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Geschäftsbericht 2014/2015

paritaet-berlin.de

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108 Finanz- und Serviceangebote für Mitglieder

118 Telefonverzeichnis 120 Impressum

Inhalt

Service für Mitglieder Aus den

Fachreferaten Entwicklungen im

Paritätischen Berlin

66 Fachreferentinnen und -referenten 68 Aus den Fachreferaten

4 Vorwort

6 Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin: Profil

10 Entwicklungen im Paritätischen Berlin 53 Thematische Schwerpunkte 2013/2014 59 Paritätische Beteiligungen

62 Häuser der Parität

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

dieses Jahr wurde Berlin auf eine echte Feuerprobe gestellt, die uns auch noch einige Zeit beschäftigen wird: Ist die Stadt, sind ihre Bürger der Aufgabe gewachsen, dass allein in diesem Jahr mindestens 50.000 Flüchtlinge aufgenommen und unter­

gebracht werden müssen? Immer wieder hat sich gezeigt, wie aus dieser Herausforderung eine Überforderung wurde, besonders auf Seiten der Verwaltung. Es waren die Bürgerin­

nen und Bürger, die für die Grundversorgung mit Kleidung, Nahrung und Obdach gesorgt haben. Das Engagement war und ist wirklich atemberaubend! Immer mehr Willkommens­

bündnisse haben sich gegründet und immer mehr Menschen wurden aktiv.

Unsere Mitglieder, die sich zum Teil seit Jahren und Jahr­

zehnten für Flüchtlinge engagieren, konnten nun durch ihre besondere Erfahrung auf dem Gebiet überzeugen. Auch Mit­

gliedsorganisationen und Einrichtungen, die bisher wenig mit Geflüchteten in Kontakt waren, mussten sich plötzlich mit dem Thema auseinandersetzen. Und sie taten es gern, denn – das wurde in den letzten Monaten deutlich – Flüchtlings­

engagement ist eine echte Querschnittsaufgabe. Es betrifft Kindertagesstätten und Schulen ebenso wie Gesundheitszent­

ren, Träger von betreutem Jugendwohnen oder Pflegeeinrich­

tungen. Und so wurde die Herausforderung für die Stadt sehr schnell auch zur Schwerpunktaufgabe des Paritätischen als größtem Wohlfahrtsverband Berlins.

Schließlich ist die Erstversorgung der Geflüchteten nur der allererste Schritt, vor uns liegen noch deutlich gewaltigere Aufgaben. Viele der Menschen werden hier bei uns bleiben, und dann wird es darum gehen, sie angemessen in unserer Gesellschaft willkommen zu heißen, sie voll und ganz zu inte­

grieren: Durch Bildungsangebote von Anfang an. Durch enge Einbindung in die Nachbarschaft. Und durch einen schnel­

len Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Bei dieser ech­

ten Willkommenskultur geht es darum, dass aus Flüchtlingen Bürgerinnen und Bürger werden – und dabei sind Sie gefragt, die Mitglieder des Paritätischen. Das beeindruckende Engage­

ment, das derzeit in Berlin zu beobachten ist, muss verstetigt werden und in langfristige Angebote übergehen.

Hierfür braucht es natürlich entsprechende finanziel­

le Unterstützung. Der Paritätische ist schon dieses Jahr an seine Grenzen gegangen und vergibt über seine Stiftung rund 500.000 Euro zusätzlich an Mitgliedsorganisationen, die sozial raumorientierte Flüchtlingsprojekte angestoßen haben.

Mit dieser Unterstützung werden zum Beispiel beim Projekt Cucula von Schlesische27 e.V. junge Geflüchtete im hand­

werklichen Bereich ausgebildet. Mit beeindruckendem Enga­

gement wurden außerdem viele bestehende Angebote für Geflüchtete geöffnet.

Diese zusätzlichen Aufgaben für gemeinnützige Träger müssen ganz klar einen Mittelzuwachs zur Folge haben – ohne dass andere soziale Gruppen dadurch benachteiligt werden.

In unseren Verhandlungen mit dem Berliner Senat betonen wir dies daher immer wieder: Die verschiedenen bedürftigen

Gruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werde, an keiner Stelle dürfen Gelder mit Verweis auf die Flüchtlings­

zuwanderung gekürzt werden! Wir begrüßen es daher, dass die Integrationsarbeit der Stadtteilzentren durch eine nach­

trägliche Aufstockung des Infrastruktur­Förderprogramms Stadtteilzentren gestärkt wird. Dies kann aber nur ein ers­

ter Schritt sein. Der Paritätische macht sich für seine Mitglie­

der stark und setzt sich auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass Haushaltsverhandlungen im Sinne sozialer Angebote und gemeinnütziger Organisationen geführt werden.

Der Einsatz für eine soziale Stadt, dafür steht der Ver­

band seit mittlerweile 65 Jahren. Das Jubiläum war im Som­

mer 2015 der Anlass für ein großes Fest: Mit hunderten Gästen und einem Kulturprogramm aus den Reihen unserer Mitglie­

der wurde der Jahresempfang 2015 besonders bunt gefeiert.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller überbrach­

te nicht nur persönlich seine Glückwünsche, sondern würdig­

te beim Empfang auch ehrenamtlich Engagierte, die sich bei unseren Mitgliedsorganisationen besonders um ihre Mitmen­

schen verdient gemacht haben. Für die Menschen, die zum Teil schon jahrzehntelang freiwillig aktiv sind, war dies eine ganz besondere Anerkennung ihres Engagements. Auch den Verband als Ganzes würdigte der Regierende: Der Paritätische sei eine deutlich wahrnehmbare Stimme für soziale Gerechtig­

keit und ein Beispiel für eine positive Kultur der Auseinander­

setzung – denn Diskussionen seien gut und richtig, nur dürf­

ten sie nie auf Kosten von Schwächeren geführt werden.

Beim Rückblick auf 65 Jahre Parität haben wir auch Anlass, guten Mutes in die Zukunft zu blicken. Wenn Oswald Men­

ninger sich Ende 2015 aus der Geschäftsführung des Verbands zurückzieht, wird er dies in dem Wissen tun, ein gut bestell­

tes Feld zu hinterlassen. Der Paritätische ist – nicht zuletzt auch finanziell – sehr gut aufgestellt. Das ist nicht nur wichtig für den Verband, sondern auch für unsere Mitglieder, denn es gibt uns die Möglichkeit, sie ganz unmittelbar in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ein Beispiel ist die Stiftung Parität, deren zehnjähriges Jubiläum wir dieses Jahr gefeiert haben. 2014 konnten aus Stiftungsmitteln fast 70 Projekte aus den unter­

schiedlichsten sozialen Bereichen gefördert werden. Über das aufs Neue verlängerte Programm KinderZukunft finanziert die Stiftung außerdem Bildungsangebote für benachteiligte Kinder, wie Kunst­ und Sportkurse oder Schulmaterialien.

Dass der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner tägli­

chen Arbeit als gut vernetzter Verbindungspunkt zwischen Politik, Wirtschaft und anderen Sozialverbänden fungiert, betonte unter anderem Prof. Rolf Heinze bei der Mitglieder­

versammlung im November 2014. Die Wohlfahrtsverbände würden inzwischen als treibender Motor der Sozialwirtschaft und als bedeutender Faktor für das funktionierende Zusam­

menspiel von Markt, Sozialstaat und Bürgergesellschaft gese­

hen. Mit seinem Vortrag zeigte der Wirtschaftsprofessor auf:

Ein gesunder, fairer Wettbewerb zwischen sozialen Trägern zur Sicherung von Qualität ist kein Widerspruch zu dem Ziel, für die Armen und Benachteiligten in unserer Gesellschaft da zu sein.

Ehrenamtliches Engagement ist in diesem Zusammenspiel gesellschaftlicher Gruppen ein bedeutender Mitspieler. Denn was dieses Jahr durch die Ankunft der Flüchtlinge besonders deutlich wurde, gilt auch sonst: Ohne tausende freiwillige Hel­

ferinnen und Helfer und ehrenamtlich Engagierte wären viele der sozialen Angebote in der Stadt nicht möglich. Deshalb haben wir uns auch dieses Jahr wieder für die Stärkung des Engagements eingesetzt: Beim Berliner Freiwilligentag haben sich auf Initiative des Paritätischen im September 2014 wieder rund 1000 Menschen in sozialen Einrichtungen in der gan­

zen Stadt engagiert. Die Zahl der Fahrscheine für Ehrenamt­

liche wurden von bvg und Berliner S­Bahn im Januar in einer gemeinsamen Initiative mit dem Paritätischen ein weiteres Mal aufgestockt, so dass 2015 13.000 Tickets über die Stadtteil­

zentren verteilt werden können. Mit diesen und andere Akti­

onen zeigt der Paritätische: Das Berlin, in dem wir leben wol­

len, ist eine Stadt, in der die Menschen füreinander da sind und sich für andere einsetzen.

