Allgemeine Hinweise zur Klausur
„Steuern I – Vertiefung der Betriebswirtschaftlichen
Steuerlehre“
Erlaubte Hilfsmittel
• aktuelle, unkommentierte Steuergesetze, -richtlinien und - erlasse
→ Auffassung zu unkommentierten Gesetzen auf der Homepage beachten!
→ Jedes Gesetz wird während der Prüfung kontrolliert!
• nicht programmierbarer Taschenrechner
Zu unkommentierten Gesetzen (vgl. FAQ)
Erlaubt sind:
• Unterstreichungen und Markierungen in unterschiedlichen Farben sowie Gesetzesquerverweise durch entsprechende Paragraphenangaben (z.B.
"§ 32a EStG"). Ebenso sind verschiedenfarbige Haftnotizen oder Ähnliches als Register zulässig. Zum schnelleren Wiederauffinden können diese mit Paragraphen versehen werden. Insoweit ist die übliche Notierung (z. B.: § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 Buchstabe a UStG)
selbstverständlich zulässig!
Darüber hinaus sind keinerlei Notizen zulässig. Somit ist auf die Verwendung sämtlicher Abkürzungen und Begriffe (seien sie aus dem Gesetzestext oder nicht) zu verzichten! (Hiervon ausgenommen sind die
Zu unkommentierten Gesetzen (vgl. FAQ)
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben oder missbräuchliche Markierungen (bspw. einzelner Buchstaben, die in Summe ein Wort oder Satz ergeben), werden als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet und führen zum Nichtbestehen (5,0) der Prüfung.
Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Gesetzestext den geschilderten Anforderungen entspricht, sollte der Gesetzestext vor (!) Beginn der Prüfung den Aufsichtspersonen gezeigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für von Kommilitonen oder aus der Bibliothek geliehene Gesetzestexte, die in der Prüfung verwendet werden. Für Kommentierungen in geliehenen Gesetzestexten ist jeder selbst verantwortlich.