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SFCR - Bericht über Solvabilität und Finanzlage

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und Finanzlage 31.12.2020

ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG

Hinweis zur Lesbarkeit:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Bericht nur die Form jeweils einer Geschlechtsausprägung verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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I NHALT

ZUSAMMENFASSUNG 5

A. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND GESCHÄFTSERGEBNIS 9

A.1 Geschäftstätigkeit 9

A.2 Versicherungstechnische Leistung 13

A.3 Anlageergebnis 15

A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten 16

A.5 Sonstige Angaben 16

B. GOVERNANCE-SYSTEM 17

B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System 17

B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche

Zuverlässigkeit 20

B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen

Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung 23

B.4 Internes Kontrollsystem 28

B.5 Funktion der internen Revision 29

B.6 Versicherungsmathematische Funktion 30

B.7 Outsourcing 31

B.8 Sonstige Angaben 31

C. RISIKOPROFIL 32

C.1 Versicherungstechnisches Risiko 34

C.2 Marktrisiko 35

C.3 Kreditrisiko 40

C.4 Liquiditätsrisiko 40

C.5 Operationelles Risiko 40

C.6 Andere wesentliche Risiken 41

C.7 Sonstige Angaben 41

D. BEWERTUNG FÜR SOLVABILITÄTSZWECKE 43

D.1 Vermögenswerte 44

D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen 48

D.3 Sonstige Verbindlichkeiten 51

D.4 Alternative Bewertungsmethoden 53

D.5 Sonstige Angaben 53

E. KAPITALMANAGEMENT 54

E.1 Eigenmittel 54

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung 55

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E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der

Berechnung der Solvenzkapitalanforderung 59

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen

Modellen 59

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der

Solvenzkapitalanforderung 59

E.6 Sonstige Angaben 59

X. ANHANG -DATENTABELLEN 61

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Z USAMMENFASSUNG

Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist ein mittelständisches Krankenversicherungs- unternehmen mit einem vielfältigen Angebot an privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist durch Demutualisierung aus einem Versicherungs- verein auf Gegenseitigkeit entstanden und seit 2007 Teil der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- gruppe der VGH Versicherungen. Innerhalb dieses Verbundes besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG.

Als bundesweit tätiger traditioneller Maklerversicherer vertreibt die ALTE OLDENBURGER Kranken- versicherung AG ihre Krankenversicherungsprodukte mit einem Schwerpunkt in der Krankheitskos- tenvollversicherung größtenteils über qualifizierte Versicherungsmakler und unabhängige Vermitt- ler. Zusätzlich stehen in der Region Oldenburg die Landessparkasse zu Oldenburg, die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg und die Sparkasse Wilhelmshaven als Vertriebspartner zur Verfügung. In der Krankenzusatzversicherung bestehen Kooperationen mit der AOK Niedersachsen und der AOK Bremen/Bremerhaven. Produkte im Bereich der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) werden zusätzlich vom Vertrieb der Wüstenrot und Württembergische AG vermittelt.

In der eigenen Tradition, auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsgedankens gegründet und im Ein- klang mit den Grundsätzen einer öffentlich-rechtlichen Muttergesellschaft betreibt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG das Geschäft im Sinne eines Versicherungsvereins auf Ge- genseitigkeit. Ziel des Unternehmens ist nicht eine Renditeoptimierung. Vielmehr ermöglicht die traditionelle Stärke des Unternehmens, dass den Versicherten marktüberdurchschnittliche Über- schüsse zugutekommen und die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ihren Kunden im Wettbewerbsvergleich erstklassigen Versicherungsschutz anbieten kann.

Eine besondere Herausforderung stellt seit Anfang 2020 die Corona-Pandemie dar. Die Geschäftsor- ganisation und das Risikomanagementsystem haben sich unter schwierigen Bedingungen bewährt.

Trotzt dieser herausfordernden Rahmenbedingungen konnte die ALTE OLDENBURGER Krankenver- sicherung AG ihre positive Entwicklung der letzten Jahre mit einem erneut guten Geschäftsergebnis auch im Geschäftsjahr 2020 fortsetzen und somit ihre durch verschiedene Ratings unabhängiger Analysehäuser bestätigte ausgezeichnete Marktposition weiter festigen. Mit einem „exzellenten“

Gesamtergebnis zeichnet die unabhängige Ratingagentur Assekurata die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bereits zum 20. Mal in Folge mit der bestmöglichen Bewertung aus.

Seit Jahren lässt sich ein zunehmender Verdrängungswettbewerb im Markt für Krankheitskostenvoll- versicherungen erkennen. 2020 hat sich das Geschäftsfeld durch die im Rahmen der Corona-Pande- mie bestehenden Kontaktbeschränkungen noch weiter erschwert. Dennoch kann die ALTE

OLDENBURGER Krankenversicherung AG weiterhin kontinuierlich ihren Bestand an vollversicherten Personen ausbauen. Im Jahr 2020 wurde ein Zuwachs von 555 Personen verzeichnet. Trotz der ein- schränkenden Rahmenbedingungen konnte der Vertrieb aufrechterhalten werden. Im Zuge der wei- ter beschleunigten digitalen Transformation des Geschäftsmodells wurde auch die bereits etablierte

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digitale Vertriebsunterstützung im Jahr 2020 durch Onlinemessen und Webinare weiter intensiviert.

Diese Maßnahmen wurden von den Vertriebspartnern sehr positiv angenommen. Insgesamt konnte die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Geschäftsjahr 2020 eine Neugeschäftsproduk- tion von 465,9 Tausend Euro Monatsbeitrag erzielen. Dies entspricht einem Plus von 4,2 Prozent.

Die Neugeschäftsproduktion wird in erster Linie durch das Vollversicherungsgeschäft im Beilhilfebe- reich getragen. Im Zusatzversicherungsbereich war eine schwache Intensität zu erkennen. Vor allem die Schließung der AOK-Geschäftsstellen im Rahmen des Lockdowns hat sich auf das Vertriebser- gebnis ausgewirkt. Dementsprechend ist auf Personenebene bei den Zusatzversicherungen ein Rückgang festzustellen (-1,8 Prozent).

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld erwirtschaftete die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ein Kapitalanlageergebnis von 50.917 Tausend Euro (Vorjahr: 50.185 Tausend Euro). Das entspricht einer Nettoverzinsung von 2,6 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent).

Governance-System

Die Gesamtverantwortung für die Risikosteuerung und damit für die Sicherheit des Unternehmens liegt beim Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG. Neben den Rahmenfestle- gungen zur Kapitalanlage, die sicherstellen, dass kurzfristige existenzielle Bedrohungen grundsätz- lich ausgeschlossen werden können, verfügt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG mit einer auf das Unternehmen zugeschnittenen Organisationsstruktur, einem umfänglichen internen Berichtswesen und einem internen Kontrollsystem über die erforderlichen Elemente, die zu einer differenzierten Steuerung des Unternehmens notwendig sind. Die in enger Zusammenarbeit im Ver- bund der VGH Versicherungen etablierten Strukturen und Prozesse gewährleisten die Kontrolle über die Risiken des Unternehmens sowohl im normalen Geschäftsbetrieb als auch bei Eintritt besonderer Ereignisse. Der Vorstand ist laufend in angemessener Weise über Kennzahlen zur aktuellen Unter- nehmenssituation und direkt über den Eintritt möglicher Sonderereignisse informiert.

Risikoprofil

Die besonderen Risiken für das Unternehmen liegen in der Versicherungstechnik der Krankenversi- cherung und in Schwankungen an den Kapitalmärkten, den sogenannten Marktrisiken. Als weitere Risiken sind Unsicherheiten aus möglichen Änderungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedin- gungen und Rechtsrisiken aus aktuellen Rechtsstreitigkeiten im Markt zum Thema Beitragsanpas- sungen besonders zu beachten.

Die großen Bestandteile am versicherungstechnischen Risiko stellen das Krankheitsrisiko, das Sterb- lichkeitsrisiko und das Risiko einer Veränderung der Kündigungsbereitschaft dar. Dabei besteht das Krankheitsrisiko in einer Änderung der Versicherungsleistungen. Das Risiko aus Sterblichkeit und Veränderung der Kündigungsbereitschaft besteht in einem abnehmenden Versicherungsbestand.

Risikoprüfungen bei Vertragsabschluss und ein Versicherungsbestand, der in Größe und Struktur einen ausreichenden Risikoausgleich gewährleistet, reduzieren das Risiko aus einem Leistungsan- stieg. Einem möglichen Anstieg der Kündigungsbereitschaft begegnet die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG mit einer regelmäßig auch in externen Ratings bestätigten hervorragenden Produktqualität.