Eine große gesellschaftliche Verantwortung, die der Pari­

tätische mit übernommen hat, ist der Einsatz für angemesse­

nen und bezahlbaren Wohnraum. Das Recht auf ein Zuhause ist ein Grundrecht, das vor allem auch für sozial benachtei­

ligte Menschen gelten muss. Umso mehr ist es zu verurtei­

len, dass wirtschaftliches Kalkül immer häufiger dazu führt, dass gemeinnützige Träger Kündigungen für die Räumlich­

keiten sozialer Wohnprojekte erhalten – und dadurch gerade besonders schutzbedürftige Menschen akut von Obdachlosig­

keit bedroht sind. Durch Gespräche und Verhandlungen auf allen Ebenen macht sich der Paritätische dafür stark, dass die Lösung dieses Problems ganz oben auf der politischen Agen­

da bleibt.

Berlin verändert sich, und das tut auch der Paritätische.

Der Verband stellt sich – auch mit seiner Öffentlichkeits­

arbeit – auf die neuen Herausforderungen des sich rasend ver­

ändernden Umfelds ein, er wird jünger, digitaler und zupa­

ckender. Dabei bleibt er auch im 65. Jahr seines Bestehens seinen Grundsätzen treu: Unter Paritätischem Dach ist nicht nur Platz für die unterschiedlichsten sozialen Angebote, son­

dern auch für eine große Meinungsvielfalt, solange sie mit den Prinzipien Gleichheit, Toleranz, Vielfalt und Offenheit vereinbar sind. Im Rahmen dieser Werte folgt der Paritätische bis heute einem Leitspruch: Die Themen und die Arbeit unse­

rer Mitglieder bestimmen unser Handeln. Solange sich der Verband an diesen Grundsatz hält, so Oswald Menninger bei der Mitgliederversammlung 2014, ist ihm seine führende Rolle als Wohlfahrtsverband in der Stadt sicher.

Ihre

Foto: Walter

Prof. Barbara John ist Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Berlin

(5)

überzeugt, dass neben sozialpolitischen Maßnahmen auch eine aktive Bürgergesellschaft das Zusammenleben gestaltet.

In diesem Sinne machen wir uns für ehrenamtliches Engage­

ment, Freiwilligenarbeit und Bürgerengagement stark. Kon­

kret bedeutet das: Der Paritätische verhandelt mit dem Land Berlin und anderen Kostenträgern Rahmenvereinbarungen und Verträge zur Finanzierung sozialer Arbeit. Wir sind kri­

tische Begleiter von Gesetzesvorhaben und beteiligen uns an sozialplanerischen Vorhaben. Darüber hinaus sind sachkundi­

ge Vertreter des Paritätischen Berlin kritische Begleiter bei der Haushaltsplanung des Landes und der Bezirke sowie bei der Umsetzung von Hartz IV und von Arbeitsförderprogrammen.

Schließlich informieren wir über Versorgungsangebote.

Bezirkspolitische Netzwerkarbeit. Stadtteilmanagement, Arbeitsmarktförderung, bürgerschaftliches Engagement und sozialpolitische Arbeit sind die Schwerpunkte der Paritäti­

schen Bezirksbeauftragten. Die Geschäftsstelle Bezirke unter­

stützt unsere Mitglieder beim Ausbau, der Sicherung und der Umstrukturierung sozialer Angebote in den Bezirken. Die Bezirksbeauftragten setzen sich dafür ein, die fachlichen und ökonomischen Kompetenzen der Mitglieder zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Ein wichtiges Ziel ist, Mitgliedsorganisationen in bezirkspolitische Meinungsbil­

dungsprozesse einzubinden und Personen aus den Mitglieds­

organisationen für die bezirkliche Gremienarbeit zu gewinnen und zu qualifizieren. Durch gezielte Lobbyarbeit, Information und Beratung machen wir uns in den Bezirken für die Projek­

te unserer Mitglieder stark. In der Geschäftsstelle Bezirke liegt

zudem die Federführung für die Kooperation mit dem Förder­

programm Stadtteilzentren des Landes Berlin. Die Geschäfts­

stelle Bezirke ist außerdem in den Beiträten der Jobcenter ver­

treten.

Stiftung Parität Berlin. Über die Stiftung fördert der Paritä­

tische Berlin das allgemeine Wohlfahrtswesen, bürgerschaft­

liches Engagement, Jugendhilfe, Altenhilfe, das Gesundheitswe­

sen sowie die sozialpflegerische Arbeit. Ein Förderschwerpunkt ist das Programm KinderZukunft, das Stipendien und Sach­

mittel für begabte Kinder aus armen bildungsfernen Familien finanziert. Außerdem werden ausgewählte Projekte von Mit­

gliedsorganisation unterstützt. 2015 haben wir das zehnjährige Jubiläum der Stiftung gefeiert.

Paritätische Beteiligungen. Der Paritätische Wohlfahrtsver­

band Berlin ist an zehn sozialen Versorgungs ­ und Dienst­

leistungsunternehmen beteiligt. Dazu gehören zum Beispiel die Paritätische Akademie Berlin gGmbH, die gemeinnützige GmbH Bürger aktiv – Paritätische Gesellschaft zur Förderung von Bürgerengagement oder die Paritätisches Seniorenwoh­

nen gGmbH.

Häuser der Parität. Das Konzept der Häuser der Parität hat zum Ziel, die sozialen Ressourcen des Bezirks zu stärken, ein preisstabiles Raumangebot für freie Träger – vor allem für Mitgliedsorganisationen – zu bieten, soziale Angebote unter einem Dach zu bündeln und verbandliche Präsenz im Bezirk zu zeigen.

Der Paritätische Berlin verfügt über vier eigene Häuser der Parität: die Landesgeschäftsstelle in der Brandenburgi­

schen Straße 80 in Wilmersdorf das Haus der Parität in der Tucholskystraße 11 in Mitte das Haus der Parität in der Koll­

witzstaße 94-96 in Prenzlauer Berg das Bürgerzentrum Neu­

kölln in der Werbellinstraße 42.

Weitere Häuser sind in Eigenregie von Mitgliedern mit Förderung des Verbandes entstanden: Das fünfte Haus der Parität besteht seit 2009 in Regie des Bürgerhaus e.V. in der Schönholzer Straße 11 in Pankow. Das sechste Haus der Parität wurde im Frühjahr 2013 in der Grimmstraße 16 in Kreuzberg eröffnet und läuft unter der Regie von Prowo e.V. Ein siebtes Haus ist für 2016 geplant. Der Spatenstich erfolgte im Septem­

ber 2015. (Mehr auf

m

Seite 63.)

Mitgliedschaften des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. Der Paritätische Berlin ist Mitglied im Paritätischen Gesamtverband mit Sitz in Berlin. In ihm sind 143 überregio­

nale gemeinnützige Organisationen und 15 Paritätische Lan­

desverbände mit 10.271 regional tätigen Mitgliedsorganisati­

onen zusammengeschlossen (Stand 1. Juli 2015). Außerdem gehört der Paritätische Berlin zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin und ist Mitglied der Ver­

einigung der Unternehmensverbände in Berlin und Branden­

burg (uvb).

Der Paritätische Berlin ist Dach- und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Wir vertreten die Interessen unse- rer Mitglieder und beraten sie bei rechtlichen, betriebswirt- schaftlichen und sozialen Fragen. Wir setzen uns für die Rechte hilfebedürftiger Menschen und für die Förderung der Zivilgesellschaft ein. Unsere Arbeit wird geleitet durch das Ziel, die gesellschafts- und sozialpolitischen Entwicklungen in Berlin aktiv mitzugestalten. 2015 feierte der Paritätische Berlin sein 65-jähriges Jubiläum.

Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsver- bands Berlin. Unter dem Dach des Paritätischen sind rund 700 eigenständige, gemeinnützige Organisationen und Selbst­

hilfegruppen zusammengeschlossen. Sie sind in der Bildung, der Kinder­ , Jugend­ , Alten­ und Familienhilfe, in der ambu­

lanten und stationären Pflege, in der sozialen und psychoso­

zialen Versorgung, in der Behindertenhilfe, der interkultu­

rellen Arbeit und Migrationssozialarbeit, der Aids ­Hilfe, der Drogen­ und Suchthilfe sowie in der Gesundheitsförderung und ­versorgung tätig.

Insgesamt sind rund 55.000 hauptamtliche Mitarbeiterin­

nen und Mitarbeiter im Verbandsbereich tätig. Bei den Mit­

gliedsorganisationen des Paritätischen sind insgesamt rund 75.000 Menschen organisiert. Aus der 2014 veröffentlichten Ehrenamtsstudie des Paritätischen geht zudem hervor, dass bei den Mitgliedsorganisationen etwa 30.000 Ehrenamtliche engagiert sind.

Grundsätze für die Arbeit des Paritätischen Wohlfahrts- verbands. Der Paritätische ist konfessionell, weltanschau­

lich und parteipolitisch unabhängig. Unsere Leitlinien sind humanitäre Verantwortung und gegenseitige Hilfsbereitschaft.

Uns ist wichtig, dass die Eigenständigkeit unserer Mitglieder gewahrt wird. Bei Entscheidungen in der Mitgliederversamm­

lung erhält jede Organisation eine Stimme – unabhängig von ihrer jeweiligen Größe. Bei unserer täglichen Arbeit lassen wir uns von den Werten Offenheit, Toleranz, Respekt und Vielfalt leiten.

Der Paritätische als Dachverband. Wir unterstützen unse­

re Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit durch Beratung und Bildungs angebote zu fachlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragen der sozialen Arbeit. Wir helfen sozia­

len Organisationen bei der Vernetzung ihrer Hilfeangebote.

