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Archiv "Anonym und E-Mail" (24.12.2001)

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Methylphenidat

Zu der Meldung„Zu häufig verordnet“

in Heft 44/2001:

Kaum kundige Ärzte

. . . Ich fühle mich als einer der Gynäkologen, die in die- sem Artikel erwähnt sind, angesprochen, denn ich ver- ordne Methylphenidat, so zum Beispiel meinem eige- nen Sohn im Sinne einer Fol- geverordnung. Zum einen meine ich inzwischen mehr von ADHS zu verstehen als so mancher Kinderarzt. Zum anderen muss man trennen zwischen Erstverordnung, al- so der Diagnosestellung durch einen kompetenten und zuständigen Arzt wie Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater und einer Weiterverordnung, die natür- lich von anderen Kollegen vorgenommen werden kann.

Die Familien mit ADHD- Kindern haben die verschie- densten Probleme. Eines ist, dass es kaum kundige Ärzte gibt und dass der Grad der Nicht-Information auch heu- te noch erschreckend ist. Ein anderer ist, dass unter Um- ständen Hunderte von Kilo- metern zurückgelegt werden müssen, um zu einem kom- petenten Arzt zu kommen, der auch eine angemessene Untersuchung mit Testung vornehmen kann. Wie soll dieser Kollege denn die wei- teren Rezepte ausstellen?

Die Wartezeiten auf eine Te- stung liegen mitunter bei fast einem Jahr, eine Zeit, die für ein Kind, bei dem die Schul- probleme akut sind, meist die Ausschulung schon besiegelt.

Auch die angesprochene psy- chotherapeutische Hilfe ist ein Problem, einfach deshalb, weil es fast keine Psychothe- rapeuten gibt, die sich mit ADHD und seinen Auswir- kungen auskennen. Das be- deutet, dass nur für eine ab- solute Minderheit der Kinder eine psychotherapeutische Hilfe zur Verfügung steht.

Die Erwachsenen mit ADS oder ADHS trifft dieses Pro- blem besonders. Wenn jeder Leser sich jetzt einmal fragt,

ob er auch nur einen einzigen Therapeuten kennt, der sich mit dieser Erkrankung bei Erwachsenen auskennt und mit deren spezifischen Pro- blemen in Beruf oder Part- nerschaft, wird er vermutlich auf eine gähnende Therapeu- tenleere stoßen. Wer hat denn schon mal die Diagnose ADHD in einem Arztbrief von erwachsenen Patienten gefunden? Und das bei einer zu vermutenden Häufigkeit bei Kindern von mindestens fünf Prozent und einer ver- mutlich entsprechenden Rate bei Erwachsenen?

Insofern kann ich ein Auf- merksammachen auf diese Probleme nur dringend be- grüßen, aber dass dies über die Verordnung von Methyl- phenidat angestoßen wird und von der Drogenbeauftragten ausgeht, macht das eigentliche Problem erst deutlich: Reden wir denn immer noch nur über Methylphenidat? Ist denn die Erkrankung mit den vielfachen Problemen immer noch so wenig bekannt? Ist uns Ärzten denn immer nicht klar, dass viele ADHD-Kin- der für ihr Leben mindestens so eingeschränkt sind wie körperlich oder geistig behin- derte? Und dass sich die Pro- bleme dieser Menschen in das Erwachsenenleben hineinzie- hen und auch später noch spe- zifische Hilfe erfordern, so unter Umständen auch medi- kamentöse Hilfe?

Dr. Henning Timm,Wilhelmstraße 6, 23669 Timmendorfer Strand

Nicht noch mehr

Kompetenzen entziehen

. . . ADHS ist nach wie vor ei- ne Tabukrankheit. Die beste Möglichkeit, diesen unglückli- chen Zustand weiter aufrecht- zuerhalten, scheint daher, Diagnostik und Behandlung den Hausärzten entziehen zu wollen und sie den Kinder- und Jugendpsychiatern zu übertragen, da diese von gro- ßen Teilen der Bevölkerung immer noch mit den „Irren- ärzten“ des 19. Jahrhunderts gleichgesetzt werden. Ich bin der Meinung, dass wir Ärzte

uns im Interesse unserer Pa- tienten nicht noch mehr Kom- petenzen von ideologiebe- hafteten Politikern und Laien entziehen lassen dürfen.