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Der Rahmen für die Geschäftstätigkeit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG wird in weiten Teilen durch die sozialpolitische Gesetzgebung bestimmt. Mögliche Änderungen an der grundsätzlichen Gestaltung des Krankenversicherungssystems in Deutschland, Änderungen im Leis- tungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch Änderungen der Regelungen zum Wechsel der Krankenversicherung stellen ein hohes Risiko für die ALTE OLDENBURGER Krankenver- sicherung AG dar. Ziel ist es darum, über eine frühzeitige Kenntnisnahme politischer Richtungswech- sel Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgt nach festen Regeln und stellt sicher, dass die Rahmenfest- legungen für einzelne Anlageklassen und die Struktur der Kapitalanlage eingehalten werden. Im Er- gebnis ist das Risiko aus der Kapitalanlage zu jedem Zeitpunkt kontrolliert und bleibt auf ein be- wusst eingegangenes und vom Vorstand bestimmtes Maß begrenzt.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen ergibt sich aus der Corona-Pandemie keine we- sentliche Veränderung des Risikoprofils. Die durch Corona bedingten Mehraufwendungen (z.B. Hygi- enepauschalen) wirken sich derzeit nur moderat aus. Im Leistungsbereich stellt Corona aber weiter- hin, nicht nur durch die gesetzlich beschlossenen Mehrleistungen, sondern auch durch die hohen Kosten, die bei der Versorgung intensivmedizinisch zu betreuender Covid-19 Patienten entstehen, einen Risikofaktor dar.

Als Reaktion auf ein weiterhin sehr niedriges Zinsniveau mit weiteren leichten Rückgängen in den Zinssätzen werden die Risikopositionen im Rahmen der bestehenden Kapitalanlagestruktur behut- sam erweitert.

Bewertung für Solvabilitätszwecke

31.12.2020 31.12.2019 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Solvency II Tsd. Euro Tsd. Euro

Summe der Vermögenswerte 2.563.264 2.375.275

Summe der Verbindlichkeiten 2.401.903 2.210.677

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten 161.361 164.599

Der Anstieg der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ergibt sich bei einer weitgehend unverän- derten Struktur auf Aktiv- und Passivseite aus einem kontinuierlichen Wachstum von Beiträgen und Alterungsrückstellungen. Zusätzlich wirken sich Beitragsanpassungen in der Versicherungstechnik und der Rückgang des Zinsniveaus aus.

Der Rückgang der Eigenmittel ergibt sich zu annähernd gleichen Teilen aus im Saldo betrachtet ab- nehmenden gemeinsamen Reserven der Versicherungstechnik und der Kapitalanlagen auf der einen Seite und steigenden Lasten aus den Pensionsverpflichtungen auf der anderen Seite. Dabei wird der Rückgang der Eigenmittel durch den Anstieg des HGB-Eigenkapitals und steuerliche Effekte abge- mildert.

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Kapitalmanagement

31.12.2020 31.12.2019 Eigenmittel und Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung Tsd. Euro Tsd. Euro

Solvenzkapitalanforderung (SCR) 24.565 22.310

Anrechenbare Eigenmittel für das SCR 161.361 164.599

Bedeckungsquote - Anrechenbare Eigenmittel für das SCR / SCR 656,9% 737,8%

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus einem leichten Rückgang des Marktrisikos bei Anstiegen des versicherungstechnischen Risikos aus der Krankenversicherung und des Gegenparteiausfallrisi- kos ein Anstieg der Solvenzkapitalanforderung, der nur zum Teil durch einen Anstieg der Verlustaus- gleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen ausgeglichen werden kann. Belastet durch das niedrige Zinsniveau bleibt bei einer Ausweitung der Risikopositionen auf der Aktivseite und dem regelmäßigen Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zur Ab- milderung von Beitragsanpassungen die Entwicklung der Eigenmittel hinter dem Bestandswachstum auf der Versicherungsseite zurück. Die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung bleibt mit dem dargestellten Rückgang weiterhin auf hohem Niveau.

Die aufsichtsrechtlich geforderten Berechnungen für die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erfolgen nach der sogenannten Standardformel. Ein internes Modell, ein partiell internes Modell oder unternehmensspezifische Parameter kommen nicht zur Anwendung. Die Bewertung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der risikomindernden Wirkung der zukünftigen Über- schussbeteiligung erfolgen unter Verwendung des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens, wel- ches als Branchenlösung im Verband der Privaten Krankenversicherer entwickelt wurde.

Insgesamt ist die Risikosituation der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG auch unter Be- rücksichtigung der weiteren Entwicklung der Pandemie und der sich daraus ergebenden Unsicher- heiten für die wirtschaftliche Gesamtlage und mögliche Mehrbelastungen im Leistungsbereich so- wohl aktuell als auch im Ausblick stabil und tragfähig.

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A. G ESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND G ESCHÄFTSERGEBNIS A.1 Geschäftstätigkeit

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG betreibt die private Kranken- und Pflegeversiche- rung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.

Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn

alternativ:

Postfach 1253 53002 Bonn

Kontaktdaten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

Fon: 0228 / 4108 - 0 Fax: 0228 / 4108 – 1550

E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de.

Externer Prüfer ist die KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prinzenstraße 23

30159 Hannover.

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist zusammen mit der Provinzial Krankenversiche- rung Hannover AG Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Versicherungsgruppe der VGH Versicherun- gen. In der eigenen Tradition, auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsgedankens gegründet und im Einklang mit den Grundsätzen einer öffentlich-rechtlichen Muttergesellschaft betreibt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG das Geschäft im Sinne eines Versicherungsvereins auf Ge- genseitigkeit. Sie ist bestrebt, unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorga- ben den Versicherten eine Überschussverwendungsquote zuteilwerden zu lassen, die gewöhnlich auch bei einem Krankenversicherungsunternehmen dieser Rechtsform gewährt wird.

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Eigentümerstruktur der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG:

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Die folgende Übersicht zeigt die Einbindung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in die Struktur des VGH-Verbundes.

Der Geschäftsgegenstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist der Betrieb der pri- vaten Kranken- und Pflegeversicherung. Den Vertriebsschwerpunkt bildet die Krankheitskostenvoll- versicherung. Seit der Gründung im Jahr 1927 hat sich das Unternehmen von einer sozial verant- wortlichen Selbsthilfeeinrichtung für die ländliche Bevölkerung im Oldenburger Münsterland zu ei- nem bundesweit agierenden modernen Krankenversicherer entwickelt.

Landschaftliche Brandkasse Hannover Brandkassenausschuss der Landschaftlichen Brandkasse Hannover 35 Vertreter der Landschaften

8 Vertreter des Sparkassenverbands Niedersachsen (kooptierte Mitglieder) 3 Vertreter der Region Oldenburg (kooptierte Mitglieder)

Provinzial Lebensversicherung Hannover

Provinzial Pensionskasse Hannover

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt

Oldenburgische Landesbrandkasse

Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG

Alte OLDENBURGER Krankenversicherung AG Alte OLDENBURGER

Beteiligungs- gesellschaft AG

Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse

100 %*

100 %

100 %

90 %*

60 %

25 %

100 %

100 %

* Trägerschaft beruht zur Hälfte auf schuldrechtlichem Vertrag

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Das aktuelle Tarifwerk umfasst die gängigen Tarife für die in Frage kommenden Berufsgruppen und deren Angehörige:

• Krankheitskostenvollversicherungen,

• Pflegepflichtversicherungen,

• Krankentagegeldversicherungen,

• Selbstständige Krankenhaustagegeldversicherungen,

• Ergänzende Pflegezusatzversicherungen,

• Geförderte ergänzende Pflegeversicherungen,

• Sonstige selbstständige Teilversicherungen.

Das Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, in dem die ALTE OLDENBURGER Kranken- versicherung AG heute über mehrere Vertriebskanäle aktiv ist. Als bundesweit tätiger traditioneller Maklerversicherer vertreibt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ihre Krankenversiche- rungsprodukte größtenteils über qualifizierte Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler.

Zusätzlich stehen in der Region Oldenburg die Landessparkasse zu Oldenburg, die Öffentlichen Ver- sicherungen Oldenburg und die Sparkasse Wilhelmshaven als Vertriebspartner zur Verfügung. In der Ergänzungsversicherung vertraut das Unternehmen insbesondere auf den langjährigen Kooperati- onspartner AOK Niedersachsen sowie auf die seit Anfang 2015 bestehende Kooperation mit der AOK Bremen/Bremerhaven. Zusätzlich wird die geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) über den Außendienst der Wüstenrot und Württembergische AG vermittelt. Über den Zusammen- schluss von ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und Provinzial Krankenversicherung Han- nover AG werden durch die Nutzung von gemeinsamen Ressourcen im Unternehmensverbund Sy- nergiepotentiale genutzt.

Der zum 31.12.2020 erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union er- höht die allgemeine Unsicherheit zur kommenden wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit der ALTE OLDENBURGER Krankenversiche- rung AG abzusehen.