Finanzielle Unterstützung bieten wir durch Förderprogram­

me der Stiftung Parität Berlin und durch Beratung zur Akqui­

se von Stiftungsmitteln sowie zu Fundraising und Sozialspon­

soring. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern eine Transparenz ­Beratung und Informationen durch unsere Ser­

vicestelle Zuwendungsrecht. Im Bereich der Kommunikati­

on unterstützen wir mit Beratungen und Veranstaltungen zur Presse ­ und Öffentlichkeitsarbeit sowie zum Krisenmanage­

ment und bieten unsere Verbandsmedien als Kommunika­

tionsplattformen an. Wir helfen bei der Vereinsgründung und der Übernahme von Einrichtungen. Der Stellenmarkt des Pari­

tätischen steht unseren Mitgliedsorganisationen kostenfrei zur Verfügung. Und schließlich können Mitglieder vier Räume in unserer Geschäftsstelle für Veranstaltungen und Arbeits­

gruppen nutzen.

Der Paritätische als Spitzenverband. Der Paritätische Berlin setzt sich anwaltlich für Menschen mit Hilfebedarf ein. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder in Gesellschaft, Politik und Verwaltung und bringen unser Expertenwissen in die Berliner Sozial­, Finanz­ und Gesellschaftspolitik ein. Wir übernehmen zentrale Steuerungsaufgaben und setzen uns somit maßgeblich dafür ein, dass in Berlin eine bedarfsgerech­

te soziale Versorgung geschaffen und gesichert wird. Wir sind

Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin: Profil

(6)

Entwicklungen im Paritätischen Berlin

10 Die Struktur des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin 11 Vorstand, Geschäftsführung und Gremien

14 Personelle und finanzielle Verbandssituation 18 Berliner rahmenvertrag (BrV) Soziales 20 rahmenfördervertrag für Sozial- und

Gesundheitsprojekte

22 Initiative Transparente Zivilgesellschaft 23 Stiftung Parität Berlin

25 Berliner Stiftungswoche 26 Geschäftsstelle Bezirke

28 Besondere bezirksübergreifende Aktivitäten 32 Aus den Bezirken

35 Aufgaben der Geschäftsstelle Bezirke 43 Paritätisches Personalforum

44 Paritätische Qualitätsentwicklung

44 Paritätische Akademie Berlin gGmbH

46 Programme für Führungskräfte im sozialen Sektor 46 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

48 Jahresempfang 2015 und 65. Jubiläum des Paritätischen 50 Anerkennungskultur

51 Mitgliederversammlung 2014

53 Im Fokus: Sozialraumorientierte Flüchtlingsarbeit unter Paritätischem Dach

55 Im Fokus: Wohnungsnot und raumknappheit 57 Im Fokus: 65 Jahre

Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin 59 Paritätische Beteiligungen

62 Häuser der Parität

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Vorstand. Dem Vorstand des Paritätischen Landesverbandes Berlin gehören laut Satzung neun Mitglieder an. Der Beirats­

vorsitzende Thomas Grahn nimmt an den Vorstandssitzungen teil, ebenso die Stellvertretung Iris Hölling.

Folgende Personen gehören dem Vorstand des Paritätischen Landesverbands Berlin an:

Prof. Barbara John, Vorstandsvorsitzende

Dr. Heidemarie Arnhold, Geschäftsführerin Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.

Helmut Forner, i. R., ehemals Geschäftsführer Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH (nbw) Grit Herrnberger, Bereichsleitung fipp e.V. – Fortbildungsinstitut für die Pädagogische Praxis Ute Hiller, Geschäftsführerin Berliner Aids ­Hilfe e.V.

Dr. Ellis Huber, Arzt, Organisationsberater

Dominik Peter, Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V.

Oliver Schruoffeneger, Stadtratsreferent Steglitz­Zehlendorf, Abt. Jugend, Gesundheit, Umwelt, Tiefbau

Berndt Maier, Vorsitzender Das Mosaik e.V. und des Allge­

meinen Blinden­Sehbehinderten Vereins, gegründet 1874 e.V.

Den stellvertretenden Vorsitz nehmen Helmut Forner und Dr.

Ellis Huber wahr. Der Arzt und Organisationsberater Dr. Ellis Huber wurde bei der Vorstandssitzung am 2. Dezember 2014 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gewählt. Das Amt hatte zuvor Christian Thomes inne, der im Januar 2015 zum Caritasverband wechselte. Das langjährige Vorstandsmit­

glied Ellis Huber wurde zudem Mitglied im Vorstand der Stif­

tung Parität.

Aufgaben des Vorstands. Der Vorstand bestimmt laut Sat­

zung die Grundzüge der Verbandspolitik. Im Berichtszeitraum finden zehn Sitzungen mit jeweils circa zehn Tagesordnungs­

punkten statt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verband; im Berichtszeitraum werden 27 Organisationen aufgenommen.

Die Vorstandsvorsitzende und Mitglieder des Vorstands besuchen Fachgruppen und Mitgliedsorganisationen, um mit den Mitgliedern über die Verbandspolitik zu sprechen, bei fei­

erlichen Anlässen zu gratulieren und die Arbeit zu würdigen.

Mehrere Vorstandsmitglieder sind in den Gesellschafterver­

sammlungen und Aufsichtsräten Paritätischer Beteiligungen, um die Unternehmenspolitik mitzugestalten. Prof. Barbara John ist im Vorstand des Gesamtverbandes vertreten.

Vorstand, Geschäftsführung und Gremien

Entwicklungen im Paritätischen Berlin

Übersicht: Die Struktur des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin

Mitgliederversammlung

Beirat

Finanzen und Verwaltung Fachreferate Geschäftsstelle Bezirke Dienstleistungen durch Beteiligungen

und externe Dienstleister

Stabsstellen Paritätische Beteiligungen

Vorstand

Geschäftsführung Stv. Geschäftsführung

Stiftung Parität Berlin

› organisationsberatung, Qualitätsmanagement, Personal

› kontraktmanagement

› Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

› Ambulante Pflege und Hospize

› Familie, Frauen, Mädchen

› Jugendhilfe

› kinder und kindertagesstätten

› krankenhäuser

› Menschen mit Behinderungen

› Migration

› Psychiatrie/Queere lebensweisen

› Schulbezogene Jugendhilfe

› Schule

› Soziales

› Stationäre Pflege und Altenhilfe

› Straffälligen- und opferhilfe, Schuldner- und Sozialberatung

› Suchthilfe/Gesundheitsförderung/HIV/Aids

› rechnungswesen

› Mitgliederverwaltung

› Stiftungsmittel – Festsummen

› Stiftungsmittel – Direktanträge

› raumverwaltung

› Empfang

› Servicestelle Zuwendungsrecht

› Stadtteilmanagement

› Arbeitsmarktförderung

› Bürgerschaftliches Engagement

› Sozialpolitische Arbeit

› Gesellschafterversammlungen

› Aufsichtsräte

› Beratung in tariflichen Angelegenheiten

› Beratung zu Freiwilligendiensten

› Fort- und Weiterbildung

› Fundraising und Sozialsponsoring

› Immobilien-, Bauberatung

› Personalservice

› rechtsberatung

› Transparenz-Beratungsstelle

Stand: 14. oktober 2015

(8)

Aufgabenfelder der Vorstandsmitglieder:

Bildung/Schule/Kita:

Dr. Heidemarie Arnhold, Stefan Dominik Peter, Oliver Schruoffeneger, Grit Herrnberger Bürgerschaftliches Engagement:

Helmut Forner, Ute Hiller, Dr. Ellis Huber Gesundheit, Soziales, Jugend, Frauen, Familie:

Dr. Heidemarie Arnhold, Helmut Forner, Ute Hiller, Dr. Ellis Huber, Oliver Schruoffeneger

HIV, Aids, Hepatitiden, STD: Ute Hiller

Krankenhäuser:

Dr. Ellis Huber

Menschen mit Behinderung:

Helmut Forner, Stefan Dominik Peter, Berndt Maier

Migration:

Dr. Heidemarie Arnhold, Oliver Schruoffeneger Pflege:

Dr. Ellis Huber

Psychiatrie, Suchthilfe:

Oliver Schruoffeneger, Grit Herrnberger Queere Lebensweisen:

Ute Hiller

Stadtteilzentren, Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe:

Helmut Forner, Dr. Ellis Huber, Grit Herrnberger

Senioren: Helmut Forner, Berndt Maier, Grit Herrnberger

Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist für ihr Aufgaben­

gebiet Vertreter des Verbandes gemäß § 30 bgb. Zur Führung der Verbandsgeschäfte und zur Leitung der Landesgeschäfts­

stelle hat der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverban­

des zwei Geschäftsführer bestellt: Oswald Menninger als Geschäftsführer und als stellvertretende Geschäftsführerin Dr.

Gabriele Schlimper, die die Aufgabe zum 1. September 2014 übernommen hat. Zusätzlich hatte Gabriele Schlimper weiter­

hin die Leitung der Geschäftsstelle Bezirke inne.

In seiner Sitzung am 24. Juni 2015 hat der Vorstand Dr.