Peter Meindl, Tegernseer Weg 14, 82041 Deisenhofen

Praxiszulassung

Zu den Leserbriefen in Heft 43/2001, die sich auf den Beitrag „Zwangspen- sionierung: Demenzbeschluss“ von Dr. med. Günter Ettrich in Heft 39/2001 bezogen:

Billige Argumente zu Eigen gemacht

Die Zweifel des Kollegen Hellmich „ob alle Kollegen mit 68 Jahren noch auf der Höhe der Zeit sind“, mögen ja berechtigt sein; die impli- zierte Vermutung, alle ande- ren unter 68 seien schon oder noch dort, ist wohl ein from- mer Wunsch. Seine „provo- zierende Behauptung“, mit zunehmendem Lebensalter werde das Spektrum der er- kannten Krankheiten immer kleiner, lässt sich zwar nicht widerlegen, sie lässt sich aber – entgegen seiner Vermutung – selbst im EDV-Zeitalter auch mithilfe des KV-Regi- sters (welches Register ist da gemeint?) ebenfalls nicht be- weisen.

Dem Kollegen Zimmer ist zuzustimmen, dass demjeni- gen über 68 die „Lebens- grundlage“ wohl nicht entzo- gen wird, wenn er denn auf- hören muss. Wer’s bis dahin nicht geschafft hat, seinen Lebensunterhalt und Le- bensabend abzusichern, dem wird bis 85 oder noch später Selbiges wohl auch nicht mehr gelingen. Außerdem: er

muss ja nicht aufhören. Pri- vatpatienten darf er bis zu seinem und deren seligen En- de behandeln.

Befremdlich für mich ist nicht die merkwürdige Argumen- tation der Kollegen, sondern die unausgesprochene Ak- zeptanz staatlicher Regulie- rungsmaßnahmen, die massiv in unsere Berufs-, Vertrags- und Niederlassungsfreiheit eingreifen. Wir haben uns schon so an die Beschneidung unserer grundgesetzlich ver- brieften Rechte gewöhnt, dass wir gar nicht mehr dar- auf achten, wie diese schlei- chend außer Kraft gesetzt werden. Im Gegenteil: Wir machen uns überflüssigerwei- se auch noch die billigen Ar- gumente selbst ernannter Fach-Politiker zu eigen. Eine kollegiale Solidarität, die der Kollege Zimmer beschwört und die sich in berechtigten, massiven Protesten manife- stieren müsste, gibt es in un- seren Kreisen sowieso nicht.

Dr. Manfred Hanke,

Werderstraße 33 b, 69120 Heidelberg

Beleidigend

. . . Die Leserbriefe sind un- qualifiziert und beleidigend:

Erstens ist ein Arzt von 68 Jahren noch nicht „greis“

(wenn man von grauen Haa- ren absieht, die auch schon jüngere Menschen haben).

Zweitens hört auch mal ein jüngerer Kollege unkonzen- triert zu bei Kongressen.

Drittens übersieht jeder Arzt einmal, leider, eine Krank- heit oder stellt eine Fehldia- gnose. Viertens dreht es sich bei diesem Problem nicht um

„Pfründesicherung“, sondern schlicht um eine für viele be- troffene Ärzte gefährdete Alterssicherung – ich selbst habe sechs Kinder, davon noch drei in Ausbildung. Ab- schließend möchte ich noch bemerken, dass ich nicht ein- mal meine Frau und Kinder als Kassenpatienten selbst- ständig behandeln darf – gro- teske deutsche Gründlichkeit bei der Durchführung von Gesetzen!

Dr. med. Albrecht Spohr, Arndtstraße 37, 74074 Heilbronn

A

A3440 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 51–52½½½½24. Dezember 2001

B R I E F E

Anonym und E-Mail

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Dies gilt auch für Leser- briefe, die uns per E-Mail erreichen.

Alle Leserbriefe werden mit vollem Namen und vollständiger Anschrift gebracht. Wir behalten uns eine Kür- zung bei allen Leserbriefen vor.

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