Eine besondere Herausforderung stellt seit Anfang 2020 die Corona-Pandemie dar. Rückblickend auf das abgelaufene Geschäftsjahr war die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs jederzeit gewähr- leistet. Im Geschäftsverlauf wurden keine neuen wesentlichen Risiken identifiziert. Die Arbeitsfähig- keit ist durch die geltenden Maßnahmen zur Verhinderung von Neuinfektionen in der Belegschaft (u.a. Einsatz von mobilem Arbeiten von Zuhause, Veranstaltungsverzicht, Mindestabstand) weiterhin sichergestellt. Unter besonderer Beobachtung stehen die Themen der IT-Sicherheit und des Daten- schutzes. Für 2021 bestehen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Pandemie vor allem Unsicherheiten zur wirtschaftlichen Gesamtentwicklung und möglichen Mehrbelastungen im Leis- tungsbereich.

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A.2 Versicherungstechnische Leistung

2020 2019

Versicherungstechnische Leistungen Tsd. Euro Tsd. Euro

Gebuchte Bruttobeiträge 252.973 243.757

davon in der Vollversicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung) 225.355 216.471

davon im Bereich der Zusatzversicherungen 26.124 25.821

Bruttoaufwände für Versicherungsfälle 147.025 143.107

Abschlussaufwendungen 11.400 10.831

Verwaltungsaufwendungen 4.191 3.888

Schadenquote 76,0% 78,1%

versicherungstechnische Ergebnisquote 17,8% 15,9%

Die gebuchten Bruttobeiträge liegen 3,8 Prozent über denen des Vorjahres. Die Beiträge für die Voll- versicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung) haben einen Anteil von 89,1 Prozent an den Ge- samtbeiträgen aus dem selbstabgeschlossenen Geschäft. Die Beiträge im Zusatzversicherungsbe- reich haben einen Anteil von 10,9 Prozent.

Der Bestand an versicherten Personen ging in einem umkämpften Markt leicht zurück. Zum Bilanz- stichtag haben 159.048 Kunden der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ihr Vertrauen geschenkt. Die Anzahl der vollversicherten Personen erhöhte sich um 1,1 Prozent auf 50.967 Perso- nen. Der seit Jahren stabil wachsende Bestand an vollversicherten Personen zeigt die ungebrochene Attraktivität der Produkte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, wie auch unabhängige Ratings und Testberichte belegen. Im Bereich der Zusatzversicherungen liegt der Bestand bis zum Jahresende mit 108.081 Personen leicht unter dem Vorjahresniveau. Zum Jahresende versicherte die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG 53.858 Personen in der privaten Pflegepflichtver- sicherung, davon 3.412 Personen über die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung (GPV).

Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, die sich aus den Leistungsausgaben, den Schaden- regulierungskosten und der Veränderung der Schadenrückstellung zusammensetzen, sind im Be- richtsjahr um 2,7 Prozent angestiegen. Dabei liegen die Leistungsausgaben um 3,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Der Anstieg der Leistungsausgaben ist im Wesentlichen auf die Bestandsalte- rung sowie die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zurückzuführen. Das gesamte Leistungs- und Gesundheitsmanagement wird fortlaufend von der ALTE OLDENBURGER Krankenver- sicherung AG optimiert, um einerseits den wachsenden Kosten im Gesundheitssystem entgegenzu- wirken und folglich auch die Beiträge langfristig stabil zu halten und andererseits den Service für die Kunden zu verbessern.

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Im Marktvergleich kann sich die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG mit einer Schaden- quote von 76,0 Prozent (Vorjahr: 78,1 Prozent) unter dem Marktniveau positionieren (Markt 2019:

79,6 Prozent). Bestandteile der Schadenquote sind unter anderem die Zahlungen für Versicherungs- fälle, die Zuführung zur Alterungs- und Schadenrückstellung sowie der Saldo aus gezahlten und er- haltenen Übertragungswerten.

Im Geschäftsjahr 2020 bewegt sich die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG auf einem kon- stant niedrigen Kostenniveau und gehört damit weiterhin zu der Spitzengruppe der am günstigsten wirtschaftenden privaten Krankenversicherer in Deutschland.

Die Abschlusskostenquote liegt gemäß PKV-Kennzahlenkatalog bei 4,5 Prozent (Vorjahr: 4,4 Pro- zent). Die Verwaltungskostenquote liegt mit 1,7 Prozent im Berichtsjahr auf einem erfreulich niedri- gen Niveau (Vorjahr: 1,6 Prozent) und somit voraussichtlich auch wieder deutlich unter dem Niveau des Marktes (2019: 2,2 Prozent).

Zum 1. Januar 2020 waren rund 76.000 versicherte Personen von einer Beitragsanpassung betrof- fen. Die Beitragsanpassung umfasste dabei nicht nur Erhöhungen. Rund ein Drittel der betroffenen versicherten Personen – insbesondere in der Zusatz- und Krankenhaustagegeldversicherung – ha- ben ab dem 1. Januar 2020 einen günstigeren Gesamtbeitrag gezahlt. In der Pflegepflichtversiche- rung ist das erneut gestiegene Leistungsniveau Auslöser für die Beitragsanpassungen zum 01.01.2020. Zwar wurden im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II und Pflegepersonalstärkungsge- setzes bereits Beitrags- bzw. Sonderanpassungen durchgeführt, jedoch konnten diese Beitragserhö- hungen den Kostenanstieg aufgrund der gesetzlich beschlossenen Leistungsausweitungen bisher nicht vollständig ausgleichen. So stieg zum Beispiel in der privaten Pflegepflichtversicherung markt- weit die Zahl der Leistungsempfänger um 24 Prozent von 188.567 im Jahr 2016 auf 234.625 Pflege- bedürftige im Jahr 2018 an.

Im Zuge der notwendigen Beitragsanpassungen wurde auch das anhaltend niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt in der Nachkalkulation berücksichtigt. Dementsprechend wurde der Rechnungs- zins in den anzupassenden Tarifen abgesenkt. Gemäß der langfristigen Geschäftsstrategie zur Bei- tragsstabilität wurden die im Geschäftsjahr notwendigen Beitragserhöhungen durch Einmalbeiträge aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung deutlich abgemildert. Daher wur- den im Sinne der Kunden Einmalbeiträge in Höhe von 32.448 Tausend Euro (Vorjahr: 21.155 Tau- send Euro) der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entnommen und der Alte- rungsrückstellung zugeführt.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 waren circa 73.000 Kunden der ALTE OLDENBURGER Krankenversi- cherung AG von einer Beitragsanpassung betroffen. In der Beihilfe- sowie in der Zusatzversicherung konnten die Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden. Beitragsanpassungen ergaben sich insbesondere in den ambulanten Vollversicherungstarifen sowie in der Pflegezusatzversicherung.

Generell liegen die Gründe für Beitragsanpassungen vor allem in steigenden Kosten im Gesund- heitswesen und betreffen somit den gesamten Krankenversicherungsmarkt. Seit Jahren werden marktweit steigende Krankheitskosten aufgrund des Fortschritts in der Medizin und der verstärkten Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Arzneimitteln verzeichnet. Durch die Bildung

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von Alterungsrückstellungen für das mit zunehmendem Alter steigende Krankheitsrisiko berücksich- tigt das Kalkulationsprinzip der PKV auch die demographische Entwicklung und damit die alternde Gesellschaft. Die kontinuierlich steigende Lebenserwartung wird durch regelmäßige Anpassung der Sterbetafeln in der Beitragskalkulation berücksichtigt.

Im Marktvergleich gehört die ALTE OLDENBURGER weiterhin zu den beitragsstabilsten Krankenversi- cherern bundesweit. Dies wird dem Unternehmen u.a. durch das aktuelle Assekurata-Rating bestä- tigt.

Unter dem Namen „Meine AO“ bietet die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ihren Kun- den eine Krankenversicherungs-App an. Im Geschäftsjahr 2020 wurde über die Hälfe der Leistungs- abrechnungen über die App eingereicht.

A.3 Anlageergebnis

Erträge und Aufwendungen der Kapitalanlage (in Tausend Euro)

2020 Ertrag

2020 Aufwand

2019 Ertrag

2019 Aufwand

Grundstücke 2.811 1.994 2.858 2.352

Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen

und Beteiligungen 885 14 1.116 15

Aktien, Investmentanteile und andere nicht

festverzinsliche Wertpapiere 8.428 135 6.789 97

Inhaberschuldverschreibungen und andere

festverzinsliche Wertpapiere 1.247 20 1.243 16

Hypotheken-, Grundschuld- und

Rentenschuldforderungen 37 1 52 1

Sonstige Ausleihungen 40.302 630 41.290 539

Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 0 67

Andere Kapitalanlagen 0 0 0 0

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung

übernommenen Versicherungsgeschäft 0 0 0 0

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von

Inhabern von Lebensversicherungspolicen 0 0 0 0

Summe der Kapitalanlagen 53.710 2.794 53.348 3.163

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld erwirtschaftete die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ein Kapitalanlageergebnis von 50.917 Tausend Euro (Vorjahr: 50.185 Tausend Euro). Das entspricht einer Nettoverzinsung von 2,6 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent).