Gabriele Schlimper schließlich einstimmig zur Nachfolge­

rin des langjährigen Geschäftsführers Oswald Menninger bestimmt, der zum 31. Dezember 2015 in den Ruhestand gehen wird. Dr. Gabriele Schlimper wird das Amt als Geschäftsführe­

rin des Paritätischen Landesverbandes Berlin am 1. Januar 2016 antreten.

Beirat. Der Beirat erörtert zentrale Themen der Verbands­

politik und spricht Empfehlungen an den Vorstand aus. Der Beiratsvorsitzende Thomas Grahn und die Stellvertretende Iris Hölling nehmen beratend an den Vorstandssitzungen teil. Der Beirat tritt außerhalb der Schulferien in zweimona­

tigem Rhythmus zusammen. Im Berichtszeitraum finden fünf Sitzungen statt. Der Beirat besteht aus sieben Mitgliedern;

gewählt werden davon vier Mitglieder, drei weitere werden vom Vorstand berufen.

Bei der Mitgliederversammlung am 26. November 2014 wur­

den vier Beiratsmitglieder gewählt:

Thomas Grahn, Geschäftsführer Albert Schweitzer Kinderdorf Berlin e.V.

Iris Hölling, Geschäftsführerin Wildwasser e.V.

Birgit Angermann, Geschäftsführerin Verein für Rehabilita­

tion Behinderter e.V. und

Martin Hilckmann, Fachlicher Leiter und Prokurist der zik gGmbH

Drei weitere Mitglieder wurden gemäß Satzung bei der Sitzung im Dezember vom Vorstand berufen:

Matthias Winter, Geschäftsführer Nachbarschaftshaus Urban­

straße e.V.

Sylvia Svoboda, Pflegedirektorin Sozialdienste der Volkssoli­

darität gGmbH und

Peter Stawenow, Leiter des Kompetenzzentrums Offene Altenarbeit Sozialwerk Berlin e.V.

Foto: Walter Foto: christiane Foto: christiane

Foto: privat

Foto: Sharon A

Wahlausschuss. Dem Wahlausschuss gehören an:

Tilman Adolph, Universalstiftung Helmut Ziegner Birgit Hannemann, Offensiv 91 e.V.

Thomas Hänsgen, Technische Jugendfreizeit ­ und Bildungs­

gesellschaft (tjfbg) gGmbH

Andreas Otto, Freie Demokratische Wohlfahrt e.V.

Michael Witte, Neuhland e.V.

Waltraud Ziolko, Unionhilfswerk Landesverband Berlin e.V.

Berufungsausschuss. Mitglieder des Berufungsausschusses sind:

Fevzi Aktas, Kurdistan Kultur und Hilfsverein e.V.

Gabriele Geißler, Kiek in e.V.

Heinrich B. Pieper, Pfefferwerk – Gesellschaft zur Förderung der Stadtkultur mbH

Prof. Barbara John Vorstandsvorsitzende

Geschäftsführer Telefon: 030 860 01-104 menninger@paritaet-berlin.de

Stv. Geschäftsführerin Telefon: 030 860 01-108 schlimper@paritaet-berlin.de Helmut Forner

Stv. Vorsitzender Dr. Ellis Huber

Stv. Vorsitzender

(9)

Beitragsfinanzierung ersetzen. Wie in den vergangenen Jah­

ren werden auch in diesem Jahr die Stiftungs­ und Dividen­

denerträge für die Förderung der Mitglieder eingesetzt.

Die Leistungsentgelte betrugen 2014 560.079 Euro. Die Leistungsentgelte setzen sich im Wesentlichen aus Mietein­

nahmen (circa 472.000 Euro) und Gebühren für Verwaltungs­

dienstleistungen (circa 82.000 Euro) zusammen. Alle ande­

ren Erträge, die den obigen Kategorien nicht zuordenbar sind, werden als sonstige Erträge erfasst. Die sonstigen Erträge betrugen 2014 rund 573.000 Euro. Der Anteil der Leistungs­

entgelte und der sonstigen Erträge trug 2014 mit einem Anteil von 16,2 Prozent zu den Gesamterträgen bei. Der Anteil dieser beiden Ertragskategorien an den Gesamterträgen schwankte in den letzten Jahren immer um 20 Prozent.

Aufwand. Der gesamte Aufwand in 2014 betrug 6.712.342 Euro. Er ist gegenüber dem Vorjahr um 367.000 Euro gestie­

gen. Der Aufwand ist unterteilt in Personal­ und Sachkosten.

2014 betrugen die Personalkosten 2,578 Millionen Euro und die Sachkosten 4,133 Millionen Euro. Der Anteil der Personal­

kosten an dem Gesamtaufwand betrug 38,4 Prozent und der Sachkosten 61,6 Prozent. Der gestiegene Aufwand 2014 wurde durch die ebenfalls gestiegenen Erträge gedeckt.

Personelle Situation. Die Zahl der Vollzeitstellen im Ver­

band schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen 40 und 45 Stellen. Durch die Verlagerung von Aufgaben auf externe Dienstleister konnten die zunehmenden Anforderungen an den Verband mit diesem Personalstamm bewältigt werden.

Für das Jahr 2014 stehen dem Verband personelle Kapazitäten Oswald Menninger, Verbandsgeschäftsführer, berichtet:

Bereits lange bevor die Forderung nach Transparenz als poli- tisches Allheilmittel die gesellschaftliche Debatte prägte, haben wir als Landesverband ab 1997 in den Geschäftsberich- ten unter dieser Rubrik in Tabellen unsere wirtschaftlichen Daten bezüglich Ertrag und Aufwand, Zuwendungen, Mit- gliedsbeiträge, Personalstellen und -aufwand sowie Bilanz- zahlen veröffentlicht. Auf diese Vorreiterrolle sind wir stolz und haben damit bewiesen, dass wirtschaftliche Transpa- renz nicht schadet. Das Gegenteil ist der Fall: Wirtschaftliche Transparenz lässt keinen Raum für Spekulationen der ver- schiedenen Adressatengruppen des Verbandes, sie schafft Vertrauen und sie zeigt darüber hinaus, dass wirtschaftlicher und verbandspolitischer Erfolg zwei Seiten einer Medaille sind. Deshalb war es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns der bundesweiten Initiative Transparente Zivilgesell- schaft (ITZ) angeschlossen haben und als einer der ersten Wohlfahrtsverbände das Transparenz-Logo der Initiative auf unserer Homepage paritaet-berlin.de führen können (siehe

m

Seite 22).

Jahresabschluss. Der Jahresabschluss für 2014 weist einen Überschuss in Höhe von 246.758 Euro aus (siehe Tabelle 1).

Das Ergebnis 2014 liegt im Rahmen der wirtschaftlichen Ziele des Verbandes, durch angemessene jährliche Überschüs­

se seine Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Aus diesem Grunde wurden bilanziell 180.236 Euro, die aus Überschüssen der Vermietung der Häuser der Parität resultieren, in eine zweckgebundene Investitionsrücklage für diese Häuser eingestellt. 66.521 Euro verbleiben als Bilanzge­

winn. Insgesamt schwankt der Überschuss im Vergleich der letzten zehn Jahre wegen der vielschichtigen Finanzierungs­

struktur des Verbandes. In den Jahren 2005 und 2012 lag der Überschuss über den wirtschaftlichen Zielen des Verbandes, und deshalb wurde etwa die Hälfte als Sonderförderung im Folgejahr an die Mitgliedsorganisationen ausgeschüttet.

Erträge. Die Erträge 2014 setzen sich aus Zuwendungen (14,6 Prozent), Mitgliedsbeiträgen (69,2 Prozent), Leistungsentgel­

ten (8 Prozent) und sonstigen Erträgen (8,2 Prozent) zusam­

men. Die gesamten Zuwendungen betrugen 2014 insgesamt rund 1,011 Millionen Euro. Sie sind von 3,3 Millionen Euro im Jahr 1995 auf etwa 1 Million Euro im Jahr 2014 gesunken. Daran hat der leichte Anstieg 2009 bis 2011 nichts geändert (siehe Grafik 1). Ihr Anteil an der Gesamtfinanzierung ist von 60,6 Prozent 1995 auf jetzt 14,6 Prozent kontinuierlich gefallen.

Die größte Einzelzuwendung des Verbandes kommt vom Land Berlin für „Zentrale Steuerungsaufgaben der Verbände“.

Sie ist als Folge der ersten Konsolidierungsschritte des Landes bereits ab 1997 stetig gesunken. Diese Zuwendung betrug 1997 noch mit rund 1,47 Millionen Euro erheblich zur Verbandsfi­

nanzierung bei und liegt 2014 nur noch bei rund 0,9 Millio­

nen Euro.

Die Mitgliedsbeiträge sind 2014 um 211.000 Euro gegen­

über dem Vorjahr auf 4,815 Millionen Euro gestiegen. Damit haben die Mitgliedsbeiträge einen weiteren Höchststand erreicht (siehe Grafik 2). Die Mitgliedsbeiträge sind in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen. Der Anteil der Beiträge an der Gesamtfinanzierung lag zu Beginn der 90er Jahre noch bei unter zehn Prozent, 1997 bei 36 Prozent, und mittlerweile tragen die Mitgliedsbeiträge mit 69,2 Prozent den Hauptanteil an der Gesamtfinanzierung.

