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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Integrationsamt Darwinstraße Berlin

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Seite 1 von 3 LAGeSo InA Vordruck 11 – 05/21

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Integrationsamt

Darwinstraße 15 10589 Berlin

Leistung für Arbeitgebende

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes

“Inklusionsprämie – Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen“

Hinweis

Das Integrationsamt ist nur zuständig, für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene , die nach § 151 Abs. 4 SGB IX während der Zeit der Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind oder der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung ist durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen.

Für anerkannt schwerbehinderte Auszubildende ist der Antrag immer bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

1. Angaben zum Betrieb/ zur Behörde

Name:

Straße: Nr.:

Ort: Plz.:

Telefon: Fax:

Nr.:

E-Mail:

Ausbildungsstätte

(wenn abweichend von Angaben zum Betrieb/ zur Behörde)

Straße:

Ort: Plz.:

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Für Auskünfte steht zur Verfügung:

Name:

Telefon:

E-Mail:

Folgende Person(en) ist (sind) zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigt:

Name:

Telefon:

E-Mail

2. Angaben zur auszubildenden Person

Frau Herr Divers

Name:

Vorname:

Straße: Nr.:

Ort: Plz.:

Telefon:

E-Mail:

Geburtsdatum:

Beginn der Ausbildung

Erfolgt die Ausbildung in einem Integrationsprojekt?

(vgl. §§ 215 ff SGB IX)

Ja Nein

(3)

Seite 3 von 3 LAGeSo InA Vordruck 11 – 05/21

www.lageso.berlin.de

3. Beigefügte notwendige Unterlagen:

(personenbezogene Unterlagen ggf. im verschlossenen Umschlag)

Kopie des Feststellungsbescheides der Behinderung vom Versorgungsamt Kopie des Gleichstellungsbescheides (bei GdB 30 - 40)

Kopie des Ausbildungsvertrages / der Ernennungsurkunde (Beamte) Stellungnahme der Agentur für Arbeit

Kopie Bescheid über bereits bewilligte Leistungen zur Teilhaben am Arbeitsleben

4.

Datenschutz

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz dem Auszubildenden ausgehändigt.

Es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt.

Für den gleichen Zweck wurden/ werden bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen keine Mittel beantragt.

Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en)

(4)

Stand Mai 2018

Hinweise zum Datenschutz für Arbeitgebende - Leistungen des Integrationsamtes

Für dieses Formular und das Verfahren ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Integrationsamt - verantwortlich.

Alle Angaben, die Sie

• in diesem Formular sowie

• im Rahmen des weiteren Verfahrens

gegenüber uns (Mitarbeitende des Integrations- amtes, z.B. Technischer Beratungsdienst) und ei- ner von uns beauftragten Stelle (z.B. Integrations- fachdienst) machen, brauchen wir um Ihren Antrag auf Leistungen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe- verordnung (SchwbAV).

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Anga- ben oder keine vollständigen Angaben machen, kann dies dazu führen, dass die beantragten Leis- tungen ganz oder teilweise abgelehnt werden. (§§

66, 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I) Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form im Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie in Aktenform. Zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages ist es möglich, dass wir Rehabilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit o- der die Deutsche Rentenversicherung, einbeziehen.

Möglicherweise werden wir auch andere Stellen au- ßerhalb des Integrationsamtes, z.B. den Integrati- onsfachdienst, beauftragen, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen. Die genannten Insti- tutionen erhalten dann die erforderlichen Unterla- gen und sind zur Wahrung des Datenschutzes ver- pflichtet.

Bei Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers werden Ihre Daten an diesen weitergeleitet. Dar- über hinaus erfolgt eine Weiterleitung im Falle der Einlegung von Rechtsmitteln gegen einen Verwal- tungsakt des Integrationsamtes an den Wider- spruchsausschuss beim Integrationsamt oder an die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage des § 67a Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie be- nötigen. Die Daten werden daher nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht (§ 67c SGB X).

Sie haben folgende Rechte:

• Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten ver- langen, die wir gespeichert haben.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu be- richtigen, wenn sie unrichtig sind.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu ver- vollständigen, wenn sie unvollständig sind.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu lö- schen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

• Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ih- rer Daten einzuschränken. Das können Sie insbe- sondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob diese Daten tatsächlich unrichtig sind.

• Sie können Ihre etwaig erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ih- rer Daten nicht rechtswidrig.

Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:

• per Post: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Integrationsamt -, Postfach 310929, 10639 Berlin

• per Telefon: 030 90229-0

• per Telefax: 030 90229-3399

• per E-Mail: Post@lageso.berlin.de

Mit der Datenschutzbeauftragten unseres Amtes kön- nen Sie auf den folgenden Wegen Kontakt aufneh- men:

• per Post: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Datenschutzbeauftragte ZS L DSB, Frau Ave, Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

• per Telefon: 030 90229-1209

• per Telefax: 030 90229-1095

• per E-Mail: sabine.ave@lageso.berlin.de Bei Beschwerden können Sie sich auch an die Berli- ner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfrei- heit wenden:

• per Post: Friedrichstr. 219, 10969 Berlin

• per Telefon: 030 138890-0

• per Telefax: 030 215550

• per E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Sie haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.

Diese Informationen sind für Ihre Unterlagen be- stimmt. bitte schicken Sie dieses Hinweisblatt nicht an das Integrationsamt zurück.

(5)

Stand Mai 2018

Hinweise zum Datenschutz für Arbeitnehmende bei Leistungen an Arbeitgebende

Ihr Betrieb/ Ihre Behörde hat Leistungen beim In- tegrationsamt beantragt. Zur Bearbeitung dieses Antrages werden Daten zu Ihrer Person benötigt.

Ihr Betrieb/ Ihre Behörde ist daher verpflichtet, Ihnen diese Hinweise auszuhändigen.

Alle Angaben, die Sie im Rahmen des Antragsver- fahrens gegenüber uns (Mitarbeitende des Integ- rationsamtes, z.B. Technischer Beratungsdienst) und einer von uns beauftragten Stelle (z.B. Integ- rationsfachdienst) machen, brauchen wir um den Antrag auf Leistungen zu bearbeiten. Die Rechts- grundlage dafür ist § 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehinderten-Aus- gleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Anga- ben oder keine vollständigen Angaben machen, kann dies dazu führen, dass die beantragten Leistungen ganz oder teilweise abgelehnt werden. (§§ 66, 16 So- zialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I)

Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form im Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie in Aktenform. Zur Prüfung und Be- arbeitung des Antrages ist es möglich, dass wir Reha- bilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, einbeziehen. Möglich- erweise werden wir auch andere Stellen außerhalb des Integrationsamtes, z.B. den Integrationsfach- dienst, beauftragen, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen. Die genannten Institutionen erhalten dann die erforderlichen Unterlagen und sind zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.

Bei Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers werden Ihre Daten an diesen weitergeleitet. Darüber hinaus erfolgt eine Weiterleitung im Falle der Einle- gung von Rechtsmitteln gegen einen Verwaltungsakt des Integrationsamtes an den Widerspruchsaus- schuss beim Integrationsamt oder an die Verwal- tungsgerichtsbarkeit.

Die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (z.B.

Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, An- gaben zur anerkannten Behinderung) an den Ar- beitgeber erfolgt nicht.

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage des § 67a Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie be- nötigen. Die Daten werden daher nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht (§ 67c SGB X).

Sie haben folgende Rechte:

• Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten ver- langen, die wir gespeichert haben.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu be- richtigen, wenn sie unrichtig sind.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu ver- vollständigen, wenn sie unvollständig sind.

• Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu lö- schen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

• Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie ins- besondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob diese Daten tatsächlich unrichtig sind.

• Sie können Ihre etwaig erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ih- rer Daten nicht rechtswidrig.

Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kon- takt aufnehmen:

• per Post: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Integrationsamt -, Postfach 310929, 10639 Berlin

• per Telefon: 030 90229-0

• per Telefax: 030 90229-3399

• per E-Mail: Post@lageso.berlin.de

Mit der Datenschutzbeauftragten unseres Amtes können Sie auf den folgenden Wegen Kontakt auf- nehmen:

• per Post: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Datenschutzbeauftragte ZS L DSB, Frau Ave, Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

• per Telefon: 030 90229-1209

• per Telefax: 030 90229-1095

• per E-Mail: sabine.ave@lageso.berlin.de Bei Beschwerden können Sie sich auch an die Berli- ner Beauftragte für Datenschutz und Informations- freiheit wenden:

• per Post: Friedrichstr. 219, 10969 Berlin

• per Telefon: 030 138890-0

• per Telefax: 030 215550

• per E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.

Diese Informationen sind für Ihre Unterlagen be- stimmt. bitte schicken Sie dieses Hinweisblatt nicht an das Integrationsamt zurück.

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