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Anlagen in Verbriefungen liegen nur als sehr geringe Beimischung in einzelnen Investmentfonds vor und haben keinen signifikanten Einfluss auf das Anlageergebnis. Es sind keine Gewinne oder Ver- luste direkt im Eigenkapital erfasst.

A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten

2020 2019

Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Tsd. Euro Tsd. Euro

Sonstige Erträge 7.877 6.424

Sonstige Aufwendungen 13.255 12.521

Steuern 2.383 1.466

Aus der Anpassung der sonstigen Bewertungsparameter bei den Pensionsrückstellungen resultier- ten Erträge in Höhe von 3.341 Tausend Euro (Vorjahr: 2.400 Tausend Euro).

Die sonstigen Aufwendungen enthalten den Aufwand aus der Absenkung des Diskontierungszinses bei den Pensionsrückstellungen und bei den anderen diskontierten Rückstellungen in Höhe von 3.260 Tausend Euro (Vorjahr: 3.692 Tausend Euro). Der Zinsaufwand aus der laufenden Aufzinsung diskontierter Rückstellungen beträgt 940 Tausend Euro (Vorjahr: 1.045 Tausend Euro).

Es bestehen kurzfristige Leasingverträge von einem Jahr im Bereich der Dienstfahrzeuge. Diese Ver- einbarungen werden als nicht wesentlich eingestuft.

A.5 Sonstige Angaben

Keine

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B. G OVERNANCE -S YSTEM

B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System

Das Governance-System

Zentrales Entscheidungsgremium und in der Verantwortung für die Geschäftsführung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist der Vorstand. Dieser besteht aus 2 Mitgliedern und ist in gleicher Funktion ebenfalls für die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, die ALTE

OLDENBURGER Beteiligungsgesellschaft AG und den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. tätig.

Der Vorstand bekennt sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensfüh- rung. Im Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes sind die Zuständigkeiten und Vertretungen des Hauses geregelt.

Die Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Vorstands sind nach folgenden Ressorts definiert:

Vorstand Ressort

Manfred Schnieders

Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Gremienangelegenheiten, Mathematik, EDV, Controlling, Rechnungswesen, Kapitalanlagen, Personal, Compliance, Revision/Datenschutz/Zentrale Dienste, Vertrieb/Marketing,

Koordinationsaufgaben VGH

Dr. Dietrich Vieregge Antrag/Vertrag, Leistung, Grundsatzaufgaben/Recht, Koordinationsaufgaben AOK

Der Vorstand besitzt keine Unterausschüsse. Das Risikomanagement obliegt dem gesamten Vor- stand. Die im Rahmen des Risikomanagementsystems eingerichtete Organisationsstruktur ist in Abschnitt B.3 genauer beschrieben.

Die Überwachung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Auftrag des Aufsichtsrats wird durch den Ausschuss für Personalangelegenheiten des Aufsichtsrats sachgemäß gestärkt.

Unterstützt wird der Vorstand in seiner Arbeit durch vier Schlüsselfunktionen, von denen die Risiko- managementfunktion, die Compliance-Funktion und die Funktion der internen Revision an die Land- schaftliche Brandkasse Hannover ausgelagert sind.

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Schlüsselfunktion Verantwortliche Person (mit Gesamtzuständigkeit) Risikomanagementfunktion Dr. Robert König (VGH) - Abteilungsdirektor - Leiter des

Bereichs Risikomanagement.

Versicherungsmathematische Funktion Svenja Leonhardt - Abteilungsdirektorin - Leiterin des Bereichs Mathematik und verantwortliche Aktuarin.

Compliance-Funktion Thomas Frankfurth (VGH) - Syndikus - Leiter des Bereichs Recht, Compliance, Vorstandsreferat, Kommunikation.

Funktion der internen Revision Anne Roese (VGH) - Abteilungsdirektorin - Leiterin des Bereichs Interne Revision.

Die vier Schlüsselfunktionen sind in ihrer Berichtstätigkeit direkt dem Vorstand verpflichtet, besitzen ein uneingeschränktes Informationsrecht im Unternehmen, verfügen über einen Zugriff auf für die Arbeit benötigte Mitarbeiterkapazitäten und haben das Recht, externe Beratung bzw. Unterstützung hinzuzuziehen. Die Aufgaben der Schlüsselfunktionen sind an den gesetzlichen Vorgaben aus Sol- vency II orientiert und werden in den folgenden Abschnitten B.3 bis B.6 genauer beschrieben.

Die Abteilung Kapitalanlagecontrolling der Landschaftlichen Brandkasse Hannover führt unabhängig von der operativen Kapitalanlagetätigkeit die Risikobewertung der Kapitalanlagen der ALTE

OLDENBURGER Krankenversicherung AG durch. Der Datenschutz- und der IT-Sicherheitsbeauftragte tragen zusammen mit entsprechenden Sicherheitsleitlinien dazu bei, ein wirksames und angemesse- nes Sicherheitsniveau für Daten, Systeme und Netzwerk-Bereiche zu erreichen. Dies beinhaltet den Schutz aller Systeme und Daten vor unbefugter Nutzung bzw. unbefugtem Zugriff und die Sicherstel- lung der Sicherheitsgrundwerte Integrität und Vertraulichkeit sowie Verfügbarkeit der Daten und der Systeme.

Das Notfallmanagement trifft Vorsorge für Situationen, in denen die klassische Aufbau- und Ablau- forganisation zumindest teilweise durch eine übergeordnete Notfallorganisation ergänzt werden muss, um diese beherrschen zu können (Notfall, Krise). Wesentliche Aufgaben des Notfallmanage- ments sind die Verantwortung der organisatorischen und technischen Unterstützung sowie die Ein- leitung von Sofortmaßnahmen nach Eintritt eines Notfalls. Ergänzt wird das Notfallmanagement durch das Business Continuity Management (BCM). Dieses fokussiert sich auf die Fortführung des Geschäftsbetriebes nach Eintritt einer Krise oder eines Notfalls. Wesentliche Aufgaben des BCM sind hierbei zunächst die Bewertung der zeitlichen Relevanz von Geschäftsprozessen, die Definition von Kontinuitätsstrategien sowie die Entwicklung von konkreten Geschäftsfortführungsplänen.

Veränderungen im Governance-System 2020

Zum 01.07.2020 hat Anne Roese die Funktion der internen Revision der ALTE OLDENBURGER Kran- kenversicherung AG übernommen.

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Vergütungspolitik

Als Grundlage der Vergütung gilt in der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG der Tarifver- trag für die private Versicherungswirtschaft in der jeweils aktuellen Fassung. Dieser findet im Unter- nehmen Anwendung für alle nicht leitenden Mitarbeiter mit Ausnahme des hauseigenen Reinigungs- teams (geringfügig Beschäftigte). Bei Mitarbeitern mit außertariflichen Verträgen gilt der Tarifvertrag als Basis für die vereinbarte Entlohnung.

Auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie den Inhabern der Schlüsselfunktionen wird dem Ge- schäftsmodell entsprechend eine reine Festvergütung gezahlt.

Die Gesamtvergütung des Vorstands der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG setzt sich aus dem Grundgehalt und einer festen Jahressonderzahlung zusammen. Die Sonderzahlung ent- spricht ca. 1/3 der Gesamtvergütung. Die Gesamtvergütung orientiert sich an der Verwirklichung der aus der Unternehmensstrategie entwickelten Unternehmensziele.

Die betriebliche Altersversorgung für Vorstandsmitglieder sowie Mitarbeiter erfolgt als Direktzusage.

Vorstände und Mitarbeiter erwerben dabei in jedem Jahr der Tätigkeit einen Anspruch auf Alters- rente. Faktoren hierfür sind die Betriebszugehörigkeit und das Jahreseinkommen. Für Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2008 in das Unternehmen eingetreten sind, gibt es stattdessen eine Beitrags- zusage. Für den Vorstandsbereich erfolgte die Umstellung auf eine Beitragszusage ab einem Eintritt zum 1. Januar 2016 in das Unternehmen. Mitglieder im Aufsichtsrat erhalten keine betriebliche Al- tersversorgung.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transaktionen mit Anteilseignern, Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, oder Mitgliedern des Vorstandes.

Angemessenheit

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verfügt über ein Governance-System, das bezo- gen auf die Unternehmensgröße und auf ihre gesamte Geschäftstätigkeit besonders vor dem Hinter- grund von Art, Umfang und Komplexität der mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken an- gemessen ist.