Die Strategie des Verbandes, sich bei der Finanzierung von staatlichen Mitteln unabhängig zu machen, ist sehr erfolg­

reich gewesen. Die Beitragsentwicklung ermöglicht es, die Verbandspolitik unabhängig von möglichen Sanktionen durch Zuwendungsgeber zu verfolgen. Dafür ist die wirtschaftli­

che Unabhängigkeit des Paritätischen als Verband der frei­

en Wohlfahrtspflege eine unabdingbare Voraussetzung. Die große Abhängigkeit des Verbandes von den Beiträgen der Mit­

gliedsorganisationen stellt heute sicher, dass der Verband sein Leistungsprofil auf die Anforderungen und Erwartungen der Mitgliedsorganisationen ausrichtet und sich von einer strikten Mitglieder­ und Dienstleistungsorientierung leiten lässt. Aus diesem Grunde werden wir an dem Ziel festhalten, die Ver­

bandsleistungen überwiegend aus Beiträgen zu finanzieren.

An dieser Strategie wird auch die Stiftung Parität nichts ändern (mehr zur Stiftung auf

m

Seite 23). Die Stiftung ermög­

licht dem Verband, seine Mitgliedsorganisationen umfang­

reich zu fördern. Würden die Stiftungserträge für die Ver­

bandsfinanzierung eingesetzt, könnten sie aber keinesfalls die

Personelle und finanzielle Verbandssituation

in Höhe von 45,3 Vollzeitstellen zur Verfügung (siehe Grafik 3). Davon sind zwei Stellen projektgefördert mit Befristung.

Die Personalaufwendungen haben sich über die Jahre hinweg parallel zur Zahl der Personalstellen bewegt (siehe Grafik 4). Die Beschäftigten des Verbandes sind zu 95 Prozent auf der Grundlage eines Haustarifvertrages mit der Gewerk­

schaft hbv angestellt. Das Tarifwerk ist auf der Homepage des Verbandes eingestellt. Trotz Tarifsteigerungen fielen durch den Wegfall von Stellen in der Zivildienstvermittlung 2012 die Personalkosten auf 2,5 Millionen Euro und 2014 sind sie wie­

der auf 2,578 Millionen Euro angestiegen.

In den Personalkosten des Verbandes ist das Gehalt des Geschäftsführers enthalten. Der Geschäftsführer erhält ein Arbeitnehmer­Bruttojahresgehalt einschließlich einer betrieb­

lichen Altersvorsorge in Höhe von 112.500 Euro. Zusätzliche Bezüge durch Funktionen in Organen von Beteiligungen des Verbandes und anderer Gesellschaften werden nicht erzielt.

Es steht weder ein Dienstwagen zur Verfügung, noch werden andere Privilegien durch den Verband gewährt. Der Geschäfts­

führer wird Ende 2015 aus dem Dienst ausscheiden. Weil sein Gehalt seit 2003 bis zu seinem Ausscheiden unverändert bleibt, wurde die Altersvorsorge aufgebessert.

Zusammenfassung. Trotz der Schwankungen bei Ertrag und Aufwand in den letzten zehn Jahren sind eindeutige Trends erkennbar: In allen Jahren wurde ein ausreichender Über­

schuss erzielt. Die hohen Überschüsse 2005 und 2012 führten zur hälftigen Ausschüttung durch Förderprogramme für die Mitgliedsorganisationen.

Grafik 1:

Entwicklung der Zuwendungen 2005 – 2014 in Mio. Euro 1,5

1,0 0,5 0

5,0 4,5 4,0 3,5 3,0

2,5 ...

0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Grafik 2:

Entwicklung der Mitgliedsbeiträge 2005 – 2014 in Mio. Euro

(10)

Auf der Ertragsseite sanken die Zuwendungen bei gleichzeitig stetiger Steigerung der Mitgliedsbeiträge. Auf der Aufwands­

seite war der Personalkostenanteil am Gesamtaufwand sta­

bil unter 50 Prozent, und im hohen Sachkostenanteil bilden sich der enorme Zukauf von Dienstleistungen zur Erfüllung der Verbandsaufgaben und die Förderung der Mitglieder aus Eigenmitteln ab. Im Ergebnis führte dies zu einer enormen Flexibilität des Verbandes bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Unterstützung seiner Mitglieder.

Entwicklung der Bilanzen. Die Entwicklung des Verbandsver­

mögens ist in den Bilanzwerten abgebildet. Die Bilanzsumme für 2014 ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und betrug zum Bilanzstichtag 22,629 Millionen Euro (siehe Tabelle 2).

Das Anlagevermögen (Aktiva) ist 2014 gegenüber dem Vorjahr durch planmäßige Abschreibungen um 308.000 Euro auf 17,208 Millionen Euro gesunken. Das Umlaufvermögen ist durch die Zunahme liquider Mittel auf 5,421 Millionen Euro gestiegen. Auf der Aktivseite wird das Gesamtvermögen in sei­

ner Verwendung angezeigt, während die Passivseite die Mit­

telherkunft abbildet. Dadurch wird auf der Passivseite nach Abzug des Fremdkapitals vom Vermögen das Eigenkapital ersichtlich. Bevor die Entwicklung der Passivseite erläutert wird, muss kurz eine bilanzielle Besonderheit bei zuwen­

dungsgeförderten Vermögenswerten von gemeinnützigen Ein­

richtungen dargestellt werden.

Während auf der Aktivseite die öffentlich geförderten Investitionen im Anlagevermögen in der Verwendung ange­

zeigt werden, wird auf der Passivseite die Position „Sonder­

posten für Zuschüsse zum Anlagevermögen“ gebildet. Bei

dieser Mittelherkunftsposition kann in der Zuordnung weder eine eindeutige Eigenkapital­ noch eine eindeutige Fremd­

kapitalbeziehung hergestellt werden. Denn bis zur zukünf­

tigen Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Zweckbindung der Investitionen bleibt eine anteilige schwebende Rückzah­

lungsverpflichtung bestehen. Aus diesem Grunde gilt die ökonomische Faustregel, dass 50 Prozent der Bilanzposition

„Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen“ zum Eigenkapital und die andere Hälfte zum Fremdkapital gerech­

net werden können. In der Tabelle 2 sind daher 50 Prozent des Sonderpostens dem Eigenkapital zugerechnet und insgesamt als Eigenkapital im erweiterten Sinne dargestellt.

Das Eigenkapital 2014 beträgt 13,029 Millionen Euro und hat sich gegenüber 2013 einerseits um den eingangs erwähn­

ten Bilanzgewinn und die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für Investitionen in die Häuser der Parität erhöht.

Andererseits wurde eine zweckgebundene Rücklage für die Investitionsförderung bei Mitgliedsorganisationen in Höhe von circa 150.000 aufgelöst und ausgeschüttet. In der Summe hat sich dadurch das Eigenkapital um 96.000 Euro erhöht.

Der Anteil der Sonderposten am Eigenkapital im erwei­

terten Sinne ist mit 2,497 Millionen Euro weiterhin rückläufig, da ab 2000 keine wesentlichen Investitionen des Verbandes durch öffentliche Mittel oder Stiftungen gefördert wurden.

Das Fremdkapital hat sich 2014 um 130.000 Euro auf 7,103 Millionen Euro gegenüber 2013 verringert. Dies betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen. Bei der Höhe des Fremdkapitals muss außerdem berücksichtigt wer­

den, dass beim Fremdkapital 50 Prozent aus dem Sonderpos­

ten (2,497 Millionen Euro) eingerechnet sind, die bei der Ein­

haltung der zuwendungsrechtlichen Nutzungsbindung der Verbandsimmobilien nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die wesentlichen verbleibenden Verbindlichkeiten im Fremd­

kapital sind Bankdarlehen des Verbandes. Sie betragen 2014 nur noch 1,6878 Millionen Euro und betreffen ausschließlich Kredite für die Häuser der Parität. Im Jahr 2000 hatte der Ver­

band noch Bankschulden aus der Immobilienfinanzierung in Höhe von circa 5,7 Millionen Euro. Deshalb bestehen jetzt in Bezug auf die Immobilien­Finanzierung für den Verband keine Risiken mehr.

Mitgliederbewegung: Unverändert hohe Mitgliederzahl.

Auch in diesem Berichtsjahr ist die Zahl der neuen Mitglieder höher als die Zahl beendeter Mitgliedschaften. Das Wachstum des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin setzt sich fort:

Von Juli 2014 bis Juni 2015 werden 27 Organisationen aufge­

nommen. Einige Organisationen beendeten die Mitgliedschaft aufgrund von Auflösung oder Fusion. Insgesamt pendelt sich die Zahl der Mitgliedsorganisationen stabil bei über 700 ein.

