhandenen Routern vor.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung 1. Soweit der Anwendungsbereich des

Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von K&P nach Maßgabe des § 44a TKG

begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von K&P nach den folgenden Bestimmungen.

2. K&P haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

3. Sollte dem Nutzer durch die unentgeltliche

Nutzung von Online Services ein Schaden entstehen, so haftet K&P nur, soweit der Schaden aufgrund der vereinbarungsgemäßen Nutzung dieser Online Services entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und bei grober Fahrlässigkeit von K&P bzw.

ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen.

4. Im Rahmen der Nutzung entgeltpflichtiger Online Services haftet K&P unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen

Erfüllungsgehilfen.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog.

Kardinalpflicht), ist die Haftung von K&P beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch

vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Im Falle einer Haftung von K&P nach dem

vorstehenden Absatz ist diese Haftung der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt je Kalenderjahr auf einen Betrag i. H. v.

EUR 500.000,- begrenzt.

K&P geht davon aus, dass die vorstehende

summenmäßige Haftungsbegrenzung der Höhe nach ausreichend ist, um im Schadensfall den

vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abzudecken.

Sollte dem Nutzer diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Nutzer K&P darauf hinzuweisen, damit eine

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Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.

5. Die Haftung für Datenverlust bzw.

Datenvernichtung ist auf den typischen

Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer eingetreten wäre.

6. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von K&P.

§ 10 Vertraulichkeit; Datenswchutz und Datensicherheit

1. Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der

Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“

genannt. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.

2. Jede Partei ist in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der einschlägigen

datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Insbesondere hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm im Rahmen der Nutzung von connect und/oder der Online Services erzeugten und im Zugriffsbereich von K&P (z. B. innerhalb von connect) verfügbaren Daten durch K&P für die

Vertragsdurchführung im Einklang mit den

einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

3. Soweit K&P für den Nutzer eine

Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchführt, schließen die Parteien eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

4. Sofern K&P sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Leistungen Dritter bedient, ist K&P berechtigt, Vertrauliche Informationen und Daten des Nutzers gegenüber diesen Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist.

K&P wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den Vertraulichen Informationen und Daten verpflichten.

5. K&P ist weiter zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen und von Daten des Nutzers berechtigt,

soweit K&P hierzu aufgrund gesetzlicher

Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 11 Verwendung nicht-personenbezogener Daten 1. Soweit K&P im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses nicht-personenbezogene Daten des Nutzers und/oder Dritter erlangt (z. B.

Geräteeigenschaften, Performance-Parameter, sonstige rein technische Angaben), so darf K&P diese Daten zeitlich unbefristet für eigene Geschäftszwecke (z. B. zur Produkt-Weiterentwicklung und zur

Verbesserung des Leistungsangebotes) verwenden.

K&P wird diese Daten nicht an Dritte außerhalb des Unternehmensverbundes von K&P weitergeben.

2. Die vorstehende Ziff. 11.1 gilt entsprechend für solche Daten, die K&P im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausreichend anonymisiert oder pseudonymisiert hat.

§ 12 Laufzeit und Kündigung; Beendigung der Nutzung 1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Bereitstellung vereinbarter entgeltpflichtiger Online Services mit deren Freischaltung durch K&P nach Abschluss der hierzu etwaig erforderlichen Vorbereitungsarbeiten.

2. Soweit nicht eine feste Laufzeit („Gesamtlaufzeit“) vereinbart ist, läuft die Bereitstellung auf unbestimmte Zeit unter Geltung einer Mindestlaufzeit von drei Jahren.

3. Die Bereitstellung unentgeltlich nutzbarer Online Services kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

4. Ist für die Bereitstellung entgeltpflichtiger Online Services eine feste Laufzeit („Gesamtlaufzeit“)

vereinbart, so endet die Bereitstellung mit Ablauf dieser Gesamtlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Ist keine Gesamtlaufzeit vereinbart, so kann die Bereitstellung entgeltpflichtiger Online Services von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden, erstmalig jedoch mit Wirkung zum Ablauf der (etwaig) geltenden Mindestlaufzeit.

5. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für K&P insbesondere dann vor, wenn der Nutzer sich für mindestens 30 Kalendertage im Zahlungsverzug befindet.

6. Soweit der Nutzer die Online Services im Rahmen eines durch K&P eröffneten Testzugangs zu eigenen, internen Testzwecken nutzt – nachfolgend

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„Testnutzung“ genannt –, beginnt die Laufzeit der Testnutzung mit der Aktivierung des Testzugangs durch K&P und beträgt hiernach 30 Kalendertage –

nachfolgend „Testdauer“ genannt.

Mit Ablauf der Testdauer endet die Testnutzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Nutzer kann bei K&P einmalig eine Verlängerung der Testdauer um weitere 30 Tage beantragen.

7. Mit Wirksamwerden der Kündigung der Online Services, mit Ablauf der Gesamtlaufzeit (vgl. Ziff. 12.4) und/oder mit Ablauf der Testdauer (vgl. Ziff. 12.6) endet das Recht des Nutzers zu der Nutzung der betreffenden Online Services, und K&P ist berechtigt, den Zugang zu den Online Services zu sperren.

K&P ist weiter berechtigt, nach Ablauf von 30

Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung der Online Services, ab Ablauf der Gesamtlaufzeit bzw. ab Ablauf der Testdauer die Löschung aller zu den

betreffenden Online Services gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Nutzers

vorzunehmen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen K&P und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand ist das für den Sitz von K&P örtlich und sachlich zuständige Gericht. K&P ist jedoch

berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers Klage zu erheben.

3. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von K&P.

Referenzen

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