Wichtige Unternehmensentscheidungen werden vom Vorstand getroffen. Die Schlüsselfunktionen sind eingerichtet; bei ausgelagerten Schlüsselfunktionen ist der Ausgliederungsbeauftragte der Vor- sitzende des Vorstandes. Ein Risikomanagementsystem ist etabliert und stellt sicher, dass der Vor- stand angemessen über alle risikorelevanten Sachverhalte informiert ist. Die für das Unternehmen maßgeblichen Prozesse sind dokumentiert. Die Risiken des Unternehmens sind identifiziert, Verfah- ren zur Überwachung und Kontrolle dieser Risiken sind eingerichtet. Das Vorgehen ist in Form von Leitlinien dokumentiert, vom Vorstand verabschiedet und den relevanten Stellen des Unternehmens bekannt gemacht.

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B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit

Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der Personen, die das Unternehmen tat- sächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben:

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG hat in einer unternehmensinternen Leitlinie zur fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit (Fit & Proper) spezifische Anforderungen an die fachliche Eignung derjenigen Personen definiert, die das Unternehmen leiten, Schlüsselaufgaben innehaben oder den Dienstleister bzw. Subdienstleister bei der Ausführung der Schlüsselfunktion überwachen. Dieser Personenkreis umfasst die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die Inhaber der vier Schlüsselfunktionen (Compliance-Funktion, Risikomanagementfunktion, Funktion der inter- nen Revision und versicherungsmathematische Funktion) sowie die Ausgliederungsbeauftragten.

Vorstandsmitglieder müssen derart fachlich qualifiziert sein, dass eine solide und umsichtige Lei- tung des Unternehmens gewährleistet ist. Dies erfordert angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften sowie Leitungserfahrung. Jedes einzelne Mitglied des Vor- stands muss insoweit über ausreichende Kenntnisse aller Geschäftsbereiche verfügen, um eine ge- genseitige Kontrolle zu gewährleisten. Zudem müssen die Vorstände in ihrer Gesamtheit mit ihrer fachlichen Qualifikation die für die Geschäftstätigkeit relevanten Themenkomplexe abdecken. Dazu gehören Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Versicherungs- und Finanzmärkte, Ge- schäftsstrategie und -modell, Governance-System, finanz- und versicherungsmathematische Ana- lyse, der Bereich der Informationstechnologie sowie regulatorische Anforderungen.

Die fachliche Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern muss diese befähigen, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen sowie die Geschäftstätigkeit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG über- wachen zu können. Dies bedeutet, dass ein Aufsichtsratsmitglied jederzeit fachlich in der Lage sein muss, die Geschäftsleiter des Unternehmens angemessen zu kontrollieren und die Entwicklung des Unternehmens aktiv zu begleiten. Des Weiteren muss bei Neubestellung von Aufsichtsratsmitglie- dern die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine angemessene Vielfalt der Qualifikationen, Kennt- nisse und einschlägigen Erfahrungen gewährleisten, damit sichergestellt ist, dass das Unternehmen professionell überwacht wird. Die wichtigsten Themenfelder hierbei sind Kapitalanlage, Versiche- rungstechnik und Rechnungslegung.

Die in den vier Schlüsselfunktionen tätigen Personen müssen die erforderliche fachliche Eignung besitzen, d. h. aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen jederzeit in der Lage sein, ihre Aufgaben angemessen ausüben zu können. Neben versicherungsrechtlichen und -kaufmännischen Grundkenntnissen sind grundlegende Kenntnisse des unternehmensindividuellen Geschäftsmodells erforderlich, wie weitere von der jeweiligen Aufgabe und Funktion abhängige wei- tergehende Anforderungen, die die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung gewährleisten. Diese sind für die

• Compliance-Funktion (zentrale Compliance-Einheit): Der Inhaber der Compliance-Funk- tion muss über eine angemessene Erfahrung in seinem Aufgabengebiet verfügen. Auf- grund der überwiegend rechtlichen Ausgestaltung der Aufgaben ist daher eine erfolg- reich abgeschlossene volljuristische Ausbildung (1. und 2. Staatsexamen) nebst vertief-

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ten Kenntnissen im Bereich Compliance erforderlich, insbesondere in den Themenge- bieten Aufsichtsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Strafrecht. Darüber hinaus muss er gut über die innerbetriebli- chen Abläufe/Prozesse, Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten und Entscheidungspro- zesse informiert sein.

• Risikomanagementfunktion: Der Inhaber der Risikomanagementfunktion verfügt über ein abgeschlossenes Studium, welches Grundkenntnisse der rechtlichen und wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen von Versicherungsunternehmen vermittelt wie auch Kenntnisse in mathematischen und stochastischen Methoden und Modellierungen gewährleistet. Er verfügt bereits über Führungserfahrung und hat durch seinen bishe- rigen beruflichen Werdegang Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation von Ver- sicherungsunternehmen sowie versicherungstechnischer, versicherungsbetrieblicher wie auch vertrieblicher Risiken erworben.

• Funktion der internen Revision: Die Funktionsinhaberin muss über eine angemessene Erfahrung im Aufgabengebiet und ein abgeschlossenes Studium sowie Kenntnisse der Geschäfts- und Betriebsabläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse verfügen und sich darüber hinaus regelmäßig im Bereich Revision weiterbilden.

• Versicherungsmathematische Funktion: Die Inhaberin der versicherungsmathemati- schen Funktion muss über eine angemessene Erfahrung in aktuariellen Aufgabenstel- lungen eines Krankenversicherungsunternehmens verfügen. Es ist ein abgeschlosse- nes Studium sowie die Mitgliedschaft in der Deutschen Aktuarvereinigung erforderlich.

Liegt kein Hochschulabschluss in einer der Disziplinen Mathematik, Wirtschaftsmathe- matik oder Statistik vor, muss die erfolgreich absolvierte Aktuarausbildung der Deut- schen Aktuarakademie (DAA) nachgewiesen werden.

Die Schlüsselfunktionen Compliance, Risikomanagement und Interne Revision sind auf die Land- schaftliche Brandkasse Hannover ausgegliedert.

Die Ausgliederungsbeauftragten verfügen über eine dem Überwachungsauftrag genügende Eignung hinsichtlich der ausgegliederten Schlüsselaufgabe. Sie haben ausreichende Erfahrung in den Berei- chen Versicherungs- und Finanzmärkte, Geschäftsstrategie und -modell, Governance-System, Fi- nanzanalyse und versicherungsmathematische Analyse sowie dem regulatorischen Rahmen. Die Ausgliederungsbeauftragten verfügen über hinreichende Erfahrung und Kenntnis der sich aus der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsorganisation grundsätzlich ergebenden Risiken und sind mit der Arbeitsweise wie auch der Stellung und Kompetenzen der Schlüsselfunktionen vertraut.

Beschreibung der Vorgehensweise des Unternehmens bei der Bewertung der fachlichen Qualifika- tion und persönlichen Zuverlässigkeit der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben:

Die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit ist durch die Vorlage verschiedener Unterlagen zu belegen (u.a. durch einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf mit Schwerpunkt auf dem be- ruflichen Werdegang, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Angaben zu Straf- und Ermittlungsverfahren, Eigenerklärung auf dem BaFin-Formular zur persönlichen Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit). Im Falle der Schlüsselfunktionen und Ausgliederungsbeauftragten

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wird die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit durch Vorlage der Zeugnisse und sonstigen Nach- weise der Kenntnisse belegt.

Die Bestellung neuer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie von für die Schlüsselfunktionen verantwortlichen Personen bzw. deren Ausgliederungsbeauftragten ist zudem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Die BaFin prüft anhand der vorzulegenden Unter- lagen die Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Neben ihrer fachlichen Eignung müssen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die in den Schlüsselfunktionen tätigen Personen und Ausgliederungsbeauftragten zuverlässig sein, um Schäden des Unternehmens oder der Versicherungsnehmer infolge individuellen Fehlverhaltens möglichst zu vermeiden. Gemäß den aufsichtsbehördlichen Vorgaben braucht die Zuverlässigkeit nicht positiv nachgewiesen zu werden. Sie wird daher unterstellt, wenn keine Tatsachen erkennbar sind, die Unzuverlässigkeit begründen.

Bei den Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern, den Schlüsselfunktionsinhabern sowie den Ausgliederungsbeauftragten wird jährlich eine Überprüfung des Status quo vorgenommen und dem Vorstand über die Ergebnisse berichtet.

Der Aufsichtsrat unterzieht sich jährlich einer Selbstevaluierung. Diese Selbsteinschätzung bildet die Grundlage für die Aufstellung des jährlichen Entwicklungsplans. In diesem Entwicklungsplan setzen sich die Mitglieder mit dem Status Quo auseinander und überlegen, in welchen Themenfeldern sie sich einzeln oder im Gremium weiterentwickeln wollen. Die Selbsteinschätzung der Mitglieder und der darauf basierende Entwicklungsplan werden der BaFin jährlich vorgelegt.