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ertrag 6.225.698 5.625.909 6.452.797 5.873.705 6.343.295 6.512.175 6.209.039 6.593.927 6.658.974 6.959.100

Aufwand 5.229.761 5.287.023 6.155.394 5.709.157 6.010.316 6.102.473 5.807.797 5.335.164 6.345.655 6.712.342

Überschuss 995.937 338.886 297.403 164.548 332.979 409.702 401.242 1.258.763 313.319 246.758

31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014

Anlagevermögen 18.128 17.717 17.441 19.408 19.036 18.623 18.209 17.793 17.516 17.208

umlaufvermögen 2.877 3.56 2.086 2.392 2.554 3.532 3.208 4.384 5.260 5.421

Vermögen/Mittelverwendung 21.005 21.293 19.527 21.800 21.590 22.146 21.417 22.177 22.776 22.629

Eigenkapital 7.988 8.328 8.125 10.667 11.000 11.409 11.810 13.069 12.933 13.029

Sonderposten 50 % 3.423 3.316 3.290 3.177 3.063 2.950 2.837 2.723 2.610 2.497

Eigenkapital i. e. S. 11.411 11.644 11.415 13.844 14.063 14.350 14.647 15.792 15.543 15.526

Fremdkapital 9.594 9.649 8.112 7.956 7.527 7.787 6.770 6.385 7.233 7.103

kapital/Mittelherkunft 21.005 21.293 19.527 21.800 21.590 22.146 21.417 22.177 22.776 22.629

Grafik 3: Personelle Entwicklung

Vollzeitstellen 2006 – 2015 mit umgerechneten Teilzeitstellen

Grafik 4: Personalaufwendungen

Vollzeitstellen nach Gewinn­ und Verlustrechnung in Mio. Euro

Tabelle 2: Entwicklung der Bilanzen 2005 – 2014 in tausend Euro

2,5 2,0

1,5 ...

0 45

40

35 ...

0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

44,4 42,8 44,1 42,6 44,4 43,7 41,9 39,5 41,8 45,3

(11)

Einzelverhandlungen von Trägern. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sgb xi aus dem Jahr 2009 und den folgenden Jahren hat das Land Berlin als derzeit einziges Bun­

desland wortgenau für den Bereich sgb xii übernommen und einen Paradigmenwechsel vollzogen. Im Bereich sgb xii erfol­

gen pauschale Entgeltsteigerungen nur noch über die Über­

gangskostenblätter oder im Rahmen von Einzelverhandlungen durch die Vorlage sogenannter Gestehungskosten der zu ver­

handelnden Periode (zumeist das Folgejahr). Träger müssen dem Land Berlin somit die geplanten Kosten, die sich einer Entgeltvereinbarung direkt zuordnen lassen, vorlegen und begründen. Für diese Einzelverhandlungen gibt es bislang jedoch keine vereinbarten Verfahren und Fristen – fast jedes Verfahren läuft unterschiedlich.

Einzelverhandlungen nehmen seit 2011 zu, da die pau­

schalen Entgeltfortschreibungen der letzten Jahre insbeson­

dere die tariflichen Personalkostensteigerungen nicht mehr ausreichend auffangen können. Zugleich gestalten sich diese Einzelverhandlungen inhaltlich problematisch, da die Alt­Ent­

gelte über 15 Jahre nicht mehr kalkuliert wurden. In zahlrei­

chen Bereichen sind Verwerfungen zwischen den tatsächli­

chen Kosten und den einzelnen Bausteinen der Entgelte, also der Refinanzierung entstanden.

Das Land Berlin hat sich darauf verpflichtet, die sgb xi­

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus 2009 und den folgenden Jahren im Bereich der Personalkosten für das Betreu­

ungspersonal umzusetzen und die Kostennachweise der Träger anzuerkennen. Die darüber hinausgehenden sonstigen Kosten (erfahrungsgemäß etwa ein Drittel der Gesamtkosten) wer­

den durch das Land Berlin nur bedingt oder kaum anerkannt.

Streitig sind in Einzelverhandlungen oftmals unter anderem Personalkosten für administratives Personal, Kosten für Mitar­

beitervertretungen/Betriebsrat, Kosten für die Arbeitsplätze in der Verwaltung, Kosten infolge von gesetzlichen Vorgaben für Datenschutz oder Arbeitssicherheit, Versicherungskosten, Kos­

ten durch kommunale Abgaben. Problematisch gestaltet sich auch die Vereinbarung eines angemessenen Unternehmerri­

sikos, obwohl dies durch das Bundessozialgericht in seinem Urteil ausdrücklich gefordert wird.

Neben den Risiken der Nichtanerkennung empirisch belegbarer Kostenanteile entsteht für die Träger in Einzelver­

handlung ein nicht unerhebliches Liquiditätsrisiko. Mangels vereinbarter Verfahren und Fristen ziehen sich die Einzelver­

handlungen erheblich in die Länge – nicht selten über ein Jahr und mehr. Bei inhaltlichen Differenzen erscheint die Eröff­

nung von Schiedsstellenverfahren bei der gegebenen Konflikt­

lage fast unumgänglich. Der Paritätische wird weiterhin dar­

auf hinarbeiten, dass in Berlin auch für Einzelverhandlungen Der Berliner Rahmenvertrag (BRV) Soziales regelt die Vergü-

tungsfindung und die Rahmenbedingungen, unter denen gemeinnützige freie Träger und gewerbliche Anbieter sozia- ler Dienstleistungen für das Land Berlin sozialstaatliche Leis- tungen erbringen, auf die der Bürger im Einzelfall einen Anspruch hat. Die Leistungen sind nach dem Sozialgesetz- buch (SGB) XII garantiert. Es geht dabei um die Wahrneh- mung von sozialstaatlichen Verpflichtungen, um Menschen, die in Not geraten sind, individuelle Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen und ihnen Chancen zur Teilhabe an der Gesell- schaft zu geben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales schließt den BRV Soziales mit den in der LIGA zusam- mengeschlossenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrts- pflege in Berlin als Vertreter der Einrichtungsträger und ver- schiedenen weiteren privat-gewerblichen Verbänden im Bereich Soziales ab.

Nachdem Anfang 2014 der brv Soziales durch die Aufnahme einer Prüfregelung verändert wurde, beschlossen die beteilig­

ten Parteien Ende 2014 eine Anlage zum Vertrag, die die Ver­

fahren und Inhalte sowie eventuelle Konsequenzen spezifiziert.

Der Paritätische und die anderen Liga­Verbände haben jedoch in diesem Rahmen stets darauf hingewiesen, dass die grund­

sätzliche Zielsetzung sein sollte, den brv Soziales im Ganzen zu überarbeiten. Ein zentraler Bestandteil des Vertrages ist laut Liga ein transparentes und nachvollziehbares System für die Ermittlung von Vergütungssätzen und deren Anpassung im Hinblick auf Kostenentwicklung. Hierzu müsse eine längerfris­

tige vertragliche Grundlage angestrebt werden. Für die erneu­

te Kopplung einer pauschalen Vergütungssatzanhebung an die Teilinkraftsetzung eines Bestandteiles des brv Soziales (ent­

sprechend dem Beschluss vom August 2014) hätten die Ver­

handlungsführer der Liga­Spitzenverbände kein Mandat.

Leistungs- und Kostentransparenz für Leistungen nach SGB XII. Voraussetzung für die Teilnahme an der pauschalen Fort­

schreibung der Entgelte ist für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Berlin seit dem Jahr 2011 das Ausfüllen sogenannter Übergangskostenblätter und deren Vorlage bei der Senatsverwaltung für Soziales. Gibt der Träger diese nicht ab, bedeutet dies ein Einfrieren der bestehenden Entgelte für die Folgeperiode. Alternativ haben die Träger seit 2011 die Möglichkeit, die Entgelte in sogenannten Einzelverhandlun­

gen prospektiv zu verhandeln. Inzwischen wurde das neue Nachweisverfahren bereits zum dritten Mal durchlaufen, und es liegen Kostennachweise der Träger für die Jahre 2011, 2012 und 2013 vor.

Der Paritätische Berlin bemüht sich bereits seit Jahren um mehr Kostentransparenz sowie faire beziehungsweise sach­

liche Kontrollen und begleitet den seit 2011 vollzogenen Para­

digmenwechsel des Landes Berlin konstruktiv. Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen und mit Hilfe externer Unter­

stützung (jakab Consulting und mobiss Unternehmensbera­

tung) werden bestehende Kostenstrukturen in den Bereichen Behindertenhilfe, Psychiatrie, Drogen/Sucht und Soziales analysiert und ausgewertet. Zu diesen Auswertungen zähl­

ten auch die verbandsinternen Analysen der Übergangskos­

tenblätter für alle drei bisherigen Nachweisperioden. Dabei war festzustellen, dass die Vergütungssteigerungen der letzten Jahre an das Personal der Träger vereinbarungskonform wei­

tergegeben wurden.

Zwischen den Vertragspartnern des brv Soziales besteht die Vereinbarung, die Übergangskostenblätter über alle Ver­

bände hinweg gemeinsam auszuwerten. Die gemeinsame Aus­

wertung der Kostenblätter durch Land, Bezirke und Verbände ist eine wichtige Maßnahme für ein gemeinsames Grundver­

ständnis bei der Weiterentwicklung vergütungsrelevanter Ver­

tragsbestandteile. Zentrale Forderung des Paritätischen an das Land Berlin ist nun, dass die Übergangskostenblätter, die die Träger der Senatsverwaltung bereits für drei Nachweisperio­

den zur Verfügung gestellt haben, endlich gemeinsam ana­

lysiert, Unplausibilitäten diskutiert und Schlussfolgerungen erarbeitet werden. Zumal das Land vor nunmehr zwei Jah­

ren angekündigt hat, die Auswertung der Kostenblätter zur gemeinsamen Entwicklung einer neuen Vergütungssystematik zu nutzen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Berliner Rahmenvertrag (BRV) Soziales

Hilfeart 2013 2006 Steigerung

von ‘06 zu ‘13 Hilfe zur Erziehung (HzE) & Eingliederungshilfe SGB VIII & Inobhutnahmen 439.525 318.829 38 %

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HzÜ) 36.583 24.975 46 %

Eingliederungshilfe 698.954 537.625 30 %

Tageseinrichtungen für kinder 1.199.623 734.173 63 %

Hilfe zur Pflege 349.674 285.098 23 %

Ganztagsangebote an Schulen 153.221 51.961 195 %

rest (u.a. Beförderung behinderter kinder, Erziehungsberatung und

Asyl-Titel der Hilfe in besonderen lebenslagen) 17.450 15.036 16 %

transparente Verfahren und Fristen vereinbart und eingehal­

ten werden.