Die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit jedes Inhabers einer Schlüsselfunktion werden vor seiner Bestellung oder ad hoc – zumindest aber einmal jährlich - beurteilt. Hierzu werden z. B. von allen Inhabern der Schlüsselfunktionen jährlich Nachweise hinsichtlich geleisteter Fortbildungen angefor- dert. Anlässe für eine Neubeurteilung liegen beispielsweise dann vor, wenn eine Vertragsverlänge- rung ansteht und der Inhaber einer Schlüsselfunktion Vorstandsmitglied ist oder wenn sich die ihm zugewiesenen Aufgaben signifikant ändern. Verantwortlich für die Beurteilung oder Neubeurteilung ist das Vorstandsreferat des Vorstandsvorsitzenden. Die Ergebnisse und die wichtigsten Punkte der Beurteilung sind zu dokumentieren. Ergibt eine Neubeurteilung der fachlichen Eignung und Zuver- lässigkeit eines Inhabers einer Schlüsselfunktion, dass dieser nicht mehr als fachlich geeignet oder zuverlässig betrachtet werden kann, wird der gesamte Vorstand entsprechend informiert, um über geeignete Maßnahmen zu entscheiden, bis hin zum Widerruf der Bestellung.

Liegen besondere Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Vorstandsmitglied, ein Aufsichtsratsmitglied, eine Person, die eine Schlüsselfunktion innehat, oder ein Ausgliederungsbeauftragter die Anforde- rungen an die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt, findet eine individuelle Überprüfung statt.

Die fachliche Eignung schließt eine stetige Weiterbildung ein, so dass die Personen, die das Unter- nehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, imstande sind, auch sich wandelnde oder steigende Anforderungen in Bezug auf ihre Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen.

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B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, alle Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, potenzielle Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt sein könnte, und alle Risiken, die mit mögli- chen Entscheidungsoptionen verbunden sind, zu erkennen, deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen einzuschätzen, die Erkenntnisse laufend in die Unternehmenssteuerung einzubezie- hen und gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen über die Risikolage des Unternehmens zu berichten.

Um dieses leisten zu können, hat die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG die Risikoma- nagementfunktion an die Landschaftliche Brandkasse Hannover ausgelagert. Sie wird dort von der Risikomanagementfunktion der Landschaftlichen Brandkasse Hannover übernommen. Ausgliede- rungsbeauftragter in der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist der Vorstandsvorsit- zende. Durch diese Konstruktion ist das Risikomanagement unabhängig von allen operativen Tätig- keiten. Es koordiniert und verantwortet die angemessene Funktionsweise des Risikomanagement- systems der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG.

Als aufbauorganisatorischen Rahmen des Risikomanagements hat die ALTE OLDENBURGER Kran- kenversicherung AG eine Gremienstruktur etabliert, in der die einzelnen Funktionen des Risikomana- gements ihre Aufgaben wahrnehmen und interagieren.

Darüber hinaus wurden Prozesse und Instrumente zur Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung zu potenziellen und eingegangenen Risiken des Unternehmens definiert und eingerichtet.

Aufbauorganisation des Risikomanagementsystems

Interne Revision*

Vorstand

Compliance-Funktion*

VMF Risikokomitee RMF*

Risikoausschuss für operationelle und

Reputationsrisiken Investmentgremium

Asset Management der Gruppe (Konzern-IGAM)

*Diese Funktionen sind ausgegliedert

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Vorstand

Der Vorstand trägt als zentrales Entscheidungsorgan die nicht delegierbare Gesamtverantwortung für das Risikomanagement im Unternehmen. Zu den Aufgaben hierbei zählen unter anderem:

• die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie,

• die Festlegung der aufbau- und ablauforganisatorischen Ausgestaltung der Risikoorganisa- tion,

• die Festlegung der Leitlinien für das Risikomanagementsystem unter Berücksichtigung der internen und externen Anforderungen,

• die Entwicklung und Förderung des gemeinsamen Risikoverständnisses,

• die Festlegung der Risikotoleranz/-bereitschaft zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Steuerungsgrößen,

• die Organisation der laufenden Überwachung des Risikoprofils und die Einrichtung eines Frühwarnsystems sowie die Lösung wesentlicher risikorelevanter Ad-hoc-Probleme,

• Verantwortung für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und Steu- erung des zugehörigen Prozesses.

Risikokomitee

Das Risikokomitee des Unternehmens setzt sich wie folgt zusammen:

• Vorstand,

• Abteilungsdirektoren,

• Risikomanagementfunktion,

• Versicherungsmathematische Funktion,

• Funktion der internen Revision,

• Compliance-Funktion,

• Ausgliederungsbeauftragter der Schlüsselfunktionen,

• Risikomanagementbeauftragter,

• Datenschutzbeauftragter / Notfallbeauftragter.

Die Aufgaben des Risikokomitees bestehen in der Überwachung und Steuerung der Gesamtrisikosi- tuation, der Identifikation und Kommunikation wesentlicher Handlungsfelder sowie der Definition von Risikolimiten für sämtliche Risiken der Unternehmen sowie auf Ebene der Krankenversiche- rungsgruppe. Das Gremium schafft ein gemeinsames Bewusstsein aller Führungskräfte über die Risi- kofelder der Unternehmen.

Das Risikokomitee nimmt die Vorlagen aus den Risikoausschüssen entgegen und gibt Empfehlun- gen zum Umgang an den Vorstand ab. Das Risikokomitee gewährleistet den Rückfluss in die jewei- lige Steuerungsebene der Risikoverantwortlichen.

Die weitere Organisation und die Aufgaben des Risikokomitees sind in der Geschäftsordnung für das Risikokomitee detailliert geregelt.

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Investmentgremium Asset Management

Für die Identifikation, Analyse, Bewertung, Überwachung und Steuerung der Risiken aus dem Markt- risiko inkl. der Risiken aus der Aktiv-Passiv-Steuerung ist das Investmentgremium Asset Manage- ment eingerichtet. Dabei werden speziell die Themen zur grundsätzlichen Struktur der Kapitalan- lage, der Kapitalanlagestrategie und der Behandlung besonderer Anlageklassen unternehmensüber- greifend in der Gruppe der Landschaftlichen Brandkasse Hannover betrachtet.

Risikoausschuss für operationelle und Reputationsrisiken

Darüber hinaus ist die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in einem unternehmensüber- greifenden Risikoausschuss der Landschaftlichen Brandkasse Hannover zur Steuerung der operatio- nellen und der Reputationsrisiken mit einem Beratungsteilnehmer vertreten. Dieser vertritt die Inte- ressen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und stellt die Kommunikation zu Risikoko- mitee und Vorstand sicher.

Prozesse und Instrumente des Risikomanagements Identifikation der Risiken

Den Ausgangspunkt für das Risikomanagement bildet eine mindestens jährlich durchgeführte Risi- koinventur. Alle Bereiche des Unternehmens untersuchen hierbei, welche Risiken sich aus ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich und aus der Erledigung ihrer jeweiligen Aufgaben für das Unternehmen ergeben. Die einzelnen Risiken werden beschrieben und mit allen eingerichteten Maß- nahmen zur Risikominderung in einer zentralen Datenbank zusammengestellt. Die Risikomanage- mentfunktion prüft die Ergebnisse, offene Fragen werden im Dialog mit den verantwortlichen Berei- chen geklärt. Zudem erhält die Risikomanagementfunktion die Tagesordnung der regelmäßig statt- findenden Vorstandssitzungen und prüft diese auf weitere risikorelevante Fragestellungen oder Ent- scheidungsvorgänge, die dann bei Bedarf im Rahmen der bestehenden Struktur weiter analysiert und bearbeitet werden.

Risikoanalyse und -bewertung

Für die Bewertung der Risiken und die Zusammenfassung zu einer Gesamtrisikosicht des Unterneh- mens fordert das Aufsichtsrecht zwei Arten der Betrachtung. Beiden Betrachtungen liegt eine Markt- wertsicht zu Grunde. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die Eigenmittel und die möglichen Verlustpotentiale aus Risiken mit dem Wert angesetzt werden, „der bei Kauf bzw.

Verkauf zu erwarten wäre“.

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG berechnet ihr Risiko in den vorgegebenen Risiko- kategorien und in der Gesamtrisikosicht nach detaillierten Aufsichtsvorgaben unter Verwendung der sogenannten Standardformel.

In einer zweiten aufsichtsrechtlich geforderten Betrachtung erfolgt eine unternehmenseigene Ri- siko- und Solvabilitätsbeurteilung zusammen mit einer Einschätzung, in welchem Maße die Berech- nung nach der Standardformel das Risiko des Unternehmens angemessen abbildet. Die Erstellung dieser unternehmenseigenen Betrachtung berücksichtigt die Besonderheiten der ALTE

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OLDENBURGER Krankenversicherung AG. Ziel der Risikosteuerung ist es, deutlich vor den substanzi- ellen Belastungsgrenzen des Hauses jederzeit auskömmliche Risikopuffer zu erhalten und zu stär- ken. Im Sinne der Kunden ist hierbei neben der langfristigen Sicherheit und Verlässlichkeit eine Ver- meidung nicht notwendiger Kosten von zentraler Bedeutung. In der Folge werden Risikobewertun- gen aus der Standardformel, die nach eingehender Analyse als angemessen oder geringfügig zu hoch beurteilt werden, für die unternehmenseigene Risikosicht im Sinne einer vorsichtigen Bewer- tung übernommen. Bei deutlichen Abweichungen bzw. für in der Standardformel nicht oder zu nied- rig erfasste Risiken erfolgt eine ergänzende eigene Bewertung. Die Zusammenführung zu einem Gesamtrisiko aus unternehmenseigener Sicht erfolgt unter Verwendung der Korrelationen aus der Standardformel.