Entwicklung von Vergütungen für Leistungen der Sozialhil- fe nach SGB XII. Die Ausgaben für entgeltfinanzierte soziale Dienstleistungen aufgrund von Leistungsansprüchen der Bür­

ger und ihr Anteil am Gesamthaushalt haben in den vergan­

genen Jahren zugenommen. Betrachtet man die Entwicklun­

gen im Bereich der Sozialhilfe in den Jahren 2002 bis 2013, so lässt sich eine deutliche Steigerung von Sach­ und Personal­

kosten sowie des Budgets feststellen. So stieg das jährliche Budget im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bis 2012 um 41 Prozent. Aufgrund des gleichzeitigen Anstiegs der Fall­

zahlen von knapp 19.000 in 2002 (Stadtstaatenvergleich) auf über 25.500 in 2011 um 35 Prozent lässt sich jedoch feststel­

len, dass die Budgeterhöhungen seit 2002 fast ausschließlich durch Fallzahlsteigerungen ausgelöst wurden. Die Kosten pro

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen – Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen

Ausgaben der entgeltfinanzierten Transferleistungen

im Berliner Haushalt 2013 im Vergleich zu 2006 gerundete Summen, in Mio. Euro

Foto: Bruno Marks

(12)

nungslose, Haftentlassene Schuldnerberatung Selbsthilfe­

und Freiwilligenprojekte sowie die Migrationssozialdienste.

Das Infrastruktur-Förderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) fördert bezirkliche und landesweite Projekte zum struk­

turellen Ausbau und Weiterentwicklung des sozialen, bür­

gerschaftlichen Engagements der Nachbarschaftsarbeit und der Selbsthilfe.

Zuwendungen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Alle Zuwendungen werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) gewährt. Um seine Mit­

glieder beim Vollzug der Förderprogramme zu unterstützen, hat der Paritätische die Servicestelle Zuwendungsrecht einge­

richtet. Dieses Angebot ist seit Januar 2015 direkt beim Paritä­

tischen Berlin angesiedelt.

Transparenz durch Jahresberichte. Für die Liga war die jähr­

liche Präsentation der Leistungsbilanz der Treuhandverträge im Abgeordnetenhaus von Berlin selbstverständlicher Teil der Transparenzsicherung und Qualitätsentwicklung innerhalb der Förderverträge. 2015 veröffentlichte die Senatsverwaltung Soziales und Gesundheit die Jahresberichte zum Infrastruk­

turförderprogramm Stadtteilzentren und zum Integrierten Sozialprogramm (isp) für 2013. Der Jahresbericht zum igb für 2013 liegt noch nicht abschließend vor.

Überprüfungsauftrag für Rahmenfördervertrag. In den von der Koalition 2011 vereinbarten Regierungsrichtlinien für einen einmaligen Überprüfungsauftrag des Rahmenförderver­

Für die rund 300 gesamtstädtischen Sozial- und Gesund- heitsprojekte aus den auslaufenden Treuhandverträgen unterzeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband Ber- lin gemeinsam mit den anderen Liga-Verbänden Ende 2010 einen Rahmenfördervertrag mit dem Land Berlin, der Ende 2015 ausläuft. Aktuell gibt es neue Verhandlungen für einen Vertrag ab 2016. Wie für die vorhergehende Vertragsperiode wird auch für den Folgevertrag eine Laufzeit von fünf Jahren angestrebt, die vertragsrechtliche Konstruktion mit drei För- derprogrammen soll beibehalten werden. Eine zentrale For- derung des Paritätischen lautet, dass Entscheidungen zur finanziellen Ausstattung der betroffenen Projekte unter den Vertragspartnern auf Augenhöhe getroffen werden müssen.

Kein Ausspielen sozialer Gruppen gegeneinander. Ange­

sichts der zunehmenden Zahl von Menschen, die als Flücht­

linge in die Stadt kommen, ist es für den Paritätischen Berlin von größter Relevanz, dass es nicht zu einer Umverteilung der verfügbaren Mittel kommt. Der Zuwachs an Aufgaben für die gemeinnützigen Träger muss auch einen Mittelzuwachs zur Folge haben. Ein Ausspielen sozialer Angebote gegeneinander lehnt der Paritätische kategorisch ab.

Unterzeichnung Rahmenfördervertrag. Mit der Vertrags­

unterzeichnung 2010 wurden drei Förderprogramme aufge­

legt, die für 2015 mit folgenden Jahresbudgets ausgestattet wurden: das Integrierte Gesundheitsprogramm (igp) mit 11.976.068,87 Euro einschließlich Einmalzahlungen für Ver­

gütungsanpassung das Integrierte Sozialprogramm (isp) mit 12.900.000 Euro – darunter 3.300.000 Euro für die Förderung der Zentralen Aufgaben der Wohlfahrtsverbände und das Infrastruktur­Förderprogramm Stadtteilzentren (ifp stz) mit 4.271.000 Euro, darin enthalten die nachträglich bewilligten 500.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit.

Das Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) fördert über hundert Projekte in den drei Handlungsfeldern: Verbund­

system Drogen/Sucht hiv/Aids, sexuell übertragbare Erkran­

kungen und Hepatitiden Besondere gesundheitliche Bedarfs­

lagen.

Das Integrierte Sozialprogramm (ISP) fördert Projekte der Altenarbeit der Behindertenhilfe Mobilitätshilfedienste für Ältere und Menschen mit Behinderung Hilfen für Woh­

Rahmenfördervertrag für Sozial- und Gesundheitsprojekte

Fall sind im Betrachtungszeitraum recht konstant bei rund 25.000 Euro geblieben.

Auch die Vergütungen blieben zwischen 2002 und 2012 nahezu konstant – die refinanzierten Personalkosten lagen von 2003 bis 2012 sogar unter dem Niveau von 2002. Die Stei­

gerungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 haben diesen Abstand nicht eingeholt. Für die Träger stellt sich somit weiterhin die Frage, wie angesichts von Preissteigerungen, neuer Aufgaben im administrativen Bereich und der vom Land Berlin einge­

forderten tariflichen Bezahlung diese Leistungen weiterhin erbracht werden können.

Angemessenheit der Kontrollen und der Entgeltentwick- lung. Die Senatsverwaltung äußert den Wunsch nach mehr Transparenz im betriebswirtschaftlichen Bereich als Voraus­

setzung dafür, die Angemessenheit von Preis­ und Entgelt­

entwicklungen sowie der Kriterien zu deren Fortschreibung beurteilen zu können. Der Wunsch ist für die Liga­Verbände nachvollziehbar, gleichzeitig muss aber berücksichtigt wer­

den, dass die Einrichtungen und Dienste im Bereich Sozia­

les bereits intensiv zur Transparenz beitragen, beispielsweise durch die Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Der Pari­

tätische wehrt sich gegen einen Generalverdacht gegen Trä­

ger und fordert, dass zunächst bestehende Prüfmöglichkeiten genutzt und nur bei Unklarheiten gezielt Dokumente zur Prü­

fung angefordert werden.

Ein faires Vergütungssystem ist von größter Wichtigkeit und darf weder dem Sparmandat, noch dem Misstrauen oder mangelnder Partnerschaft zum Opfer fallen.

trages heißt es unter dem Punkt xix „Soziales“: „Sozialleistun­

gen effektiver gestalten. Eine wesentliche Voraussetzung hier­

für ist, dass die Sozialleistungen effizienter gestaltet werden und ihre Steuerung optimiert wird. Zu diesem Zweck wird der Senat Prozesse intensivieren, die die Effizienz und Transpa­

renz von Sozialleistungen erhöhen, das Qualitätsmanagement verbessern und eine Wirkungskontrolle ermöglichen. Eine Facharbeitsgruppe wird die Effektivität und Nachvollziehbar­

keit des neuen Rahmenfördervertrags mit der Liga und der drei einzelnen Förderprogramme untersuchen. So wird der Senat unter anderem dafür sorgen, dass die Zuwendungsemp­

fänger in der Transparenzdatenbank uneingeschränkt über sich Auskunft geben. Landesweite Programme mit vergleich­

baren Zielstellungen werden wirksamer aufeinander abge­

stimmt.“

Vereinfachte Antragstellung bei Tarifsteigerung. Kritische Anmerkung des Paritätischen Berlin war, dass die Bedingun­

gen, unter denen für Zuwendungsprojekte Anträge bei einer Tarifsteigerung gestellt werden konnten, zu streng waren.