Die Analysen auf Basis der Jahresendwerte hatten dabei stets zum Ergebnis, dass die Berechnungen nach der Standardformel die Risiken des Unternehmens angemessen abbilden und insgesamt eher geringfügig überschätzen. Die Risikobedeckung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG gemäß der Standardformel liefert bei Einhaltung ergänzender Regeln und vorhandener Risikopuffer ausreichende Informationen, so dass Risiken generell nicht unterschätzt werden und jederzeit recht- zeitige Impulse für die Unternehmenssteuerung auf ausreichende Sicherheitsreserven gegeben wer- den.

Die Berechnungen nach der Standardformel erfolgen jeweils zum Jahresschluss und zu jedem Quar- tal. Eine Analyse zur Angemessenheit der Berechnungen und ergänzende Bewertungen und Analy- sen erfolgen einmal jährlich auf Basis der Jahresabschlussdaten. Bei besonderen Ereignissen oder Entscheidungsoptionen erfolgen anlassbezogen ergänzende Analysen oder falls erforderlich eine vollständige Neubewertung. Die einzelnen Berechnungen, Bewertungen und Analysen werden in den dezentralen Bereichen durchgeführt. Die Risikomanagementfunktion ist verantwortlich für die Gesamtrisikosicht auf das Unternehmen.

Überwachung, Steuerung und Berichterstattung

Die Steuerung des Eigenkapitals der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dient dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken und langfristig zu erhalten. Es erfolgt der- zeit keine Gewinnausschüttung. Risikomanagement und Eigenkapitalsteuerung verfolgen damit das- selbe Ziel.

Den Ausgangspunkt der Risikosteuerung bilden grundsätzliche Festlegungen, die sich aus der Ge- schäftsstrategie des Hauses ergeben. Diese werden dann in der Risikostrategie konkretisiert, Verfah- rensweisen und Risikobereitschaft des Unternehmens werden vom Vorstand festgelegt. Das Errei- chen von festgelegten Grenzen löst Informationspflichten oder festgelegte Reaktionen aus.

Ausgangspunkt der Risikoüberwachung ist die Risikobedeckung nach Solvency II je Quartal und aus- führlich in der Jahresberechnung. Zudem stehen auf der Basis des Risikoprofils der ALTE

OLDENBURGER Krankenversicherung AG insbesondere Risiken aus den Bereichen der Versiche- rungstechnik und der Kapitalanlage unter laufender Beobachtung und werden bei Bedarf in die zu- ständigen Risikogremien eingebracht.

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Unter laufender Beobachtung stehen hierbei

• die Portfoliozusammensetzung und Wertveränderungen der Kapitalanlage mit ihrer Wir- kung auf die Geschäftsbilanz (HGB) und Veränderungen der Reserven jeden Monat und anlässlich besonderer Marktbewegungen oder Bestandsveränderungen;

• die Laufzeitstruktur der Vermögenswerte im Verhältnis zu vorgegebenen Werten und zuläs- sigen Bandbreiten jeden Monat;

• die aktuelle Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr in der Versicherungstechnik, speziell die Entwicklung von Beständen, Beiträgen, Kosten und Leistungen je Quartal und einer Hochrechnung der Geschäftsbilanz auf das Jahresende zweimal im Jahr;

• bei Auftreten besonderer Ereignisse erfolgen Sondermeldungen an den Vorstand.

Alle wesentlichen Informationen aus diesen laufenden Beobachtungen stehen neben den direkt be- troffenen Bereichen auch dem Vorstand bei seiner Arbeit zur Verfügung.

Im Rahmen der Planung werden erwartete und mögliche Entwicklungen der Risikobedeckung nach Solvency II in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Neue Produkte können je nach Charakter oder Ausgestaltung erhebliche Auswirkungen auf das Risi- koprofil des Unternehmens haben. Zum Beispiel kann eine neue, rendite-, aber auch risikoreichere Anlageklasse dazu führen, dass deutlich mehr Eigenmittel vorgehalten werden müssen, um einen möglichen Risikoeintritt abdecken zu können. Gleiches gilt für die Einführung neuer Versicherungs- produkte, denen z.B. aufgrund fehlender statistischer Daten oder fehlender Erfahrungswerte hin- sichtlich der Selektion ein erhöhtes Kalkulationsrisiko innewohnt. Hiermit ist nicht die Einführung neuer Tarife gemeint, die grundsätzlich gleichartige Risiken abdecken wie bereits bestehende Tarife.

Mit der Einbindung der Risikomanagementfunktion in die Neue-Produkte-Prozesse wird das Ziel verfolgt, möglichst frühzeitig Auswirkungen neuer Produkte auf die Risikotragfähigkeit des Unter- nehmens zu erkennen. Hier geht es sowohl um neue versicherungstechnische als auch um neue Kapitalanlageprodukte. Die Einbindung des Risikomanagements erfolgt durch Einbeziehung in die Gremienstruktur sowie als immanenter Bestandteil der Neue-Produkte-Prozesse des Unternehmens.

Zur Überprüfung der operativen Arbeiten inklusive risikomindernder Maßnahmen hat die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ein internes Kontrollsystem eingerichtet, das in Abschnitt B.4 näher beschrieben wird.

Die Einbindung der Funktion der internen Revision, der Compliance- und versicherungsmathemati- schen Funktion in das Risikomanagementsystem und die Wirkungsweise des internen Kontrollsys- tems zur Absicherung der operativen Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Abschnitten beschrie- ben.

Die externe Berichterstattung erfolgt gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Quantitative Mel- dungen zur Risikosituation gemäß Standardvorgaben erfolgen zum Quartal und zum Jahresab- schluss. Der hier vorliegende ausführliche Bericht zur Risikolage an Öffentlichkeit und Aufsicht er- folgt ebenfalls mit dem Jahresabschluss. Zusätzlich wird einmal jährlich und bei besonderen Ereig- nissen oder Veränderungen spontan ein Bericht zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts- beurteilung sowie alle zwei Jahre ein ausführlicher ergänzender Bericht zur Risikolage der ALTE

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OLDENBURGER Krankenversicherung AG an die Aufsicht gegeben. Auslöser für einen ereignisbezo- genen sogenannten Ad-hoc-ORSA ist in erster Linie eine Unterschreitung der im Rahmen der Risi- kostrategie festgelegten Mindestbedeckung der Solvenzkapitalanforderung. Weitere Auslöser kön- nen gesetzliche Änderungen, der Aufbau neuer Versicherungszweige, die Übernahme oder Übertra- gung von Teilbeständen oder auch besondere Entwicklungen anderer unter Beobachtung stehender Kenngrößen des Unternehmens sein. In diesen Fällen erfolgt eine Prüfung in den bestehenden Risi- kogremien.

Die Risikomanagementfunktion ist verantwortlich für die Einrichtung und angemessene Ausgestal- tung aller Prozesse im Risikomanagement. Sie überprüft die rechtzeitige und sachgerechte Durch- führung der Prozesse inklusive der quantitativen Berichterstattung und erstellt die offiziellen Be- richte zur Risikosituation der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG.

B.4 Internes Kontrollsystem

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verfügt über ein internes Kontrollsystem, in dem wesentliche Tätigkeitsfelder erfasst sind.

Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur werden alle Risiken mit den zugehörigen Min- derungstechniken und Kontrollen von den verschiedenen Unternehmensbereichen in einem zentra- len System erfasst. Unverändert bestehende Risiken werden bestätigt, Veränderungen werden be- schrieben und neue Risiken werden erstmalig erfasst.

Die Risikomanagementfunktion fasst die Angaben unter kritischer Entgegennahme zusammen.

Mögliche Fragen oder Unklarheiten werden im Dialog mit dem jeweiligen dezentralen Bereich ge- klärt. Auch finden Überprüfungen einzelner Vorgänge und deren Abbildung im internen Kontrollsys- tem unter der Verantwortung der Risikomanagementfunktion statt und tragen zu einer kontinuierli- chen Weiterentwicklung bei.