Nicht zuletzt auf Druck des Paritätischen ist es für 2013/2014 gelungen, den Antragsweg für Tarifsteigerungen zu vereinfa­

chen. Hier ist allerdings Spielraum für weitere Verhandlungen und Vereinfachungen.

Unsicherheit bleibt bestehen. Trotz dieser ersten positiven Schritte reicht die vom Senat zur Verfügung gestellte Summe noch immer nicht aus, um bestehende Tarifsteigerungen beziehungsweise Vergütungsanpassungen zu decken. Für die Verteilung der Gelder fehlt immer noch eine funktionierende

Regelung und in den einzelnen Teilverträgen gibt es Unter­

schiede in der Anpassung der Tariferhöhungen. Dadurch sind viele Organisationen nicht nur mit großen Unsicherheiten konfrontiert, die Verteilung ist auch intransparent. Eine große Ungerechtigkeit manifestiert sich darin, dass die vergütungs­

finanzierten Einrichtungen (unter Vorlage eines Kostenblat­

tes) an den Vergütungsfortschreibungen teilnehmen, während zuwendungsfinanzierte Projekte leer ausgehen.

Darüber hinaus fordert der Paritätische wie bereits im Vor- jahr: Es muss sichergestellt werden, dass die Summen, die das Abgeordnetenhaus zur Anpassung der Tarifsteigerung bezie­

hungsweise der Personalentwicklung der freien Träger bewil­

ligt, ausreichend sind und auch bei den Beschäftigten ankom­

men. 2012 und 2013 war dies wegen hoher bürokratischer und zuwendungsrechtlicher Hürden sowie wegen unterschiedli­

cher Verfahren und prozentualer Steigerungen in den Bezir­

ken und jeweiligen Senatsverwaltungen nur zum Teil der Fall.

Die Höhe der Zuwendungssummen muss eine Bezahlung der Beschäftigten vergleichbar dem Tarifvertrag des Landes (tvl) ermöglichen.

(13)

Die Stiftung Parität Berlin wurde 2005 mit dem Zweck der

„Förderung des Wohlfahrtswesens“ errichtet. Im Juni 2015 wurde anlässlich der Feier zum 65-jährigen Jubiläum des Ver- bandes auch das zehnjährige Bestehen der Stiftung gefeiert.

Das Stiftungsvermögen resultiert aus dem Anteilsverkauf des Paritätischen Unternehmensverbunds (jetzt: Sana Berlin- Brandenburg) 2005.

Der fünfköpfige Vorstand der Stiftung wird zu Beginn jeder Amtsperiode des Verbandsvorstandes neu bestimmt. In der Sitzung des Verbandsvorstandes am 19. Dezember 2012 wurde für den Stiftungsvorstand der bisherige Vorstand erneut bestimmt: Prof. Barbara John, Helmut Forner, Georg Zinner, Dirk Brandes und Oswald Menninger. Nach dem Tod von Georg Zinner berief der Verbandsvorstand im April 2014 Chris­

tian Thomes in den Vorstand. Durch den beruflichen Wechsel von Herrn Thomes im Dezember 2014 wurde schließlich Dr.

Ellis Huber als Vorstand berufen.

Auf seiner konstituierenden Sitzung am 18. März 2013 wähl­

te der Vorstand der Stiftung Prof. Barbara John und Oswald Menninger zum geschäftsführenden Vorstand. Die Amtszeit des Vorstandes endet im November 2015 mit der Neuwahl des Verbandsvorstandes.

Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage einer Geschäfts­

ordnung und ist ehrenamtlich tätig. Bei der Stiftung entstehen keine Verwaltungskosten, weil die Förderprogramme über den Landesverband umgesetzt werden. Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfgesellschaft Pricewater­

houseCoopers (pwc) geprüft, und die Vorstandsmitglieder der Stiftung, des Landesverbandes sowie die Mitglieder des Ver­

bandsbeirates erhielten den Prüfbericht.

Stiftungszweck. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

„die Beschaffung von Mitteln für Zwecke der amtlich aner­

kannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des

§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung“. In diesem Sinne werden durch die Stiftung Aktivitäten gefördert, die der Zweckset­

zung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes entsprechen, insbesondere bürgerschaftliches Engagement Jugendhilfe

Altenhilfe Gesundheitswesen sozial­pflegerische Arbeit.

Neben den Stiftungserträgen werden zur Verwirklichung der Stiftungszwecke auch zweckgebundene Spenden einge­

setzt, die der Stiftung übertragen werden. Satzungsgemäß kann die Stiftung wohlfahrtspflegerische Aktivitäten sowohl des Verbandes als auch seiner Mitgliedsorganisationen för­

dern. Aufgrund der momentan gesicherten Finanzierung des Verbandes werden die Stiftungserträge und Spenden zur Unterstützung der Mitglieder eingesetzt.

Stiftungsvermögen. Das Stiftungskapital erhöhte sich seit der Gründung der Stiftung von 21,5 Millionen Euro durch Zustiftungen und Rücklagenbildung auf 23,4 Millionen Euro im Jahr 2015.

Die Stiftung Parität Berlin hatte am Ende des Jahres 2014 ein Gesamtvermögen (Aktiva) von rund 24,55 Millionen Euro.

Das Stiftungsvermögen (Passiva) setzte sich am Bilanzstich­

tag 2014 zusammen aus 23,4 Millionen Euro Stiftungskapi­

tal, 400.000 Euro vorgetragener Mittel aus Zinserträgen und 750.000 Euro an Mitteln aus Förderprogrammen, die am Bilanzstichtag für die Förderzwecke noch nicht abgeflossen waren.

Stiftungserträge. Der Jahresüberschuss der Stiftung betrug 2014 rund 128.000 Euro. Die Stiftungserträge mit insgesamt 1.429.000 Euro setzten sich aus sonstigen betrieblichen Erträ­

gen (z.B. Sana­Dividende) mit 648.000 Euro und Kapitalerträ­

gen mit 781.000 Euro zusammen. Von den gesamten Erträgen werden alle Aufwendungen mit 1.301.000 Euro abgezogen. Die Aufwendungen setzen sich aus Ausgaben für Stiftungszwecke (Förderung) in Höhe von 1.118.000 Euro, betrieblichen Auf­

wendungen in Höhe von 38.000 Euro und Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von 145.000 Euro zusammen.

Stiftung Parität Berlin

Bundesweit haben sich im Sommer 2014 über 550 (2013: 430) gemeinnützige Organisationen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen – die Initiative wächst kontinuierlich um circa 120 Unterzeichnende aus der Zivilge- sellschaft innerhalb eines Jahres.

Paritätischer Berlin stellt die meisten Unterzeichner. 2015 haben 324 Organisationen ihren Sitz in Berlin, wovon allein 125 beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin angesiedelt sind. Der Verband vertritt bundesweit damit die meisten Unter­

zeichner der itz, die einem Verband angehören. Der Paritäti­

sche Berlin zählte schon im Sommer 2010 zu den Erstunter­

zeichnern und Gründern der Transparenzinitiative – neben renommierten Organisationen wie Transparency Internatio­

nal Deutschland e.V., von dem die Initiative ausging, und dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (dzi) oder dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Um das Logo der itz verwenden zu dürfen, muss jede Mitgliedsorganisation eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, zehn standardisierte The­

menfelder bearbeiten und deren Ergebnisse auf der eigenen Website veröffentlichen. Der tatsächliche Aufwand ist jedoch überschaubar.

Transparenz-Beratungsstelle. Dazu bietet die Paritätische Transparenz­Beratungsstelle, die der Verband kurz nach dem Start der Initiative eingerichtet hat, fachlichen Service und Hilfe an, etwa in Fragen zu Gremienstrukturen und Qualifi­

zierung, Transparenz nach außen, Führung und Steuerung auf der Grundlage von Corporate­Governance­Grundsätzen.

Die Basisberatung ist für die Mitglieder kostenfrei. Die Bera­

tung ist vor allem für Vorstände und Geschäftsführungen der Mitglieder geeignet. Drei Berater arbeiten unabhängig von der Geschäftsstelle des Landesverbandes und wahren Vertraulich­

keit (siehe

m

Seite 115).

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Vorträge, Diskussionen und Einzelberatungen. Neben Gesprächen in Fachgruppen werden in individuellen Bera­

tungsgesprächen Einzelheiten zur Teilnahme an dieser frei­

willigen Initiative geklärt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Beratungsleistung ist der Paritätische Berlin mit seinen Mit­

gliedsorganisationen am häufigsten von allen Dachverbän­

den in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft vertreten und somit in Deutschland führend, was die freiwillige Trans­

parenz angeht.

Anschluss an die ITZ immer wichtiger. Der Paritätische Wohl­

fahrtsverband Berlin ruft alle seine Mitglieder, die diesen Schritt noch nicht getan haben, auf, sich der Initiative Trans­

parente Zivilgesellschaft zügig anzuschließen.

In diversen Rahmenvereinbarungen und ­verträgen mit den Senatsverwaltungen hat sich der Verband verpflichtet, seine Mitglieder für die itz zu gewinnen. Für die Mitglieder gilt: Je eher dabei, desto besser!

Unter

U

transparente-zivilgesellschaft.de sind weite­

re Informationen über die Initiative abzurufen, unter ande­

rem ein Leitfaden, der dabei hilft, die richtigen Informationen zusammenzustellen.

Foto: Bernd Wannenmacher

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