Compliance-Funktion

Die Compliance-Funktion der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG hat innerhalb des Un- ternehmens die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen sowie rechtliche Risiken zu identifizieren und zu beurteilen. Ihre organisatorische Ausgestaltung folgt einem integrierten An- satz, bei dem unter Ausnutzung bereits bestehender Strukturen und Expertise eine dezentrale Ver- teilung der Compliance-Verantwortung erfolgt, so dass die jeweiligen Abteilungsdirektoren und Ab- teilungsleiter wie bisher dafür Sorge zu tragen haben, dass die jeweils zu verantwortenden Ge- schäftsprozesse rechtskonform verlaufen. Sie haben organisatorisch sicherzustellen, dass Änderun- gen des Rechtsumfeldes erkannt und umgesetzt werden und bestehende rechtliche Risiken identifi- ziert werden. Darüber hinaus wurde eine zentrale Compliance-Stelle implementiert, die außerhalb der operativen und risikobegründenden Tätigkeit die organisatorische Gesamtverantwortung über die Compliance-Funktion ausübt und die dezentral getroffenen Maßnahmen überwacht bzw. den Umgang mit Rechtsänderungen und die Risikoidentifikation nachvollzieht. Die zentrale Compliance- Stelle verantwortet somit die Funktionsfähigkeit der Compliance-Funktion des Unternehmens. Sie

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wird unter Ausnutzung der engen Verbundstrukturen durch die Compliance-Funktion der Land- schaftlichen Brandkasse Hannover wahrgenommen. Der dortige Leiter des Bereichs Recht-Compli- ance-Vorstandsreferat-Kommunikation ist der an die Aufsicht zu meldende Schlüsselfunktionsinha- ber.

Die zentrale Compliance-Stelle ist in die wesentlichen Entscheidungsstrukturen kommunikativ ein- gebunden. Der Informationsfluss wird zudem durch weitere Meldepflichten und Auskunftsrechte gewahrt. Die prozessunabhängige Kontrolle erfolgt über eine enge Kooperation mit den weiteren kontrollierenden Schlüsselfunktionen sowie über eine Auswertung der Erkenntnisse aus dem Be- schwerdemanagement wie auch des Hinweisgebersystems.

Die Arbeit und Funktionsweise der Compliance-Funktion wird bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich, im Rahmen der Risikogremien beraten. Darüber hinaus ist sie Gegenstand der internen Auditierung durch die Interne Revision.

B.5 Funktion der internen Revision

Die Funktion der internen Revision ist vollumfänglich auf die Interne Revision der Landschaftlichen Brandkasse Hannover auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen ausgelagert.

Sämtliche revisionsrelevanten Aktivitäten erfolgen in enger Abstimmung mit dem internen Ausglie- derungsbeauftragten.

Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Sie nimmt in einem dreigliedrigen internen Kontrollrahmenwerk ihre unabhängige Aufgabe als

„letzte Verteidigungslinie“ über die vorgelagerten Verteidigungslinien wahr. In ihrer Funktion prüft die Interne Revision die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse und operativen Kontrollen der ersten Linie sowie der nachgelagerten Kontroll- und Überwachungsfunktionen der zweiten Linie.

Der Aufgabenbereich der Internen Revision ist klar von allen anderen Tätigkeiten getrennt. Weder die Revisionsleiterin noch die Mitarbeiter der Internen Revision üben weitere Funktionen außerhalb der Internen Revision aus. Grundsätzlich nehmen die in der Internen Revision beschäftigten Mitar- beiter keine Aufgaben wahr, die mit der Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen bzw. die ihr Urteil beeinträchtigen, einschließlich der Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die sie innerhalb der letzten 12 Monate verantwortlich waren.

Die verantwortliche Person für die Schlüsselfunktion der internen Revision ist die Bereichsleiterin der Landschaftlichen Brandkasse Hannover.

Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage einer vom Vorstand genehmigten jährlichen Prüfungspla- nung. Zudem besteht eine nach Risikogesichtspunkten und unter Berücksichtigung aufsichtsrechtli- cher Anforderungen aufgestellte Mehrjahresplanung. Anlassbezogen finden vom Vorstand beauf- tragte oder von der Revision angeregte Sonderprüfungen statt. Bedarfsweise werden die internen Kapazitäten punktuell durch externe Prüfungsdienstleistungen ergänzt.

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Die Prüfungen erfolgen aus einer unabhängigen Position heraus objektiv und vertraulich. Die jeweili- gen Prüfungsobjekte werden nach den Kriterien Risiko, Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Wirtschaft- lichkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit bewertet. Die Durchführung erfolgt nach festgelegten Standards und Regeln. Die Berichterstattung der Prüfungsergebnisse erfolgt an den Vorstand und an die Führungskräfte der geprüften Einheit. Eine zeitlich und inhaltlich angemessene Umsetzung der im Prüfungsbericht geforderten Maßnahmen wird nachverfolgt. Darüber hinaus berichtet die Leiterin der Internen Revision anlassbezogen in den internen Risikogremien.

Die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde erfolgt über das „Regular Supervisory Reporting“

(RSR), das in regelmäßigen Abständen an die Aufsicht übermittelt wird.

B.6 Versicherungsmathematische Funktion

Die versicherungsmathematische Funktion der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist dem Aktuariat zugeordnet. Die verantwortliche Person für die versicherungsmathematische Funktion ist die verantwortliche Aktuarin. In der Ausübung ihrer beratenden und überwachenden Aufgaben ist die versicherungsmathematische Funktion unabhängig, gegenüber anderen Bereichen weisungsfrei und nur dem Vorstand gegenüber verpflichtet.

Änderungen an der Zeichnungs- und Risikoprüfungspolitik werden grundsätzlich in diesbezüglich eingerichteten Projektgruppen, in denen alle betroffenen Bereiche und die versicherungsmathema- tische Funktion vertreten sind, analysiert. Risikorelevante Erkenntnisse werden durch die versiche- rungsmathematische Funktion an das Risikokomitee berichtet und in deren Berichtswesen aufge- nommen. Die versicherungsmathematische Funktion stellt somit sicher, dass die in den Projektgrup- pen identifizierten und analysierten versicherungstechnischen Risiken berichtet werden und damit im Risikokomitee überwacht und gesteuert werden können.

Die versicherungsmathematische Funktion koordiniert die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach Marktwerten für die Erstellung der Solvabilitätsübersicht (Marktwertbilanz ge- mäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben zu Solvency II) und die Berechnungen zu den Risiken aus der Versicherungstechnik und gewährleistet die Angemessenheit der angewandten Methoden und der verwendeten Daten. Sie prüft die Angemessenheit der Prämien und der Annahme- und Zeichnungs- richtlinien unter Berücksichtigung des bestehenden Rückversicherungsprogramms in Bezug auf die versicherungstechnische Ergebnissituation und die Risikoselektion.

Die versicherungsmathematische Funktion beurteilt die Angemessenheit des Rückversicherungs- programms hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Volatilität der Eigenmittel und die Risikosituation der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG. Die Bonität und das Ausfallrisiko der Rückversicherer werden dabei berücksichtigt.

Im Rahmen der unternehmenseigenen Risikobeurteilung bewertet die versicherungsmathematische Funktion die Risiken aus der Versicherungstechnik und die Angemessenheit der Standardformel für die Bewertung dieser Risiken.

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Die versicherungsmathematische Funktion erstellt einen jährlichen Bericht an den Vorstand bzgl. der von ihr zu treffenden Beurteilungen, ihrer Tätigkeiten und besonderer Vorkommnisse.

B.7 Outsourcing

Zur Erfüllung der Aufgaben der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG kann es sinnvoll sein, Dienstleister zu beauftragen. Insbesondere durch die Ausgliederung wichtiger Funktionen auf den Mehrheitsgesellschafter der Krankenversicherungsgruppe, die Landschaftliche Brandkasse Hanno- ver, können Synergien genutzt und Wettbewerbsvorteile erzielt werden, von denen die Versiche- rungsnehmer und Geschäftspartner der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG profitieren.

Ausgliederungen sollen nach den internen Regularien grundsätzlich innerhalb der Verbundstruktu- ren der VGH Versicherungen und ansonsten an Dienstleister mit Sitz in der Bundesrepublik Deutsch- land erfolgen. Die Entscheidung zur Inanspruchnahme externer Dienstleister bei relevanten oder wichtigen Ausgliederungen unterliegt dabei besonderen Vorgaben und ist unter Beteiligung ver- schiedener Unternehmensfunktionen innerhalb des Risikomanagementsystems abschließend auf Geschäftsleitungsebene zu beschließen.

Im Kontext des Kerngeschäfts hat die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Teile der IT auf eine gesellschaftsrechtlich beherrschte IT-Gesellschaft der Landschaftlichen Brandkasse Hannover ausgegliedert. Weitere Dienstleistungen werden von der Landschaftlichen Brandkasse Hannover im Bereich der Kapitalanlage und der aufsichtsrechtlich geforderten Schlüsselfunktionen erbracht.

Sämtliche Dienstleister haben ihren Sitz im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland.

B.8 Sonstige Angaben

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